A-600/1 Zentrale Dienstvorschrift Informationsarbeit

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anfrage nach IFG zu Veranstaltungen der Bundeswehr in Schulen (Jugendoffiziere)

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A-600/1




                           Zentrale Dienstvorschrift




                          Informationsarbeit



                                 Zentrale Vorgaben für die Durchführung der
Zweck der Regelung:
                                 Informationsarbeit
Herausgegeben durch:             Bundesministerium der Verteidigung
Beteiligte                       Hauptpersonalrat beim BMVg,
Interessenvertretungen:          Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim BMVg
Gebilligt durch:                 Bundesministerin der Verteidigung
Herausgebende Stelle:            BMVg Pr-/InfoStab ZA
                                 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Geltungsbereich:
                                 Verteidigung
Einstufung:                      Offen
Einsatzrelevanz:                 Ja
Berichtspflichten:               Ja
Gültig ab:                       09.02.2016
Frist zur Überprüfung:           08.02.2021
Version:                         2
Ersetzt:                         A-600/1,Version 1
Aktenzeichen:                    01-60-01
Identifikationsnummer:           A.6001.2I
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A-600/1                                  Inhaltsverzeichnis


                                    Inhaltsverzeichnis

1         Grundsätze                                                                             5
1.1       Zweck                                                                                   5
1.2       Prinzipien der Informationsarbeit                                                       5
1.3       Inhalte der Informationsarbeit                                                          5

2         Maßnahmen der Informationsarbeit                                                       7
2.1       Allgemeines                                                                             7
2.2       Sicherheits- und verteidigungspolitische Kommunikation                                  8
2.3       Pressearbeit                                                                            9
2.4       Öffentlichkeitsarbeit                                                                  10
2.5       Medienarbeit                                                                           13
2.6       Mitarbeiterkommunikation                                                               14
2.7       Unterstützung von Vorhaben Dritter                                                     15
2.8       Sonstige Vorhaben                                                                      17

3         Der Fachstrang Informationsarbeit                                                      18
3.1       Strukturen                                                                             19
3.1.1  Presse- und Informationsstab                                                              19
3.1.2  Presse und Informationszentren                                                            19
3.1.3  Teileinheiten bzw. Dienstposten der Informationsarbeit im Inland (ohne Jugendoffiziere)   20
3.1.4  Organisationsbereiche Rechtspflege und Militärseelsorge                                   20
3.1.5  Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr und Landeskommandos                         20
3.1.6  Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr                                                     20
3.1.7  Akademie im Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr                                         21
3.1.8  Redaktion der Bundeswehr                                                                  22
3.1.9  Kontingente der Bundeswehr und Dienstposten der Informationsarbeit im Einsatzland         22
3.1.10 Dienststellen mit herausragender Öffentlichkeitswirkung                                   22
3.1.11 Bundeseigene privatrechtliche Institutionen in Ressortverantwortung des
       Bundesministeriums der Verteidigung                                                       22
3.1.12 Multinationale Truppenteile und Hauptquartiere sowie internationale Organisationen        22
3.1.13 Zusammenarbeit mit Elementen der Truppeninformation des Zentrums Operative
       Kommunikation der Bundeswehr                                                              23
3.2       Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten                                               23
3.2.1     Presse- und Informationsstab                                                           23
3.2.2     Presse- und Informationszentren der Organisationsbereiche                              25
3.2.3     Zusatz für das Presse- und Informationszentrum des Sanitätsdienstes der Bundeswehr     26
3.2.4     Presse- und Informationszentrum des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr            27
3.2.5     Pressestelle des Luftfahrtamtes der Bundeswehr                                         27
3.2.6     Pressestelle des Planungsamtes der Bundeswehr                                          27
3.2.7     Pressestelle des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst                            27
3.2.8     Teileinheiten bzw. Dienstposten für die Informationsarbeit im Einsatzland              27
3.2.9     Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr und Landeskommandos                      28

