auszugausderniederschrift4

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

/ 5
PDF herunterladen
Sitzung des Stadtrates vom 28.06.2022 Auszug aus der Niederschrift Die Behandlung des Tagesordnungspunktes war öffentlich. Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, Beschlussfähigkeit war gegeben. TOP 4        Finanzbedarf zur Umsetzung des Maßnahmenkatalogs der THG-Bilanz Herr Jakobs berichtet, dass die Stadt Ansbach bereits auf eine Jahrzehnte lange Kli- maschutzarbeit zurückblicken kann. So wurde in der Vergangenheit ein Klimaschutz- konzept erstellt und dieses sowie weitere Themen im Rahmen der rechtlichen wie fi- nanziellen Möglichkeiten bearbeitet. Eine nicht abschließende Aufstellung hierzu ist unter https://www.ansbach.de/Bürger/Umwelt-Natur/Klimaschutz/Klima-Archiv/ aufge- führt. Im Weiteren wird auf den Sachstandsbericht Klimaschutz im Umweltausschuss vom 27.05.2019 verwiesen. Anknüpfend an das Klimaschutzkonzept hat die Stadt Ansbach die Fortschreibung der Endenergie- und Treibhausgasbilanz durch das Planungsbüro seecon Ingenieure GmbH im Jahr 2021 durchführen lassen. Die Fortschreibung der Endenergie- und Treibhausgasbilanz erfolgte mit Blick auf das Übereinkommen von Paris (ÜvP). Das ÜvP wurde auf der 21. Vertragsstaatenkonfe- renz der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (COP21) im Dezember 2015 in Paris verabschiedet und trat im November 2016 in Kraft. Die beigetretenen Staaten verpflichten sich, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst jedoch auf 1,5 °C, gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Mit der Ratifizierung durch die Europäische Union und sieben ihrer Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, ist das ÜvP am 4. November 2016, formell in Kraft getreten. Hieraus abgleitet errechnet sich auch ein Treibhausgasneutralitätsziel für die Stadt Ansbach. Eine unmittelbare rechtli- che Bindungs- und Finanzierungswirkung für Kommunen besteht jedoch derzeit nicht. Dahingegen ist die Stadt aber verpflichtend an das Haushaltsrecht nach den Art. 61ff. BayGO gebunden. In diesem Spannungsfeld gilt es, Maßnahmen fortzuführen und ggf. auszubauen. Zur vollumfänglichen Erreichung des für die Stadt Ansbach kalkulierten Treibhausgasneut- ralitätsziels wären bestimmte Maßnahmen umzusetzen. Der beigefügte Maßnahmen- katalog wurde im Umwelt- und Verkehrsausschuss am 25. Mai 2022 vorgestellt und beraten. Er ist auf das Ziel der Treibhausgasneutralität zum Jahr 2035 mit dem korres- pondierenden 1,75 ° C-Ziel und 67 Prozent Zielerreichungswahrscheinlichkeit abge- stimmt. Die unmittelbaren Einflussmöglichkeiten der Stadtverwaltung Ansbach sind jedoch tat- sächlich begrenzt und statistisch nur bedingt messbar. Insgesamt beträgt der Anteil der Stadtverwaltung Ansbach lediglich 1,7% der klimaschädlichen Emissionen im ge- samten Stadtgebiet. Wohingegen allein 41,8% durch den Verkehr verursacht werden,
1

wovon wiederum 45,3% auf die durch das Stadtgebiet verlaufende Autobahn entfallen. Die restlichen Emissionen entfallen auf private Haushalte und Unternehmen. Mit Blick auf Verhältnismäßigkeitsgrundsätze gilt es für die Stadtverwaltung Ansbach, insbe- sondere als Vorbild zu wirken und hierbei die gesetzlich vorgeschriebene Kosten- Nutzen-Relation im Blick zu halten. Herr Jakobs stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltung vor und berichtet, dass heu- te auch noch ein Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen eingegangen sei. Die- se beantragen ergänzend zum Beschlussvorschlag der Verwaltung zusätzlich nachfol- gende Punkte:  Im Stellenplan beantragen wir für den Haushalt 2023 eine neue unbefristete Stelle für einen zweiten Klimaschutzbeauftragten für die Energiethemen: Wärme und Strom, Mobilität, Koordinierung der Konzepte, Umsetzung, Unterstützung Akteurs Beteiligung, (EG 10 – 12 unbefristet) geschaffen. Außerdem wird eine zusätzliche unbefristete Stelle zur Erstellung, Umsetzung und Monitoring für das kommunalen Energiemanagements (KEM) der beiden Maßnahmen (EG10-12 unbefristet) geschaffen.  Herr Jakobs weist auf die fehlende Finanzierung und auf die Nr. 5 des Ver- waltungsvorschlages hin. Die Umsetzung erfolgt, sobald die Mittel bereit stehen  Im Haushalt der Stadt Ansbach sollen im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023, zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von 150.000 € für die Referenz- modellbasierten Bestandsaufnahme der städtischen Gebäude, im Maßnahmen- katalog als Maßnahme K1` gekennzeichnet, in der Finanzplanung 2023 einge- stellt werden.  Herr Jakobs weist auch hier auf die fehlende Finanzierung hin. Außerdem sei das Hochbauamt bereits dabei, alle städtischen Gebäude nach und nach zu un- tersuchen.  Der Stadtrat lehnt den sechs-streifigen Ausbau der Autobahn A6 aus Klima- schutzgründen ab, weil die Autobahn A6 einen erheblichen Beitrag zur Ver- schlechterung Treibhausgasbilanz beiträgt und beauftragt Herr Oberbürger- meister Deffner sich gegenüber dem Bundesverkehrsministerium für die Strei- chung des Projektes einzusetzen.  Herr Jakobs weist darauf hin, dass dies bereits im HFWA abgelehnt wurde. Herr Rühl teilt mit, dass der Verwaltungsvorschlag das mindeste sei. Die Fa. Seecon habe 18 Maßnahmen vorgestellt, im Beschlussvorschlag sind nur sieben enthalten. Die GRÜNEN fordern Einzelabstimmung zu jedem Spiegelstrich. Herr Forstmeier stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und eine Sondersitzung abzuhalten, da das Thema Klimaschutz zu wichtig ist, um es hier in der Kürze abzuhandeln. Herr OB Deffner bittet um Abstimmung über den Antrag zur Geschäftsordnung: Abstimmungsergebnis: Ja 7 Nein 28
2

