oeffentliche-niederschrift-umwelt-und-abfallbewirtschaftungsausschuss-27-09-2021

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

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LANDRATSAMT ANSBACH Az.: 0141.01-0027/0004 NIEDERSCHRIFT über die 4. Sitzung des Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschusses am Montag, den 27.09.2021 im Fachzentrum für Energie & Landtechnik (Landmaschinenschule), Steingruberstraße 5 in 91746 Weidenbach Sitzungsbeginn: 14:00 Uhr                            Sitzungsende:     16:40 Uhr Anwesend:                                            in Vertretung für: Landrat Dr. Ludwig, Jürgen Kreisrat Egerer, Lutz Kreisrat Herz, Friedrich 14:12 - 16:40 Uhr Kreisrätin Hirsch, Isabella Kreisrat Korn, Gerhard Kreisrat Reißmann, Uwe Kreisrätin Reitelshöfer, Christine 14:00 - 16:05 Uhr Kreisrat Schilling, Jürgen Kreisrat Schneider, Johannes Kreisrat Schnotz, Helmut Kreisrat Sommer, Michael Kreisrat Zeller, Andy 1. pers. Vertreter Bauer, Friedrich                  Kreisrat Zinnecker, Friedrich 1. pers. Vertreter Hauenstein, Christian             Kreisrat Renner, Günter 1. pers. Vertreter Wachmeier, Ernst                  Kreisrätin Wöhl, Anna-Maria Anwesend vom Amt: Christina Frömmel, AL2 Sonja Gedon, SGL 23 Katharina Hinterholzinger, SG 23 Merkel Thomas, LR 3 14:00 bis 15:25 Uhr Garbotz Jens, LR 3 Protokoll: Silvia Eichinger, LR 1.2 Gäste: Frau Back (FLZ) Kreisrätin Stumpf, Edith 14:00 bis 16:30 Uhr Entschuldigt: Kreisrat Renner, Günter Kreisrätin Wöhl, Anna-Maria Kreisrat Zinnecker, Friedrich
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Niederschrift des öffentlichen Teils der 4. Sitzung des Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschusses am 27.09.2021 Seite 2 Tagesordnung: I.             Öffentlicher Teil 1.             Eröffnung durch den Landrat 2.             Bekanntgaben des Landrates 3.             Niederschrift der Sitzung des Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschusses vom 15.04.2021 4.             Integriertes Klimaschutzkonzept - Sachstandsbericht 5.             Weitergewährung einer Förderung 5.1            Antrag des Wertstoffzentrums Veitsbronn gGmbH auf Weiterbewilligung der Förderung des Diakonie-Gebrauchtwarenhofs Heilsbronn mit Erhöhung der Fördersumme 5.2            Antrag des BRK Kreisverbands Ansbach zur Förderung des Gebrauchtwarenhofs Dinkelsbühl 6.             Wertstoffhöfe Landkreis Ansbach 6.1            Erhöhung der Personalkostenpauschale 6.2            Bezahlung einer Pauschale an die Gemeinden zur Anschaffung von Arbeitskleidung 6.3            Projekt Modernisierung des Wertstoffhofkonzepts im Landkreis Ansbach - Festlegung von Mindeststandards an Wertstoffhöfen des Landkreises als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung 7.             Sonstiges
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Niederschrift des öffentlichen Teils der 4. Sitzung des Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschusses am 27.09.2021   Seite  3 I.             Öffentlicher Teil 1.             Eröffnung durch den Landrat LR Dr. Ludwig begrüßt die Sitzungsteilnehmer und stellt die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Die heutige Sitzung findet in der Landmaschinenschule in Weidenbach statt, nachdem der Sitzungsbereich des Landratsamtes Ansbach für die Wahlnachbereitung der Bundestagswahl belegt sei. LR Dr. Ludwig bedankt sich bei den Wahlhelfern, vor allem vor dem Hintergrund, dass der Wahlkreis 241 Ansbach (Stadt Ansbach, Landkreis Ansbach und Landkreis Weißenburg- Gunzenhausen) deutschlandweit als erster alle Erst- und Zweitstimmen ausgezählt und übermittelt habe. Das Gremium ist mit der vorliegenden Tagesordnung einverstanden. 