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Inhaltsverzeichnis                        A-600/1


3.2.10   Stabsoffiziere Öffentlichkeitsarbeit                                         29
3.2.11   Jugendoffiziere                                                              29
3.2.12   Fachpersonal bei multinationalen Truppenteilen und Hauptquartieren           29
3.2.13   Dienststellen der Bundeswehr mit herausragender Öffentlichkeitswirkung       29
3.2.14   Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr                                        30
3.2.15   Elemente in nachgeordneten Strukturen der Organisationsbereiche              32
3.2.16   Festlegung von Zuständigkeiten                                               32
3.2.17   Zuständigkeit bei Flugunfällen                                               33

4        Informationsarbeit im Inland                                                 34
4.1      Ansprechbarkeit und Arbeitsbereitschaft                                      34
4.1.1    Pressearbeit                                                                 34
4.1.2    Medienarbeit                                                                 34
4.2      „Tage der offenen Tür“                                                       35
4.2.1    Grundsätze                                                                   35
4.2.2    Zielsetzung                                                                  36
4.2.3    Zielgruppen                                                                  36
4.2.4    Durchführung                                                                 36
4.2.5    Handel und Gewerbe                                                           40
4.3      Jugendoffiziere und Jugendunteroffiziere                                     40
4.3.1    Auftrag                                                                      40
4.3.2    Ausbildung                                                                   41
4.3.3    Zielgruppen                                                                  41
4.3.4    Information der Kommandeurinnen und Kommandeure                              42
4.3.5    Dienstposten und Funktion                                                    42
4.3.6    Vortragsrecht                                                                42
4.3.7    Sonderaufgaben und Nebentätigkeiten                                          43
4.3.8    Handakte, Berichtswesen, Meldungen und Handbibliothek                        43
4.4      Sicherheitspolitische Seminare im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit           43
4.4.1    Grundsätze                                                                   43
4.4.2    Themenfelder                                                                 44
4.4.3    Seminararten, Verantwortlichkeiten und Zielgruppen                           45
4.4.4    Zentrale sicherheitspolitische Seminare                                      45
4.4.5    Dezentrale sicherheitspolitische Seminare                                    45
4.4.6    Seminardurchführung und -gestaltung                                          45
4.5      Mitfahrten                                                                   46
4.6      Mitflüge                                                                     47
4.6.1    Grundsätzliches                                                              47
4.6.2    Durchführung                                                                 47
4.7      Teilnahme des Fachpersonals an Lehrgängen und Tagungen Dritter               48
4.8      Pressespiegel                                                                49

5        Informationsarbeit in den Einsatzgebieten                                    51
5.1      Sicherstellen der personellen Durchhaltefähigkeit                            51
5.2      Information der Öffentlichkeit über bedeutsame Ereignisse                    52
                                                                                  Seite 3
3

A-600/1                                  Inhaltsverzeichnis


5.2.1     Grundsätze                                                    52
5.2.2     Verfahren                                                     53

6         Haushalt                                                      54
6.1       Allgemeines                                                   54
6.2       Finanzierung von Veranstaltungen der Informationsarbeit       56
6.2.1     Grundsätze                                                    56
6.2.2     Finanzierung von „Tagen der offenen Tür“                      57
6.2.3     Finanzierung von sicherheitspolitischen Seminaren             60
6.3       Finanzierung von Produkten der Mitarbeiterkommunikation       60
6.4       Finanzierung von Transport- und Reisekosten sowie Honoraren   61

7         Zugang zu Waffen, Munition und Simulatoren                    62
7.1       Definitionen                                                  62
7.2       Zugangsregelungen                                             63

