890101

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anforderung STOB's

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Standortbescheinigung Zum Nachweis der Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern. Nach den der Bundesnetzagentur vorgelegten Antragsdaten wurde der Standort: STOB-Nr: 890101 98544 Zella-Mehlis, Am Köhlersgehäu 6 (PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück) nach den Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 31. Januar 2001 (BGBl. I S. 170), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 20 des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970), bewertet und diese Bescheinigung erteilt. Die rechnerische Bewertung des Standortes (Standort im Sinne der BEMFV) erfolgte unter der Berücksichtigung aller am Standort installierten ortsfesten Funkanlagen (Anlage 1) sowie der am Standort bereits vorhandenen relevanten Feldstärken, die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen ausgehen auf der Basis der Grenzwerte nach § 3 der BEMFV. Standortbezogene(r) Sicherheitsabstand bzw. –abstände: Hauptstrahlrichtung      vertikal (90°)   Montagehöhe der Bezugs- Standort [Meter]               [Meter]      antenne über Grund [Meter] Gesamtstandort                     20,79                  4,29                 28,10 Entsprechend den Regelungen der BEMFV wird in dieser Standortbescheinigung zusätzlich für jede Sendeantenne, die bereits bei Festlegung des standortbezogenen Sicherheits- abstandes berücksichtigt wurde, ein systembezogener Sicherheitsabstand festgelegt. Die Anlage 1 weist den/die systembezogene(n) Sicherheitsabstand, bzw. -abstände zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern aus.
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Besonderer Hinweis Der Standort darf auch mit den der Standortbescheinigung Nr. 890101 vom 09.03.2015 zugrunde liegenden Standortdaten betrieben werden. Für diesen Betriebszustand gelten der/die standortbezogene/n Sicherheitsabstand/-abstände aus der vorstehend genannten Bescheinigung, die hier als Anlage beigefügt ist. Die darin enthaltenen Festlegungen zum standortbezogenen Sicherheitsabstand/zu den standortbezogenen Sicherheitsabständen und die in der dortigen Anlage 1 ausgewiesenen systembezogenen Sicherheitsabstände für die     dort     aufgeführten    Funkanlagen    werden    insoweit    Bestandteil  dieser Standortbescheinigung. STOB-Nr: 890101 Erteilungsdatum: 08.04.2020 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (bei Zustellung mittels Einschreibens: Zustellung) Widerspruch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder bei einer sonstigen Dienststelle der Bundesnetzagentur erhoben werden. Es dient einer zügigen Bearbeitung Ihres Widerspruches, wenn er bei der Bundesnetzagentur, Außenstelle Leipzig, Dienstleistungszentrum 2, Zeppelinstr. 16, 99096 Erfurt eingelegt wird. Bundesnetzagentur Außenstelle Leipzig Diese Standortbescheinigung wurde maschinell                   Anlage(n) erstellt und ist ohne Unterschrift gültig                      Anlage 1 Hinweise: -   Arbeitsschutzrechtliche Aspekte werden von dieser Standortbescheinigung nicht berührt. Für Arbeitnehmer, die im Umfeld von Sendeanlagen Arbeiten ausführen, gelten spezielle Grenzwerte. Nähere Informationen hierzu geben die Berufsgenossenschaften und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS). -   Für ein ganz oder teilweise erfolgloses Widerspruchsverfahren werden grundsätzlich Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Für die vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs wird grundsätzlich eine Gebühr bis zur Höhe der für die angefochtene Amtshandlung festgesetzten Gebühr erhoben.
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Anlage 1, Blatt 1 Anlage zur Standortbescheinigung Standortbescheinigungsnummer: 890101 Erteilungsdatum: 08.04.2020 Am Senderstandort 98544 Zella-Mehlis, Am Köhlersgehäu 6 (PLZ, Ort, Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück) Standort: Gesamtstandort wurden folgende Funkanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte nach § 3 BEMFV betrachtet und entsprechende systembezogene Sicherheitsabstände festgelegt. Neu installierte Funkanlagen Fehler! Textmarke nicht definiert. Hauptstrahl-                     vertikaler lfd. Funkanlage         Sendeantennen-        Montagehöhe       richtung   Sicherheitsab-    Sicherheits- Nr.                     kennzeichnung 1       über  Grund      (HSR)     stand in HSR        abstand in Meter      in Grad       in Meter         in Meter 7      MB08_TEF         (700686754)S2               30,00        140,00         9,54             1,70 8      MB08_TEF         (700686755)S3               30,00        270,00         9,54             1,70 9      MB08_TEF         (700686746)S1               30,00         40,00         9,54             1,70 10     MB09_TEF         (700686752)S2               30,00        140,00         8,59             1,66 11     MB09_TEF         (700686753)S3               30,00        270,00         8,59             1,66 12     MB09_TEF         (700686740)S1               30,00         40,00         8,59             1,66 13     MB18_TEF         (700686756)S2               30,00        140,00         8,04             1,55 14     MB18_TEF         (700686757)S3               30,00        270,00         8,04             1,55 15     MB18_TEF         (700686749)S1               30,00         40,00         8,04             1,55 16     MB21_TEF         (700686758)S2               30,00        140,00         7,20             1,61 17     MB21_TEF         (700686759)S3               30,00        270,00         7,20             1,61 18     MB21_TEF         (700686743)S1               30,00         40,00         7,20             1,61 Weitere am Standort befindliche Funkanlagen lfd.                                                         Hauptstrahl-                     vertikaler Nr. Funkanlage          Sendeantennen-        Montagehöhe       richtung   Sicherheitsab-    Sicherheits- kennzeichnung 1      über Grund       (HSR)     stand in HSR        abstand in Meter      in Grad       in Meter         in Meter LTE800 1                       OXL099LA#60                 30,50         60,00         2,93             0,98 (Vodafone) LTE800 2                       OXL099LB#70                 30,50        180,00         2,93             0,98 (Vodafone) LTE800 3                       OXL099LC#80                 30,50        300,00         2,93             0,98 (Vodafone) UMTS 4                       OXU099UA#30                 30,50         60,00         5,17             1,34 (Vodafone) UMTS 5                       OXU099UB#40                 30,50        180,00         5,17             1,34 (Vodafone) UMTS 6                       OXU099UC#50                 30,50        300,00         5,17             1,34 (Vodafone) GSM900 19                      OXB099A#10                  32,60    0,00 - 360,00      4,83             1,08 (Vodafone) GSM900 20                      OXB099A#20                  28,10    0,00 - 360,00      4,83             1,08 (Vodafone) 1 Zusätzliche Kennzeichnung nach Betreiberangabe
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Anlage 1, Blatt 2 Die Emissionen der in der Standortbescheinigung berücksichtigten Sendeantennen sowie die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen herrührenden relevanten Immissionen wurden bei der Festlegung des einzuhaltenden standortbezogenen Sicherheitsabstandes bzw. der einzuhaltenden Sicherheitsabstände (diese sind auf dem Deckblatt dieser Standortbescheinigung angegeben) berücksichtigt. Bundesnetzagentur Außenstelle Leipzig Diese Standortbescheinigung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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