Wahlprüfsteine zur Landtagswahl Bayern 2023

zurück zur Übersicht

Zusammenfassung

Knapp zwei Wochen vor der Wahl, liegen leider noch nicht Antworten aller Parteien vor. Für eine Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sprechen sich sowohl Die Linke als auch Freie Wähler aus. Am konkretesten sind allerdings Die Grünen, die bereits einen Entwurf für ein Transparenzgesetz (TG) vorgelegt haben. Hinsichtlich Anwendungsbereiche fordern Grüne eine Veröffentlichungspflicht bei Unterlagen, Akten und Datenbeständen des Staates. Auch Die Linke spricht sich für Ausnahmen nur in engen und klar definierten Fällen aus, wie zum Beispiel zum Schutz von personenbezogenen Daten, nationaler Sicherheit oder Geschäftsgeheimnissen. Die Freien Wähler nennen Ausnahmen wie Gesetzgebungstätigkeiten, die Gerichte und mehr. Auch Entwürfe und Notizen sollen nicht Bestandteil sein. Gegen eine abschreckende Wirkung von Gebühren sprechen sich sowohl Die Grünen, Freie Wähler und Die Linke aus. Letztere wollen ganz auf Gebühren verzichten. Ein „Open Data-Prinzip“ in den Verwaltungen trifft allseits auf Zuspruch – an den Details hinsichtlich der Umsetzung zeigen sich Unterschiede.

Frage 1: Bayern ist eines von nur zwei Bundesländern in Deutschland, die kein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) haben. Planen Sie die Einführung eines  solchen Gesetzes oder eines Transparenzgesetzes (TG)?
CSU

Antwort erfolgt noch

SPD

Wir halten ein Bayerisches Transparenzgesetz für dringend erforderlich. Die SPD hat im Landtag auch in dieser Legislaturperiode ein Transparenzgesetz in den Landtag eingebracht. Das bleibt auch in Zukunft ganz oben unserer politischen Agenda.

Bündnis 90/Die Grünen

Ja, wir wollen endlich ein Transparenzgesetz für Bayern! Unsere Grüne Landtagsfraktion hat als erste im Bayerischen Landtag 2015 einen Gesetzentwurf zur Einführung eines TG in Bayern vorgelegt. Denn wir sind überzeugt, dass unsere Demokratie von mündigen und gut informierten Bürger*innen lebt. Wir wollen, dass die Bürger*innen Bayerns einen umfassenden Informationsanspruch gegenüber der Verwaltung erhalten, flankiert von einer aktiven Veröffentlichungspflicht bestimmter Informationen auf einem Transparenzportal. Bislang scheiterten alle Vorschläge für eine TG oder IFG leider an der Totalverweigerung der CSU. Durch diese Blockadehaltung ist Bayern nun in Sachen Informationsfreiheit im Vergleich zu den anderen Bundesländern erschreckend abgeschlagen und hat den Kulturwandel hin zu einer transparenten Verwaltung, die auf Augenhöhe mit den Bürgerinnen und Bürgern handelt, verschlafen. Wir wollen das dringend aufholen.

Die Linke

Ja, als Die Linke in Bayern setzen wir uns klar für die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) oder eines Transparenzgesetzes (TG) in Bayern ein. Wir sind der Überzeugung, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf haben, Informationen von öffentlichem Interesse leicht zugänglich zu machen, um eine aktive und informierte Teilnahme am demokratischen Prozess zu ermöglichen.

FDP

Antwort erfolgt noch

Freie Wähler

Wir haben uns bereits mehrmals für den Erlass eines Bayerischen Informationsfreiheits- bzw. Informationszugangsgesetzes eingesetzt (vgl. hierzu Gesetzentwürfe der FREIE WÄHLER Fraktion LT-Drs. 16/3679; 17/1602), das allen Bürgern und Bürgerinnen nicht nur einen allgemeinen und voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen des Freistaats Bayern unter angemessener Berücksichtigung des Daten- und Geheimnisschutzes gewährt, sondern gleichzeitig auch bayerische Behörden zur aktiven Veröffentlichung amtlicher Informationen verpflichtet. Allerdings wurden beide Gesetzentwürfe abgelehnt.