8         Herausgabe von Medien                                         64
8.1       Intranet                                                      64
8.2       Internet                                                      64
8.3       Produkte der Mitarbeiterkommunikation                         65
8.4       Beiträge für Fachzeitschriften                                68
8.5       Organisationsbereichsspezifische Publikationen                69
8.6       Impressum, Disclaimer, Bildrechte                             69
8.6.1     Impressumspflicht bei Druckwerken                             69
8.6.2     Anbieterkennzeichnungspflicht bei Telemedien                  70

9         Datenschutz                                                   71

10        Anlagen                                                       72
10.1      Vertragsmuster für die Unterstützung von Vorhaben Dritter     73
10.2      Zielgruppen der zentralen sicherheitspolitischen Seminare     80
10.3      Zielgruppen der dezentralen sicherheitspolitischen Seminare   84
10.4      Anwendungsbeispiele Corporate Design                          86
10.4.1    Das Corporate Design der Bundeswehr                           86
10.4.2    Logo und Claim                                                87
10.4.3    Schriften                                                     92
10.4.4    Kommunikationsmittel                                          94
10.4.5    Öffentlichkeitsarbeit                                         97
10.5      Berechnungsverfahren zur Durchhaltefähigkeit im Einsatz       98




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4

Grundsätze                                       A-600/1



1       Grundsätze

1.1     Zweck
1001.   Diese Zentrale Dienstvorschrift setzt die „Vorläufigen konzeptionellen Grundlagen für die
Informationsarbeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg)“ (Vorl.
konz Gdlg InfoA GB BMVg) und deren nachgeordnete Konzepte um und legt verbindliche Vorgaben
für die Durchführung der Informationsarbeit (InfoA) im GB BMVg fest. Sie ist praxisorientiert und soll
dem Fachpersonal der InfoA Handlungssicherheit geben.


1.2     Prinzipien der Informationsarbeit
1002.   Durch Maßnahmen der InfoA soll die Öffentlichkeit mittel- und unmittelbar sachlich,
wahrheitsgetreu, ausgewogen, differenziert, nachvollziehbar, reaktionsschnell, offen und somit
transparent informiert werden. Informationen müssen einer kritischen Überprüfung standhalten.

1003.   Die Bundeswehr pflegt grundsätzlich einen offenen Umgang mit der Öffentlichkeit. Als
Einrichtung der staatlichen Exekutive achtet sie die Pressefreiheit, unterstützt die Arbeit der Medien
und stellt sich auch kritischer Berichterstattung. Begrenzende Faktoren sind allein die militärische
Sicherheit bzw. die Sicherheit der Operationsführung, der Schutz der Persönlichkeitsrechte sowie die
persönliche Sicherheit der Bundeswehrangehörigen und deren Familien, der Datenschutz, der Schutz
vor Cyber-Kriminalität, Aussagen über ausländische Streitkräfte und ggf. weitere gesetzliche
Vorgaben. Den vorgenannten Grundsätzen ist insbesondere bei Meldungen über Versehrtheit und
Verluste im Inland und vor allem im Auslandseinsatz unbedingt Rechnung zu tragen.

1004.   Informationen aus Sorge vor Kritik oder negativer Berichterstattung über die Bundeswehr
zurück zu halten, ist für ihr Ansehen kontraproduktiv und mit den Grundsätzen der InfoA nicht
vereinbar. Die InfoA trägt vielmehr zu einer abwägenden, realitätsnahen und ausgewogenen
Berichterstattung bei und gewinnt dadurch Glaubwürdigkeit sowie Vertrauen ihrer Zielgruppen in die
vermittelten Informationen.

1005.   Von diesen Grundsätzen wird auch bei Unregelmäßigkeiten nicht abgewichen. Die
Handlungsmaxime ist stets: Aufklären, abstellen, Konsequenzen ziehen und diese – wenn Bedarf
besteht – kommunizieren.


