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Cc: 112 BMG
Subject: Information über Änderungsverordnung Impfverordnung und Neufassung Allgemeinverfügung Impfstoffe
Date: Donnerstag, 24. Februar 2022 09:10:04
Attachments: image00Ljpg
Impfverordnung BAnz AT 22.02.2022 Vi.pdf
AV BAnz AT 22.02.2022 BA,pdf

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei finden Sie die am 22. Februar 2022 erschienene Vierte Verordnung zur Änderung der
Coronavirus-Impfverordnung und die Neufassung der Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der
flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19. Die Neufassung der
Impfverordnung regelt u.a. die Finanzierung der Abholung von Impfstoffen von einem Abholort
des Bundes durch von den Ländern beauftragte Dritte sowie der Abgabe von Impfstoffen und
Impfzubehör durch den Großhandel an Lieferorte der Länder. In der Allgemeinverfügung wird
dem Großhandel in Nummer 8.4 die Möglichkeit eröffnet, Impfzubehör auf Grundlage einer
Beauftragung durch die Länder auch ohne Impfstoffe an von den Ländern benannte Lieferorte,
die keine Leistungserbringer sind, zu liefern.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Referat 112 - Arzneimittel- und Heilmittelwerberecht, Tierarzneimittel

Bundesministerium für Gesundheit
Rochusstraße 1, 53123 Bonn

Postanschrift: 53107 Bonn
Tel. +49 (0)228 99441-1668

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