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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anfrage nach IFG: Versammlungen auf Bundesautobahnen

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium des Innern NRW, 40190 Diisseldorf                              17. Oktober 2022 Postzustellungsurkunde                                                     Seite1 von7 █████████████                                                              Aktenzeichen ██████████████████████████████ ███████████████ ███████████████                                                             ████████████████████████████ █████████ ████████████████████████ ████████████████████ ifg-geschaeftsstelle@im.nrw.de Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 25.09.2022 Versammlungen auf Bundesautobahnen [#259649] ████████████████████████████████ Sie haben am 25.09.2022 einen Antrag IFG                nachNRW) dem Uber das Portal ,Frag den Staat* (dortige Nummer [259649])      gestellt, den Sie mit Mail vom 27.09.2022 prazisiert haben.       Inhaltlich wunschten Sie Informa- tionen ,insbesondereUber Stellungnahmen, aber auch Lagebilder und andere Unterlagen,die dem Innenministerium NRW zur Thematik Ver- sammlungen auf Bundesautobahnen angefertigt bzw. anderweitig vorlie- gen innerhalb der letzten drei Jahre vorliegen.“ Dienstgebaude: Vorrausschickend      darf ich darauf hinweisen,dass der Informationsan- Friedrichstr. 62-80 spruch nach§ 4         Abs.1 IFG NRW nur Informationen umfasst, die bei40217derDusseldorf angefragten Behdérde vorliegen     - eine Informationsbeschaffung bei ande- ren Behdrden erfolgt nicht.                                                 Lieferanschrift: Firstenwall 129 Die Zustandigkeit fur das Anzeigen und die Durchfiihrung von Versamm-       40217 Dusseldorf lungen und Veranstaltungenim Sinne des Versammlungsgesetzes NRW Telefon 0211 871-01 liegt dezentral bei den 47 Kreispolizeibehdrden.          ist nicht Dabei jede Telefax Ver-0211 871-3355 sammlung oder Veranstaltung gegenuber demMinisterium des Innern poststelle@im.nrw.de meldepflichtig.  Hierliegt fur den gewiinschten Zeitraum keinewww.im.nrw           Liste Uber samtliche angezeigte oder durchgefitihrte Versammlungen Offentliche          vor. Verkehrsmitte Insofern sind                                                               Rheinbahnlinien hier lediglich Teilinformationen vorhanden. Dabei 836,handelt            es 732, 736, 8 U71, U72, U73, U83 sich um die       nachstehend aufgefiihrten amtlichen Informationen: Haltestelle: Kirchplatz
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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Seite 2 von 7 1. Landerumfrage zu Versammlungen auf Bundesautobahnen 2. WE-Meldungen, Lagemeldungen/-bilder, Berichtspflichten der Lan- desoberbehérden 3. Erlass IM vom 09.11.2020, 432-57.02 ,Versammlungsrecht - Anmel- dung von Versammlungen auf Bundesautobahnen.* 4.  Presseanfrage des WDR       vom  10.02.2022 zu Ziff. 1 Dem Antrag kann teilweise stattgegeben werden. Zur Landerumfrage ,Versammlungslage auf Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen liegt dem    Ministerium  des  Innern  ein Bericht des   Landesamtes   fir Zentrale Polizeiliche Dienste vor, der den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 04.07.2022 umfasst. Die in der Anlage enthaltenen Daten sind mit Stand vom 04.07.2022 erhoben worden. Schutzwirdige Belange gemaf § 6 des IFG NRW wurden durch Schwarzung bericksichtigt. Der Zugang     kann durch Ubersendung      gewahrt werden. Dem Ministerium des Innern liegen Uber die zur Verfligung gestellten In- formationen weitere Stellungnahmen anderer Lander aus der Landerum- frage vor, Uber welche gema& § 6 Satz 1 Buchstabe c) des IFG NRW jedoch   keine Verfiigungsbefugnis besteht.     Daher ist Antrag auf Heraus- gabe diesbeziiglich abzulehnen. zu Ziff. 2 Der Antrag auf Informationszugang ist hier gemaR § 6 Satz 1 Buchstabe a) IFG NRW abzulehnen, da das Bekanntwerden der Information die 6f- fentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere die Tatigkeit der Polizei beeintrachtigen wurde. Hierfur muss nach den Umstanden des Einzelfal- les klar sein, dass eine Freigabe der begehrten Information mit an Sicher- heit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Beeintrachtigung der Schutz- giter fuhren wurde. Eine Beeintrachtigung kommt in Betracht, wenn durch den Informationszugang Erkenntnisse Uber ermittlungstechnische oder -taktische Vorgange erlangt werden, die die Aufgabenwahrnehmung
