top2ka26-09-22energie-gassparmanahmen

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

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Sitzungsunterlagen Sitzung des Kreisausschusses 26.09.2022
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Inhaltsverzeichnis Vorlagendokumente TOP Ö 2 Energie-/Gassparmaßnahmen des Landkreises; Diskussion der Anregungen aus den Fraktionen und weiterer geplanter Maßnahmen Vorlage mit TOP-Nr 2022/0481                                                5 Ensikumav 2022/0481                                                         9 Ensimimav 2022/0481                                                        37 Zwischenbericht XIII UA v. 20.09.22 2022/0481                              57 3
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Ö 2 LANDRATSAMT KELHEIM Beschlussvorlage TOP 2 Kreisausschuss am 26.09.2022 Sachgebiet                                      Aktenzeichen         Vorlagen-Nr. Abteilung 1                                     1 - 8616            2022/0481 Beratungsfolge (Gremium – Beschluss oder Empfehlung)         Sitzungstermin Kreisausschuss                    Beschluss                  26.09.2022       Ö Betreff Energie-/Gassparmaßnahmen des Landkreises; Diskussion der Anregungen aus den Fraktionen und weiterer geplanter Maßnahmen Beschlussvorschlag Die Informationen werden zur Kenntnis genommen. Beratungsergebnis 5
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Problembeschreibung/Begründung: Die aktuelle Lage am Energie- und Gasmarkt stellt sich äußerst angespannt dar. Gerade auch der weiter fortdauernde Angriffskrieg der Russischen Föderation führte Europaweit zu einer grundlegenden Diskussion um Energienutzung und in deren Folge auch zu Vorgaben für das deutsche Bundesgebiet um Gas und Energie in substantiellem Maße einzusparen. In diesem Zusammenhang wurden nunmehr zwei Verordnungen zur kurz- und mittelfristigen Einsparung und Optimierung im Bereich der Energiewirtschaft erlassen, dies mit Wirkung zum 01.09.2022. Inhaltlich wurden diese breit öffentlich diskutiert und beinhalten z.B. Vorgaben, dass Büroräume nunmehr auf maximal 19 Grad geheizt werden dürfen und Verkehrsflächen gar nicht mehr beheizt werden dürfen. Durchlauferhitzer zur Warmwasserbereitung sind hiernach ebenfalls nicht mehr zu verwenden. Der Landkreis Kelheim bemüht sich nach Kräften die Umsetzung dieser Vorgaben abzuschließen, aufgrund der Vielseitigkeit und Komplexität der unterschiedlichen Heizanlagen in den Liegenschaften des Landkreises und der teilweise notwendigen fachtechnischen Unterstützung durch externe Sachverständige (Heizungsbauer etc.) ist dies jedoch aktuell noch nicht abgeschlossen und stellt einen fortlaufenden Prozess dar. Als darüberhinausgehende Maßnahme wurde seitens der Verwaltung u.a. auch geprüft, ob eine substantielle Einsparung durch eine zeitweilige Schließung z.B. zwischen Weihnachten und Neujahr möglich wäre. Nach den Rückmeldungen aus dem Haus ist es jedoch unumgänglich verschiedene Leistungen ununterbrochen auch in Präsenz anzubieten (Ad hoc notwendige soziale Geldleistungen und in diesem Kontext auch die Kasse, Poststelle, Pflichtumtausch Führerscheinstelle/ massiver Publikumsverkehr KFZ-Zulassung etc.). Da ein vollständiges Herunterfahren von Liegenschaften nicht möglich ist, verspricht diese Maßnahme keinen relevanten Erfolg. Homeoffice wird – auch pandemiebedingt – wieder verstärkt genutzt werden, aufgrund der Vielschichtigkeit der Tätigkeiten im Landratsamt sind hier jedoch auch Grenzen gesetzt (zwingend notwendiger Parteiverkehr). Der Landkreis ist seit je her darauf bedacht sinnvolle Energie- und Heizsystemlösungen umzusetzen, so dass hier abgesehen von Einzelmaßnahmen (siehe auch TOP Ö5) keine verhältnismäßig schnell zu realisierenden Einsparpotentiale zu finden sind. Siehe zu dieser Thematik auch TOP 5 Sitzung des Umweltausschusses am 20.09.2022 (als Anlage zur Kenntnis beigefügt). Im Rahmen der Sitzung des Kreistages am 18.07.2022 hatte Herr Landrat Neumeyer die Mitglieder des Kreistages darum gebeten ggf. vorhandene eigene Einsparvorschläge und Ideen für die Reduzierung des Energieverbrauches des Landkreises bis Ende August zu übermitteln, bisher (Stand 15.09.2022) sind hierzu keine Rückmeldungen eingegangen. Die Entscheidung zum Betrieb der landkreiseigenen Lehrschwimmhallen ist im nachfolgenden Tagesordnungspunkt ausgegliedert. Weiterer Sachvortrag erfolgt bei Bedarf mündlich. 6
