NAMENAME2021-05-21Bescheid_geschwaerzt.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Baumgutachten für Bauvorhaben Radschnellroute in der linksrheinischen Rheinaue

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STADT. CITY. VILLE. BONN. Bundesstadt Bonn - Amt 30 - 53103 Bonn                                                        Die Oberbürgermeisterin Amt für Recht und Versicherungen & Bertha-von-Suttner-Platz 2-4 53111    Bonn Ansprechpartner/in Per E-Mail: Telefon Telefax E-Mail Etage, Zimmer Mein Zeichen   30-1 658/21 Datum   21.05.2021 Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Ihr Informationsersuchen vom 11.05.2021                                                        Bürgertelefon: 0228 - 770 Internet: www.bonn.de Schr geehrte MEER Öffnungszeiten Mo, Di, Do, Fr: 8.00 - 12.00 Uhr Do: 14.00 - 16.30 Uhr Mittwoch geschlossen ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz NRW                        Weitere Termine nach Vereinbarung (UIG NRW) vom 11.05.2021. Öffentliche Verkehrsmittel Es     ergeht folgender Friedensplatz, Stadthaus, BESCHEID                                           Bertha-von-Suttner-Platz 1.    Auf Ihren Antrag vom 11.05.2021 gewähre ich Ihnen Zugang zu den von               Sparkasse KölnBonn Ihnen erbetenen Umweltinformationen; nämlich der Baumerfassung- und               IBAN: -bewertung im Zusammenhang mit der Neuplanung Radschnellroute Ab-                 DE79 3705 0198 0000 0113 12 BIC: schnitt 2.2 und Abschnitt 2.3, einschließlich dazugehörender Pläne.               COLSDE33 Volksbank Köln Bonn eG 2.    Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei.                                              IBAN: DE95 3806 0186 2003 7530 10 BIC: GENODED1BRS BEGRÜNDUNG Mit E-Mail vom 11.05.2021 beantragten Sie die Zusendung der „vollständigen Baumgutachten, die für das Bauvorhaben ‚Radschnellroute in der linksrheini- schen Rheinaue‘ (siehe Drucksache 202253) erstellt wurden“. Gemäß $ 2 Satz 1 UIG NRW                 hat jede Person nach Maßgabe des Gesetzes An- spruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Der freie Zugang zu Umweltinformationen und deren Ver- breitung richtet sich ergänzend nach dem Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG Bund), auf das $ 2 Satz 3 UlG NRW verweist. Umweltinformationen sind nach der Begriffsbestimmung in $ 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG Bund unter anderem alle Daten über den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile. Die Artenvielfalt umfasst den Schutz wild- Dieses Schreiben wurde auf 100 % Recyclingpapier gedruckt
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STADT. CITY. VILLE. Seite 2                                                                                          BONN. wachsender Pflanzen und wildlebender Tiere in ihrer natürlichen und gewachse- nen Vielfalt. Geschützt ist auch die Art als solche, wie der Zusatz „und ihrer Be- standteile“ verdeutlicht. Die beispielhafte Aufzählung zeigt, dass der Gesetzge- ber sämtliche Umweltbestandteile umfassend einbezogen wissen wollte. Der Be- griff Zugang bezieht sich auf die gegenwärtige Beschaffenheit der Umweltbe- standteile. Dieser Begriffsbestimmung folgend stellt das von Ihnen benannte Baumgutach- ten eine Umweltinformation im Sinne des UIlG Bund und des UlG NRW dar. Die begehrten Unterlagen übersende ich Ihnen in der Anlage. Es handelt sich um eine Baumerfassung          und -bewertung samt Plänen für den Abschnitt 2.2 (Her- mann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke) und eine Baumerfassung und -bewertung samt Plänen für den Abschnitt 2.3 (Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße). Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie bei der weiteren Nutzung Ihrer- seits das Urheberrecht an den Gutachten und Plänen zu beachten haben. Ich möchte Sie ferner darauf hinweisen, dass das Gutachten keine Aussage bzgl. weiterer politischer Entscheidungen trifft. Sollten Sie Nachfragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn, Berliner Platz 2, 53103 Bonn, oder der im Briefkopf angegebenen Dienststelle schriftlich einzureichen oder zur Nie- derschrift zu erklären. Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Weg erhoben werden. Dafür stehen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung: 1.   Der Widerspruch kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit einer qualifi- zierten elektronischen Signatur an die elektronische Poststelle der Bundesstadt Bonn erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: vps@bonn.de . 2.   Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmel-. dung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@bonn.de-mail.de Mit freundlichen Grüßen
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