auswartiges-amt_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bewaffneter Konflikt Bergkarabach

/ 5
PDF herunterladen
AR   | Auswärtiges Amt




                                                                                                       a
           Auswärtiges Amt, 11013 Berlin
                                                                                               10117 Berlin

           Frau                                                                                POSTANSCHRIFT
                                                                                               11013 Berlin

                                                                                               teı +49 (0)30 18-17-6070
                                                                                               Fax +49 (0)30 18-17-53518




                                                                                               REFERAT: 505-IFG

                                                                                               IFG-Anfragen@diplo.de
                                                                                              www.auswaertiges-amt.de
m             serrerr Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
                  her Bewaffneter Konflikt Bergkarabach
                sezus Ihre Anfrage vom 15.10.2020
               ANLAGE

                    cz    505-511 ‚E-IFG      790-2020      (bitte bei Antwort angeben)



                                                                                          Berlin, 13.01.2021


          Sehr geehrte Frau Pfau,

          mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 15.10.2020 bitten Sie um
          Übersendung sämtlicher Berichte der deutschen Botschaften in Eriwan und Baku zu dem
          bewaffneten Konflikt/Krieg in der Region Bergkarabach im Zeitraum 01.07.2020 bis
          14.10.2020.

          Auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ergeht folgender

                                                                  Bescheid:


          Ihrem Antrag wird nicht stattgegeben.

          Die als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuften Berichte der deutschen
          Botschaft in Baku und in Eriwan können nicht herausgegeben werden, da
          Ausschlussgründe nach dem IFG einer Herausgabe entgegenstehen.

          Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei.




          VERKEHRSANBINDUNG: U-Bahn U2, Hausvogteiplatz, Spittelmarkt
1

Seite 2 von 5




                                            Begründung:

                                                                            und
                                          18. 1 IFG, welcher einen freien
Es gilt der Grundsatz des $ 1 Abs.                                            stellen hierzu
               gsl ose n Inf orm ati ons zug ang gewährt. Die 883 - 6 IFG
vorausset  zun                                                                          dienen - $3
                                welc he   dem   Schu tz unt erschiedliche Rechtsgüter
Ausnahmetatbestände dar,                                        Belange.
                                tz besonderer öffentlicher
IFG insbesondere dem Schu


                                                               $3 Nr. 1a IFG
          ge Au sw ir ku ng en auf internationale Beziehungen,
Nachteili
                                                                               das Bekanntwerden von
                               e  Aus  nah me     von der Regel vor, wenn
$3 Nr. 1a IFG      sich t  ein                                                      ungen haben kann.
                          ili ge   Aus wir  kun  gen    auf internationale Bezieh
Informationen nachte
                                                                              en Belange der
                            Bez  ieh ung en    versteht man die auswärtig
          ern ati ona len                                                                        ländischen
Unter int
                             hla  nd   und   das   dip lom ati sch e Vertrauensverhältnis zu aus
Bundesrepublik Deutsc                                                                a der Europäischen
                 zu  zwi  sch en-    und   übe rst aatlichen Organisationen, etw
Staaten sowie                                                                   29. Oktober 2009 -
       ode r  den   Ver ein ten    Nat ion en (vgl. BVerwG, Urteil vom
Union                                                             fs BTDrucks
                                  die Begründung des Gesetzentwur
 BVerwG 7.C 22/08 - Juris-Rn. 14;
 15/4493 S. 9).
                                                                     internationalen
                                     n, Armenien und Staaten, die im
 Vorliegend geht es mit Aserbaidscha                           Deutschland diplomatische
                                      denen die Bundesrepublik
 Konflikt vermitteln, um Staaten, mit                               besteht das Risiko
 Beziehungen unterhält. Im Falle  der Veröffentlichung der Berichte
                                         e Beziehungen.
 nachteiliger Auswirkungen für eben dies
                                                                                  für die
                                         ung einen weiten Gestaltungsspielraum
  Das Grundgesetz räumt der Bundesregier                                                  1/03
                                             (BVerfG, Urteil vom 7. Mai 2008 - 2 BvE
  Regelung der auswärtigen Beziehungen ein
                                                welche außenpolitischen Ziele die
  . BVerfGE 121, 135 <158>). Maßgeblich ist,
                                               lgt. Nur die Bundesregierung kann
  Bundesrepublik zu-dem jeweiligen Staat verfo
                                                       e Einwirkung auf die auswärtigen
  bestimmen, ob eine von ihr erwartete oder befürchtet                                 oder
                                                    Ziele hingenommen werden kann
  Beziehungen mit Blick auf die insoweit verfolgten
                                                       ber 2009 - BVerwG 7 C 22/08 -
  vermieden werden soll (BVerwG, Urteil vom 29. Okto
  Juris-Rn. 15).

                                                             die Bundesrepublik Deutschland
   Im Hinblick auf Aserbaidschan und Armenien gilt, dass
                                                            wesentlichen Themen im außen-
   bestrebt ist, die vertrauensvollen Beziehungen zu allen
                                                         Bundesregierung hat ein großes
   und sicherheitspolitischen Bereich fortzuführen. Die
                                                         mit den staatlichen Institutionen in
   Interesse an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit
                                                            insbesondere bei Fragen der
    den beiden Ländern auf den verschiedensten Gebieten,
                                                        Stabilität und Sicherheit, der
    politischen Zusammenarbeit, der Verbesserung von
2

nnTE                                             ——   _
u‚


       Seite 3 von 5




                                                         sowie der Beilegung des bewaffneten
       humanitären Hilfe, der Achtung der Menschenrechte
       Konflikts.