1.3     Inhalte der Informationsarbeit
1006.   Die InfoA im GB BMVg erstreckt sich inhaltlich auf

 die freiheitliche und demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland,
 die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesrepublik Deutschland,
 das Verhältnis von Bundeswehr und Gesellschaft,

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A-600/1                                           Grundsätze


 die Rolle militärischer Einsätze beim internationalen Krisenmanagement,
 die ethischen, moralischen und rechtlichen Grundlagen des soldatischen Dienens,
 den Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr als Instrument der Friedenssicherung, ihre
    Struktur,   Ausrüstung      und    Leistungsfähigkeit     einschließlich   ausgewählter   Aspekte   der
    Bundeswehrplanung,
 Deutschlands Mitwirkung in internationalen Bündnissystemen und Rüstungskontrollabkommen,
    unter besonderer Berücksichtigung der Aufgaben und Funktion der Vereinten Nationen (VN), der
    NATO1 und ihres strategischen Konzepts, der Europäischen Union (EU) und der Europäischen
    Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie der Aufgaben und Funktion der Organisation für
    Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE),
 das aktuelle Geschehen in der Bundeswehr, insbesondere die Einsätze der Bundeswehr sowie
    ihre Beteiligung an nationalen und internationalen Übungen,
 Aspekte der Führung der Bundeswehr aus allen Führungsgrundgebieten, insbesondere der
    Inneren Führung, des Wehrrechts, der Beteiligungsrechte, der Geschichte und Militärgeschichte,
    der Militärsoziologie und der Wehrpsychologie sowie der Aufgaben der Bundeswehrverwaltung
    und ihre Bedeutung für die Bundeswehr,
 Themen der Ausbildung, Bildung und Erziehung in der Bundeswehr sowie die Leistungen der
    Bundeswehr auf den Gebieten der allgemeinmilitärischen, militärfachlichen und zivilberuflichen
    Aus- und Weiterbildung, der Berufsförderung sowie auf dem Gebiet der wissenschaftlichen
    Forschung und Lehre durch die Universitäten der Bundeswehr,
 das militärische und zivile Personal der Bundeswehr, seine Motivationen, Bedürfnisse, Leistungen
    und speziellen Profile, unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst/Beruf,
    Gender Mainstreaming sowie der Bedeutung der Reservistinnen und Reservisten,
 Informationen aus Technik und Wirtschaft, besonders der Rüstung und Waffensystementwicklung,
    aus Medizin, Sport, Betreuung, Fürsorge und Kultur sowie zu den Kooperationsmodellen,
 die Imagebildung zur Förderung des öffentlichen Ansehens der Bundeswehr als Organisation und
    als Beitrag zur Identitätsstiftung für alle Bundeswehrangehörigen, unter Berücksichtigung der
    wirtschaftlichen Bedeutung der Bundeswehr, ihrer Rolle in der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit
    sowie ihrer Leistungen auf sozialem, humanitärem und karitativem Gebiet sowie im Umweltschutz,
 das Entwickeln, Etablieren und ggf. Anpassen einer Arbeitgebermarke Bundeswehr und
 das Konzipieren, Steuern und Durchführen von bzw. Beitragen zu hochwertiger und professioneller
    Personalwerbung entlang der Vorgabe zur Arbeitgebermarke Bundeswehr.




1
    North Atlantic Treaty Organisation (Nordatlantikvertrag-Organisation).

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Maßnahmen der Informationsarbeit                                A-600/1


2        Maßnahmen der Informationsarbeit

2.1      Allgemeines
2001.    InfoA ist eine Führungsaufgabe und durch alle Vorgesetzten wahrzunehmen. Für
Fachpersonal in der InfoA ist daher ein unmittelbares Vorspracherecht bei den verantwortlichen
Vorgesetzten sicherzustellen.

2002.    Im Rahmen der InfoA gilt es, lageangepasst Zeitpunkt, Inhalt, Umfang und Form der
Bereitstellung von Informationen zu bestimmen. InfoA reagiert in angemessener Weise auf die
Berichterstattung in den Medien. Im Krisenfall trägt sie entschärfend, ggf. sogar vorbeugend und
damit deeskalierend zur Krisenkommunikation bei.