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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen der Polizei gefahrden kénnten. Die Unterlagen unterliegen der       Seite 3 von Geheim-   7 haltung, da sie Informationen zur Einsatztaktik und zu Arbeitsweisen der Polizeienthalten.Ein Bekanntwerden kénnte potentielleStérerbzw. Straftaterindie Lage versetzen, sichbei vergleichbaren Lagen auf poli- Zeiliche MaRnahmen einzustellen, Gegenaktivitaten entsprechend zu pla- nen und letztlich die Einsatzkonzeption der Polizei zu unterlaufen. Es sind keine Griinde zu die    erkennen, eine abweichende Entscheidung rechtfertigen wurden. zu Ziff.3 Dem Antrag kann stattgeben werden.Der unterZiff.3 genannte Erlass des Innenministeriums befasst sich mit der Umsetzung des Beschlusses des OVG NRW vom 30. Oktober 2020  - 15 B 1630/20. Schutzwirdige Belange gema § 9 des IFG NRW wurden durch Schwar- zung bericksichtigt. Der Zugang kann durch Ubersendung gewahrt werden. zu Ziff.4 Dem Antrag kann stattgegeben werden. Dem Ministerium des Innern liegt eine Presseanfrage des WDR vom 10.02.2022 vor. Schutzwirdige Belange gema § 9 des IFG NRW wurden durch Schwar- zung bertcksichtigt. Der Zugang kann durch Ubersendung gewahrt werden. Der Antragist gemaR§ 11 Abs.1 gebihrenfrei. Mit freundlichen GriiRen █████████
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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Seite 4 von 7 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Arnsberg, JagerstraBe 1, 59821 Arns- berg (Postanschrift: Postfach, 59818 Arnsberg) schriftlich oder zur Nie- derschrift des Urkundsbeamten         der Geschaftsstelle erhoben werden. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmachtigten versaumt werden       sollte, so wiirde dessen Verschulden      Ihnen zugerech- net werden. Die Klage kann auch durch Ubertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden.           Das elekt- ronische Dokument muss fiir die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verant- wortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren        Ubermittlungsweg    gemak    § 55a Absatz 4 Verwaltungsgerichtsordnung eingereicht werden. Die fur die Ubermitt- lung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen be- stimmen    sich  nach    naherer   Magabe     der Verordnung    tiber die techni- schen    Rahmenbedingungen          des   elektronischen   Rechtsverkehrs      und uber das     besondere      elektronische   Behérdenpostfach     (Elektronischer- Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBI. | S. 3803). Hinweis Weitere   Informationen      zur Klageerhebung    in elektronischer Form    erhal- ten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Seite 5 von 7 Hinweis gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 IFG NRW: Unabhangig von einer Klageerhebung kénnen Sie sich auch an die Lan- desbeauftragte fiir Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-West- falen (Postfach 20 04 44, 40102 Dusseldorf) als Beauftragte fur das Recht auf Information wenden   (§ 13 Absatz 2 IFG NRW). Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen bei An- tragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Im Zusammenhang mit Antragen nach dem IFG NRW erhebt das Minis- terium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen bei Ihnen oder bei Dritten Ihre personenbezogenen Daten und verarbeitet diese. Bitte be- achten Sie hierzu nachstehende    Informationen gemaB Artikel 13 und   14 DSGVO. 1. Name   und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich fur die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezoge- nen Daten ist das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Friedrichstrae 62-80 40217 Dusseldorf Telefon: 0211/871- 01 Telefax: 0211/871-3355 E-Mail: poststelle@im.nrw.de 2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Den behdrdlichen Datenschutzbeauftragten des fiir die Datenverarbei- tung Verantwortlichen kénnen Sie unter folgenden Kontaktdaten errei- chen: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen BehGrdlicher Datenschutzbeauftragter - pers6nlich - FriedrichstraRe 62 - 80 40217 Dusseldorf Telefon: 0211/871-01 Telefax: 0211/871-3355 E-Mail: datenschutzbeauftragter@im.nrw.de
