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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Angriffe auf Einsatzkräfte in der Silvester-Nacht 2022/23

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Bremische Bürgerschaft – SD.NET Vorlagenformular
                 (Ausschüsse und Deputationen)

 Ressort:                   Der Senator für Inneres      Verantwortlich:    Hr. Hinrichsen


 Abteilung/Referat:         Abteilung 3/Referat 31       Telefon:           0421/361-12310


                            Beschlussvorlage Aus-                           A TOP 6
 Vorlagentyp:                                            Aktenzeichen:
                            schüsse/Deputationen                            Vorlage Nr. 20/328


 öff. / n.öff.:             öffentlich                   Wirtschaftlichkeit: Keine WU




Beratungsfolge                                                             Beratungsaktion
Staatliche Deputation für Inneres - 20. WP                                 Kenntnisnahme
                                                                           Wählen Sie ein Ele-
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Titel der Vorlage:

                  Einsatzbericht zur Silvesternacht 2022/2023 – Berichtsbitte der CDU

Vorlagentext:

A. Problem

Mit Bezug auf die Silvesternacht hat die Fraktion der CDU um einen Bericht des Senators für In-
neres und um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

    1. Welche besonderen Vorkommnisse gab es für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste?
    2. Inwieweit ist das Feuerwerksverbot in den Verbotszonen eingehalten worden?
    3. Wie steht der Senator für Inneres zu einem etwaigen Feuerwerksverbot an Silvester, wie von
       der Gewerkschaft der Polizei (GdP) gefordert?

B. Lösung

Die Antworten zu den Fragen 1. und 2. wurden zusammengefasst.

    1. Welche besonderen Vorkommnisse gab es für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste?
    2. Inwieweit ist das Feuerwerksverbot in den Verbotszonen eingehalten worden?

In der Stadtgemeinde Bremen wurden die erfahrungsgemäß in einer Silvesternacht stark frequen-
tierten Örtlichkeiten (Sielwall, Schlachte, Hauptbahnhof, Vegesacker Bahnhof, etc.) auch in diesem
Jahr vermehrt durch die Polizei proaktiv aufgesucht. Insbesondere um Mitternacht herum wurde in
diesen Bereichen ausgelassen gefeiert und es wurden Feuerwerkskörper gezündet. Es kam zu vie-
len silvestertypischen Einsätzen.


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Es erfolgten in Bremen im Zeitraum von 31.12.2022, 18 Uhr, bis 01.01.2023, 6 Uhr, 282 polizeiliche
Einsätze. Im selben Zeitraum wurden 57 strafrechtliche Ermittlungsverfahren größtenteils aufgrund
von überwiegend leichteren Körperverletzungs- und Eigentumsdelikten eingeleitet. Größere Zwi-
schenfälle blieben aus.

In Bezug auf die Einhaltung des Feuerwerksverbotes in den ausgewiesenen Zonen wurden 177
Verstöße festgestellt und durch die Polizei je nach Schwere des Verstoßes Straf- oder Ordnungs-
widrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Polizei hatte insbesondere an der Schlachte und am Domshof
wiederholt ab ca. 20:30 Uhr am Silvesterabend Durchsagen mittels Lautsprecher getätigt und auf
das Verbot hingewiesen.

Sowohl in der Einsatzvorbereitung als auch während der Silvesternacht trug die enge Zusammen-
arbeit zwischen Polizei Bremen, Bundespolizeiinspektion Bremen und Feuerwehr Bremen maßgeb-
lich zu einem insgesamt gut koordinierten und erfolgreichen Einsatzverlauf bei.

Die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle in Bremen verzeichnete in der Silvesternacht das erwartet
hohe Notrufaufkommen. So waren mit rund 1.000 Notrufen über die 112 mehr als doppelt so viele
Notrufe zu bewältigen wie üblicherweise in einer Samstagnacht. Im Jahreswechsel 2019/2020 wa-
ren es 478 Notrufe, in 2020/2021 698 Notrufe und 2021/2022      sind 984 Notrufe bei der Feuer-
und Rettungsleitstelle eingegangen.