                                                           herausgegeben werden. Sie
       Die von Ihnen angefragten Doku mente können nicht                                     Akteure
                                                         und Wert ungen über politische
       beinhalten vertrauliche Beobachtungen, Prognosen                            Bek ann  twe rden
                                                        Konfliktge bieten, dere n
      sowie zu Kernbereichen der Politik gegenüber den                            bes chä dig en
                                                 Aserbaidschan und Arme nien
      die zukünftigen bilateralen Beziehungen zu
      könnte.
                                                                                         könnte dies zu
                       uliche Aussa gen u ind Wertung en an die Öffentlichkeit gerieten,
      Wenn      vertra                                                                      führen.
                                                     vo Iler Kommunikationskanäle
      Einschränkungen bislang offener und vertrauens
                                                       nac hteilige Auswirkungen auf die
      Damit hätte die Kenntnisnahme durch Unbefugte
                                                       Deutsc hland zu Aserbaidschan und
      internationalen Beziehungen der Bundesrepublik
      Armenien.

                                                           nachteilige Auswirkungen auf die
      Eine Offenlegung der Berichte hätte d larüber hinaus
                                                                  sich vertrauliche Positionen
      internationalen Beziehungen zu verschiedenen Staaten, da
                                                                     ai r entnehmen lassen.
      verschiedener internationaler Partner unmittelbar oder mittelb

                                                                      republik Deutschland zu
      Damit wäre das diplomatische Vertrauensverhältnis der Bundes
                                                                               enarbeit sind alle
      diesen Staaten berührt. Zur Weiterführung der vertrauensvollen Zusamm
                                                                          lichkeit angewiesen.
      Beteiligten wechselseitig auf die zuverlässige Wahrung der Vertrau
                                                                                     und erwarten,
      Die Regierungen vertrauen dabei darauf, dass diese nicht öffentlich werden
                                                                                              nicht an
      dass das innerhalb etablierter diplomatischer Kommunikationskanäle Besprochene
      die Öffentlichkeit gelangt. Andernfalls wäre die Bereitschaft der beteili gten Parteie n
      geschmälert, sich über vertrauliche Argumente, Überlegungen und Positionen offen und
 Sr   unvoreingenommen auszutauschen.
4




      Die zukünftige Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland könnte künftig
      weniger eng und vertrauensvoll gestaltet werden, was den außenpolitischen Zielen der
      Bundesregierung mit diesen Partnern abträglich wäre und die Glaubwürdigkeit und
      Vertrauenswürdigkeit der Bundesrepublik in der internationalen Gemeinschaft insgesamt
      und damit deren Handlungsfähigkeit innerhalb der Staatengemeinschaft beschädigen
      könnte.

      Der Informationszugang kann gem. $ 3 Nr. 1 a IFG nicht gewährt werden.
3

Seite 4 von 5




 Schutz von Verschlusssachen, $3 Nr. 4 IFG i.V.m. $2 VSA


Der Bekanntgabe der als VS-NfD eingestuften Berichte des Auswärtigen Amts steht $ 3
Nr. 4 IFG i. V.m. $ 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen
Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung — VSA) entgegen (vormals Allgemeine
Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und
organisatorischen Schutz von Verschlusssachen).


Die Unterlagen unterfallen einer Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflicht gemäß $ 2
Abs. 2 Nr. 4 VSA. Gem. $ 2 Abs. 2 Nr. 4 VSA werden Inhalte als VS-NUR FÜR DEN
 DIENSTGEBRAUCH eingestuft, bei denen die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann.
Sinn und Zweck dieser Regelung ist, dass Aspekte, welche aufgrund eben dieser
Vorschriften der Geheimhaltung unterliegen, auch weiterhin unter Verschluss bleiben
sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22/08 - Juris-Rn. 46).
Aus Anlass Ihrer IFG-Anfrage wurde die Einstufung überprüft. Eine Herausgabe der
Informationen, auch mit Schwärzungen, ist nicht möglich. Zur Begründung siehe unter $ 3
Nr. 1 a IFG und unter $ 3 Nr. 7 IFG.

Die Berichte können Ihnen gemäß $ 3 Nr. 4 IFG nicht zur Verfügung gestellt werden.


Vertraulich erhobene oder übermittelte Information, $3 Nr. 7 IFG

Nach $ 3 Nr. 7 IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht bei vertraulich
erhobener oder übermittelter Information, soweit das Interesse des Dritten an einer
vertraulichen Behandlung im Zeitpunkt des Antrags auf Informationszugang noch
fortbesteht. Der Schutz des $ 3 Nr. 7 IFG dient sowohl dem Schutz des Informanten als
auch dem der Behörde. Der Schutzzweck der Bestimmung hat eine doppelte Zielsetzung:
Schutz von Informanten gegenüber der Preisgabe ihrer Identität und Schutz der Behörde
hinsichtlich ihrer Aufgabenwahrnehmung.

Die Berichte enthalten schutzbedürftige Informationen zu Informationsquellen. Ein
Großteil der in der Berichterstattung dokumentierten Gespräche erfolgte durch
Gesprächspartner in der Erwartung, dass die Unterrichtungen an die Bundesregierung
herangetragen werden, ohne dass Dritte von diesen Überlegungen und Darstellungen
Kenntnis erhalten. Die Bekanntgabe dieser Informationen an Dritte würde die Sicherheit
und die Vertraulichkeit der Quellen sowie die Arbeit der Botschaft gefährden.
Das objektiv schutzwürdige Geheimhaltungsinteresse der Dritten besteht weiterhin fort.
Ein uneingeschränkter Informationszugang ist gem. $ 3 Nr. 7 IFG nicht möglich.
4

Seite 5 von 5




Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag




Ihre Rechte (Rechtsbehelfsbelehrung):
                                                               gabe Widerspruch beim
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekannt
Auswärtigen Amt in Berlin oder Bonn erhoben werden.
5