2.             Bekanntgaben des Landrates Wortbeiträge: LR Dr. Ludwig gibt bekannt, dass die Stadt Rothenburg o.d.T. die Rückübertragung der Aufgaben der Abfallwirtschaft auf den Landkreis Ansbach beantragt habe. Die Große Kreisstadt Rothenburg o.d.T. ist seit 1977 selbst öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger durch Rechtsverordnung. Unter intensiver Einbeziehung der Verwaltung des Landkreises Ansbach habe die Stadt Rothenburg o.d.T. die Rückübertragung überlegt, beraten und beschlossen. Seitens der Verwaltung sei keine Entscheidung notwendig, da ein Rechtsanspruch               auf       Rückübertragung             bestehe.       Aufgrund         des     hohen Verwaltungsaufwandes sei eine Umsetzung der Rückübertragung nicht vor Mitte/Ende 2023 vorgesehen. 3.             Niederschrift der Sitzung des Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschusses vom 15.04.2021 Gegen die Niederschrift werden in der vorliegenden Fassung keine Einwände erhoben. 4.             Integriertes Klimaschutzkonzept - Sachstandsbericht Anlage(n): Integriertes Klimaschutzkonzept Verwaltungsvorlage: Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 11. November 2019 beschlossen, ein Integriertes Klimaschutzkonzept für den Landkreis Ansbach zu erstellen. Daraufhin wurde von der Verwaltung ein Förderantrag im Rahmen der Kommunalrichtlinie vorbereitet, der im April 2020 genehmigt wurde. Zeitgleich zum Beginn des Förderzeitraumes am 1. Mai 2020 wurde die Stelle des Klimaschutzmanagers besetzt. Anschließend wurde mit der Treibhausgasbilanzierung des Landkreises Ansbach begonnen. Coronabedingt konnten keine Workshops durchgeführt werden. Daher wurde die Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Online-Umfrage unter www.klimaschutz-landkreis-ansbach.de durchgeführt. Im
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Niederschrift des öffentlichen Teils der 4. Sitzung des Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschusses am 27.09.2021 Seite 4 Zeitraum von November 2020 bis Februar 2021 haben sich 740 Bürger und 27 Kommunen des Landkreises Ansbach an der Umfrage beteiligt. Die daraus hervorgegangenen Maßnahmenvorschläge wurden gebündelt, priorisiert und zur weiteren Vertiefung in 4 Online-Workshops (15. Juni 2021 Mobilität, 22. Juni 2021 Erneuerbare Energien, 29. Juni 2021 Gebäude/Wärme und 6. Juli 2021 Organisation) mit Experten, Bürgern und Kreispolitikern diskutiert und besprochen. Die Ergebnisse können der beigefügten Anlage entnommen werden. Wortbeiträge: Nach LR Dr. Ludwig soll das Gremium heute anhand eines Sachstandsberichtes zum Integrierten Klimaschutzkonzept informiert werden. Am 26. Oktober 2021 werde es eine weitere Sitzung zu dieser Thematik geben. LR Dr. Ludwig gibt das Wort an Herr Merkel weiter. Anhand einer Präsentation informiert Herr Merkel detailliert über den Sachstand zum Integrierten Klimaschutzkonzept. Die Inhalte, der Aufbau und die Methodik sei in der Kommunalrichtlinie hinterlegt. Die Berechnungen, welche in der Präsentation dargestellt sind, würden mit der Software „Klimaschutz-Planer“ ermittelt. Diese Methodik werde deutschlandweit angewandt und lasse somit Vergleiche auch mit anderen Landkreisen und Kommunen zu. Das gesamte Klimaschutzkonzept basiere auf Zahlen von 2018. Dies sei der erste Jahrgang gewesen, für welchen flächendeckend komplette Daten für alle Sektoren vorhanden seien. Herr Merkel erläutert, die Energie- und Treibhausgasbilanz sei mithilfe von statistischen Zahlen ermittelt worden, welche der Landkreis Ansbach selbst erhoben habe. Der Klimaschutz-Planer beinhalte jedoch bereits eine Großzahl von Daten (deutscher