WDM2020000032FrderzusageKranoldplatz

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bezirkliches Standortmanagement am Kranoldplatz in LIchterfelde Ost im Rahmen des EFRE-Programms WDM

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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe bemPSBü Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe                                                          Geschäftszeichen bei Antwort bitte Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin angeben: IV D 22 Bearbeiter/in: Hr. Teubner Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Zimmer: 082 Leiter der Wirtschaftsförderung Herr Michael Pawlik                                                                                            Dienstgebäude: Berlin-Schöneberg Kirchstr. 1-3                                                                                                 Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin 0 14160 Berlin                                                                                                   Tel. Durchwahl (030)90 13-8282 Zentrale        (030)90 13-0 Intern          913 Fax Durchwahl (030) 90 13- Sascha.Teubner @senweb.berlin.de (E-Mail-Adresse für Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur; De-Mails richten Sie bitte an post@senweb-beriin.de-maii.de) http://www.berlin.de/sen/web Datum          sj ,   Juni 2020 Proiekttitel: Management für ein wirtschaftlich lebendiges Zentrum rund um den Kranoldplatz in Lichterfelde Ost Ihr Antrag vom 13. Mai 2020 Proiektnummer: 2020000032 Sehr geehrter Herr Pawlik, über Ihren Antrag hat der Bewilligungsausschuss im Umlaufverfahren, das am 2. Juni 2020 endete, eine positive Entscheidung getroffen. Aufgrund dieser Entscheidung kann ich Ihnen die vorläufige Förderzusage aus Mitteln des Programms „Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit", finanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Förderperiode 2014 bis 2020, erteilen. 1                   Zuweisungsempfänger Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, vertreten durch den Leiter der Wirtschaftsförderung, Herr Michael Pawlik, Kirchstr. 1-3 in 14160 Berlin. 2                   Zuweisungszweck Zur auftragsweisen Bewirtschaftung werden Ihnen aus dem Programm „Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit" (WDM) Mittel für die Durchführung des Projektes ..Management für ein wirtschaftlich lebendiges Zentrum rund um den Kranoldplatz in Lichterfelde Ost" zugewiesen. Verkehrsverbindungen                 Zahlungen bitte bargeldlos an die Landeshauptkasse Berlin U-Bahn Rathaus Schöneberg            Geldinstitut                IBAN                             BIC S-Bahn Schöneberg, Innsbrucker Platz Postbank Berlin             DE 47100100100000058100          PBNKDEFF Bus M46, M48, M85, 104, 187, 248     Landesbank Berlin           DE 25100500000990007600          BELADEBEXXX Zertifikat seit 2010 audit befufuiitJfainillo Bundesbank Filiale Berlin   DE 53100000000010001520          MARKDEF1100
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Gegenstand des Projekts sind verschiedene Maßnahmen rund um den Kranoldplatz, insbesondere •   Sicherung, Optimierung und Profilierung der Qualität des Standortes •   Verbesserung der Aufenthaltsqualität rund um den Kranoldplatz Die Projektsteuerung erfolgt durch einen Standortmanager bzw. Standortmanagerin. Diese Position soll nach UvGo ausgeschrieben werden. Die Begleitung des Projektes obliegt dem Bezirksamt. Die Bestimmungen und Auflagen dieses Bescheides sind, soweit für die Auftragserteilung anwendbar, auch den Auftragsnehmern aufzuerlegen. 3       Höhe der Zuweisung. Herkunft der Mittel Zugewiesen werden Mittel bis zur Höhe von insgesamt 128.100,00 € (in Worten: Einhundertachtundzwanzigtausendeinhundert Euro) Die Zuweisung wird Ihnen zu 51,63 Prozent aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung gestellt. Für die Mittel der Europäischen Union ist das „Operationelle Programm EFRE Berlin 2014 bis 2020" die Rechtsgrundlage. Das bewilligte Vorhaben ist der Prioritätsachse 2            „Investitionen   und  Gründungen",   Aktion 2.3 „Wirtschaftsdienliche Maßnahmen der BBWA" zugeordnet. Sie erhalten die Mittel vom Haushaltsreferat der Senatsverwaltung zur auftragsweisen Bewirtschaftung bereitgestellt. 