oeffentliche-niederschrift-umwelt-und-abfallbewirtschaftungsausschuss-19-11-2020

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

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LANDRATSAMT ANSBACH Az.: 0141.01-0027/0002 NIEDERSCHRIFT über die 2. Sitzung des Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschusses am Donnerstag, den 19.11.2020 im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Ansbach Sitzungsbeginn: 14:00 Uhr                            Sitzungsende:      15:03 Uhr Anwesend:                                            in Vertretung für: Landrat Dr. Ludwig, Jürgen Kreisrat Herz, Friedrich 14:03 - 15:03 Uhr Kreisrätin Hirsch, Isabella Kreisrat Korn, Gerhard Kreisrat Reißmann, Uwe Kreisrätin Reitelshöfer, Christine 14:03 - 15:03 Uhr Kreisrat Renner, Günter Kreisrat Schilling, Jürgen Kreisrat Schneider, Johannes Kreisrat Schnotz, Helmut Kreisrat Sommer, Michael Kreisrat Wachmeier, Ernst                            Kreisrätin Wöhl, Anna-Maria Kreisrat Zeller, Andy Kreisrat Zinnecker, Friedrich Anwesend vom Amt über webex: Christina Frömmel, AL2 Sonja Gedon, SGL 23 Hans Wagner, LR 1.4 Stefanie Schwarz, SGL 44 Thomas Merkel, LR 3 Jens Garbotz, LR 3 Klimaschutzmanager Protokoll: Silvia Wölzlein, LR 1.2 Gäste: Frau Bickel (FLZ) 14:00 – 15:00 Uhr Entschuldigt: Kreisrätin Wöhl, Anna-Maria Nicht anwesend: Kreisrat Egerer, Lutz 1. pers. Vertreter Seitz, Matthias 2. pers. Vertreter Ultsch, Stefan
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Niederschrift des öffentlichen Teils der 2. Sitzung des Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschusses am 19.11.2020 Seite 2 Tagesordnung: I.             Öffentlicher Teil 1.             Eröffnung durch den Landrat 2.             Bekanntgaben des Landrates 3.             Niederschrift der Sitzung des Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschusses vom 29.06.2020 4.             Integriertes Klimaschutzkonzept für den Landkreis Ansbach - Sachstandsbericht 5.             Projekt chance.natur "Lebensraum Mittelfränkisches Altmühltal" - Sachstandsbericht 6.             Initiative ArtenLandkreis Ansbach; Vorstellung des Projektes Mittelausstattung für die Jahre 2021-2023 7.             Anpassung der Richtlinie zur Förderung landschaftspflegerischer und landschaftsgestalterischer Maßnahmen im Landkreis Ansbach 8.             Wertstoffhöfe - Sachstandsbericht 9.             Gründung eines Arbeitskreises "Abfallwirtschaft" 10.            Kreishaushalt 2021 10.1           Beratung des Unterabschnittes 3601 - Naturschutz und Klimaschutz - Verwaltungshaushalt 10.2           Beratung der Unterabschnitte 7200, 7298 und 7299 - Kostenrechnende Einrichtung Abfallbewirtschaftung/Wertstoffhöfe - Verwaltungshaushalt 10.3           Beratung der Unterabschnitte 7201, 7202 und 7251 - Zweckverbände, Abfallbeseitigung und Tierkörperbeseitigung - Verwaltungshaushalt 10.4           Beratung des Unterabschnittes 7200 - Kostenrechnende Einrichtung Abfallbewirtschaftung/Wertstoffhöfe - Vermögenshaushalt 10.5           Beratung des Unterabschnittes 7251 - Zweckverband für Tierkörperbeseitigung - Vermögenshaushalt 11.            Sonstiges
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Niederschrift des öffentlichen Teils der 2. Sitzung des Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschusses am 19.11.2020 Seite 3 I.             Öffentlicher Teil 1.             Eröffnung durch den Landrat LR Dr. Ludwig begrüßt die Sitzungsteilnehmer und stellt die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Aufgrund des Corona-Sicherheitskonzepts nehmen die Vertreter der Verwaltung über webex an der Sitzung teil. LR Dr. Ludwig weist auf die zu beachtenden Corona-Hygienemaßnahmen hin. Mit Einverständnis der Teilnehmer und mit Blick auf ggfs. nachfolgende Quarantänemaßnahmen ist für die Sitzung eine Beratungszeit von ca. einer Stunde angesetzt. Damit alle nötigen Beschlüsse gefasst werden können wird die Tagesordnung in der Reihenfolge geändert. Das Gremium ist damit einverstanden. 