Energiemix, Flächengrößen, etc.), hinterlegt von Statistischen Landes- und Bundesämtern. Mit all diesen Daten habe man die Potenziale und das Klimaschutzszenario berechnet. KR Korn fragt, wie der Wert „Potential“ zu verstehen sei. Herr Merkel erläutert, dass es sich um den Wert handele, der denkbar wäre ohne politische, finanzielle und sonstige Einschränkungen. KR Schneider geht davon aus, dass der Stromverbrauch in den nächsten Jahren steigen werde. Er fragt, ob diese Tatsache in den Berechnungen einkalkuliert sei. Herr Merkel informiert, dass in den verwendeten Programmen die technischen Entwicklungen hinterlegt seien, somit auch eine Steigerung des Stromverbrauches. Es würde auch miteinberechnet, welcher Wert in den nächsten Jahren eingespart bzw. anders erzeugt werden müsse. Nach Herrn Merkel könne man die Werte des Klimaschutz- Szenarios nur durch Senkung des Stromverbrauches und durch Erzeugung aus erneuerbarer Energie erreichen. Eine Säule alleine werde nicht ausreichen. Man könne unmöglich den benötigten Strom aus erneuerbarer Energie erzeugen ohne eine Senkung des Verbrauches. Laut Herrn Garbotz sei es schwierig, eine Entwicklung vorherzusagen. Aktuell gehe man davon aus, dass der Stromverbrauch um 50 % steigen werde. Jedoch könne man diese Veränderungen kaum auf die lokale Ebene herunterbrechen. KRin Hirsch fragt, ob der Klimaschutz-Planer auch den Anteil an Hybrid-Fahrzeugen berechne.
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Niederschrift des öffentlichen Teils der 4. Sitzung des Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschusses am 27.09.2021 Seite 5 Nach Herrn Merkel werde ein Durchschnittswert einkalkuliert. Des Weiteren möchte KRin Hirsch wissen, ob das System auch den CO2-Ausstoß, welcher bei Erzeugung alternativen Stroms entstehe, einbezogen werde. Die Treibhaus-Szenarien seien nach Herrn Garbotz momentan auf die einzelnen Gebiete bezogen und landwirtschaftliche Emissionen würden aktuell noch nicht berücksichtigt. Herr Merkel informiert über die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Landkreis Ansbach. Es bedürfe einer Steigerung von 1,4 Mio. Megawattstunden (MWh), welche im Jahr 2018 erzeugt wurden, auf 7,1 Mio. MWh im Jahre 2030. Herr Merkel gibt zu bedenken, dass der ländliche Bereich Strom für Ballungsräume erzeugen müsse, da in den Ballungsgebieten kaum Fläche vorhanden sei. KR Zeller stelle sich die Frage, wo dieser Strom herkommen solle. Herr Garbotz erläutert, dass laut Klimaschutz-Planer 1-2 % der landwirtschaftlichen Fläche mit Photovoltaik bebaut werden könne. Die Umsetzung sei noch offen. KR Reißmann hat eine Verständnisfrage und möchte wissen, ob konkret in 9 Jahren der Ausbau der erneuerbaren Energien um das Fünffache gesteigert werden müsse. Dies bestätigt Herr Merkel. Wenn der Landkreis Ansbach seinen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten wolle, dann müsse der Wert auf 7,1 Mio. MWh steigen. Alternativ müsse nach LR Dr. Ludwig der Verbrauch reduziert werden. Herr Merkel betont, die Klimaziele könnten nur durch die gleichzeitige Steigerung der Stromerzeugung und durch Reduzierung des Stromverbrauches erreicht werden. KR Sommer fragt, ob der angestrebte Potenzialwert realisierbar sei. Laut Herrn Merkel solle der Wert des Potenzials die technische und wirtschaftliche Machbarkeit aufzeigen, angestrebt sei dabei der Wert des Klimaschutz-Szenarios. Dieser stelle die Hälfte des Potenzialwertes, jedoch das Fünffache des Wertes Stand 2018. Für KR Sommer stelle sich die Frage, ob das Klimaschutz-Szenario wirtschaftlich hinterlegt sei. Er fände es sinnvoll, diese Informationen als Anlage zu erhalten. Herr Merkel bestätigt das. Er verweist auf die