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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Seite 6 von 7 3. Aufsichtsbehdérde fiir den Datenschutz Zustandige Aufsichtsbehérde fiir den Datenschutz ist die Landesbeauftragte fur Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein- Westfalen Kavalleriestr. 2-4 Postleitzahl: 40213 Dusseldorf Telefon: 0211/38424-0 Telefax: 0211/38424-10 E-Mail: poststelle@Idi.nrw.de 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen           der Datenverarbeitung Sofern Sie sich unmittelbar an das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen mit einem Antrag nach dem IFG NRW wenden, wer- den   Ihre personenbezogenen      Daten   im daftir zustandigen   Referat erho- ben und verarbeitet, um Ihren Antrag zu bearbeiten und die Vorgaben nach dem IFG NRW zu erfillen. Rechtsgrundlage fur die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO in Verbindung mit § 3 DSG NRW. Gegebenenfalls werden Ihre Daten gema& § 17 DSG NRW auch zu sta- tistischen Zwecken verarbeitet. 5. Empfanger     oder Kategorien     von   Empfangern     der. personenbezo- genen Daten Ihre Daten werden im erforderlichen Umfang zum Zwecke der Bearbei- tung Ihres Antrags gegebenenfalls an andere Empfanger weitergegeben. Empfanger Ihrer Daten kénnen dabei sein: andere zustandige Referate des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen. Ihre Daten miissen auch an die Landesbeauftragte fiir Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Ubermittelt oder ihr zur Verfii- gung gestellt werden, wenn sie von ihren Rechten aus § 13 Absatz 4 IFG NRW Gebrauch macht. Rechtsgrundlage fiir die Offenlegung Ihrer perso- nenbezogenen Daten ist in diesen Fallen Artikel 6 Absatz 1 lit..c) DSGVO in Verbindung mit § 13 Absatz 4 IFG NRW. 6. Datenerhebung     bei Dritten Gegebenenfalls erhalt das zustandige Referat von den unter Punkt 5. ge- nannten Empfangern       Ihre personenbezogenen       Daten, um Ihren Antrag weiterzubearbeiten.    Die   entsprechenden     Daten   kénnen   aus  allen Le-
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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Seite 7 von 7 bensbereichen stammen und betreffen jede Kategorie einschlieBlich be- sonderer Kategorien von personenbezogenen Daten gemafs Artikel 9 Ab- satz 1 DSGVO. 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten lhre Daten werden nach Abschluss der Bearbeitung des Vorgangs Zur ordnungsgemaRen Aktenfihrung in der Regel 5 Jahre aufbewahrt. Akten von besonderer Bedeutung aufgrund ihrer historischen oder verfassungs- rechtlichen Beziige werden einschlieRlich der personenbezogenen Daten 30 Jahre oder sogar dauerhaft aufbewahrt. Nach Ablauf der Aufbewah- rungs- und Speicherfristen werden die Akten dem    Landesarchiv angebo- ten. Im Falle der Nichtibernahme werden Ihre Daten geléscht. 8. Betroffenenrechte Im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personen- bezogenen Daten stehen Ihnen bestimmte Rechte nach Maf&gabe der DSGVO und des DSG NRW zu. Sie haben gemakR Artikel 15 DSGVO das Recht auf Auskunft Uber die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Ein Recht auf Berichtigung steht Ihnen gema& Artikel 16 DSGVO       zu, sofern Ihre verarbeiteten personenbezogenen     Daten unrichtig sind. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, kénnen Sie gema& Artikel 17 DSGVO die Léschung Ihrer Daten oder gemaR Artikel 18 DSGVO die Einschran- kung der Datenverarbeitung verlangen.    Unter den Voraussetzungen des Artikels 21 DSGVO    kénnen Sie Widerspruch gegen die Datenverarbei- tung einlegen. 9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehérde Sie haben au&erdem das Recht, bei der Aufsichtsbehérde Beschwerde einzulegen, wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer per- sonenbezogenen Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung.
