20181115-21abs1tz211312019und2020
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aktuelle Bafögvwv“
POSTANSCHRIFT Bundesministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn HAUSANSCHRIFT Heinemannstraße 2, 53175 Bonn - ausschließlich per E-Mail - POSTANSCHRIFT 53170 Bonn Oberste Landesbehörden für TEL +49 (0)228 99 57-2243 Ausbildungsförderung FAX +49 (0)228 99 57-82243 BEARBEITET VON Herrn Cremerius nachrichtlich: E-MAIL Werner.Cremerius@bmbf.bund.de Landesämter für Ausbildungsförderung HOMEPAGE www.bmbf.de DATUM Bonn15.11.2018 GZ 415-42531-§21 (Bitte stets angeben) BETREFF Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hier: Fortschreibung der Tz 21.1.31 BAföGVwV aufgrund der geplanten Anhebung des Grundfreibetrags und der Vorsorgepauschale für die Jahre 2019 und 2020 BEZUG ANLAGE Aufgrund der vorgesehenen Anhebung des Grundfreibetrags und der Vorsorgepauschale für die Kalenderjahre 2019 und 2020 ist für die Berücksichtigung des Einkommens der auszubildenden Person eine Ergänzung der Tz 21.1.31 BAföGVwV für Einkommen ab Januar 2019/20 notwendig. Die Tz 21.1.31 wird daher um folgende weitere Anstriche ergänzt: - für Einkommen ab Januar 2019 auf 16 Prozent der Einkünfte über 969,- €, - für Einkommen ab Januar 2020 auf 16 Prozent der Einkünfte über 998,- €. Die BAföGVwV werden bei nächster Gelegenheit entsprechend angepasst. Um Beachtung im Vollzug ab sofort für neue Bewilligungszeiträume wird gebeten. Zudem bitte ich um Berücksichtigung des diesbezüglichen Erlasses vom 19.12.2016. Im Auftrag Cremerius TELEFONZENTRALE +49 (0)228 99 57-0 oder +49 (0)30 18 57-0 FAX-ZENTRALE +49 (0)228 99 57-83601 oder +49 (0)30 18 57-83601 E-MAIL-ZENTRALE bmbf@bmbf.bund.de
2. SEITE 2 Hr. RL 414 vor Abgang z.K Schr15.11. 3. Bitte absenden und z.d.A.