Komplexität der Thematik. Der Klimaschutzplaner werde deutschlandweit genutzt. LR Dr. Ludwig ergänzt, der Klimaschutz-Planer sei als Hilfestellung zu verstehen, welcher Entscheidungsgrundlagen liefere. Herr Merkel informiert, der Klimaschutz-Planer sei das Ergebnis einer langjährigen Beratungszeit rund um diese Thematik. Nachdem der ländliche Raum auch für Städte Strom erzeuge, möchte KRin Reitelshöfer wissen, ob die Städte in der Folge nach Klimaschutz-Planer Strom einsparen müssten. Nach Herrn Merkel gehe es nicht nur um die Diskussion ländlicher Raum und Ballungsraum. Anhand des Wärmeverbrauchs erläutert er die Problematik. Der Wärmeverbrauch müsse von aktuell 2,6 Mio. MWh auf 1,4 Mio MWh im Jahr 2050 sinken. Im Programm sei hinterlegt, dass die Sanierungsquote in Deutschland auf 2,7 % steigen
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Niederschrift des öffentlichen Teils der 4. Sitzung des Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschusses am 27.09.2021 Seite 6 müsse, um den Wert von 1,4 Mio. MWh bis zum Jahr 2050 erreichen zu können. Momentan habe man eine Sanierungsquote von 1 %. LR Dr. Ludwig ergänzt, dass man gleichzeitig annehme, dass der Wohnflächenbedarf pro Kopf steige. KR Bauer fragt, ob es sich bei der Stromerzeugung der erneuerbaren Energie um IST- Zahlen handele. Laut Herrn Merkel handele es sich bei den IST-Zahlen um den eingespeisten Strom, denn der installierte Wert würde das Mehrfache betragen. KR Zeller möchte nochmals eine Erklärung zum Potenzial-Wert. Herr Merkel informiert, dass man bei der Berechnung des Potenzialwertes davon ausgehe, dass 4 % der landwirtschaftlichen Fläche genutzt werde. LR Dr. Ludwig gibt zu bedenken, dass bei Ausschöpfung des Potenzials alle anderen Interessen untergeordnet werden müssten. Aus diesem Grund könne man in der heutigen Diskussion nicht mit den Potenzial-Werten rechnen. Nach Herrn Merkel geben die Werte des Klimaschutz-Szenarios an, was im Landkreis Ansbach an Reduktion erfolgen müsse, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung einhalten zu können. Die Richtlinien seien einzuhalten, um Förderungen zu erhalten. KR Herz hat Zweifel an der Erreichbarkeit der Klimaschutzziele. Herr Merkel verweist darauf, dass die Hälfte des eingespeisten Stroms von Biogas- Anlagen produziert werde. Es unterstreicht, dass es beim Erreichen der Klimaschutzziele einerseits um Reduktion des Verbrauches oder Ausstoßes und andererseits um die Erzeugung von Energie gehe. Des Weiteren informiert Herr Merkel, dass man Workshops mit Bürgern, Unternehmen und Experten durchführen wollte, um die notwendigen Maßnahmen zu entwickeln. Corona-bedingt konnten diese nicht stattfinden und so habe es eine Online-Befragung der Bürger und Kommunen gegeben. Die Ergebnisse seien gesammelt, strukturiert und letztendlich in vier Experten-Workshops beraten worden. An diesen Workshops hätten regionale Experten und Kreisräte teilgenommen. Herr Merkel gibt das Wort an Herr Garbotz. Herr Garbotz informiert anhand von Folien ausführlich über die Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts. Ergänzend erläutert Herr Merkel das Solarpotentialkataster. Hier bestehe die Möglichkeit für jedes Gebäude im Landkreis Ansbach durch einen Klick festzustellen, ob eine Eignung für die Installation von Solarthermie oder Photovoltaik bestehe. Aufgrund von technischen Engpässen reiche die vorhandene Netzkapazität aktuell nicht aus, um die produzierte Energie flächendeckend einspeisen zu können. Nach Herrn Garbotz bedürfe es 10 bis 15 Jahre, um das Netz entsprechend auszubauen. Die Durchführung der Klimaschutzziele funktioniere nach KR Schneider nur durch Vorantreiben des Netzausbaus.
