nderungsnachtragrdbplv2017
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anforderung des Rettungsdienstbereichsplans der Stadt Erfurt“
III. Änderungsnachtrag zum Rettungsdienstbereichsplan für den Rettungsdienstbereich Erfurt 1/7 Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung 16.02.2017 Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz III. ÄNDERUNGSNACHTRAG für den RETTUNGSDIENSTBEREICHSPLAN Rettungsdienstbereich Erfurt Gemäß § 12 ThürRettG ist der Rettungsdienstbereichsplan kontinuierlich unter Mitwirkung des Bereichsbeirates zu überprüfen und bei Bedarf zu ändern. Im Ergebnis der wachbezogenen Vorhalteüberprüfung wurde die Vorhaltung von Rettungsmitteln dem Bedarf angepasst (Pkt. I bis IV). I. Änderung derRettungsmittelvorhaltung Die Punkte 6.4.1 und 6.4.2 werden wie folgt geändert: 6.4.1 Bedarfsgerechte (minimale) Rettungsmittelgesamtvorhaltung Zur Absicherung der nachfolgend beschriebenen Betriebszeiten werden im Rettungsdienstbereich Erfurt mindestens folgende Rettungsmittel sächlich vorgehalten: RTW NEF KTW Anzahl Regelbetrieb 14 3 6 Ausfallvorsorge/ 3 1 1 Spitzenkompensation Die mit dieser Mindestvorhaltung verbundenen Kosten der Fahrzeughüllen werden der Entgeldvereinbarung gemäß § 20 (1) ThürRettG zugrundegelegt.
III. Änderungsnachtrag zum Rettungsdienstbereichsplan für den Rettungsdienstbereich Erfurt 2/7 6.4.2 Tatsächliche Rettungsmittelgesamtvorhaltung Unter Berücksichtigung der Pluralität der Durchführenden im Rettungsdienst Erfurt ergibt sich folgende tatsächliche Vorhaltung: RTW NEF KTW Anzahl Regelbetrieb 14 4 6 Ausfallvorsorge/ 3 1 1 Spitzenkompensation II. Änderung der Vorhaltezeiten Der grafische Teil des Punktes 6.4.3 wird wie folgt geändert: 6.4.3 Vorhaltezeiten Abb. 3a: Gesamtvorhaltung Montag bis Donnerstag
III. Änderungsnachtrag zum Rettungsdienstbereichsplan für den Rettungsdienstbereich Erfurt 3/7 Abb. 3b: Gesamtvorhaltung Freitag Abb. 3c: Gesamtvorhaltung Samstag
III. Änderungsnachtrag zum Rettungsdienstbereichsplan für den Rettungsdienstbereich Erfurt 4/7 Abb. 3d: Gesamtvorhaltung Sonntag Abb. 3e: Gesamtvorhaltung Werkfeiertag
III. Änderungsnachtrag zum Rettungsdienstbereichsplan für den Rettungsdienstbereich Erfurt 5/7 III. Änderung der Rettungsmittelvorhaltung der Durchführenden Der Punktes 6.4.5 sowie die folgenden Unterpunkte werden wie folgt geändert: 6.4.5 Rettungsmittelvorhaltung der Durchführenden Die Durchführenden stellen in dem folgend dargestellten Umfang die Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft mit den festgelegten Rettungsmitteln sicher. Die Betriebszeiten der Rettungsmittel ergeben sich innerhalb der hier festgelegten Zeiträume unter Berücksichtigung der unter 6.4.1 dargestellten Gesamtvorhaltung aus dem jeweils aktuellen Dienstplan. 6.4.5.1 Arbeiter-Samariter-Bund Rettungsmittel Durchschnittliche Vorhaltung in Stunden / Woche NEF 224 RTW 516 KTW 45 6.4.5.2 Malteser Hilfsdienst Rettungsmittel Durchschnittliche Vorhaltung in Stunden / Woche RTW 196 KTW 45 6.4.5.3 Deutsches Rotes Kreuz Rettungsmittel Durchschnittliche Vorhaltung in Stunden / Woche NEF 225 RTW 261 KTW 45
III. Änderungsnachtrag zum Rettungsdienstbereichsplan für den Rettungsdienstbereich Erfurt 6/7 6.4.5.4 Johanniter-Unfall-Hilfe Rettungsmittel Durchschnittliche Vorhaltung in Stunden / Woche RTW 200 KTW 45 6.4.5.5 Fa. Ambulanz Erfurt GmbH Rettungsmittel Durchschnittliche Vorhaltung in Stunden / Woche RTW 192 KTW 84 6.4.5.6 Berufsfeuerwehr Erfurt Rettungsmittel Durchschnittliche Vorhaltung in Stunden / Woche RTW 168 IV. Änderung der Personellen Besetzung Der Punkt 6.5 wird wie folgt geändert: 6.5 Personelle Besetzung Folgendes Personal wird zur Durchführung des Rettungsdienstes und des Krankentransportes benötigt: Durchführende Anzahl kalkulatorisch ASB 40,17 DRK 26,07 JUH 15,41 MHD 14,88 Ambulanz Erfurt 17,06 Berufsfeuerwehr 9,12 Gesamt: 122,71
III. Änderungsnachtrag zum Rettungsdienstbereichsplan für den Rettungsdienstbereich Erfurt 7/7 V. Inkrafttreten Dieser dritte Änderungsnachtrag zum Rettungsdienstbereichsplan tritt am 01.06.2017 in Kraft. Erfurt, den A. Bausewein Oberbürgermeister