891630_20200729STOB_Standard_
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anforderung STOB's“
Standortbescheinigung Zum Nachweis der Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern. Nach den der Bundesnetzagentur vorgelegten Antragsdaten wurde der Standort: STOB-Nr: 891630 98553 Eichenberg, Gemarkung Eichenberg/ Hofberg, Flur 5, Flurstück 469/9 (PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück) nach den Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) auf der Grundlage des § 32 des Gesetzes über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt vom 27. Juni 2017 (BGBl. I 2017 S. 1947) bewertet und diese Bescheinigung erteilt. Die rechnerische Bewertung des Standortes (Standort im Sinne der BEMFV) erfolgte unter der Berücksichtigung aller am Standort installierten ortsfesten Funkanlagen (Anlage 1) sowie der am Standort bereits vorhandenen relevanten Feldstärken, die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen ausgehen auf der Basis der Grenzwerte nach § 3 der BEMFV. Standortbezogene(r) Sicherheitsabstand bzw. –abstände: Hauptstrahlrichtung vertikal (90°) Montagehöhe der Bezugs- Standort [Meter] [Meter] antenne über Grund [Meter] Gesamtstandort 22,61 6,55 44,80 Entsprechend den Regelungen der BEMFV wird in dieser Standortbescheinigung zusätzlich für jede Sendeantenne, die bereits bei Festlegung des standortbezogenen Sicherheits- abstandes berücksichtigt wurde, ein systembezogener Sicherheitsabstand festgelegt. Die Anlage 1 weist den/die systembezogene(n) Sicherheitsabstand, bzw. -abstände zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern aus.
STOB-Nr: 891630 Erteilungsdatum: 29.07.2020 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (bei Zustellung mittels Einschreibens: Zustellung) Widerspruch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder bei einer sonstigen Dienststelle der Bundesnetzagentur erhoben werden. Es dient einer zügigen Bearbeitung Ihres Widerspruches, wenn er bei der Bundesnetzagentur, Außenstelle Leipzig, Dienstleistungszentrum 2, Zeppelinstr. 16, 99096 Erfurt eingelegt wird. Bundesnetzagentur Außenstelle Leipzig Diese Standortbescheinigung wurde maschinell Anlage(n) erstellt und ist ohne Unterschrift gültig Anlage 1 Hinweise: - Arbeitsschutzrechtliche Aspekte werden von dieser Standortbescheinigung nicht berührt. Für Arbeitnehmer, die im Umfeld von Sendeanlagen Arbeiten ausführen, gelten spezielle Grenzwerte. Nähere Informationen hierzu geben die Berufsgenossenschaften und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS). - Für ein ganz oder teilweise erfolgloses Widerspruchsverfahren werden grundsätzlich Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Für die vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs wird grundsätzlich eine Gebühr bis zur Höhe der für die angefochtene Amtshandlung festgesetzten Gebühr erhoben.
Anlage 1, Blatt 1 Anlage zur Standortbescheinigung Standortbescheinigungsnummer: 891630 Erteilungsdatum: 29.07.2020 Am Senderstandort 98553 Eichenberg, Gemarkung Eichenberg/ Hofberg, Flur 5, Flurstück 469/9 (PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück) Standort: Gesamtstandort wurden folgende Funkanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte nach § 3 BEMFV betrachtet und entsprechende systembezogene Sicherheitsabstände festgelegt. Neu installierte Funkanlagen Fehler! Textmarke nicht definiert. Hauptstrahl- vertikaler lfd. Funkanlage Sendeantennen- Montagehöhe richtung Sicherheitsab- Sicherheits- Nr. kennzeichnung 1 über Grund (HSR) stand in HSR abstand in Meter in Grad in Meter in Meter 1 MB07_VF 07GUL A1-G08 44,80 60,00 11,65 2,67 2 MB07_VF 07GUL B1-G08 44,80 180,00 11,65 2,67 3 MB07_VF 07GUL C1-G08 44,80 300,00 11,65 2,67 4 MB08_VF 08GUL A1-G08 44,80 60,00 11,79 3,64 5 MB08_VF 08GUL B1-G08 44,80 180,00 11,79 3,64 6 MB08_VF 08GUL C1-G08 44,80 300,00 11,79 3,64 10 MB18_VF 18GUL A1-G08 44,80 60,00 7,10 2,19 11 MB18_VF 18GUL A2-G08 44,80 60,00 7,10 2,19 12 MB18_VF 18GUL B1-G08 44,80 180,00 7,10 2,19 13 MB18_VF 18GUL B2-G08 44,80 180,00 7,10 2,19 14 MB18_VF 18GUL C1-G08 44,80 300,00 7,10 2,19 15 MB18_VF 18GUL C2-G08 44,80 300,00 7,10 2,19 Weitere am Standort befindliche Funkanlagen lfd. Hauptstrahl- vertikaler Nr. Funkanlage Sendeantennen- Montagehöhe richtung Sicherheitsab- Sicherheits- kennzeichnung 1 über Grund (HSR) stand in HSR abstand in Meter in Grad in Meter in Meter 7 MB09_VF 09G_A1 44,80 60,00 9,66 3,05 8 MB09_VF 09G_B1 44,80 180,00 9,66 3,05 9 MB09_VF 09G_C1 44,80 300,00 9,66 3,05 Die Emissionen der in der Standortbescheinigung berücksichtigten Sendeantennen sowie die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen herrührenden relevanten Immissionen wurden bei der Festlegung des einzuhaltenden standortbezogenen Sicherheitsabstandes bzw. der einzuhaltenden Sicherheitsabstände (diese sind auf dem Deckblatt dieser Standortbescheinigung angegeben) berücksichtigt. Bundesnetzagentur Außenstelle Leipzig Diese Standortbescheinigung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. 1 Zusätzliche Kennzeichnung nach Betreiberangabe