891002_20200617STOB_Standard_

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Standortbescheinigung Zum Nachweis der Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern. Nach den der Bundesnetzagentur vorgelegten Antragsdaten wurde der Standort: STOB-Nr: 891002 98617 Henneberg, Gemarkung Henneberg, Flurstück 1148/8 (PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück) nach den Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) auf der Grundlage des § 32 des Gesetzes über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt vom 27. Juni 2017 (BGBl. I 2017 S. 1947) bewertet und diese Bescheinigung erteilt. Die rechnerische Bewertung des Standortes (Standort im Sinne der BEMFV) erfolgte unter der Berücksichtigung aller am Standort installierten ortsfesten Funkanlagen (Anlage 1) sowie der am Standort bereits vorhandenen relevanten Feldstärken, die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen ausgehen auf der Basis der Grenzwerte nach § 3 der BEMFV. Standortbezogene(r) Sicherheitsabstand bzw. –abstände: Hauptstrahlrichtung      vertikal (90°)     Montagehöhe der Bezugs- Standort [Meter]               [Meter]         antenne über Grund [Meter] Gesamtstandort                     21,81                  5,14                    28,10 Entsprechend den Regelungen der BEMFV wird in dieser Standortbescheinigung zusätzlich für jede Sendeantenne, die bereits bei Festlegung des standortbezogenen Sicherheits- abstandes berücksichtigt wurde, ein systembezogener Sicherheitsabstand festgelegt. Die Anlage 1 weist den/die systembezogene(n) Sicherheitsabstand, bzw. -abstände zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern aus. Besonderer Hinweis Der Standort darf auch mit den der Standortbescheinigung Nr. 891002 vom 07.06.2011 zugrunde liegenden Standortdaten betrieben werden. Für diesen Betriebszustand gelten der/die standortbezogene/n Sicherheitsabstand/-abstände aus der vorstehend genannten Bescheinigung, die hier als Anlage beigefügt ist. Die darin enthaltenen Festlegungen zum standortbezogenen Sicherheitsabstand/zu den standortbezogenen Sicherheitsabständen und die in der dortigen Anlage 1 ausgewiesenen systembezogenen Sicherheitsabstände für die    dort    aufgeführten    Funkanlagen        werden       insoweit    Bestandteil    dieser Standortbescheinigung.
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STOB-Nr: 891002 Erteilungsdatum: 17.06.2020 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (bei Zustellung mittels Einschreibens: Zustellung) Widerspruch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder bei einer sonstigen Dienststelle der Bundesnetzagentur erhoben werden. Es dient einer zügigen Bearbeitung Ihres Widerspruches, wenn er bei der Bundesnetzagentur, Außenstelle Leipzig, Dienstleistungszentrum 2, Zeppelinstr. 16, 99096 Erfurt eingelegt wird. Bundesnetzagentur Außenstelle Leipzig Diese Standortbescheinigung wurde maschinell                  Anlage(n) erstellt und ist ohne Unterschrift gültig                     Anlage 1 Hinweise: -   Arbeitsschutzrechtliche Aspekte werden von dieser Standortbescheinigung nicht berührt. Für Arbeitnehmer, die im Umfeld von Sendeanlagen Arbeiten ausführen, gelten spezielle Grenzwerte. Nähere Informationen hierzu geben die Berufsgenossenschaften und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS). -   Für ein ganz oder teilweise erfolgloses Widerspruchsverfahren werden grundsätzlich Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Für die vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs wird grundsätzlich eine Gebühr bis zur Höhe der für die angefochtene Amtshandlung festgesetzten Gebühr erhoben.
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Anlage 1, Blatt 1 Anlage zur Standortbescheinigung Standortbescheinigungsnummer: 891002 Erteilungsdatum: 17.06.2020 Am Senderstandort 98617 Henneberg, Gemarkung Henneberg, Flurstück 1148/8 (PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück) Standort: Gesamtstandort wurden folgende Funkanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte nach § 3 BEMFV betrachtet und entsprechende systembezogene Sicherheitsabstände festgelegt. Neu installierte Funkanlagen Fehler! Textmarke nicht definiert. Hauptstrahl-                    vertikaler lfd. Funkanlage         Sendeantennen-        Montagehöhe      richtung   Sicherheitsab-    Sicherheits- Nr.                     kennzeichnung   1       über  Grund     (HSR)     stand in HSR        abstand in Meter     in Grad       in Meter         in Meter 1      MB07_VF          07GUL A1-107                28,10        60,00         10,54            2,65 2      MB07_VF          07GUL B1-107                28,10       180,00         10,54            2,65 3      MB07_VF          07GUL C1-107                28,10       300,00         10,54            2,65 4      MB08_VF          08GUL A1-107                28,10        60,00         10,47            2,45 5      MB08_VF          08GUL B1-107                28,10       180,00         10,47            2,45 6      MB08_VF          08GUL C1-107                28,10       300,00         10,47            2,45 7      MB09_VF          09GUL A1-107                28,10        60,00         10,42            2,44 8      MB09_VF          09GUL B1-107                28,10       180,00         10,42            2,44 9      MB09_VF          09GUL C1-107                28,10       300,00         10,42            2,44 10     MB18_VF          18GUL A1-107                28,10        60,00          8,11            1,82 11     MB18_VF          18GUL A2-107                28,10        60,00          8,11            1,82 12     MB18_VF          18GUL B1-107                28,10       180,00          8,11            1,82 13     MB18_VF          18GUL B2-107                28,10       180,00          8,11            1,82 14     MB18_VF          18GUL C1-107                28,10       300,00          8,11            1,82 15     MB18_VF          18GUL C2-107                28,10       300,00          8,11            1,82 Weitere am Standort befindliche Funkanlagen lfd.                                                         Hauptstrahl-                    vertikaler Nr. Funkanlage          Sendeantennen-        Montagehöhe      richtung   Sicherheitsab-    Sicherheits- kennzeichnung    1      über  Grund     (HSR)     stand in HSR        abstand in Meter     in Grad       in Meter         in Meter Die Emissionen der in der Standortbescheinigung berücksichtigten Sendeantennen sowie die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen herrührenden relevanten Immissionen wurden bei der Festlegung des einzuhaltenden standortbezogenen Sicherheitsabstandes bzw. der einzuhaltenden Sicherheitsabstände (diese sind auf dem Deckblatt dieser Standortbescheinigung angegeben) berücksichtigt. Bundesnetzagentur Außenstelle Leipzig Diese Standortbescheinigung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. 1 Zusätzliche Kennzeichnung nach Betreiberangabe
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