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Finanzielle Auswirkungen?                Abstimmung mit Kreiskämmerei ist Ja                 Nein                   erfolgt                  nicht erfolgt              nicht erforderlich 1                   2                   3                                                  4 Gesamtkosten        Jährliche           Finanzierung                  Objektbezogene       Einmalige o. jährliche der Maßnahmen       Folgekosten/-lasten Eigenanteil                   Einnahmen            laufende Haushaltsbelastung (Beschaffungs-/                         (i.d.R.    =    Kreditbedarf) (Zuschüsse/Beiträge) (Mittelabfluß, Kapitaldienst, Folgelasten Herstellungskosten)                                                                        ohne         kalkulatorische      Kosten €                   €         keine     €                             €                    € Veranschlagung im Verwaltungs-    im Vermögens-                                                        Haushaltsstelle haushalt           haushalt 20                20                      Nein                       Ja, mit € Anlagen:              Ensikumav Ensimimav Zwischenbericht XIII UA v. 20.09.22 Kelheim, den 15.09.2022                                       LANDRATSAMT _____________________ Post, Sebastian 7
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Ö 2 Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirk- same Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV) A. Problem und Ziel Der völkerrechtswidrige Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. In der Folge kam es immer wieder zu Reduzierungen der Gasimportmengen von russischen Lieferanten nach Deutsch- land. Die Bundesregierung rechnet nicht mit einer Verbesserung der Situation. Sie geht vielmehr davon aus, dass weitere Reduzierungen der Liefermengen drohen. Es ist unklar, ob in Zukunft die Importmengen auf das Niveau der Vorjahre erhöht werden oder ob Einsparpotentiale im Verbrauch und Erhöhungen der Importkapazitäten ausrei- chen. Dies gilt umso mehr, als Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt und Erdgas als politisches Druckmittel einsetzt. Aus dem willkürlichen Verhalten der Russischen Föderation ergibt sich ein hohes Risiko, dass die Lieferungen im Gegenteil noch weiter gedrosselt werden. Die aktuelle Lage der Gasversorgung hat damit bereits das Stadium überschritten, in dem lediglich die Voraussetzungen für Vorsorgemaßnahmen gegeben sind. Das Bundesminis- terium für Wirtschaft und Klimaschutz hat bereits am 30. März 2022 die Frühwarnstufe und am 23. Juni 2022 die Alarmstufe nach Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b und Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1938 in Verbindung mit dem Notfallplan Gas des Bundesmi- nisteriums für Wirtschaft und Energie vom September 2019 ausgerufen. Dennoch sind zusätzlich kurzfristig umzusetzende und befristete Energieeinsparmaßnah- men zur Stärkung der Vorsorge von großer Bedeutung, um den Eintritt einer Notfallsituation in diesem und im nächsten Winter zu vermeiden. Bei der Energieeinsparung handelt es sich um eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern. Jede eingesparte Kilowattstunde hilft ein Stück weit aus der Abhängig- keit von russischen