nderungsnachtragrdbplv2021
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anforderung des Rettungsdienstbereichsplans der Stadt Erfurt“
V. Änderungsnachtrag zum Rettungsdienstbereichsplan für den Rettungsdienstbereich Erfurt 1/2 Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung 20.12.2021 Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz V. ÄNDERUNGSNACHTRAG für den RETTUNGSDIENSTBEREICHSPLAN Rettungsdienstbereich Erfurt Gemäß § 12 ThürRettG ist der Rettungsdienstbereichsplan kontinuierlich unter Mitwirkung des Bereichsbeirates zu überprüfen und bei Bedarf zu ändern. Durch die landesweit gültige Novellierung der Vorhaltestrategie von Fahrzeugen für die Ausfallvorsorge und die Spitzenabdeckung, welche eine Flexibilisierung der praktischen Umsetzung zur Folge hat, ist die Nennung von fixen Ressourcen hinfällig und wurde allgemein formuliert (Pkt. I). Im Weiteren erfolgte eine Überprüfung der Nettoarbeitszeit (zur Verfügung stehende Arbeitszeit zur Besetzung der Rettungsmittel). Im Ergebnis wurde die personelle Besetzung zur Durchführung des Rettungsdienstes und des Krankentransportes dem Bedarf angepasst (Pkt. II). I. Änderung der Rettungsmittelvorhaltung Die Punkte 6.4.1 und 6.4.2 werden wie folgt geändert: 6.4.1 Bedarfsgerechte (minimale) Rettungsmittelgesamtvorhaltung Zur Absicherung der nachfolgend beschriebenen Betriebszeiten werden im Rettungsdienstbereich Erfurt mindestens folgende Rettungsmittel sächlich vorgehalten: RTW NEF KTW Anzahl Regelbetrieb 14 3 6 Die mit dieser Mindestvorhaltung verbundenen Kosten der Fahrzeughüllen werden der Entgeltvereinbarung gemäß § 20 (1) ThürRettG zugrunde gelegt. Die bedarfsgerechte Vorhaltung von Fahrzeugen für die Ausfallvorsorge und die Spitzenkompensation ist durch jeden Durchführenden eigenverantwortlich sicherzustellen.
V. Änderungsnachtrag zum Rettungsdienstbereichsplan für den Rettungsdienstbereich Erfurt 2/2 6.4.2 Tatsächliche Rettungsmittelgesamtvorhaltung Unter Berücksichtigung der Pluralität der Durchführenden im Rettungsdienst Erfurt ergibt sich folgende tatsächliche Vorhaltung: RTW NEF KTW Anzahl Regelbetrieb 14 4 6 II. Änderung der Personellen Besetzung Der Punkt 6.5 wird wie folgt geändert: 6.5 Personelle Besetzung Folgendes Personal wird zur Durchführung des Rettungsdienstes und des Krankentransportes benötigt: Durchführende Anzahl kalkulatorisch ASB 43,87 DRK 26,76 JUH 15,86 MHD 14,97 Ambulanz Erfurt 17,89 Berufsfeuerwehr 9,35 Gesamt: 128,7 III. Inkrafttreten Dieser fünfte Änderungsnachtrag zum Rettungsdienstbereichsplan tritt am 01.06.2022 in Kraft. Erfurt, den A. Bausewein Oberbürgermeister