A-600/1 Zentrale Dienstvorschrift Informationsarbeit
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anfrage nach IFG zu Veranstaltungen der Bundeswehr in Schulen (Jugendoffiziere)“
A-600/1 Zentrale Dienstvorschrift Informationsarbeit Zentrale Vorgaben für die Durchführung der Zweck der Regelung: Informationsarbeit Herausgegeben durch: Bundesministerium der Verteidigung Beteiligte Hauptpersonalrat beim BMVg, Interessenvertretungen: Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim BMVg Gebilligt durch: Bundesministerin der Verteidigung Herausgebende Stelle: BMVg Pr-/InfoStab ZA Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Geltungsbereich: Verteidigung Einstufung: Offen Einsatzrelevanz: Ja Berichtspflichten: Ja Gültig ab: 09.02.2016 Frist zur Überprüfung: 08.02.2021 Version: 2 Ersetzt: A-600/1,Version 1 Aktenzeichen: 01-60-01 Identifikationsnummer: A.6001.2I
A-600/1 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätze 5 1.1 Zweck 5 1.2 Prinzipien der Informationsarbeit 5 1.3 Inhalte der Informationsarbeit 5 2 Maßnahmen der Informationsarbeit 7 2.1 Allgemeines 7 2.2 Sicherheits- und verteidigungspolitische Kommunikation 8 2.3 Pressearbeit 9 2.4 Öffentlichkeitsarbeit 10 2.5 Medienarbeit 13 2.6 Mitarbeiterkommunikation 14 2.7 Unterstützung von Vorhaben Dritter 15 2.8 Sonstige Vorhaben 17 3 Der Fachstrang Informationsarbeit 18 3.1 Strukturen 19 3.1.1 Presse- und Informationsstab 19 3.1.2 Presse und Informationszentren 19 3.1.3 Teileinheiten bzw. Dienstposten der Informationsarbeit im Inland (ohne Jugendoffiziere) 20 3.1.4 Organisationsbereiche Rechtspflege und Militärseelsorge 20 3.1.5 Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr und Landeskommandos 20 3.1.6 Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr 20 3.1.7 Akademie im Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr 21 3.1.8 Redaktion der Bundeswehr 22 3.1.9 Kontingente der Bundeswehr und Dienstposten der Informationsarbeit im Einsatzland 22 3.1.10 Dienststellen mit herausragender Öffentlichkeitswirkung 22 3.1.11 Bundeseigene privatrechtliche Institutionen in Ressortverantwortung des Bundesministeriums der Verteidigung 22 3.1.12 Multinationale Truppenteile und Hauptquartiere sowie internationale Organisationen 22 3.1.13 Zusammenarbeit mit Elementen der Truppeninformation des Zentrums Operative Kommunikation der Bundeswehr 23 3.2 Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten 23 3.2.1 Presse- und Informationsstab 23 3.2.2 Presse- und Informationszentren der Organisationsbereiche 25 3.2.3 Zusatz für das Presse- und Informationszentrum des Sanitätsdienstes der Bundeswehr 26 3.2.4 Presse- und Informationszentrum des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr 27 3.2.5 Pressestelle des Luftfahrtamtes der Bundeswehr 27 3.2.6 Pressestelle des Planungsamtes der Bundeswehr 27 3.2.7 Pressestelle des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst 27 3.2.8 Teileinheiten bzw. Dienstposten für die Informationsarbeit im Einsatzland 27 3.2.9 Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr und Landeskommandos 28 Seite 2