2003.    Die         InfoA         unterscheidet     daher       zwischen        Kommunikationsstrategien,
Kommunikationskonzepten und Maßnahmen der InfoA:

 Maßnahmen der InfoA transportieren kurzfristig allgemeinverständliche, wahrheitsgetreue,
    möglichst prägnante Einzelbotschaften, die sich unter einer Generalbotschaft subsumieren lassen.
 Mehrere inhaltlich, zeitlich und ggf. geografisch aufeinander abgestimmte Maßnahmen der InfoA
    ergeben     im       mittelfristigen   Zusammenwirken       ein     Kommunikationskonzept.             Jedes
    Kommunikationskonzept transportiert eine Kernbotschaft.
 Inhaltsverwandte         Kommunikationskonzepte       werden    auf    strategischer      Ebene     zu     einer
    Kommunikationsstrategie mit langfristigem Zeithorizont zusammengefasst. Die Kernbotschaften
    der einzelnen Kommunikationskonzepte lassen sich unter einer strategischen Botschaft des
    zugehörigen strategischen Themenfeldes subsumieren.

2004.    Die öffentliche Kommunikation nutzt querschnittlich ein einheitliches Corporate Design, um
durch den erzeugten Wiedererkennungseffekt die Verankerung der „Marke Bundeswehr“ im
öffentlichen Bewusstsein zu fördern (Anlage 10.4).

2005.    Weil      die    Medien     der   Bundeswehr    auch    die    Öffentlichkeit   erreichen,    ist     die
Widerspruchsfreiheit         zwischen      Mitarbeiterkommunikation      und     externer     Kommunikation
sicherzustellen.

2006.    Alle Maßnahmen der InfoA müssen zielgerichtet und wirtschaftlich sein. Sie sind durch
geeignete Methoden zu evaluieren.

2007.    Die Pressearbeit von Politikerinnen und Politikern ist kein Bestandteil der InfoA des BMVg
oder der Bundeswehr.

2008.    Wenn Politikerinnen und Politiker bei Besuchen der Truppe o. ä. Pressearbeit (z. B.
Pressekonferenz, Interviews etc.) durchführen wollen, beschränkt sich die Unterstützung durch die
Bundeswehr auf die Bereitstellung von Räumlichkeiten unter Beachtung der Zentralvorschrift


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    A1-1800/0-6570 „Die Liegenschaften der Bundeswehr“ und des Zentralerlasses B-640/1 „Besuche
    von Politikerinnen und Politikern bei der Bundeswehr“.

    2009.     Dienstliche Veranstaltungen geselliger Art können zwar Wirkungen in den öffentlichen Raum
    entfalten, sind jedoch ausdrücklich keine Maßnahmen der InfoA.

    2010.     Die Bundeswehrangehörigen selbst haben als „Botschafter der Bundeswehr“ für die InfoA
    eine besondere Bedeutung. Ihr Auftreten, Fachwissen und Urteil über dienstliche Belange vermitteln
    hohe Authentizität. Sie werden in der Öffentlichkeit als Repräsentanten bzw. Repräsentantinnen der
    Bundeswehr wahrgenommen und können durch Äußerung und Verhalten politische Relevanz
                                                                                                         2
    erlangen. Daher sind besonders die Pflichten gemäß der jeweiligen Gesetze der Statusgruppen              zu
    beachten     und     öffentliche   Äußerungen      auf   den    jeweils    eigenen    Erfahrungs-     und
    Verantwortungsbereich zu beschränken3.

    2011.     Die Teilnahme von Angehörigen des GB BMVg an gesellschaftlichen Veranstaltungen mit
    öffentlichkeitswirksamem Charakter ist daher förderungswürdig.