Gaslieferungen heraus. B. Lösung Die vorliegende Verordnung regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für einen Zeitraum von sechs Monaten vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023. Sie wird gemeinsam mit einer Verordnung über mittelfristig wirksame Effizienz- und Ener- gieeinsparmaßnahmen erlassen, die ab dem 1. Oktober 2022 über zwei Jahre gelten soll und deshalb der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Beide Verordnungen bilden neben der Befüllung der Gasspeicher und der Senkung des Erdgasverbrauchs in der Stromerzeu- gung die dritte Säule des Energiesicherungspakets. Die Maßnahmen zur Energieeinspa- rung im Gebäudebereich, die als Vorsorgemaßnahmen ausgestaltet sind, vermeiden unnö- tigen Energieverbrauch, um eine Mangelsituation zu vermeiden oder eine solche bei ihrem Eintritt abzumildern. 9
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-2- Mit den Maßnahmen der beiden Verordnungen (EnSikuMaV und EnSimiMaV) können in den kommenden beiden Jahren Energiekosteneinsparungen bei privaten Haushalten, Un- ternehmen und der öffentlichen Hand in Höhe von 10,8 Milliarden Euro bewirkt werden. Davon im ersten Jahr 4,97 Milliarden Euro und im zweiten Jahr 5,86 Milliarden Euro. Bei der Schätzung wurden aktuell geltenden Marktpreise für Endverbraucher von Gas und Strom zugrunde gelegt. Zu beachten ist, dass Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich und Effizienzmaßnahmen in der Industrie zu Energiekosteneinsparungen über einen deut- lich längeren Zeitraum als zwei Jahre führen. Der gesamte Kostensenkungseffekt der durch die Verordnungen bewirkten Energieeinsparungen geht also über die oben genannten 10,8 Milliarden Euro sehr deutlich hinaus. Die erforderlichen Aufwendungen zur Umsetzung der Maßnahmen werden im Abschnitt zum Erfüllungsaufwand dargestellt. C. Alternativen Keine. Sämtliche Maßnahmen dienen der möglichst schonenden Effizienzsteigerung und Energieeinsparung. Mildere Maßnahmen, die dieselbe Menge an Energie einsparen und die einheitlichen Maßstäben für die Erbringung der Einsparung folgen, sind in den erfassten Regelungsbereichen nicht realisierbar. Zwar sollen die Maßnahmen der Verordnung auch einen Signal- und Vorbildeffekt entfalten und zielen somit neben den unmittelbaren Einspar- wirkungen auch darauf ab, freiwillige Energiesparmaßnahmen anzustoßen. Allein mit frei- willigen Maßnahmen und Selbstverpflichtungen zur Senkung der Energieverbräuche wer- den die kurzfristig notwendigen Einsparungen jedoch nicht realisiert, zudem kann nur durch rechtliche Vorgaben eine einheitliche Erbringung der Einsparungen sichergestellt werden. Die Maßnahmen zur Gas- und Stromeinsparung sind, wie soeben dargelegt, Teil eines Maßnahmenbündels. Der Eintritt einer Gasmangellage wird nicht durch eine Beschränkung auf wenige der effektivsten Maßnahmen, sondern durch das Zusammenwirken zahlreicher Maßnahmen vermieden. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte sind nicht gegeben. E. Erfüllungsaufwand E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Das Vorhaben führt bei den Bürgerinnen und Bürgern zu einem Zeitaufwand von 1.342.017 Stunden und zu einem Sachkostenaufwand von 9.777.550 Euro. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Das Vorhaben führt bei Energieversorgungsunternehmen sowie bei gewerblichen und pri- vaten Vermietern zu einem einmaligen Erfüllungsaufwand von gut 164 Millionen Euro. Der ausgewiesene einmalige Erfüllungsaufwand der Wirtschaft entsteht durch die neu einge- führte Informationspflicht in § 9 (siehe unten). Das Verhindern eines dauerhaften Offenhal- tens von Ladentüren (§ 10) führt demgegenüber nicht zu einem zusätzlichen Erfüllungsauf- wand für die Wirtschaft, sondern im Gegenteil zu erheblichen Einsparungen durch vermie- dene Energiekosten. 10
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