Inhaltsverzeichnis A-600/1 3.2.10 Stabsoffiziere Öffentlichkeitsarbeit 29 3.2.11 Jugendoffiziere 29 3.2.12 Fachpersonal bei multinationalen Truppenteilen und Hauptquartieren 29 3.2.13 Dienststellen der Bundeswehr mit herausragender Öffentlichkeitswirkung 29 3.2.14 Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr 30 3.2.15 Elemente in nachgeordneten Strukturen der Organisationsbereiche 32 3.2.16 Festlegung von Zuständigkeiten 32 3.2.17 Zuständigkeit bei Flugunfällen 33 4 Informationsarbeit im Inland 34 4.1 Ansprechbarkeit und Arbeitsbereitschaft 34 4.1.1 Pressearbeit 34 4.1.2 Medienarbeit 34 4.2 „Tage der offenen Tür“ 35 4.2.1 Grundsätze 35 4.2.2 Zielsetzung 36 4.2.3 Zielgruppen 36 4.2.4 Durchführung 36 4.2.5 Handel und Gewerbe 40 4.3 Jugendoffiziere und Jugendunteroffiziere 40 4.3.1 Auftrag 40 4.3.2 Ausbildung 41 4.3.3 Zielgruppen 41 4.3.4 Information der Kommandeurinnen und Kommandeure 42 4.3.5 Dienstposten und Funktion 42 4.3.6 Vortragsrecht 42 4.3.7 Sonderaufgaben und Nebentätigkeiten 43 4.3.8 Handakte, Berichtswesen, Meldungen und Handbibliothek 43 4.4 Sicherheitspolitische Seminare im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit 43 4.4.1 Grundsätze 43 4.4.2 Themenfelder 44 4.4.3 Seminararten, Verantwortlichkeiten und Zielgruppen 45 4.4.4 Zentrale sicherheitspolitische Seminare 45 4.4.5 Dezentrale sicherheitspolitische Seminare 45 4.4.6 Seminardurchführung und -gestaltung 45 4.5 Mitfahrten 46 4.6 Mitflüge 47 4.6.1 Grundsätzliches 47 4.6.2 Durchführung 47 4.7 Teilnahme des Fachpersonals an Lehrgängen und Tagungen Dritter 48 4.8 Pressespiegel 49 5 Informationsarbeit in den Einsatzgebieten 51 5.1 Sicherstellen der personellen Durchhaltefähigkeit 51 5.2 Information der Öffentlichkeit über bedeutsame Ereignisse 52 Seite 3
A-600/1 Inhaltsverzeichnis 5.2.1 Grundsätze 52 5.2.2 Verfahren 53 6 Haushalt 54 6.1 Allgemeines 54 6.2 Finanzierung von Veranstaltungen der Informationsarbeit 56 6.2.1 Grundsätze 56 6.2.2 Finanzierung von „Tagen der offenen Tür“ 57 6.2.3 Finanzierung von sicherheitspolitischen Seminaren 60 6.3 Finanzierung von Produkten der Mitarbeiterkommunikation 60 6.4 Finanzierung von Transport- und Reisekosten sowie Honoraren 61 7 Zugang zu Waffen, Munition und Simulatoren 62 7.1 Definitionen 62 7.2 Zugangsregelungen 63 8 Herausgabe von Medien 64 8.1 Intranet 64 8.2 Internet 64 8.3 Produkte der Mitarbeiterkommunikation 65 8.4 Beiträge für Fachzeitschriften 68 8.5 Organisationsbereichsspezifische Publikationen 69 8.6 Impressum, Disclaimer, Bildrechte 69 8.6.1 Impressumspflicht bei Druckwerken 69 8.6.2 Anbieterkennzeichnungspflicht bei Telemedien 70 9 Datenschutz 71 10 Anlagen 72 10.1 Vertragsmuster für die Unterstützung von Vorhaben Dritter 73 10.2 Zielgruppen der zentralen sicherheitspolitischen Seminare 80 10.3 Zielgruppen der dezentralen sicherheitspolitischen Seminare 84 10.4 Anwendungsbeispiele Corporate Design 86 10.4.1 Das Corporate Design der Bundeswehr 86 10.4.2 Logo und Claim 87 10.4.3 Schriften 92 10.4.4 Kommunikationsmittel 94 10.4.5 Öffentlichkeitsarbeit 97 10.5 Berechnungsverfahren zur Durchhaltefähigkeit im Einsatz 98 Seite 4
Grundsätze A-600/1 1 Grundsätze 1.1 Zweck 1001. Diese Zentrale Dienstvorschrift setzt die „Vorläufigen konzeptionellen Grundlagen für die Informationsarbeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg)“ (Vorl. konz Gdlg InfoA GB BMVg) und deren nachgeordnete Konzepte um und legt verbindliche Vorgaben für die Durchführung der Informationsarbeit (InfoA) im GB BMVg fest. Sie ist praxisorientiert und soll dem Fachpersonal der InfoA Handlungssicherheit geben. 1.2 Prinzipien der Informationsarbeit 1002. Durch Maßnahmen der InfoA soll die Öffentlichkeit mittel- und unmittelbar sachlich, wahrheitsgetreu, ausgewogen, differenziert, nachvollziehbar, reaktionsschnell, offen und somit transparent informiert werden. Informationen müssen einer kritischen Überprüfung standhalten. 