4        Verwendungszweck Die Zuweisung ist zweckgebunden, sie darf nur für Ausgaben im Rahmen des genannten Projektes verwendet werden. Eigene Mittel sind, soweit sie eingebracht werden können, stets zuerst zu verwenden. Grundlage für die Bewirtschaftung der Zuweisungsmittel ist der übersandte Finanzierungsplan vom 13.05.2020. 5        Finanzierungsplan Die dieser Bewilligung zugrunde liegenden kalkulierten Gesamtausgaben betragen für die Projektlaufzeit 248.100,00 € und setzen sich nach Finanzierungsquellen und Jahresschreiben für folgt zusammen (Angaben in€): Ausgaben        nach   Gesamt            2020            2021                2022          2023 Finanzierungs­ quellen Gesamtausgaben         248.100,00        49.000,00       93.000,00           81.700,00     24.400,00 Nationale              120.000,00        49.000,00       71.000,00 Kofinanzierung/ SenWEB Ref. IV A EFRE                   128.100,00                        22.000,00           81.700,00     24.400,00
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Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert einen Anteil von bis zu 51,63 Prozent an der Förderung. Sie sind zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung verpflichtet. Falls ein Jahresteilbetrag der Zuweisung nicht oder nicht vollständig innerhalb des jeweiligen Jahres von Ihnen ausgezahlt werden kann, ist uns dies spätestens bis zum 30. November mitzuteilen und ggf. ein begründeter Antrag auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme des nicht abgerufenen Betrages im Folgejahr zu stellen. Ein Rechtsanspruch auf Mittelverschiebung besteht nicht. Mittel, die nicht verschoben werden, verfallen, so dass sich die Gesamtzuweisung um diese Beträge vermindert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Die Zuweisung insoweit vermindert werden kann, wie Fördermittel aufgrund haushaltswirtschaftlicher Regelungen der Europäischen Union oder des Landes Berlin nicht verfügbar sein sollten; •   Aus dieser Bewilligung nicht geschlossen werden kann, dass auch in künftigen Haushaltsjahren mit einer Förderung im bisherigen Umfang gerechnet werden kann; es ist zu erwarten, dass Kürzungen von Zuweisungen unumgänglich sind oder Zuweisungen ganz entfallen. Wir bitten Sie, dieses Finanzrisiko, insbesondere bei Abschluss, Änderung oder Verlängerung von Verträgen (z. Bsp. für Mietobjekte oder Personal) zu berücksichtigen 6        Bewilliaunqszeitraum Die Zuweisung darf nur für die im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2023 durch das Vorhaben zusätzlich verursachten Ausgaben in Anspruch genommen werden. 7        Auflagen Die Frauenförderung (FFV) des Berliner Senats vom 19.07.2011 ist zu beachten. Die von Ihnen auf S. 5 Ihres Projektantrages vom 13.05.2020 beschriebenen Projektziele sind als verbindlich anzusehen. 8         Berichtspflichten Die gewährten EFRE-Mittel werden Ihnen aus Mitteln des Landes Berlin vorgeleistet, die nach entsprechender Abrechnung zu festgelegten Stichtagen durch die EU erstattet werden. In diesem Zusammenhang obliegen Ihnen besondere Berichtspflichten im Rahmen des EFRE-Verfahrens im Land Berlin. Ein Jahresbericht ist bis zum Ende des vierten Quartals, spät, zum 31.01. des Folgejahres fällig. Dieser soll einen zahlenmäßigen Nachweis über das vorangegangene Jahr sowie einen kurzen Sachbericht umfassen. Zum Projektende ist ein umfassenderer Sachbericht fällig. Dieser ist Bestandteil der Endberichterstattung und ist drei Monate nach Projektende fällig. Der Sachbericht soll >   über den Verlauf des Projekts informieren; >   die für das Vorhaben wesentlichen (Zwischen-) Ergebnisse enthalten; >   einen Vergleich des aktuellen Standes des Vorhabens mit der ursprünglichen Arbeit-, Zeit- und Ausgabenplanung ermöglichen, bei der insbesondere auf Mehr- und Minderausgaben in den einzelnen Ausgabepositionen einzugehen ist; >   aufzuzeigen, warum sich ggf, die Arbeiten für die Erreichung der Ziele des Vorhabens innerhalb des angegebenen Vorhabenszeitraum gegenüber dem ursprünglichen Antrag geändert haben (Begründung).
