21.12.301.Entwurff.ndeurngLVOEGHu.Pflege

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „8.Landesverordnung Änderung in Pflegeeinrichtungen vom 11. Januar 2022

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Hilden-Ahanda, Marion (MASTD) Von:                                       Speicher, Joachim (MASTD) Gesendet:                                  Donnerstag, 30. Dezember 2021 14:29 An:                                        Hilden-Ahanda, Marion (MASTD); Merschky, Axel (MASTD); Manitz, Christian (MASTD) Cc:                                        Heischling, Fabia (MASTD) Betreff:                                   AW: 1. Entwurf für Änderung IVO EGH u. Pflege Vielen Dank! Ich bespreche die Vorschläge mit der HS. Spätestens am Montag sollte die Entscheidung dann durch Min/Sts klar sein. Beste Grüße Joachim Speicher Abteilungsleiter Soziales MINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES, TRANSFORMATION UND DIGITALISIERUNG RHEINLAND-PFALZ Bauhofstraße 9 55116 Mainz Telefon 06131 16-4477 joachim.speicher@mastd.rlp.de https://mastd.rlp.de —Ursprüngliche Nachricht— Von: Hilden-Ahanda, Marion (MASTD) <Marion.Hilden-Ahanda@mastd.rlp.de> Gesendet: Donnerstag, 30. Dezember 2021 12:51 An: Speicher, Joachim (MASTD) <Joachim.Speicher@mastd.rlp.de>; Merschky, Axel (MASTD) <Axel.Merschky@mastd.rlp.de>; Manitz, Christian (MASTD) <Christian.Manitz@mastd.rlp.de> Cc: Heischling, Fabia (MASTD) <Fabia.Heischling@mastd.rlp.de> Betreff: 1. Entwurf für Änderung LVO EGH u. Pflege Priorität: Hoch Hallo zusammen, in der beigefügten Anlage habe ich die Verordnung etwas angepasst und vorbereitet, auf das, was kommen kann/wird (Richtung Omikron). Zum einen ist in § 4 ein neuer Absatz 5 eingefügt für eine Maskenpflicht der Bewohnerinnen. Ich habe FFP-2 vorgegeben, da es ja nicht nur um Fremdschutz, sondern eigentlich mehr um den Eigenschutz geht. Alternativ OP- Maske und dann noch der Verweis auf die Ausnahmen zum Tragen der Maske über Abs. 6 und § 3 Abs. 3 CoBeLVO. Besucher müssen ebenfalls FFP-2 tragen. Testung und Zutrittsrechte: Testen in Tagespflege bleibt, wie gehabt, mit der Ergänzung, dass Immunisierte nur mindestens 2x/Woche getestet werden/sein müssen. 1
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Besuchsregelung: Hier sind zwei Alternative formuliert: 1.    Alternative: Nicht immunisierte Besucher*innen (§ 1 Abs. 5 LVO) bleiben draußen 2.    Alternative: Nicht immunisierte Besucher*innen müssen sich anmelden, einen Test mitbringen oder in der Einrichtung getestet werden und müssen sich auf direktem Weg in das Zimmer der zu besuchenden Person begeben. Axel Merschky und ich haben telefoniert und tendieren zu Alternative 2, um Bewohnerinnen, die nur von nicht geimpften Verwandten/Freunden umgeben sind, dennoch einen persönlichen sozialen Kontakt zu ermöglichen. Weiterhin gilt die Möglichkeit über Hygienekonzept in Abstimmung mit BP und Gesundheitsamt davon abzuweichen. Die Absonderungsregelungen sind (noch) gleich mit denen für die Krankenhäuser in der CoBeLVO und der Absonderungsverordnung. Ob es hier noch zu Anpassungen kommen muss, versuche ich in der kommenden Woche mit dem MWG zu klären. @ Christian Manitz: Könntest Du bitte für die Tagespflege noch einmal prüfen, ob der Vorschlag in Ordnung ist oder ob es andere Alternativen Regelungen gibt. Müssen/Sollen wir § 4 Abs. 5 (Maskenpflicht für Bewohner) auf die Gäste der Tagespflege ausdehnen? Alles weitere dann kommende Woche Viele Grüße Marion Hilden-Ahanda 2
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