    2012.     Dezentrale Maßnahmen der InfoA werden von den Abteilungen im BMVg nach den
    fachlichen Vorgaben des Presse- und Informationsstabes (Pr-/InfoStab) gesteuert und von den
    Streitkräften sowie den Dienststellen der Bundeswehrverwaltung durchgeführt. Die Presse- und
    Informationszentren (PIZ) der Organisationsbereiche (OrgBer) planen, koordinieren und überwachen
    die InfoA in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich.

    2013.     Medienkontakte zu regionalen Themen werden durch den nachgeordneten Bereich in
    eigener Zuständigkeit unter Beteiligung des zuständigen PIZ bzw. durch das zuständige PIZ gehalten.
    Bei überregionalen Themen bzw. Themen, die eine überregionale Wirkung erwarten lassen, ist der
B
    Pr-/InfoStab über das zuständige PIZ zu beteiligen. Im Zweifelsfall ist die Entscheidung des
    Pr-/InfoStab vorab einzuholen. Auf welcher Ebene der Kontakt weiter gehalten wird, entscheidet der
    Pr-/InfoStab.


    2.2       Sicherheits- und verteidigungspolitische Kommunikation
    2014.     Maßnahmen der sicherheits- und verteidigungspolitischen Kommunikation sind:

     die Fortschreibung konzeptioneller Grundlagen der InfoA,
     die Entwicklung von grundlegenden Konzeptionen und Konzepten für die InfoA,
     die Planung, Erarbeitung und Umsetzung von Kommunikationskonzepten und -strategien,
     Umfragen zur Meinungs- und Motivlage der Bevölkerung und zu aktuellen Themen,


    2
        Insbesondere für Soldatinnen und Soldaten: Soldatengesetz § 17 „Verhalten im und außer Dienst“, § 14
        „Verschwiegenheit“ und § 15 „Politische Betätigung“; für Beamtinnen und Beamte: Beamtengesetz §60
        „Grundpflichten“, § 61 „Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten“ und § 67 “ Verschwiegenheitspflicht“; für
        Tarifbeschäftigte: TVöD § 3 „Allgemeine Arbeitsbedingungen“ und § 41 „Allgemeine Pflichten“.
    3
        Siehe hierzu auch Zentralerlass B-2110/3 „Private Veröffentlichungen und Vorträge“.

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Maßnahmen der Informationsarbeit                             A-600/1


 wehrsoziologische Untersuchungen und Studien,
 Medienresonanzanalysen und Medienwirkungsstudien,
 die Nutzung, der Ankauf oder die Vergabe nationaler und internationaler Studien,
 die Vergabe von Forschungs- und Studienaufträgen oder Einzelexpertisen,
 Lehrgänge,        Symposien,       Kolloquien,     Tagungen,      Seminare,   Vortragsveranstaltungen,
    Begegnungsveranstaltungen, Informationsveranstaltungen usw. auch in Kooperation mit fachlich
    einschlägig tätigen Dritten4,
 die Teilnahme an sicherheits- und verteidigungspolitischen Veranstaltungen Dritter sowie an
    Fachtagungen,
 die Herstellung, Beschaffung und Bereitstellung von Grundlagen- und Informationsmaterial oder
    Fachliteratur für das Fachpersonal und die Zielgruppen der InfoA,
 die Herstellung, Beschaffung und Bereitstellung von audiovisuellen, technischen oder sonstigen
    Hilfsmitteln,
 die Nutzung von Medien und Kommunikationsmitteln aller Art,
 die Vorhaben der Medienarbeit,
 Publikationen des BMVg und der Bundesregierung oder die Beteiligung daran,
 die Pflege internationaler Beziehungen durch Teilnahme von ausländischen Staatsbürgerinnen
    und Staatsbürgern an Lehrgängen, Tagungen oder Informationsreisen und -veranstaltungen in
    Deutschland und Teilnahme von Bundeswehrangehörigen an ausländischen Lehrgängen,
    Tagungen oder Informationsveranstaltungen und
 das Controlling der InfoA.