Die Feuerwehr Bremen bearbeitete in dem genannten Zeitraum 86 Einsätze. Bei den Einsätzen des
Lösch- und Hilfeleistungsdienstes gab es ein breites Einsatzspektrum. Hierbei handelte es sich um
ausgelöste automatische Brandmeldeanlagen, ausgelöste häusliche Rauchwarnmelder, diverse
brennende Müllbehälter, Vegetationsbrände, einen brennenden PKW sowie eine Reihe von Balkon-
bränden. Ein großer Teil der Lösch- und Hilfeleistungsdiensteinsätze wurde von den Freiwilligen
Feuerwehren abgearbeitet, die in dieser Nacht aufgrund entsprechender Vorplanungen ebenfalls
verstärkt mit eingesetzt wurden.
In zwei Fällen kam es zu Übergriffen auf Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren. In einem Fall
stießen im Stadtteil Obervieland zwei Kameradeneiner Freiwilligen Feuerwehr auf eine Straßenbar-
rikade unter anderem aus Sperrmüll und Einkaufswagen. Als sie diese wegräumten wollten, wurden
sie von nicht näher beschriebenen vermummten Personen mit Feuerwerkskörpern und Sperrmüll-
gegenständen beworfen. Im Stadtteil Vegesack wurden Einsatzfahrzeuge einer Freiwillige Feuer-
wehr bei zwei Einsätzen von unerkannten Personen mit Raketen beschossen.
Es wurden keine Einsatzkräfte verletzt. Sachschäden an den Fahrzeugen sind nicht entstanden. Die
Polizei Bremen hat wegen dieser Vorfälle nachträglich strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingelei-
tet.

Die Einsatzdichte im Rettungsdienst war im Betrachtungszeitraum von 31.12.2022, 18 Uhr, bis
01.01.2023, 6 Uhr, mit 233 Einsätzen deutlich höher als zum Jahreswechsel 2021/2022 (176 Ret-
tungsdiensteinsätze, Jahreswechsel 2020/2021 102). In zwei Fällen kam es auf Grund von falscher
Handhabung von Pyrotechnik zu Verletzungen mit Amputationsfolge. Zu einer weiteren schwerwie-
genden Handverletzung aufgrund umgesetzter Pyrotechnik kam es am Vormittag des 01.01.2023.
Im Rettungsdienst sind keine Übergriffe auf Einsatzkräfte gemeldet worden.

Im Stadtgebiet Bremerhaven erfolgten im Zeitraum vom 31.12.2022, 18 Uhr, bis 01.01.2023, 06 Uhr,
87 polizeiliche Einsätze. Es herrschte ein der Silvesternacht entsprechendes Straßenbild, in dem
erwartungsgemäß für diese Nacht im üblichen Rahmen Pyrotechnik abgebrannt worden ist. Insge-
samt wurden 37 Straftaten registriert, bei denen es sich überwiegend um Körperverletzungs- und
Eigentumsdelikte handelt. Herausragende Vorfälle wurden nicht verzeichnet.

Kurz vor Mitternacht kam es zu einer Verfolgungsfahrt, bei der sich ein Motorradfahrer, der eine
gezündete Feuerwerksbatterie am Lenker führte, einer Kontrolle entziehen wollte. Die Verfolgung
wurde aufgrund der hohen Geschwindigkeit im Stadtgebiet und den damit verbundenen Gefahren
abgebrochen. Eine anschließende Fahndung verlief negativ.

Es wurde ein Verstoß gegen die Nicht-Einhaltung in einer der zwei bestehenden Verbotszonen ge-
ahndet.

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3. Wie steht der Senator für Inneres zu einem etwaigen Feuerwerksverbot an Silvester, wie von
       der Gewerkschaft der Polizei (GdP) gefordert?

Der Senator für Inneres vertritt die Auffassung, dass privates Feuerwerk zu Gunsten von zentral
ausgerichteten Alternativen (insb. Höhenfeuerwerke) untersagt oder zumindest deutlicher einge-
schränkt werden sollte.

Um ein Komplettverbot an Silvester umsetzen zu können, müsste § 23 der 1. Sprengstoffverordnung
(1. SprengVO) geändert werden, da dort derzeit eine Ausnahme von dem grundsätzlich bereits
ganzjährig geltenden Verbot des Abbrennens von Feuerwerk für den Zeitraum vom 31.12. bis zum
01.01. vorgesehen ist. Es ist also eine bundesrechtliche Rechtsänderung erforderlich, um ein flä-
chendeckendes Feuerwerksverbote zu ermöglichen.