2.             Bekanntgaben des Landrates Es liegen keine Bekanntgaben vor. 3.             Niederschrift der Sitzung des Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschusses vom 29.06.2020 Gegen die Niederschrift werden in der vorliegenden Fassung keine Einwände erhoben. 4.             Integriertes Klimaschutzkonzept für den Landkreis Ansbach - Sachstandsbericht Verwaltungsvorlage: In der letzten Sitzung des Ausschusses wurde der aktuelle Stand bereits erläutert. Seitdem wurden folgende Fortschritte erzielt: Die Energie- und Treibhausgasbilanz ist auf der Zielgeraden. Vorläufig lässt sich sagen, dass Vermutungen zu Beginn zum großen Teil zutreffen und sich jetzt mit Zahlen belegen lassen. Hervorzuheben ist der hohe Anteil des Verkehrs bei den gesamten Treibhausgasemissionen von etwa 50 %. Begründen lässt sich dies vor allem durch die beiden durch den Landkreis Ansbach führenden Autobahnen A6 und A7. Das Ergebnis des integrierten Klimaschutzkonzeptes spiegelt sich vor allem in einem Maßnahmenkatalog wieder. Um diesen zu erstellen, finden normalerweise Workshops statt, in denen Maßnahmen zusammen mit allen relevanten Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Verbänden und den Bürgern erarbeitet werden. Da solche nicht stattfinden können, findet die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer Umfrage digital statt. Hierzu wird ein Internetauftritt gestaltet, auf dem einige Ergebnisse aus der Energie- und Treibhausgasbilanz dargestellt und erörtert werden. In einem Umfrageblock können bereits vorgeschlagene Maßnahmen priorisiert werden sowie eigene Maßnahmen mit dazugehöriger Erklärung vorgebracht werden. Die Bevölkerung wird über die Amts- und Mitteilungsblätter sowie die Presse über diese Möglichkeit der Beteiligung informiert und animiert. Einige Akteure, z.B. Unternehmen
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Niederschrift des öffentlichen Teils der 2. Sitzung des Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschusses am 19.11.2020   Seite   4 und Kommunen, werden zusätzlich noch zu einer auf diese Zielgruppen zugeschnittene Umfrage eingeladen. Die Internetseite ist spätestens ab 19. November 2020 unter www.klimaschutz-landkreis- ansbach.de erreichbar. Zusätzlich wurde ein kurzes Video in Zusammenarbeit mit dem PixelCampus der Hochschule produziert das in der Sitzung gezeigt wird. Wortbeiträge: LR      Dr.       Ludwig          kommentiert         die      Verwaltungsvorlage           zum      Integrierten Klimaschutzkonzept und informiert, dass die Internetseite erst nächste Woche freigeschaltet werde. Herr Merkel begrüßt die Anwesenden und präsentiert die im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts des Landkreises Ansbach erstellte Internetseite. Das Konzept basiere zum einen auf den „Energie- und Treibhausgasbilanzen“. Da der zweite große Block die „Bürgerbeteiligung“ Pandemie-bedingt leider nicht wie ursprünglich geplant durchzuführen war habe man sich entschlossen, die wesentlichen Inhalte des Klimaschutzkonzeptes und die Bürgerbeteiligung auf eine eigene Seite ins Internet zu verlagern. Herr Merkel informiert über die Grundzüge des Förderprogramms und die darin vorgesehene Einteilung des Klimaschutzkonzepts in die Bereiche Mobilität, Strom, Wärme, Organisation und Beteiligung. In einem weiteren Bereich „Mitmachen“ bestehe die Möglichkeit, die Vorschläge und Priorisierungen, welche normalerweise durch die Workshops zu erfahren seien, mittels eines Online-Abstimmungsmoduls durchzuführen. Die wesentlichen Ergebnisse aus den Treibhausgasbilanzierungen seien darin aufbereitet worden und meist grafisch dargestellt. Die einzelnen Punkte seien ab nächster Woche auf der Internetseite nachzulesen. Der verwendete Datenstand sei im Regelfall aus dem Jahr 2018. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sei es vorgesehen, die Bürger, die Unternehmen und die Kommunen an den Umfragen zu beteiligen und anschließend statistisch auszuwerten. Um auf diese Internetseite hinzuweisen, sei in Zusammenarbeit mit der Hochschule Ansbach ein kurzer Film erstellt worden, den Herr Merkel anschließend dem Gremium präsentiert. LR Dr. Ludwig dankt Herrn Merkel für seinen Beitrag. KR Zinnecker weist darauf hin, mit „bis spätestens“ gekennzeichnete Fristen in Verwaltungsvorlagen einzuhalten. LR Dr. Ludwig stimmt KR Zinnecker grundsätzlich zu, verweist in diesem Fall aber auf die besondere Situation. Beschluss : Kenntnisnahme 5.             Projekt chance.natur "Lebensraum Mittelfränkisches Altmühltal" - Sachstandsbericht Anlage(n): Sachstandsmitteilung im Projekt chance.natur Lebensraum Mittelfränkisches Altmühltal Präsentation Frau Schwarz
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Niederschrift des öffentlichen Teils der 2. Sitzung des Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschusses am 19.11.2020 Seite 5 6.             Initiative ArtenLandkreis Ansbach; Vorstellung des Projektes Mittelausstattung für die Jahre 2021-2023 Anlage(n): Projektbeschreibung und überschlägige Kostenkalkulation Präsentation Frau Schwarz Verwaltungsvorlage: Der Landkreis Ansbach, die Kreisbäuerin Christine Reitelshöfer, die Kreisverbände des Bayerischen Bauernverbandes, des Verbandes für Gartenbau und Landschaftspflege und der Imker sowie die Städte und Gemeinden im Landkreis Ansbach wollen im Rahmen der Initiative ArtenLandkreis Ansbach gemeinsam Maßnahmen für den Erhalt und die Verbesserung der Artenvielfalt ergreifen. Die Vorstellung gelungener Maßnahmen soll alle Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Betriebe zum Mitmachen anregen. Zur Umsetzung von beispielhaften Maßnahmen kann der Landkreis Ansbach einen Förderantrag gemäß der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie stellen. Der Förderantrag ist zunächst für die Jahre 2021, 2022 und 2023 ausgelegt. Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen ca. 160.000 €. Bei einem Fördersatz von 70% würde auf den Landkreis ein Eigenanteil von 48.000 € entfallen, die sich auf die drei Jahre verteilen. Damit wäre ein jährlicher Eigenanteil von 16.000 € zu decken. Wortbeiträge: LR Dr. Ludwig teilt mit, dass eine Mittelausstattung ursprünglich nicht vorgesehen gewesen sei und Frau Schwarz sich um die Möglichkeit einer Förderung gekümmert habe. Mit dem heutigen Beschluss bringe die Verwaltung den Förderantrag auf den Weg. Nähere Einzelheiten seien der Verwaltungsvorlage und dem anliegenden Sachbericht zu entnehmen. Anschließend beantwortet LR Dr. Ludwig eine von KR Zeller vorab gestellte Frage. Dazu liest er die Liste der Teilnehmer des letzten Netzwerktreffens vom 19. Dezember 2019 vor und nennt als Ziel des Netzwerks möglichst viele Interessengruppen einzubeziehen. Aufgrund der Corona-Pandemie seien leider keine weiteren Treffen bzw. Aktionen vor Ort möglich gewesen. Um das Projekt voranzubringen, fanden jedoch zwei Videomeetings mit der IHK statt. Zur weiteren Frage von KR Zeller, die Pflege von Straßennebenflächen betreffend, verweist LR Dr. Ludwig auf das Ratsinformationssystem (RIM). Unter dem Termin des Bau- u. Verkehrsausschusses vom 21. November 2019 sei dazu unter TOP 7.1 (Seite 80) eine Präsentation von Herrn Kriegler, SGL 63, und dem Abteilungsleiter des Staatl. Bauamts Herrn Assum, eingestellt. KR Reißmann meldet sich mit einem Hinweis auf nistende Mauersegler am Gebäude des Klinikums Ansbach und regt an, dort Nistmöglichkeiten vorzusehen. Ferner möchte er wissen, ob für das im Maßnahmenvorschlag genannte Wildbienenhauses eine Schutzgebühr vorgesehen sei und ob es auch für Privatleute zu erwerben sei. LR Dr. Ludwig dankt für den Hinweis zum KIinikum Ansbach. Das Thema Wildbienenhaus befinde sich noch in der Entwicklung, wozu er an Frau Schwarz, die Sachgebietsleiterin Technischer Umweltschutz verweist.