Aus unserer Sicht ist der umfassende Zugang zu amtlichen Informationen eine wichtige Voraussetzung für die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten. Wir sind der Auffassung, dass ein entsprechendes Gesetz nicht nur zur Förderung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung beitragen würde. Daneben würde auch die Kontrolle staatlichen Handelns verbessert sowie dessen Akzeptanz in der Bevölkerung gestärkt. Der Erlass eines Bayerischen Informationsfreiheits- bzw. Informationszugangsgesetzes ist daher aus unserer Sicht unerlässlich.

Frage 2: Welche Bereiche sollen Ihrer Auffassung nach unter ein IFG oder TG fallen und welche nicht?
CSU

Antwort erfolgt noch

SPD

Wir als BayernSPD werden das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen umfassend gewährleisten. Gleichzeitig müssen die berechtigten öffentlichen Interessen und die Interessen privater Dritter geschützt werden. Das Gesetz sollte einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Informationen bei der Verwaltung schaffen. Dazu werden wir eine elektronische Plattform (Transparenz-Plattform) schaffen. Weiter soll das Gesetz den Informationszugang auf Antrag schaffen. Der Zugang zu Informationen soll, soweit möglich, barrierefrei erfolgen.

Bündnis 90/Die Grünen

Wir fordern eine Veröffentlichungspflicht bei Unterlagen, Akten und Datenbeständen des Staates. Dazu gehören beispielsweise Gutachten, Statistiken und Verwaltungsvorschriften aber auch Subventions- und Zuwendungsvergaben. Auch kommunale Sitzungsvorlagen oder Protokolle wollen wir - stets unter Wahrung des Datenschutzes - für alle zugänglich machen. Personenbezogene Daten bleiben natürlich auch mit dem Transparenzgesetz privat. Es gilt der Grundsatz: Öffentliche Informationen werden öffentlich gemacht, private Informationen bleiben privat! Daneben schaffen wir das Recht auf Informationszugang durch individuelle Antragstellung. Seine Grenzen findet dieses Recht unter anderem bei geheimhaltungsbedürftigen Vorgängen.

Die Linke

Wir befürworten, dass das Informationsfreiheitsgesetz oder Transparenzgesetz in Bayern für alle staatlichen Stellen und Behörden gilt. Es soll alle Informationen umfassen, die von öffentlichem Interesse sind, einschließlich Gesetze, Verordnungen, Gutachten, Berichte und andere amtliche Dokumente. Ausnahmen sollen nur in engen und klar definierten Fällen gelten, wie zum Beispiel zum Schutz von personenbezogenen Daten, nationaler Sicherheit oder Geschäftsgeheimnissen.

FDP

Antwort erfolgt noch

Freie Wähler

Ein solches Gesetz sollte unserer Auffassung nach für alle Behörden des Freistaates Bayern gelten. Für sonstige Organe und Einrichtungen des Freistaats Bayern, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Freistaats Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, sollte dieses Gesetz nur gelten, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde steht dabei eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient oder dieser Person die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben übertragen wurde.

Keine Anwendung sollte es auf den Landtag im Rahmen seiner Gesetzgebungstätigkeit, die Gerichte, Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden, soweit sie als Organe der Rechtspflege tätig werden, sowie auf den Bayerischen Obersten Rechnungshof, solange er in richterlicher Unabhängigkeit tätig wird, finden.

In sachlicher Hinsicht soll das Gesetz einen Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen vermitteln, wobei unter amtlichen Informationen jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung – nicht jedoch Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen - zu subsumieren ist.

Frage 3: Wie bewerten Sie die Erhebung von Gebühren im Rahmen eines IFG oder TG?
CSU

Antwort erfolgt noch

SPD

Für uns als BayernSPD muss der Zugang zur Transparenz-Plattform kostenlos und anonym sein. Auch die Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung der Informationen soll kostenfrei sein, solange nicht die Rechte Dritter im Weg stehen.

