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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

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Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz  Postfach 45 01 45  80901 München Per E-Mail Herrn Martin Modlinger Joseph-Effner-Str. 16 85221 Dachau Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom       Unser Zeichen                                       München 16.10.2022                             11-244-S-941001.4/477/5                           16.11.2022 Bearbeiterin                           Telefon             Telefax                            E-Mail Fr. Götzinger                          089 31201-0 Ihr Antrag auf Informationszugang (Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung) Anlage(n) 1: Übersicht über die Energiesparmaßnahmen des BayLfV 2: Antwort des BayLfV zu der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Patrick Friedl vom 23.08.2019, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, betreffend Papierverbrauch Sehr geehrter Herr Modlinger, wir haben Ihren Antrag auf Informationszugang geprüft und können Ihnen hierzu Folgendes mitteilen: Aktivitäten des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz (BayLfV) im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG), Vorbildfunktion der Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaates Bayern Die Behörde BayLfV ist lediglich Nutzer der Liegenschaft in der Knorrstr. 139 in München, wohingegen die Hoheit über die Liegenschaft das Polizeipräsidium München (PP München, Abteilung Versorgung, Tegernseer Landstr. 210, 81549 München) ausübt. Dem BayLfV liegen die Informationen hinsichtlich des bisherigen sowie des aktuellen Energieverbrauchs in der Liegenschaft nicht vor, da die Rechnungen vom PP München an die Strom- und Fernwärmeanbieter überwiesen werden; auch Fragen in strategischer Hinsicht können in Bezug auf die Liegenschaft vom BayLfV nicht beantwortet werden. Jedoch wurde die aktuelle Krise zum Anlass genommen, umfassende Energiesparmaßnahmen zu beschließen, die teilweise auch bereits umgesetzt wurden. So hat der Ministerrat am 02.08.2022 im Bewusstsein der energiepolitischen Herausforderungen und in Verantwortung für Menschen und Wirtschaft im Freistaat mit dem Ziel der Energieeinsparung einen 5-Punkte- Maßnahmenplan (Absenken, Optimieren, Abschalten, Organisieren, Informieren) zur Senkung des Energieverbrauchs in der Staatsverwaltung beschlossen. Zudem liegt dem BayLfV eine Weisung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 28.09.2022 mit Telefon: 089 31201-0              E-Mail: poststelle@lfv.bayern.de Knorrstraße 139  80937 München Telefax: 089 31201-380            Internet: www.lfv.bayern.de                  U2 (Frankfurter Ring)
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-2- konkreten Vorgaben zur Reduzierung des Energieverbrauchs vor. Die diesbezügliche Information der Beschäftigten des BayLfV erfolgte mit den Hausmitteilungen vom 12.09.2022 und 11.10.2022, in welchen die Einhaltung der beschlossenen Maßnahmen sowie die konsequente und umsichtige Mitwirkung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbeten wurden. So soll bei der Nutzung von Dienstfahrzeugen soweit möglich auf eine energieeffiziente Fahrweise geachtet werden und die Bürotüren sind zu schließen oder zumindest anzulehnen, um Wärmeverluste in die unbeheizten Flure zu vermeiden. Dienstreisen sind durch Nutzung von Videokonferenztechnik möglichst zu vermeiden und auf das dienstlich zwingend notwendige Maß zu reduzieren. Wenn möglich ist der öffentliche Personennahverkehr zu nutzen, Fahrgemeinschaften sind zu bilden und innerdeutsche Flugreisen sind nur im begründeten Ausnahmefall zulässig. Nähere Informationen hinsichtlich der beschlossenen Maßnahmen im BayLfV entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage 1. Auch bei den anderen die Vorbildfunktion betreffenden Themenkomplexen, wie Beschaffung (siehe hierzu Anlage 2) und Mobilität, wird vom BayLfV stets die sparsame Verwendung von natürlichen Ressourcen und Energiequellen angestrebt, soweit zwingende operative Belange nicht entgegenstehen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir hierzu aus operativen Gründen keine näheren Angaben tätigen können. Gesetzentwurf der      Staatsregierung    zur  Änderung   des   BayKlimaG      und   weiterer Rechtsvorschriften Wir können eine Auskunft in der Sache nicht erteilen, da das BayLfV in die diesbezüglichen Gesetzgebungsverfahren nicht eingebunden ist. Mit freundlichen Grüßen gez. Neumeier Oberregierungsrat
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