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Niederschrift des öffentlichen Teils der 2. Sitzung des Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschusses am 19.11.2020 Seite 6 Frau Schwarz hebt das Wildbienenhaus als wichtiges Projekt hervor. Der Vorschlag dazu sei aus der Riege des Bauhofs gekommen. Vorstellbar sei, dass der Bauhof ein Paket mit allen Bauteilen kommissioniere, welches zum Selbstaufbau vorrangig an Schulen, Gemeinden oder Gartenbauvereine abzugeben sei. Das Umfeld des Wildbienenhauses sei entsprechend anzupassen, deshalb auch der Antrag für das Saatgut. Als Schutzgebühr sei ein Betrag von 250 € im Gespräch gewesen, der aber noch nicht final feststehe. Vorstellbar sei für sie auch, dass nach Erhalt der Förderung über die Landschaftspflegerichtlinie und dem Aufbau des Wildbienenhauses auf einem „öffentlichen zugänglichen Grundstück“ die Schutzgebühr entfalle. LR Dr. Ludwig informiert über ein laufendes Monitoring, welches die Inanspruchnahme abbilden solle. KRin Hirsch vermisst auf der Beschlussvorlage die Abbildung einiger Akteure, die bisher bereits mit großem Engagement an der Erhaltung der Artenvielfalt beteiligt waren. Sie hoffe auf deren Einbeziehung und gute Zusammenarbeit bei der Ausgestaltung der Maßnahme. LR Dr. Ludwig betont, der Arten- und Umweltschutz sei nicht nur einer Partei zu eigen. Vielmehr sei es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und jeder sei aufgerufen, sich um diese Themen zu kümmern. Er appelliert an KRin Hirsch diese gute Sache etwas positiver zu sehen. Inhalt der Beschlussvorlage sei vorrangig der Förderantrag. Frau Schwarz teilt mit, es sei vorgesehen gewesen, mehrere Akteure einzubinden. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation seien vorgesehene Projekttreffen ausgefallen. Eine Verbesserung der Personalausstattung erfolge mittels des Förderantrags. KRin Reitelshöfer ergänzt, dass geplante Veranstaltungen, u. a. auf der Kontakta leider ausfallen seien. Die Initiative sehe vor, dass sich jeder daran beteiligen könne. Sie äußert sich positiv über die Einsendung vieler Fotos von Insekten, wodurch man auf die Idee eines Bildwettbewerbs gekommen sei. Durch die nun vorgesehene Mittelausstattung erhalte das Projekt eine ganz andere Schlagkraft. Beschluss : Der Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Förderung gemäß der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie für das Projekt ArtenLandkreis Ansbach zu stellen und Haushaltsmittel in Höhe von 160.000 € für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 vorzusehen. Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen 7.             Anpassung der Richtlinie zur Förderung landschaftspflegerischer und landschaftsgestalterischer Maßnahmen im Landkreis Ansbach Anlage(n): Gegenüberstellung der Neufassung der Richtlinie vom November 2020 und der aktuell gültigen Förderrichtlinie vom 13.08.2007 Präsentation Frau Schwarz
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Niederschrift des öffentlichen Teils der 2. Sitzung des Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschusses am 19.11.2020  Seite  7 Verwaltungsvorlage: Die Richtlinie zur Förderung landschaftspflegerischer und landschaftsgestalterischer Maßnahmen ist aktuell an die Fördervorgaben der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie gebunden. Daher sind die förderfähigen Maßnahmen und der Kreis der Fördermittelempfänger stark beschränkt. Aufgrund der Erfahrungen in der Praxis von Natur- und Artenschutzprojekten sollten die Richtlinie aktualisiert und die Mittelausstattung erhöht werden. Dadurch soll die positive Wirkung des Naturschutzfonds in Bezug auf Fördermöglichkeiten und Fördermittelempfänger erweitert werden. Die Initiative zur Änderung der Richtlinie ging von der CSU-Fraktion an Landrat Dr. Ludwig. Wortbeiträge: LR Dr. Ludwig