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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen 9. November 2020 Ministerium des Innern NRW, 40190 Dusseldorf Seite 1 von 3 -Elektronische                Post-                                                           Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) Landesamt fur 432 - 57.02 Zentrale Polizeiliche Dienste nachrichtlich: Telefax     0211 871- Landesamt fuir Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten Versammlungsrecht Anmeldungen von Versammlungen auf Bundesautobahnen Anlage: Beschluss OVG               NRW    vom 30. Oktober 2020 - 15 B 1630/20 Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass nach hiesiger Auf- fassung Versammlungen                auf Bundesautobahnen (§ 1 Abs. 3 FStG) nicht vom Schutzbereich des Art. 8 GG umfasst sind. Dienstgebaude: Offentliche Orte mit besonderer Widmung                   und besonderen Gefahrensitu-         Friedrichstr.  62-80 40217 Dusseldorf ationen sind mit Rucksicht auf die Verpflichtung des Staates zur Gefah- renabwehr und zum Schutz der Rechte Dritter und der Infrastruktur stets                        Lieferanschrift Furstenwall 129 von    Versammlungen             freizuhalten.    So   ist auf   Bundesautobahnen        und 40217 Dusseldorf Bahngleisen         kein   kommunikativer        Verkehr     erdffnet.  Deswegen      durfen Telefon 0211 871-01 dort in der Praxis der Versammlungsbehérden keine Versammlungen be- Telefax 0211 871-3355 statigt werden,        auch dann nicht, wenn in der Weise ein vorgeblicher ,,in-               poststelle@im.nrw.de www.im.nrw haltlicher Bezug hergestellt werden soll, dass von Autogegnern auf einer Bundesautobahn             gegen      Umweltschaden         durch   den   Kraftverkehr    de-  Offentliche Verkehrsmittel Rheinbahniinien 732, 736, 835, monstriert werden           soll. Demonstrationen         gegen    den  Kraftverkehr,   auch 836, U71, U72, U73, U83 den auf der Bundesautobahn,                  kénnen   auf insoweit geeigneten StraRen          Haltestelle: Kirchplatz
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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Seite 2 von 3 des Grtlichen Verkehrs durchgefuihrt werden.              Die Inanspruchnahme         der Bundesautobahn fiir ein solches partikulares Interesse ware ein Uberma- Riger Eingriff in die Fortbewegungsfreiheit und in die negative Versamm- lungsfreiheit   Nichtbetroffener     und    in die sehr gefahrengeneigte,           hoch- komplexe und anfallige staatliche Verkehrsinfrastruktur, welche Bestand- teil der offentlichen    Sicherheit ist. Die Auffassung,          in derartigen    Fallen kénne im Wege       einer Ermessensreduzierung             auf Null ein Anspruch       auf die   Bundesautobahn        als Ortlichkeit einer Demonstration          bestehen      (so Kniesel, in: Dietel/Gintzel/Kniesel, aaO, Teil | Rn.             147; dagegen     zutref- fend etwa Blanke, in: Grundrechte-Kommentar,                  aaO, Art. 8 Rn. 44; De- penheuer, in: Maunz/Dirig, aaO, Art. 8 Rn. 163; Gusy, NdsVBI. 2017, 257 (263)), ist daher ausdricklich zuruckzuweisen. Das   Oberverwaltungsgericht        fiir das    Land    Nordrhein-Westfalen        (OVG NRW)    bezieht sich in seiner Rechtsprechung zu Anmeldungen                  von Ver- sammlungen auf Bundesautobahnen auf ein Urteil des OVG                     Niedersach- sen vom     18. Mai   1994 - 13 L 1978/92          - juris Rn. 2, wonach       ebenfalls Bundesautobahnen         von   ihrem     eingeschrankten       Widmungszweck          her nicht der Kommunikation        dienen und daher von vorneherein demonstra- tionsfrei seien   (Beschlisse     vom    30. Januar 2017 - 15 A 296/16, juris Rn. 17,19, 3. November 2017 - 15 B 1370/17, juris Rn. 15, 17 sowie zuletzt vom 30. Oktober 2020 - 15 B 1630/20, Seite 4, vgl. Anlage). Gleichwohl lasst das OVG NRW diese Rechtsauffassung dahinstehen und tritt in eine Abwagung der wiederstreitenden Interessen ein. Es wird gebeten, die Kreispolizeibehorden entsprechend                 zu informieren und diese anzuhalten, die oben dargelegte hiesige Rechtsposition sowie die dieser zugrundeliegenden Begriindung unter Hinzuziehung der zitier- ten   Literaturquellen    in laufenden      und   kiinftigen   Verwaltungs-     und   Ge- richtsverfahren zu Ubernehmen.           Die Interessensabwagung          ist nur noch
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