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Niederschrift des öffentlichen Teils der 4. Sitzung des Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschusses am 27.09.2021 Seite 7 Herr Garbotz erläutert, dass Solartechnologie „lastnah“ umgesetzt werden sollte. Das bedeutet, dass die gewonnene Energie möglichst im jeweiligen Umfeld verbraucht werde, da nicht genügend Energiespeicher vorhanden seien. Alternativ könne man bei Installation einer Solaranlage zeitgleich Speicherkapazität einplanen. Auf Anfrage von KR Schneider, welche Maßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Situation unternommen würden, informiert Herr Merkel, dass nachgerüstet werde, jedoch bedürfe dies Zeit. Nach LR Dr. Ludwig könne sowohl die Verwaltung als auch jeder Bürger am Gelingen der Klimaschutzziele mitwirken. KRin Hirsch verweist auf den Antrag ihrer Kreistagsfraktion bezüglich „PV-Anlagen auf allen Liegenschaften des Landkreises Ansbach“. Nach LR Dr. Ludwig habe man diesen Antrag bereits mehrfach besprochen und der Antrag gehöre themenbezogen in den Bau- und Verkehrsausschuss. Der Antrag sei kurz vor der Bundestagswahl gestellt worden, werde vorbereitet und zu den Beratungen eingebracht. Abschließend zeigt Herr Garbotz anhand eines Beispielblattes auf, wie der Maßnahmenkatalog aussehen werde und bedankt sich für die Aufmerksamkeit. In der nächsten Sitzung des Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschusses werde nach Herrn Merkel die finale Version des Integrierten Klimaschutzkonzeptes vorgelegt, damit dieses über den Kreisausschuss in der Kreistagssitzung im Dezember beraten werden könne. Laut LR Dr. Ludwig sei das dargelegte Konzept auch ein Ergebnis der stattgefundenen Workshops. Er bedankt sich bei allen Beteiligten für die konstruktive Arbeit. KRin Hirsch betont die Notwendigkeit, die gesteckten Ziel zu verfolgen, um Veränderungen zu erreichen. Nach KR Korn sei die Öffentlichkeitsarbeit bezüglich dieser Thematik sehr wichtig. Die Bevölkerung müsse laut LR Dr. Ludwig sensibilisiert werden, auch hinsichtlich der Thematik des Energiesparens. Er beendet die Diskussion und bedankt sich bei Herrn Merkel und Herrn Garbotz. Beschluss : Der Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschuss nimmt die vorgestellten Unterlagen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung darauf aufbauend das Integrierte Klimaschutzkonzept für den Landkreis Ansbach auszuformulieren. Abstimmungsergebnis: Ohne Beschluss
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Niederschrift des öffentlichen Teils der 4. Sitzung des Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschusses am 27.09.2021 Seite 8 5.             Weitergewährung einer Förderung 5.1            Antrag des Wertstoffzentrums Veitsbronn gGmbH auf Weiterbewilligung der Förderung des Diakonie-Gebrauchtwarenhofs Heilsbronn mit Erhöhung der Fördersumme Verwaltungsvorlage: Mit Antrag vom 9. April bzw. 29. April 2021 beantragte das Wertstoffzentrum (WSZ) Veitsbronn gGmbH die Weitergewährung und die Erhöhung der am 31. Mai 2021 ablaufenden Förderung für den Betrieb des Diakonie-Gebrauchtwarenhofs in Heilsbronn. Die Förderhöhe soll von 825 € je Monat bis 31. Dezember 2021 und auf 1.000 € ab dem neuen Haushaltsjahr 2022 angehoben werden. Der Diakonie-Gebrauchtwarenhof in Heilsbronn beschäftigt sich mit der Abholung, Aufbereitung und dem Wiederverkauf von Gebrauchtwaren im östlichen Landkreis und gleichzeitig betreibt das WSZ Veitsbronn den Wertstoffhof Heilsbronn. Die Wertstoffzentrum Veitsbronn gGmbH wird seit 2009 vom Landkreis Ansbach unterstützt. Bereits davor erfolgte eine Bezuschussung in Höhe von monatlich 825 €. Dem Beschluss des Kreisausschusses im Jahr 2009 gingen eine