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Sachberichte sind dem bewilligten Projektantrag entsprechend zu gliedern. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt gegenüber den Zielen des Vorhabens sowie nach Maßgabe der quantitativen und qualitativen Indikatoren, soweit solche für das Projekt insgesamt oder einzelne Aufgabenpakete des Projektes vorgegeben wurden. Von Materialien, die im Rahmen des Projektes erarbeitet oder veröffentlicht wurden (Publikationen, Flyer, Presseartikel, etc.) sind Belegexemplare beizubringen. Die Endberichtsunterlagen sind in zweifacher Ausfertigung als Hardcopy, außerdem als PDF-Datei (auf einem geeigneten Datenträger oder zum Download) zur Verfügung zu stellen. Beim Projekttyp 4 ist die Erhebung eines 2. Indikators zur „Attraktivitätssteigerung von Unternehmensstandorten" erstmalig zur Hälfte und abschließend zum Ende des Projekts in Form eines Fragebogens, der vorher mit der ZGS abgestimmt werden muss, notwendig. 9       Proiektkontrollen Wir werden mindestens drei Vor-Ort-Kontrollen des geförderten Projektes durchführen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass zu den rechtzeitig bekanntgegebenen Terminen alle relevanten Prüfungsunterlagen vor Ort vorgehalten werden und zuständige bzw. aussagefähige Personen anwesend sind. Im Rahmen der Vor-Ort- Kontrollen sind ausschließlich Originalbelege vorzulegen. Alle Unterlagen zu dem Projekt sind mindestens bis Ablauf des Jahres 2032 aufzubewahren; der Aufbewahrungsort ist spätestens im Rahmen des Abschlussberichtes bekannt zu geben. Bei Aufbewahrung erfolgt im Original oder auf allgemein anerkannten Datenträgern in Fassungen, die mit den Originalen übereinstimmen. 10       Rückforderungen Die Zuweisung wird - auch rückwirkend - widerrufen, und bereits ausgezahlte Mittel werden zurückgefordert, wenn die der Bewilligung zugrundeliegenden Fördervoraussetzungen während der Durchführung oder nach Abschluss des Vorhabens nicht erfüllt sind, insbesondere wenn ®   Die Zuweisung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist; •   Die Zuweisung nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird; •   Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt werden, Berichte nicht rechtzeitig vorgelegt werden sowie Mitteilungspflichten nicht rechtzeitig nachgekommen wird. 11       Veröffentlichung Bei allen Öffentlichkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem EFRE-geförderten Projekt ist in geeigneter Form auf die finanzielle Beteiligung der Europäischen Union gemäß Anhang XII Nr. 2.2 VO 1303/2013 in Verbindung mit Artikel 3 - 5 und Anhang II der DVO 821/2014 hinzuweisen. Die Bestimmungen des in der Anlage beigefügten Merkblatts zur Einhaltung der Publizitätsvorschriften der EU sind umzusetzen. Die Publizitätsaktivitäten sind zu dokumentieren und dem Zuwendungsgeber spätestens im Rahmen des Verwendungsnachweises          nachzuweisen.    Erhebliche     Verstöße       des   Begünstigten gegen     die Publizitätsauflagen können zur Rückforderung oder zum Widerruf von Fördermitteln führen. 12       Datenschutzrechtliche Aufklärungsklausel Sie sind verpflichtet, zur Prüfung der eingereichten Unterlagen, Nachweise und Berichte sowie zur begleitenden und nachträglichen Bewertung der EFRE-finanzierten Maßnahme den Zuwendungsgeber, die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörde bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, die Europäische Kommission, den Europäischen Rechnungshof und den Rechnungshof von Berlin oder von diesen Beauftragte Originalbelege, Buchhaltungs- und sonstige Geschäftsunterlagen einsehen sowie örtliche Erhebungen durchführen zu lassen und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
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Daneben werden Sie darüber informiert, dass zur Gewährung von Finanzierungshilfen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) die Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung von projektbezogenen Daten zu dem Vorhaben und zum Empfänger der Mittel zum Zweck der Begleitung, Bewertung, Finanzverwaltung, Überprüfung und Kontrolle erforderlich ist. Die Daten werden durch den Zuwendungsgeber erhoben und durch diesen beurteilt sowie im Rahmen der Erfolgskontrolle der Fördermaßnahmen genützt. Dazu werden die Daten in besonderen IT-Verfahren gespeichert und automatisiert verarbeitet. Diese Verfahren werden gemäß §§ 1.9a Abs. 1 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) mit den Dateibeschreibungen dem behördlichen Datenschutzbeauftragten gemeldet. Die Dateibeschreibungen können von jeder Person beim behördlichen Datenschutzbeauftragten eingesehen werden. Betroffene haben einen Anspruch auf Auskunft bzw. Einsichtnahme und ggf. Berichtigung hinsichtlich der über sie gespeicherten personenbezogenen                                                                                            Daten. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, Art. 115 (2) ist ein Verzeichnis über alle Vorhaben mit Angaben zum Begünstigten,                 zum              geförderten             Vorhaben                 und            zum Gesamtbetrag der förderfähigen Ausgaben im Internet (www.berlin.de/EFRE) zu veröffentlichen und zwei Mal jährlich               zu             aktualisieren.             Mit              Antragstellung              und Annahme der Finanzierung ist die Einwilligung zur Veröffentlichung dieser Daten in das Vorhabensverzeichnis verbunden. Die Veröffentlichung in diesem Verzeichnis erfolgt bei Zuwendungen zusätzlich zur Veröffentlichung in der Zuwendungsdatenbank und Transparenzdatenbank des Landes Berlin gemäß Nr. 1.5 und              9.4         der         Ausführungsvorschriften           zu           §          44         LHO. Die projektbezogenen Daten werden an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (Verwaltungs-,                   Bescheinigungs-                und                Prüfbehörde)                und von dieser über das für Wirtschaft zuständige Bundesministerium an die Europäische Kommission übermittelt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und die Europäische Kommission nutzen die Daten im Rahmen der Rechnungsprüfung und Erfolgskontrolle der Strukturfondsförderung der Europäischen Union. Darin eingeschlossen sind mögliche Kontrollen vor Ort durch die Europäische Kommission und den Europäischen                Rechnungshof              oder           von            diesen            Beauftragten. Der Rechnungshof von Berlin kann projektbezogene Daten im Rahmen der Rechnungsprüfung verarbeiten, wenn diese Projekte auch durch Mittel des Landes Berlin gefördert wurden. Der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit von Berlin kann im Rahmen seiner Kontrollbefugnis (§ 24 BlnDSG) projektbezogene Daten verarbeiten. Rechtsgrundlagen für die Erhebung der projektbezogenen Daten sind die §§ 10 Abs. 1 und 6 Abs. 1 Nr. 2 Berliner             Datenschutzgesetz           (BlnDSG)          in          Verbindung           mit         der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 (Amtsblatt der EU          Nr.         L        347/320        vom        20.12.2013)         sowie          der       Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 in Bezug auf den Europäischen          Fonds       für    regionale      Entwicklung      (Amtsblatt       der     EU      Nr.     L 347/289) sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 480/2014 vom 3.3.2014 (Amtsblatt der EU Nr. L 138/5) Für Zwecke der Statistik sowie allgemeiner Erfolgsberichte (nicht zur Erfolgskontrolle einzelner Vorhaben) werden            die       antragsbezogenen          Daten        nur        in       anonymisierter         Form verwendet. 13        Rechtsgrundlagen Der Bescheid ergeht auf folgenden Grundlagen: •    Leitlinie des Landes Berlin zur Förderung wirtschaftsdienlicher Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung vom 28. Oktober 2016 •    Operationelles Programm des Landes Berlin für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2014-2020, genehmigt durch die Europäische Kommission am 16.12.2014
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•  Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds1, •  Verordnung (EU) Nummer 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung2, •  des Weiteren auf Grundlage der einschlägigen von der Europäischen Kommission erlassenen delegierten Rechtsakte, •  §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der dazu erlassenen Ausführungsvorschriften sowie •  §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) 14     Anlage Folgende Anlagen sind Bestandteil des Bescheides: Merkblatt für Begünstigte zur Einhaltung der Informations- und Publizitätsvorschriften
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