nimmt Bezug auf die Verwaltungsvorlage und teilt mit, nach Rücksprache mit dem Landschaftspflegeverband lägen Möglichkeiten der Anpassung vor. Die Vorschläge seien breiter gefasst worden. Man habe darauf geachtet, damit nicht die vorgesehen staatlichen Fördermittel zu ersetzen. Begleitend werde eine 50%ige Mittelerhöhung vorgeschlagen. KR Reißmann teilt mit, die SPD-Kreistagsfraktion halte die Öffnung der Förderung für wichtig und gut. Für zukünftige Antragsteller sei es wichtig, mehr Transparenz zu erhalten und zur Abschätzung der Kriterien die internen Richtlinien der UNB zu erfahren. LR Dr. Ludwig stimmt zu und weist auf Punkt 8 des Änderungsvorschlags hin, der sich inhaltlich damit beschäftige, dass sich der Zuschussanteil nach der „naturschutzfachlichen Wertigkeit“ der Maßnahme richte. Ferner sei nicht absehbar, welche Projekte welcher Träger überhaupt reinkämen, was bisher klar gewesen sei. Frau Schwarz erläutert, ihrem Verständnis nach bedeute „naturschutzfachliche Wertigkeit“ die Erhaltung geschützter Lebensräume oder Arten und nennt Beispiele. Sie weist auch darauf hin, dass die Vorgaben der UNB zu den Schutzwürdigkeiten zu beachten seien. LR Dr. Ludwig schlägt vor, um die Umsetzung der neuen Förderrichtlinie in der Praxis zu verfolgen, sei in einem Jahr eine Zwischenbilanz zu ziehen. KR        Korn        verweist         zu     „fachlichen          Wertigkeit“       auf      die    Bayerische Kompensationsverordnung. Das umfangreiche Werk sei im Internet einzusehen. LR Dr. Ludwig erwähnt weitere Möglichkeiten zum Thema Umwelt und Naturschutz. Die Anpassung der Förderrichtlinie sei ein guter Baustein und ein Schritt in die richtige Richtung. Beschluss : Der Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschuss empfiehlt dem Kreistag über den Kreisausschuss folgenden Beschluss: Die Richtlinie zur Förderung landschaftspflegerischer und landschaftsgestalterischer Maßnahmen im Landkreis Ansbach in der vorliegenden Fassung anzupassen und die Haushaltsmittel für den Kreisnaturschutzfonds ab dem Jahr 2021 von 20.000 € auf 30.000 € anzuheben. Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen
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Niederschrift des öffentlichen Teils der 2. Sitzung des Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschusses am 19.11.2020 Seite 8 8.             Wertstoffhöfe - Sachstandsbericht Anlage(n): Sachvortrag Wertstoffhöfe Fr. Gedon Fragebogen Bestandsaufnahme des Wertstoffhofs Ihrer Gemeinde 9.             Gründung eines Arbeitskreises "Abfallwirtschaft" Verwaltungsvorlage: Der Landkreis Ansbach erfüllt vielschichtige Aufgaben im Bereich der Abfallwirtschaft. Unter anderem ergibt sich aus den Erkenntnissen der letzten Jahre, dass die Wertstoffhöfe des Landkreises Ansbach einer Bestandsaufnahme und ggf. auch Modernisierung unterzogen werden müssen. Der Arbeitskreis aus den Reihen des Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschusses kann bei der Weiterentwicklung des Abfallwirtschaftskonzepts gerade hinsichtlich der Wertstoffhöfe einen erheblichen Beitrag leisten und zur Vorbereitung von wichtigen Entscheidungen der Gremien die Verwaltung aktiv unterstützen. Wortbeiträge: LR Dr. Ludwig berichtet über intensive Gespräche über das Thema Abfallwirtschaft mit KR Schnotz, als dem Vorsitzenden des Bayer. Gemeindetags. Ferner sei das Thema in der Herbstvollversammlung des Bayer. Gemeindetages vom Landkreis vorgestellt worden. Um die Notwendigkeiten und Verbesserungspotentiale im Besonderen für die Situation der Wertstoffhöfe herauszuarbeiten, sei mit den Gemeinden ein Dialogprozess im Gange, wobei die Idee der Begleitung durch die Kreispolitik im Rahmen eines Arbeitskreises Abfallwirtschaft entstanden sei. KR Reißmann teilt mit, die SPD-Kreistagsfraktion sei mit der Definition des Arbeitskreises nicht einverstanden. Ein