Mehrheitlich abgelehnt. Herr OB Deffner bittet um Abstimmung über die Ergänzungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Im Stellenplan beantragen wir für den Haushalt 2023 eine neue unbefristete Stelle für einen zweiten Klimaschutzbeauftragten für die Energiethemen: Wärme und Strom, Mobilität, Koordinierung der Konzepte, Umsetzung, Unterstützung Akteurs Beteiligung, (EG 10 – 12 unbefristet) geschaffen. Außerdem wird eine zusätzliche unbefristete Stel- le zur Erstellung, Umsetzung und Monitoring für das kommunalen Energiemanage- ments (KEM) der beiden Maßnahmen (EG10-12 unbefristet) geschaffen. Abstimmungsergebnis: Ja 10 Nein 25 Mehrheitlich abgelehnt. Im Haushalt der Stadt Ansbach sollen im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023, zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von 150.000 € für die Referenzmodellbasier- ten Bestandsaufnahme der städtischen Gebäude, im Maßnahmenkatalog als Maßnahme K1` gekennzeichnet, in der Finanzplanung 2023 eingestellt werden. Abstimmungsergebnis: Ja 7 Nein 28 Mehrheitlich abgelehnt. Der Stadtrat lehnt den sechs-streifigen Ausbau der Autobahn A6 aus Klimaschutz- gründen ab, weil die Autobahn A6 einen erheblichen Beitrag zur Verschlechterung Treibhausgasbilanz beiträgt und beauftragt Herr Oberbürgermeister Deffner sich ge- genüber dem Bundesverkehrsministerium für die Streichung des Projektes einzuset- zen. Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 23 Mehrheitlich abgelehnt. Beschluss entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 21.06.2022: Der Stadtrat beschließt: 1. Die Fortschreibung der Endenergie- und Treibhausgasbilanz für die Stadt Ans- bach des Planungsbüros seecon Ingenieure GmbH wird zur Kenntnis genom- men. 2. Die Stadt Ansbach setzt sich als Ziel, das Szenario „Treibhausgasneutralität bis 2035“ mit dem korrespondierenden 1,75 ° C-Ziel und 67 % im Rahmen der für die Stadt Ansbach geltenden rechtlichen wie finanziellen Maßgaben umzuset- zen. 3. Im Haushalt der Stadt Ansbach sollen im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023, die nachfolgende zusätzliche Finanzmittel zur Umsetzung des Maß- nahmenkatalogs in der Finanzplanung 2023ff. eingestellt werden:
3

a. V1 / V2 | Erstellung und Umsetzung kommunaler Energienutzungsplan: Sachkosten:                                                  250.000 € (im Zweckbindungsring) Personalkosten p.a.:                                         siehe I1/I2 b. V5 Dachkataster für Potenziale Photovoltaik Sachkosten:                                                   16.500 € Personalkosten p.a.:                                         siehe I1/I2 c. I1/I2 | Einführung strategisches Controlling Personalkosten p.a.:                                           60.000 € d. S2 | Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit                           5.000 € 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen V2, V3, V4, V6 und V7 bei der Stadtwerke Ansbach GmbH zur Beratung im Aufsichtsrat sowie zur weiteren Behandlung in den mitverwalteten Unternehmen (z.B. awean) zu empfehlen. 5. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der unter Ziffer 3 genannten Maßnah- men beauftragt. Die nicht unter Ziffer 3 genannten Maßnahmen sollen, soweit nicht bereits im Haushaltsplan verankert oder Zuständigkeit anderer Aufgaben- träger besteht, mit Feststehen einer Finanzierung umgesetzt werden. 6. Herr Oberbürgermeister Deffner wird beauftragt eine Deckung der nicht finan- zierten Maßnahmen über Deutschen und Bayerischen Städtetag zu erwirken. Abstimmungsergebnis: Ja 33 Nein 2 Mehrheitlich beschlossen. Dieser Auszug ist mit der Urschrift gleichlautend. Stadt Ansbach, 06.09.2022 Barbara Jakob Schriftführer/in
4


                      
                        
                          
                        
                        5