1003. Die Bundeswehr pflegt grundsätzlich einen offenen Umgang mit der Öffentlichkeit. Als Einrichtung der staatlichen Exekutive achtet sie die Pressefreiheit, unterstützt die Arbeit der Medien und stellt sich auch kritischer Berichterstattung. Begrenzende Faktoren sind allein die militärische Sicherheit bzw. die Sicherheit der Operationsführung, der Schutz der Persönlichkeitsrechte sowie die persönliche Sicherheit der Bundeswehrangehörigen und deren Familien, der Datenschutz, der Schutz vor Cyber-Kriminalität, Aussagen über ausländische Streitkräfte und ggf. weitere gesetzliche Vorgaben. Den vorgenannten Grundsätzen ist insbesondere bei Meldungen über Versehrtheit und Verluste im Inland und vor allem im Auslandseinsatz unbedingt Rechnung zu tragen. 1004. Informationen aus Sorge vor Kritik oder negativer Berichterstattung über die Bundeswehr zurück zu halten, ist für ihr Ansehen kontraproduktiv und mit den Grundsätzen der InfoA nicht vereinbar. Die InfoA trägt vielmehr zu einer abwägenden, realitätsnahen und ausgewogenen Berichterstattung bei und gewinnt dadurch Glaubwürdigkeit sowie Vertrauen ihrer Zielgruppen in die vermittelten Informationen. 1005. Von diesen Grundsätzen wird auch bei Unregelmäßigkeiten nicht abgewichen. Die Handlungsmaxime ist stets: Aufklären, abstellen, Konsequenzen ziehen und diese – wenn Bedarf besteht – kommunizieren. 1.3 Inhalte der Informationsarbeit 1006. Die InfoA im GB BMVg erstreckt sich inhaltlich auf die freiheitliche und demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesrepublik Deutschland, das Verhältnis von Bundeswehr und Gesellschaft, Seite 5
A-600/1 Grundsätze die Rolle militärischer Einsätze beim internationalen Krisenmanagement, die ethischen, moralischen und rechtlichen Grundlagen des soldatischen Dienens, den Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr als Instrument der Friedenssicherung, ihre Struktur, Ausrüstung und Leistungsfähigkeit einschließlich ausgewählter Aspekte der Bundeswehrplanung, Deutschlands Mitwirkung in internationalen Bündnissystemen und Rüstungskontrollabkommen, unter besonderer Berücksichtigung der Aufgaben und Funktion der Vereinten Nationen (VN), der NATO1 und ihres strategischen Konzepts, der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie der Aufgaben und Funktion der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), das aktuelle Geschehen in der Bundeswehr, insbesondere die Einsätze der Bundeswehr sowie ihre Beteiligung an nationalen und internationalen Übungen, Aspekte der Führung der Bundeswehr aus allen Führungsgrundgebieten, insbesondere der Inneren Führung, des Wehrrechts, der Beteiligungsrechte, der Geschichte und Militärgeschichte, der Militärsoziologie und der Wehrpsychologie sowie der Aufgaben der Bundeswehrverwaltung und ihre Bedeutung für die Bundeswehr, Themen der Ausbildung, Bildung und Erziehung in der Bundeswehr sowie die Leistungen der Bundeswehr auf den Gebieten der allgemeinmilitärischen, militärfachlichen und zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung, der Berufsförderung sowie auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung und Lehre durch die Universitäten der Bundeswehr, das militärische und zivile Personal der Bundeswehr, seine Motivationen, Bedürfnisse, Leistungen und speziellen Profile, unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst/Beruf, Gender Mainstreaming sowie der Bedeutung der Reservistinnen und Reservisten, Informationen aus Technik und Wirtschaft, besonders der Rüstung und Waffensystementwicklung, aus Medizin, Sport, Betreuung, Fürsorge und Kultur sowie zu den Kooperationsmodellen, die Imagebildung zur Förderung des öffentlichen Ansehens der Bundeswehr als