Arbeitskreis benötige einen konkreten Auftrag sowie einen vorher definierten Zeitrahmen. In der Begleitung eines Fachausschusses versehen mit einem Arbeitskreis, fänden Parallelberatungen statt, wobei der Fachausschuss die Entscheidungen zu treffen habe. Er macht den Vorschlag den Arbeitskreis namentlich als „Arbeitskreis zur Neukonzipierung der Wertstoffhöfe im Landkreis Ansbach“ zu spezifizieren und eine Terminierung bis 31.12.2023 zum Abschluss der Evaluation der Wertstoffhöfe vorzusehen. Damit sei zu verhindern, bei spezifischen Fragestellungen Arbeitskreise zu gründen, welche sich wegen der offengehaltenen Begrifflichkeit dann evtl. verselbständigen. KR Schilling befürwortet eine Spezifizierung der Bezeichnung, hinterfragt aber die geplante Zusammensetzung des Arbeitskreises. Seines Erachtens seien alle Gruppierungen des Kreistages in den Arbeitskreis einzubeziehen, um umfänglich über die Arbeit des Arbeitskreises informiert zu sein. LR Dr. Ludwig beteiligt wegen der Frage nach zeitlicher Befristung bis 31.12.2023 Frau Gedon und Frau Frömmel und erkundigt sich, ob die Bezeichnung als „Arbeitskreis Wertstoffhöfe“ auch andere Themen zulasse. Frau Frömmel und Frau Gedon, die beide per webex an der Sitzung teilnehmen, sehen in beiden Fällen keine Schwierigkeiten. LR Dr. Ludwig hebt hervor, dass die Gründung von Arbeitskreisen seitens der SPD- Kreistagsfraktion stets kritisch betrachtet werde. Ferner trage die ÖDP-Kreistagsfraktion
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Niederschrift des öffentlichen Teils der 2. Sitzung des Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschusses am 19.11.2020 Seite 9 aus Eigennutz wiederkehrend Kritik an der Zusammensetzung vor. Da sich Gremien der Stärke nach aus dem Wahlergebnis zusammensetzen, seien auch die Teilmengen für Arbeitskreise entsprechend aus der Sitzverteilung zu bilden. Zuletzt sei so in der Konstituierenden Sitzung des Kreistages am 19. Mai 2020 verfahren worden. Bei Themen, welche in einer Richtlinie münden, wie z. B. bei der Musikförderung oder der Förderung des Radverkehrs seien die Arbeitskreise hingegen paritätisch besetzt. LR Dr. Ludwig plädiert dafür, ein aus der Wahl entstandenes Stärkeverhältnis der Fraktionen sowie die vorgeschlagene Mitgliederzahl von 6 Personen für den zu bildenden Arbeitskreis beizubehalten. Eine Änderung der Bezeichnung halte er für sinnvoll. Abschließend betont er die wertvolle Arbeit und den erheblichen Arbeitsaufwand für die Mitglieder der Arbeitskreise. KR Schneider hebt die Vielschichtigkeit von Arbeitskreisen hervor und befürwortet die Bezeichnung „Arbeitskreis Wertstoffhöfe“. Der von KR Reißmann gewünschte Zeitrahmen bis 31.12.2023 erscheint ihm zu lang, deshalb schlägt er vor, diesen mit Option auf Verlängerung, auf den 31.12.2022 festzulegen. LR Dr. Ludwig pflichtet bei und liest den Beschlusstext vor. Aus Arbeitskreis Abfallwirtschaft wie ursprünglich vorgesehen, wird „Arbeitskreis Wertstoffhöfe“, ferner wird der Text um eine Befristung bis 31.12.2022 ergänzt. Beschluss : Es wird ein Arbeitskreis "Wertstoffhöfe“ befristet bis 31.12.2022 unter der Führung der Abteilungsleitung 2 gebildet. Dieser Arbeitskreis besteht aus sechs Mitgliedern und setzt sich entsprechend der Sitzverteilung im Kreistag nach St. Laguë/Schepers aus drei Vertretern der CSU- Fraktion und jeweils einem Vertreter der Fraktionen Freie Wähler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD zusammen. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen 10.            