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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Briefverkehr mit BioNtech“
From: To: Cc: 112 BMG Subject: Information über Änderungsverordnung Impfverordnung und Neufassung Allgemeinverfügung Impfstoffe Date: Donnerstag, 24. Februar 2022 09:10:04 Attachments: image00Ljpg Impfverordnung BAnz AT 22.02.2022 Vi.pdf AV BAnz AT 22.02.2022 BA,pdf Sehr geehrte Damen und Herren, anbei finden Sie die am 22. Februar 2022 erschienene Vierte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und die Neufassung der Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19. Die Neufassung der Impfverordnung regelt u.a. die Finanzierung der Abholung von Impfstoffen von einem Abholort des Bundes durch von den Ländern beauftragte Dritte sowie der Abgabe von Impfstoffen und Impfzubehör durch den Großhandel an Lieferorte der Länder. In der Allgemeinverfügung wird dem Großhandel in Nummer 8.4 die Möglichkeit eröffnet, Impfzubehör auf Grundlage einer Beauftragung durch die Länder auch ohne Impfstoffe an von den Ländern benannte Lieferorte, die keine Leistungserbringer sind, zu liefern. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Referat 112 - Arzneimittel- und Heilmittelwerberecht, Tierarzneimittel Bundesministerium für Gesundheit Rochusstraße 1, 53123 Bonn Postanschrift: 53107 Bonn Tel. +49 (0)228 99441-1668 HERE bs.bund.de
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