Besichtigung der Einrichtung und anschließend eine einstimmige Empfehlung durch den Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschuss voraus. Folgende Aspekte sprechen für eine Fortführung und die Erhöhung der Bezuschussung: - Der Gebrauchtwarenhof ist eine etablierte Einrichtung und für die Weiterverwertung von Gebrauchtmöbeln und Hausrat aus Haushaltungen tätig, die ansonsten der Landkreis zum großen Teil über die jeweilige Sperrmüll- und Altholz-Entsorgung kostenpflichtig entsorgen/verwerten müsste. - Das Bayerische Rote Kreuz in Dinkelsbühl und die Projektschmiede Rothenburg o. d. Tauber erhalten aktuell auch einen Zuschuss, sind jedoch in Art und Umfang nicht mit dem Wertstoffzentrum vergleichbar. - Die sozialen Aspekte in Form des Beschäftigungsprojektes in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und die Bezugsmöglichkeit von erschwinglichen Gebrauchsgegenständen sind gewichtige Argumente. In dem Projekt werden eine Vielzahl von Menschen, die ansonsten nicht oder nur schwer vermittelbar sind, beschäftigt (Abholung, Annahme, Verkauf, Montage, usw.) und weiterqualifiziert. Vorrangiges Ziel ist die Perspektive einer dauerhaften Beschäftigung und Existenzsicherung. Derzeit werden durch das WSZ Veitsbronn 45 Arbeitnehmer/innen beschäftigt. - Der vom Landkreis Ansbach bisher gewährte Zuschuss deckt nach dem Verwendungsnachweis 2012 nur einen Bruchteil der entstehenden Aufwendungen ab. Als gemeinnützige Gesellschaft arbeitet das Wertstoffzentrum nicht gewinnorientiert, so dass der weitaus größte Teil durch sonstige Erlösquellen (Verkauf von Möbeln, Unterstützung durch das Jobcenter) gedeckt werden muss und wird. Dennoch stellt der Zuschuss eine wichtige „symbolische“ Anerkennung der Tätigkeit des Wertstoffzentrums durch den Landkreis dar. - Die Erhöhung des Zuschusses seit der ersten Bewilligung am 13. Juli 2009 wird durch das Schreiben vom 29. April 2021 konkret erläutert. Seit 2009 habe sich die zu zahlende Miete um 13 % und die Lohnkosten um 18,5 % erhöht.
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Niederschrift des öffentlichen Teils der 4. Sitzung des Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschusses am 27.09.2021 Seite 9 Aus abfallwirtschaftlicher Sicht wird die Weiterführung der Bezuschussung befürwortet, da das Ziel der Abfallvermeidung verfolgt wird, indem beispielsweise alte Möbel aufgearbeitet und einer Wiederverwendung zugeführt werden. Das Gebot, Abfallvermeidung finanziell zu unterstützen, ist in § 24 BayAbfG definiert. Es wird vorgeschlagen, den Zuschuss für die Wertstoffzentrum Veitsbronn gGmbH erneut für einen Zeitraum von drei Jahren in der beantragten Höhe zu gewähren, soweit die Aktivitäten in diesem Zeitraum aufrechterhalten werden. Wortbeiträge: LR Dr. Ludwig erläutert den genauen Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage. Beschluss : Der Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss folgenden Beschluss: Die Weiterbewilligung der Förderung für den Betrieb des Diakonie-Gebrauchtwarenhofs durch das Wertstoffzentrum Veitsbronn gGmbH erfolgt rückwirkend ab dem 1. Juni 2021. Die Höhe wird von 1. Juni 2021 bis 31. Dezember 2021 auf 825 € monatlich, danach auf 1.000 € monatlich bis 31. Mai 2024 festgesetzt. Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen 5.2            Antrag des BRK Kreisverbands Ansbach zur Förderung des Gebrauchtwarenhofs Dinkelsbühl Verwaltungsvorlage: Mit Schreiben vom 6. August 2021 beantragte der BRK Kreisverband Ansbach die Weitergewährung der am 31. August 2021 ablaufenden Förderung für den Betrieb des Gebrauchtwarenhofs in Dinkelsbühl in Höhe von 825 € je Monat. 