Organisation und als Beitrag zur Identitätsstiftung für alle Bundeswehrangehörigen, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung der Bundeswehr, ihrer Rolle in der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit sowie ihrer Leistungen auf sozialem, humanitärem und karitativem Gebiet sowie im Umweltschutz, das Entwickeln, Etablieren und ggf. Anpassen einer Arbeitgebermarke Bundeswehr und das Konzipieren, Steuern und Durchführen von bzw. Beitragen zu hochwertiger und professioneller Personalwerbung entlang der Vorgabe zur Arbeitgebermarke Bundeswehr. 1 North Atlantic Treaty Organisation (Nordatlantikvertrag-Organisation). Seite 6
Maßnahmen der Informationsarbeit A-600/1 2 Maßnahmen der Informationsarbeit 2.1 Allgemeines 2001. InfoA ist eine Führungsaufgabe und durch alle Vorgesetzten wahrzunehmen. Für Fachpersonal in der InfoA ist daher ein unmittelbares Vorspracherecht bei den verantwortlichen Vorgesetzten sicherzustellen. 2002. Im Rahmen der InfoA gilt es, lageangepasst Zeitpunkt, Inhalt, Umfang und Form der Bereitstellung von Informationen zu bestimmen. InfoA reagiert in angemessener Weise auf die Berichterstattung in den Medien. Im Krisenfall trägt sie entschärfend, ggf. sogar vorbeugend und damit deeskalierend zur Krisenkommunikation bei. 2003. Die InfoA unterscheidet daher zwischen Kommunikationsstrategien, Kommunikationskonzepten und Maßnahmen der InfoA: Maßnahmen der InfoA transportieren kurzfristig allgemeinverständliche, wahrheitsgetreue, möglichst prägnante Einzelbotschaften, die sich unter einer Generalbotschaft subsumieren lassen. Mehrere inhaltlich, zeitlich und ggf. geografisch aufeinander abgestimmte Maßnahmen der InfoA ergeben im mittelfristigen Zusammenwirken ein Kommunikationskonzept. Jedes Kommunikationskonzept transportiert eine Kernbotschaft. Inhaltsverwandte Kommunikationskonzepte werden auf strategischer Ebene zu einer Kommunikationsstrategie mit langfristigem Zeithorizont zusammengefasst. Die Kernbotschaften der einzelnen Kommunikationskonzepte lassen sich unter einer strategischen Botschaft des zugehörigen strategischen Themenfeldes subsumieren. 2004. Die öffentliche Kommunikation nutzt querschnittlich ein einheitliches Corporate Design, um durch den erzeugten Wiedererkennungseffekt die Verankerung der „Marke Bundeswehr“ im öffentlichen Bewusstsein zu fördern (Anlage 10.4). 2005. Weil die Medien der Bundeswehr auch die Öffentlichkeit erreichen, ist die Widerspruchsfreiheit zwischen Mitarbeiterkommunikation und externer Kommunikation sicherzustellen. 2006. Alle Maßnahmen der InfoA müssen zielgerichtet und wirtschaftlich sein. Sie sind durch geeignete Methoden zu evaluieren. 2007. Die Pressearbeit von Politikerinnen und Politikern ist kein Bestandteil der InfoA des BMVg oder der Bundeswehr. 2008. Wenn Politikerinnen und Politiker bei Besuchen der Truppe o. ä. Pressearbeit (z. B. Pressekonferenz, Interviews etc.) durchführen wollen, beschränkt sich die Unterstützung durch die Bundeswehr auf die Bereitstellung von Räumlichkeiten unter Beachtung der Zentralvorschrift Seite 7