Kreishaushalt 2021 Wortbeiträge: LR Dr. Ludwig weist auf die Unterpunkte zum TOP Kreishaushalt 2021 hin. TOP 10.1 – 10.3 beträfen Beratungen von Unterabschnitten des Verwaltungshaushalts, TOP 10.4 und 10.5 des Vermögenshaushalts. In den dazugehörigen Beschlussvorlagen seien Hinweise auf Veränderungen zu den Vorjahren enthalten. Zu beachten seien besonders die Erläuterungen am Ende jeder Anlage. In Beantwortung der von KR Zeller vorab gestellten Frage gibt Herr Wagner Auskunft. Da im Landkreis derzeit ca. 1.500 – 2.200 Biber beheimatet seien, handele es sich bei diesem Sachaufwand um die Mittelbereitstellung für die Biberbeauftragte (2.000 €). Ausgaben entstünden z. B. für topographische Karten, die Anschaffung von Biberfallen deren Reparatur oder den Bedarf für Weidezäune. LR Dr. Ludwig ergänzt, die Biberfallen werden zentral im Landratsamt gelagert und seien auszuleihen. In einer weiteren Frage erkundigte sich KR Zeller, was mit den Tablets an den Wertstoffhöfen gemacht werden soll und ob die Kosten der Schulung der Wertstoffhof-Mitarbeiter inbegriffen seien. LR Dr. Ludwig informiert darüber, dass die Kosten der Schulung dabei seien. Die Tablets seien durch Wertstoffhof-Mitarbeiter sehr
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Niederschrift des öffentlichen Teils der 2. Sitzung des Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschusses am 19.11.2020 Seite 10 vielseitig einsetzbar. Beispielsweise zum schnelleren Erreichen der Gemeinden, aber auch für Workflow-Prozesse wie z. B. die digitale Abwicklung von Abholaufträgen für Container, Online-Schulungen (webinare), die Nutzung der Abfall-App, aber auch der Versand von wichtigen Nachrichten per push-Nachrichten sei denkbar. Zudem plane man ein Ticket-System, wie es derzeit als Modellversuch in Feuchtwangen laufe. KR Zinnecker fragt nach, wer die Öffnungstage der Wertstoffhöfe festlege, da er bei einigen Gemeinden mit gleichen Einwohnerzahlen unterschiedlich häufige Öffnungstage entdecke. Frau Gedon antwortet, die Öffnungszeiten werden nach einem bestimmten Raster berechnet, das von der Einwohnerzahl abhängig sei. Letztendlich entscheide die Gemeinde selbst, wie viele Öffnungstage sie haben möchte. LR Dr. Ludwig weist darauf hin, bei gleicher Einwohnerzahl die örtliche Situation zu berücksichtigen. Manchmal sei der Wertstoffhof im Bauhof und in mancher Gemeinde anderenorts. Frau Gedon teilt mit, die Gemeinden seien, auch bei gleicher Einwohnerzahl, nicht miteinander vergleichbar. Es sei möglich, dass der Wertstoffhof sich an zwei verschiedenen Standorten befinde wie das z. B. in Burgoberbach der Fall sei. Mehrere Öffnungstage zu haben bedeute nicht, dass es mehr Zuschüsse gebe. KRin Hirsch wirft die Frage auf, ob es einen begrenzenden Faktor darstelle, Mitarbeiter für die Wertstoffhöfe zu finden. Frau Gedon stimmt zu, sie erfahre von den Gemeinden, dass Schwierigkeiten bestünden Mitarbeiter zu finden. Aktuell sei ihr jedoch kein Mangel bekannt. Bei der vorgesehenen Überprüfung des Systems, sei auch die Personalsituation zu beleuchten. Nachdem keine weiteren Fragen mehr vorliegen, bittet LR Dr. Ludwig das Gremium über die TOPs 10.1 – 10.5 abzustimmen. Nach der Abstimmung werde die Sitzung mit den zurückgestellten Tagesordnungspunkten, welche keine Beschlüsse erfordern, fortgesetzt. 10.1           Beratung des Unterabschnittes 3601 - Naturschutz und Klimaschutz - Verwaltungshaushalt Anlage(n): Entwurf des Einzelplans 3 - Unterabschnitt 3601 Verwaltungsvorlage: Im Unterabschnitt 3601 sind die Ansätze für den Natur- und Klimaschutz im Kreishaushalt veranschlagt. Für die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes hat der Landkreis einen Klimaschutzmanager eingestellt. Für die Umsetzung von Projekten des integrierten Klimaschutzkonzeptes ist ein Ansatz von 25.000 € eingeplant. Hierfür wird von einer Förderung von 40 % ausgegangen. Weiterhin ist angedacht den Ansatz für die Förderung landschaftspflegerischer und landschaftsgestalterischer Maßnahmen im Landkreis (Naturschutzfonds) und zur Bekämpfung der Varroamilbe/Bienen von 20.000 € auf 30.000 € zu erhöhen.
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