Die Ausweisung weiterer Zonen in Bremen kann nur, wie zuletzt für den Bereich an der Schlachte,
auf der Grundlage des Polizeirechts erfolgen und hängt von der für den Ort konkret bestehenden
Gefahrenlage ab. Eine Ausweitung der aufgrund des Polizeirechts ausgewiesenen Verbotszonen ist
bei der bestehenden konkreten Gefährdungslage derzeit eher unwahrscheinlich.

Deshalb hat sich der Senator für Inneres dafür eingesetzt, unabhängig von einer konkreten Gefah-
renlage im Bundesrecht eine Möglichkeit für die Kommunen zu schaffen selbst zu entscheiden, ob
und in welchem Umfang in der jeweiligen Kommune privates Feuerwerk stattfinden können soll.
Der Senator für Inneres hatte im Rahmen der 213. Sitzung der Innenministerkonferenz (10.12.2020)
vorgeschlagen, die im Sprengstoffrecht angelegte Grundregel der Zulässigkeit von privatem Feuer-
werk beizubehalten, aber den Kommunen die Möglichkeit einzuräumen, privates Feuerwerk im öf-
fentlichen Raum räumlich zu beschränken, zu verbieten oder Flächen für das Zünden von Feuerwerk
auszuweisen, wobei Verstöße gegen entsprechende Rechtsakte bußgeldbewehrt sein könnten.
Den Kommunen sollte damit das Recht eingeräumt werden, den Umgang mit privatem Feuerwerk
nach eigenem Ermessen zu gestalten. Sie sind es, die die Kritik aus der Bevölkerung aufnehmen.
Sie wissen am besten, welches Konzept den Verhältnissen vor Ort gerecht wird und welches Kon-
zept von den Bürger:innen favorisiert wird. Einem pauschalen Verweis auf die vermeintlich kulturelle
Verankerung unkontrollierter Feuerwerke in Deutschland wird mit der Forderung nach einer Über-
tragung der Entscheidungskompetenz über den Umgang von Feuerwerk im öffentlichen Raum an
die Kommunen begegnet. Auf diese Weise können auf kommunaler Ebene auch weitere Akteure
maßgeblich an der Entscheidungsfindung zum Umgang mit privatem Feuerwerk und der Organisa-
tion von zentralen Alternativangeboten eingebunden werden. Für bundesweit einheitliche Regelun-
gen spricht hingegen, dass dabei auch der Verkauf von Feuerwerk beschränkt werden kann.

Die Initiative im Rahmen der IMK ist Ausfluss der bremischen Arbeitsgruppe Feuerwerk1 und fand
sich zumindest in den Beschlüssen der IMK wieder: „Die IMK bittet das BMI, im Rahmen der geplan-
ten Novellierung des Sprengstoffrechts auch die Einführung einer Ermächtigungsgrundlage für Kom-
munen zur Einschränkung des Abbrennens erlaubnisfreien Feuerwerks für Kommunen in der ersten
Verordnung zum Sprengstoffgesetz zu prüfen.“

Die Prüfung des BMI dauert noch an; bisher liegt den Ländern nur ein Zwischenbericht, aber kein
Entwurf zur Reform des Sprengstoffrechts vor.


Beschlussempfehlung:

Die staatliche Deputation für Inneres nimmt den Bericht des Senators für Inneres zur Kenntnis.

1Der Senat hat im Sommer 2020 eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe einberufen (s. Antwort des Se-
nats auf die Frage 21 der Großen Anfrage der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE,
„Silvester-Feuerwerke im Land Bremen“, Drs 20/518 v. 1.7.2020. Im Nachgang wurde ein Antrag der Fraktio-
nen DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Kommunale Gestaltungsspielräume im Umgang
mit privaten Silvester-Feuerwerken erweitern“ (Drs 20/717 vom 17.11.2020) beschlossen (am
18.11.2020/19.11.2020, PlPr 20/70, B 20/325).

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