A-600/1 Maßnahmen der Informationsarbeit A1-1800/0-6570 „Die Liegenschaften der Bundeswehr“ und des Zentralerlasses B-640/1 „Besuche von Politikerinnen und Politikern bei der Bundeswehr“. 2009. Dienstliche Veranstaltungen geselliger Art können zwar Wirkungen in den öffentlichen Raum entfalten, sind jedoch ausdrücklich keine Maßnahmen der InfoA. 2010. Die Bundeswehrangehörigen selbst haben als „Botschafter der Bundeswehr“ für die InfoA eine besondere Bedeutung. Ihr Auftreten, Fachwissen und Urteil über dienstliche Belange vermitteln hohe Authentizität. Sie werden in der Öffentlichkeit als Repräsentanten bzw. Repräsentantinnen der Bundeswehr wahrgenommen und können durch Äußerung und Verhalten politische Relevanz 2 erlangen. Daher sind besonders die Pflichten gemäß der jeweiligen Gesetze der Statusgruppen zu beachten und öffentliche Äußerungen auf den jeweils eigenen Erfahrungs- und Verantwortungsbereich zu beschränken3. 2011. Die Teilnahme von Angehörigen des GB BMVg an gesellschaftlichen Veranstaltungen mit öffentlichkeitswirksamem Charakter ist daher förderungswürdig. 2012. Dezentrale Maßnahmen der InfoA werden von den Abteilungen im BMVg nach den fachlichen Vorgaben des Presse- und Informationsstabes (Pr-/InfoStab) gesteuert und von den Streitkräften sowie den Dienststellen der Bundeswehrverwaltung durchgeführt. Die Presse- und Informationszentren (PIZ) der Organisationsbereiche (OrgBer) planen, koordinieren und überwachen die InfoA in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. 2013. Medienkontakte zu regionalen Themen werden durch den nachgeordneten Bereich in eigener Zuständigkeit unter Beteiligung des zuständigen PIZ bzw. durch das zuständige PIZ gehalten. Bei überregionalen Themen bzw. Themen, die eine überregionale Wirkung erwarten lassen, ist der B Pr-/InfoStab über das zuständige PIZ zu beteiligen. Im Zweifelsfall ist die Entscheidung des Pr-/InfoStab vorab einzuholen. Auf welcher Ebene der Kontakt weiter gehalten wird, entscheidet der Pr-/InfoStab. 2.2 Sicherheits- und verteidigungspolitische Kommunikation 2014. Maßnahmen der sicherheits- und verteidigungspolitischen Kommunikation sind: die Fortschreibung konzeptioneller Grundlagen der InfoA, die Entwicklung von grundlegenden Konzeptionen und Konzepten für die InfoA, die Planung, Erarbeitung und Umsetzung von Kommunikationskonzepten und -strategien, Umfragen zur Meinungs- und Motivlage der Bevölkerung und zu aktuellen Themen, 2 Insbesondere für Soldatinnen und Soldaten: Soldatengesetz § 17 „Verhalten im und außer Dienst“, § 14 „Verschwiegenheit“ und § 15 „Politische Betätigung“; für Beamtinnen und Beamte: Beamtengesetz §60 „Grundpflichten“, § 61 „Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten“ und § 67 “ Verschwiegenheitspflicht“; für Tarifbeschäftigte: TVöD § 3 „Allgemeine Arbeitsbedingungen“ und § 41 „Allgemeine Pflichten“. 3 Siehe hierzu auch Zentralerlass B-2110/3 „Private Veröffentlichungen und Vorträge“. Seite 8
Maßnahmen der Informationsarbeit A-600/1 wehrsoziologische Untersuchungen und Studien, Medienresonanzanalysen und Medienwirkungsstudien, die Nutzung, der Ankauf oder die Vergabe nationaler und internationaler Studien, die Vergabe von Forschungs- und Studienaufträgen oder Einzelexpertisen, Lehrgänge, Symposien, Kolloquien, Tagungen, Seminare, Vortragsveranstaltungen, Begegnungsveranstaltungen, Informationsveranstaltungen usw. auch in Kooperation mit fachlich einschlägig tätigen Dritten4, die Teilnahme an sicherheits- und verteidigungspolitischen Veranstaltungen Dritter sowie an Fachtagungen, die Herstellung, Beschaffung und Bereitstellung von Grundlagen- und Informationsmaterial oder Fachliteratur für das Fachpersonal und die Zielgruppen der InfoA, die Herstellung, Beschaffung und Bereitstellung von audiovisuellen, technischen oder sonstigen Hilfsmitteln, die Nutzung von Medien und Kommunikationsmitteln aller Art, die Vorhaben der Medienarbeit, Publikationen des BMVg und der Bundesregierung oder die Beteiligung daran, die Pflege internationaler Beziehungen durch Teilnahme von ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern an Lehrgängen, Tagungen oder Informationsreisen und -veranstaltungen in Deutschland und Teilnahme von Bundeswehrangehörigen an ausländischen Lehrgängen, Tagungen oder Informationsveranstaltungen und das Controlling der InfoA. 