2.3       Pressearbeit
2015.     Maßnahmen der Pressearbeit sind:

 die gezielte Weitergabe von Informationen unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden
    Medien,
 die     Organisation    und    Durchführung      von   Presseinformationsreisen    und   Mitflügen   von
    Journalistinnen und Journalisten in Luftfahrzeugen der Bundeswehr,
 die Durchführung von Informations- und Hintergrundgesprächen,
 die Herausgabe von Pressemitteilungen und Materialien für die Presse,
 die     Veranstaltung    von      oder   die     Teilnahme   an    Fachtagungen,    Pressekonferenzen,
    Pressegesprächen und Presseempfängen,
 die Beantwortung von Presseanfragen,
 die Mitprüfung, Prüfungsvergabe und Bewertung von fachspezifischen Presseanfragen,


4
    Z. B. Stiftungen der politischen Parteien, Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V., Stiftung
    Wissenschaft und Politik, Forschungs- und Hochschulinstitute.

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A-600/1                           Maßnahmen der Informationsarbeit


 die Vermittlung und Durchführung von Interviews,
 die Kontaktpflege zu Pressestellen, Verlagen, Redaktionen, Journalistinnen und Journalisten,
 die inhaltliche Bewertung von Publikationen aller Art,
 Dienstleistungsangebote für Medien außerhalb der Bundeswehr,
 die inhaltlich fachliche und organisatorische Betreuung, Beratung und Begleitung von
  Presseveranstaltungen durch Pressefachpersonal der Bundeswehr,
 die fachliche und einsatzorientierte Aus-, Fort- und Weiterbildung des Pressefachpersonals der
  Bundeswehr im jeweiligen Zuständigkeitsbereich,
 die Zusammenarbeit mit elektronischen Medien,
 die Erteilung von Dreh- und Aufnahmegenehmigungen, soweit es sich nicht um fiktionale
  Medienvorhaben handelt, sowie presserechtliche Freigaben und
 Unterstützung bei der Realisierung nicht-fiktionaler Medienvorhaben (insbesondere Reportagen
  und Dokumentationen als Medienvorhaben Dritter).


2.4        Öffentlichkeitsarbeit
2016.      Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind:

 das Herstellen, Beschaffen und Verbreiten von Anzeigen, Broschüren, Plakaten, Faltblättern, Foto-
  und       weiterem    zielgruppenspezifischem        Informationsmaterial   zur   Sicherheits-   und
  Verteidigungspolitik der Bundesrepublik Deutschland sowie zu Auftrag und Aufgaben der
  Bundeswehr,
 das Planen, Durchführen und Auswerten von Kampagnen im Rahmen der Imagebildung in
  Abstimmung mit der Abteilung Personal,
 die Wahrnehmung von Herausgeber- und Urheberrechten für den Leiter bzw. die Leiterin des
  Pr-/InfoStab,
 das Herstellen, Beschaffen und Verbreiten audio-visueller Mittel,
 die sicherheitspolitische Information durch Nutzung der elektronischen Medien und Wahrnehmung
  der Inhaltsverantwortung für die Internetpräsenzen des GB BMVg für den jeweiligen Herausgeber,
 die Weiterentwicklung und Überwachung der Einhaltung des Corporate Design (Anlage 10.4) und
  damit die Sicherstellung eines einheitlichen Erscheinungsbilds des BMVg und der Bundeswehr in
  der Öffentlichkeit,
 die Zusammenarbeit mit Institutionen der politischen Informations- und Bildungsarbeit, soweit sich
  diese mit Fragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik befassen und die politische
  Bildungsarbeit in der Bundeswehr nicht berührt wird,
 die Unterstützung von sicherheitspolitischen Informationsveranstaltungen der Bundesministerin
  bzw. des Bundesministers der Verteidigung mit besonderer Wirkung in der Öffentlichkeit,




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