nderungsnachtragrdbplv2021

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anforderung des Rettungsdienstbereichsplans der Stadt Erfurt

/ 2
PDF herunterladen
V. Änderungsnachtrag zum Rettungsdienstbereichsplan für den Rettungsdienstbereich Erfurt   1/2




Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung                                          20.12.2021
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst
und Katastrophenschutz




                     V. ÄNDERUNGSNACHTRAG
                                           für den

           RETTUNGSDIENSTBEREICHSPLAN
                Rettungsdienstbereich Erfurt

Gemäß § 12 ThürRettG ist der Rettungsdienstbereichsplan kontinuierlich unter
Mitwirkung des Bereichsbeirates zu überprüfen und bei Bedarf zu ändern. Durch
die landesweit gültige Novellierung der Vorhaltestrategie von Fahrzeugen für die
Ausfallvorsorge und die Spitzenabdeckung, welche eine Flexibilisierung der
praktischen Umsetzung zur Folge hat, ist die Nennung von fixen Ressourcen
hinfällig und wurde allgemein formuliert (Pkt. I). Im Weiteren erfolgte eine
Überprüfung der Nettoarbeitszeit (zur Verfügung stehende Arbeitszeit zur
Besetzung der Rettungsmittel). Im Ergebnis wurde die personelle Besetzung zur
Durchführung des Rettungsdienstes und des Krankentransportes dem Bedarf
angepasst (Pkt. II).


I.     Änderung der Rettungsmittelvorhaltung

Die Punkte 6.4.1 und 6.4.2 werden wie folgt geändert:

6.4.1 Bedarfsgerechte (minimale) Rettungsmittelgesamtvorhaltung
Zur Absicherung der nachfolgend beschriebenen Betriebszeiten werden im
Rettungsdienstbereich Erfurt mindestens folgende Rettungsmittel sächlich
vorgehalten:

                                    RTW                   NEF                   KTW
Anzahl Regelbetrieb                  14                    3                     6

Die mit dieser Mindestvorhaltung verbundenen Kosten der Fahrzeughüllen werden
der Entgeltvereinbarung gemäß § 20 (1) ThürRettG zugrunde gelegt.
Die bedarfsgerechte Vorhaltung von Fahrzeugen für die Ausfallvorsorge und die
Spitzenkompensation ist durch jeden Durchführenden eigenverantwortlich
sicherzustellen.
1

V. Änderungsnachtrag zum Rettungsdienstbereichsplan für den Rettungsdienstbereich Erfurt   2/2




6.4.2 Tatsächliche Rettungsmittelgesamtvorhaltung
Unter Berücksichtigung der Pluralität der Durchführenden im Rettungsdienst
Erfurt ergibt sich folgende tatsächliche Vorhaltung:

                                    RTW                   NEF                   KTW
Anzahl Regelbetrieb                  14                    4                     6


II.      Änderung der Personellen Besetzung

Der Punkt 6.5 wird wie folgt geändert:


6.5      Personelle Besetzung

Folgendes Personal wird zur Durchführung des Rettungsdienstes und des
Krankentransportes benötigt:

      Durchführende                                    Anzahl
                                                    kalkulatorisch
      ASB                                               43,87
      DRK                                               26,76
      JUH                                               15,86
      MHD                                               14,97
      Ambulanz Erfurt                                   17,89
      Berufsfeuerwehr                                    9,35
            Gesamt:                                     128,7


III.     Inkrafttreten

Dieser fünfte Änderungsnachtrag zum Rettungsdienstbereichsplan tritt am
01.06.2022 in Kraft.


Erfurt, den



A. Bausewein
Oberbürgermeister
2