2.3 Pressearbeit 2015. Maßnahmen der Pressearbeit sind: die gezielte Weitergabe von Informationen unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden Medien, die Organisation und Durchführung von Presseinformationsreisen und Mitflügen von Journalistinnen und Journalisten in Luftfahrzeugen der Bundeswehr, die Durchführung von Informations- und Hintergrundgesprächen, die Herausgabe von Pressemitteilungen und Materialien für die Presse, die Veranstaltung von oder die Teilnahme an Fachtagungen, Pressekonferenzen, Pressegesprächen und Presseempfängen, die Beantwortung von Presseanfragen, die Mitprüfung, Prüfungsvergabe und Bewertung von fachspezifischen Presseanfragen, 4 Z. B. Stiftungen der politischen Parteien, Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V., Stiftung Wissenschaft und Politik, Forschungs- und Hochschulinstitute. Seite 9
A-600/1 Maßnahmen der Informationsarbeit die Vermittlung und Durchführung von Interviews, die Kontaktpflege zu Pressestellen, Verlagen, Redaktionen, Journalistinnen und Journalisten, die inhaltliche Bewertung von Publikationen aller Art, Dienstleistungsangebote für Medien außerhalb der Bundeswehr, die inhaltlich fachliche und organisatorische Betreuung, Beratung und Begleitung von Presseveranstaltungen durch Pressefachpersonal der Bundeswehr, die fachliche und einsatzorientierte Aus-, Fort- und Weiterbildung des Pressefachpersonals der Bundeswehr im jeweiligen Zuständigkeitsbereich, die Zusammenarbeit mit elektronischen Medien, die Erteilung von Dreh- und Aufnahmegenehmigungen, soweit es sich nicht um fiktionale Medienvorhaben handelt, sowie presserechtliche Freigaben und Unterstützung bei der Realisierung nicht-fiktionaler Medienvorhaben (insbesondere Reportagen und Dokumentationen als Medienvorhaben Dritter). 2.4 Öffentlichkeitsarbeit 2016. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind: das Herstellen, Beschaffen und Verbreiten von Anzeigen, Broschüren, Plakaten, Faltblättern, Foto- und weiterem zielgruppenspezifischem Informationsmaterial zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesrepublik Deutschland sowie zu Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr, das Planen, Durchführen und Auswerten von Kampagnen im Rahmen der Imagebildung in Abstimmung mit der Abteilung Personal, die Wahrnehmung von Herausgeber- und Urheberrechten für den Leiter bzw. die Leiterin des Pr-/InfoStab, das Herstellen, Beschaffen und Verbreiten audio-visueller Mittel, die sicherheitspolitische Information durch Nutzung der elektronischen Medien und Wahrnehmung der Inhaltsverantwortung für die Internetpräsenzen des GB BMVg für den jeweiligen Herausgeber, die Weiterentwicklung und Überwachung der Einhaltung des Corporate Design (Anlage 10.4) und damit die Sicherstellung eines einheitlichen Erscheinungsbilds des BMVg und der Bundeswehr in der Öffentlichkeit, die Zusammenarbeit mit Institutionen der politischen Informations- und Bildungsarbeit, soweit sich diese mit Fragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik befassen und die politische Bildungsarbeit in der Bundeswehr nicht berührt wird, die Unterstützung von sicherheitspolitischen Informationsveranstaltungen der Bundesministerin bzw. des Bundesministers der Verteidigung mit besonderer Wirkung in der Öffentlichkeit, Seite 10