Bündnis 90/Die Grünen

Soweit möglich wollen wir eine pro-aktive Veröffentlichung von öffentlichen Daten auf einem unentgeltlichen Transparenzportal. Dort wo staatliche Informationen durch Bürgerinnen bei der Verwaltung angefordert werden, darf die Erhebung von Gebühren nicht abschreckend wirken. Sie sind deshalb so niedrig zu gestalten, dass das Informationsrecht der Bevölkerung nicht eingeschränkt wird.

Die Linke

Die Linke in Bayern spricht sich gegen die Erhebung von Gebühren im Rahmen eines Informationsfreiheitsgesetzes oder Transparenzgesetzes aus. Wir sehen darin eine mögliche Hürde für den Zugang zu Informationen, insbesondere für Bürgerinnen und Bürger mit geringeren finanziellen Mitteln. Der freie Zugang zu amtlichen Informationen sollte ein grundlegendes demokratisches Recht sein und keine finanzielle Barriere darstellen.

FDP

Antwort erfolgt noch

Freie Wähler

Wir sind der Auffassung, dass die Kostenerhebung je nach Verwaltungsaufwand erfolgen sollte. Sie darf aber keine abschreckende Wirkung erzielen. Der Informationsanspruch muss vielmehr noch wirksam in Anspruch genommen werden können.

Frage 4: Befürworten Sie ein “Open Data-Prinzip” in den Verwaltungen, nach dem erhobene Daten maschinenlesbar und frei nachnutzbar veröffentlicht werden? Wie soll dieses ausgestaltet sein und welche Maßnahmen erachten Sie dafür als notwendig?
CSU

Antwort erfolgt noch

SPD

Wir als BayernSPD befürworten ein Open Data-Prinzip. Wir wollen, dass der Freistaat seine offenen Daten bereitstellt. Zusätzlich wollen wir auch unsere Kommunen bei der Bereitstellung von Open Data unterstützen. Die SPD-geführte Bundesregierung hat einen Rechtsanspruch auf Open Data im Koalitionsvertrag verankert. Das begrüßen wir als bayerische SPD.

Bündnis 90/Die Grünen

Ja, wir wollen eine landesweite Open-Data-Strategie für Bayern: Der Staat soll mit der Bereitstellung von offenen Daten vorangehen und Anreize für Unternehmen und Kommunen schaffen. Damit machen wir den Schatz an öffentlichen, nichtsensiblen Daten frei zugänglich und schaffen eine wichtige Grundlage für datengetriebene Innovationen. Wir fördern die Zusammenarbeit der Gemeinden und Länder dabei, quelloffene, freie Software zu nutzen und weiterzuentwickeln. Damit stärken wir Open Source, schaffen eine Basis für offene Innovationen und machen uns unabhängiger von den großen IT-Monopolen. Bayern braucht jetzt endlich ein zeitgemäßes Open- und E-Government.

Die Linke

Ja, wir befürworten ein "Open Data-Prinzip" in den Verwaltungen, das erhobene Daten maschinenlesbar und frei nachnutzbar veröffentlicht. Dies fördert Transparenz, Innovation und die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an politischen Prozessen. Um dies umzusetzen, setzen wir uns für die Schaffung eines klaren rechtlichen Rahmens ein, der die Veröffentlichung von Daten in maschinenlesbaren Formaten vorschreibt. Zudem müssen die Verwaltungen technisch und personell unterstützt werden, um die Umsetzung des "Open Data-Prinzips" effektiv zu gewährleisten.

FDP

Antwort erfolgt noch

Freie Wähler

Wir stehen für Offenheit und Transparenz aller staatlichen Ebenen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie zwischen unterschiedlichen staatlichen Stellen. Dies haben wir auch so gesetzlich verankert: Art. 2 Satz 2 Nrn. 1, 6, 9, 12, 14 BayDiG. Bayern ist 2021 der Initiative GovData beigetreten, dem zentralen Open Data Portal für Deutschland. Ein Open Data Landesportal wird die offenen Daten Bayers an GovData anbinden. Die Umsetzung wird durch eine eigene Geschäftsstelle für OpenData koordiniert.