2012 wurden die Bereiche Gebrauchtwaren, Möbelwerkstatt Sinbronn und der Wertstoffhof Dinkelsbühl durch den BRK Kreisverband Ansbach übernommen. Am 25. Juli 2015 wurde dann der Rot Kreuz Gebrauchtwarenhof in der Josef-Greiner-Straße 2 in Dinkelsbühl eröffnet. An diesem Standort werden seitdem Kleidung, Haushaltsgeräte, Bücher, Möbel und weitere Gebrauchtgegenstände angeboten. Der Kreisausschuss hat bereits in der Sitzung vom 11. November 2013 einen monatlichen Zuschuss von 825 € befristet bis zum 31. Juli 2015 für den BRK-Kreisverband Ansbach bewilligt. Dieser Zuschuss wurde nach den Beschlüssen des Kreisausschusses bereits zwei Mal bis letztmals zum 31. August 2021 verlängert. Die Bezuschussung wird aus abfallwirtschaftlicher Sicht weiterhin befürwortet, da das Ziel der Abfallvermeidung verfolgt wird, indem beispielsweise alte Möbel aufgearbeitet und einer Wiederverwendung zugeführt werden. Das Gebot, Abfallvermeidung finanziell zu unterstützen, ist in § 24 BayAbfG definiert. Es wird vorgeschlagen, den Zuschuss für den BRK Kreisverband Ansbach für einen erneuten Zeitraum von weiteren drei Jahren zu gewähren, soweit die Aktivitäten in diesem Zeitraum aufrechterhalten werden.
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Niederschrift des öffentlichen Teils der 4. Sitzung des Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschusses am 27.09.2021  Seite 10 Wortbeiträge: LR Dr. Ludwig informiert über die Beschlussvorlage Beschluss : Der Umwelt- und Abfallbewirtschaftungsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss folgenden Beschluss: Die Weiterbewilligung der Förderung für den Betrieb des Gebrauchtwarenhofs des BRK Kreisverbands Ansbach in Dinkelsbühl erfolgt rückwirkend ab dem 1. September 2021 in Höhe von 825 € monatlich für weitere drei Jahre bis 31. August 2024. Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen 6.             Wertstoffhöfe Landkreis Ansbach Wortbeiträge: LR Dr. Ludwig informiert über den Themenkreis Wertstoffhöfe. Man habe sich beraten und bei der Kreisversammlung des Bayerischen Gemeindetags vereinbart, das Wertstoffhofkonzept im Landkreis Ansbach zu analysieren, zu bewerten und weiter zu entwickeln. Dieser Prozess solle in Abstimmung mit den Gemeinden erfolgen. Das Projekt zur Modernisierung des Wertstoffhofkonzeptes sei bereits ausführlich vorgestellt worden. Des Weiteren habe es zur Bestandserfassung eine Fragebogenaktion gegeben. Gelegentlich fänden Schulungen der Wertstoffhofmitarbeiter statt, welche zeitweise Corona-bedingt ausgesetzt werden mussten. Im November 2020 habe man einen Arbeitskreis Wertstoffhöfe gegründet. Nun lägen die erarbeiteten Vorschläge in Form von Beschlussvorlagen zur Beratung vor. 6.1            Erhöhung der Personalkostenpauschale Verwaltungsvorlage: Im Zuge der Vorstellung des Projekts zur Modernisierung des Wertstoffhofkonzepts am 13. Oktober 2020 bei der Kreisversammlung Bayerischer Gemeindetag wurde zugesichert, die Kostenpauschalen des Landkreises Ansbach an die Gemeinden für den Betrieb der Wertstoffhöfe zu überprüfen. Dies geschah bei der Personalkostenpauschale letztmalig 2010 und führte zu einer Festlegung von 17 €/Stunde. Die       Prüfung          der       Personalkostenpauschale                ergab,      dass      ein   zügiger Nachbesserungsbedarf besteht. Die Mitglieder des Arbeitskreises Wertstoffhof befürworten dies. Es soll ein heute angemessener Stundensatz angesetzt werden. Aufgrund der Vorgaben für die Gemeinden seit dem 13. Landesbezirklichen Tarifvertrag handwerklicher Bereich Bayern, der bereits seit 1. Januar 2020 in Kraft ist, müssen die Gemeinden die dort aufgeführten, neuen Eingruppierungsmerkmale für die Beschäftigten an Wertstoffhöfen prüfen und ggf. höhergruppieren.
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