190816VersandBriefHerrReyer.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Angaben zu Geschwindigkeitsmessung in der Fahrradstraße Harvestehuder Weg

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Schutzpolizei 31, Postfach 60 02 80, D-22202 Hamburg Falls verzogen, nicht nachsenden, sondern mit neuer Anschrift zurück Herrn Martin Reyher -per E-Mail- an m.reyher.yf4nfkybeu@fragdenstaat.de Schutzpolizei SP 31 Bruno-Georges-Platz 1 22297 Hamburg Telefon: eFax: E-Mail: sp31@polizei.hamburg.de Sachbearbeiterin: Aktenzeichen: EGV/20279/2019 Hamburg, 14.08.2019 Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 22.07.2019 Sehr geehrter Herr Reyher, am 22.07.2019 haben Sie per E-Mail über den Webservice https://fragdenstaat.de einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz gestellt. In Ihrem Antrag auf Informationszugang gemäß § 1 Abs. 2 HmbTG bitten Sie um Auskunft zu der in der Fahrradstraße Harvestehuder Weg durchgeführten Geschwindigkeitsmessung durch Aufstellung eines mobilen Gerätes (nach Ihrer Erinnerung im Monat Juni 2019). Aus der Antwort soll die Anzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen unter Angabe der jeweils gemessenen Geschwindigkeit hervorgehen. Ihre Anfrage ist der oben genannten Dienststelle zur Bearbeitung und Beantwortung zugeleitet worden. Eine erste Prüfung hat ergeben, dass am 19.06.2019 zwischen 09.00 und 12.30 Uhr sieben Geschwindigkeitsüberschreitungen im Harvestehuder Weg Höhe Milchstraße in Fahrtrichtung Krugkoppelbrücke gemessen wurden. Die von Ihnen gewünschte Information zu der jeweils gemessenen Geschwindigkeit kann nur kostenpflichtig erteilt werden. Nach § 13 Abs. 4 HmbTG i.V.m. § 2 Abs. 1 und § 5 Hamburgisches Gebührengesetz i.V.m. § 1 Abs. 1 und § 2 Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz werden für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Beantwortung von Anträgen nach dem HmbTG Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem Aufwand, der mit der Bearbeitung und der Beantwortung des Antrages verbunden ist. Zuzüglich werden ggf. angefallene Auslagen in Rechnung gestellt. Für die Bearbeitung Ihres Antrages fallen nach derzeitiger Einschätzung Gebühren in Höhe von 30 Euro an. Gemäß § 28 Abs. 1 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz informieren wir Sie hiermit vor Erlass eines Gebührenbescheides und geben Ihnen die Möglichkeit, sich diesbezüglich zu ... P / C - KB 1 - 2005-08-12
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-2- äußern. Möchten Sie Ihren Antrag bestehen lassen, bitten wir Sie um Benennung einer zustellungsfähigen Adresse, an die der Gebührenbescheid gesandt werden kann. Sollten wir bis zum 29.08.2019 keine Adressmitteilung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Gebühren entstehen Ihnen in diesem Fall selbstverständlich nicht. Mit freundlichen Grüßen SP 31 Grundsatz P / C - KB 1 Serie -2005-08-12
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