Einladung Schulen_Kreuzberg_G13

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Catering 02G13

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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport -Schul- und Sportamt- Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, 10247 Berlin, PF 350701 An die Charlotte-Salomon-Grundschule Ausschreibung Schulmittagessen Nr. 8719-8748 OV 2020 VgV, Los 11 Bearbeiter(in) : Frau Kliesche Bearb.Z : SchulSport Haush 1 Raum : 2605 Telefon : 90298 (9298) - 4642 Fax : 90298 - 3170 Datum : 05.05.2020 Mail: anika.kliesche@ba-fk.berlin.de — Einladung zur Testverkostung am 18.05.2020 ab 15 Uhr Ausschreibung Schulmittagessen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Nr. 8719-8748 OV 2020 VgV Sehr geehrte Damen und Herren, — im Ausschreibungsverfahren für das Schulmittagessen ist die Testverkostung vorgesehen, bei der der Bieter bis zu 50 Punkte von 100 möglichen Punkten im gesamten Ausschreibungsverfahren erreichen kann. In der derzeitigen Situation ist diese nach § 11 Abs. 6 SARS-CoV-2-EindmaßnV erlaubt: „ Die für die Vergabe des Schulmittagessens erforderlichen Testverkostungen dürfen in den öffentlichen Schulen durchgeführt werden.“. Diese wird für das Los Ihrer Schule am 18.05.2020 in der Zeit von 15:00 bis 16:40 Uhr in der Reinhardswald-Grundschule Mensa Gneisenaustraße 73 10961 Berlin, stattfinden. Bitte erscheinen Sie vollzählig und ca. zehn Minuten vorher, damit wir den Verfahrensablauf noch kurz durchsprechen können. — Die Anzahl der anwesenden Personen wird wegen der Covid-19-Pandemie auf das Mindestmaß be- schränkt. Zur Verkostung sind pro Los deshalb jeweils nur 3 volljährige Vertreterinnen und Vertreter für das betreffende Los vertreten, auch die Ersatzjury besteht aus 3 Personen. Beratende Schülerin- nen und Schüler sind nicht zugelassen. Die Gerichte werden aufgrund der einzuhaltenden Abstandsregeln der Eindämmungsverordnung nicht von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgegeben und serviert. Der jeweilige Verkostungsteller wird auf einem bereitgestellten Tisch abgestellt und wird von den Testverkostern selbst abgeholt. Geprüft und bewertet wird bei der Testverkostung die sensorische Qualität von zwei angebotenen Ge- richten eines jeden Bieters (je ein vegetarisches und ein nicht vegetarisches), der für das Los Ihrer Schu- le ein Angebot abgegeben hat. Um ein Votum gegenüber dem Schul- u. Sportamt abgeben zu können, muss jeder Testverkoster beide Gerichte dieser Bieter verkosten. Dienststelle: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin Telefax: 90298 3170 Fahrverbindungen: U-Bahn Samariterstraße S-Bahn Frankfurter Allee IBAN DE50100708480512722000 DE57100500000610003607 DE33100100100003416104 Geldinstitut Berliner Bank AG Berliner Sparkasse Postbank BIC DEUTDEDB110 BELADEBEXXX PBNKDEFF100
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Seite 2 von 3 Es wird jeweils von den betreffenden Bietern pro Gericht ein sogenannter Musterteller in zubereiteter Form bereitgestellt, der den gesamten Wareneinsatz in Menge und Qualität wie in seinem Angebot abbil- det. Darüber hinaus werden für die Testpersonen jeweils kleinere Portionen von gleicher Qualität zur Verkostung bereitgestellt. Die Testverkoster verständigen sich nach Diskussion untereinander pro verkostetem Gericht eines Bie- ters auf eine einheitliche Bewertung jedes der genannten sensorischen Kriterien gemäß folgender Punkte-Skala: In einer Punkteskalierung von 2,5-Punkteschritten können 0 Punkte, 2,5 Punkte, 5 Punkte, 7,5 Punkte, 10 Punkte oder 12,5 Punkte vergeben werden. Sofern keine Einstimmigkeit hinsichtlich der Punktevergabe pro sensorischem Kriterium erzielt wird, wird der arithmetische Mittelwert aus der Summe der von den einzelnen Testverkostern vergebenen Punkte pro sensorischem Kriterium gebildet; dabei wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Die beiden zum Probeessen angebotenen Gerichte eines jeden Bieters werden dann zu 50 % gewichtet, das heißt praktisch, die Punktergebnisse betreffend Gericht 1 und Gericht 2 werden zunächst addiert und im Anschluss daran durch 2 dividiert. Die Testverkoster übergeben vor Ort das Bewertungsergebnis (vollständig ausgefüllte Anlage 4 im Origi- nal) an das Schul- u. Sportamt. Dieses prüft dann, ob der Bewertungsbogen vollständig ausgefüllt ist. Sofern das nicht der Fall ist, werden die Testverkoster unmittelbar angehalten, den Bewertungsbogen vollständig auszufüllen. Kommen die Testverkoster dem nicht unmittelbar nach, wird das gesamte Votum der Testverkoster durch das Votum der Ersatz-Jury ersetzt. Das Schul- und Sportamt übersendet, sofern der Bewertungsbogen im Ergebnis von dem Mittagsessens- ausschuss vollständig ausgefüllt wurde, eine Kopie des Bewertungsbogens an die betreffende Schule zur formellen Rückbestätigung. Die Erklärung im Hinblick auf Mitwirkungsverbot befangener Personen (Anlage 4.1) ist von allen an der Testverkostung teilnehmenden Personen auszufüllen, zu unterschreiben und am Tag der Test- verkostung mitzubringen. In der Anlage sende ich Ihnen noch die aktuelle Information zur Testverkostung der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Berlin. Falls Sie noch Fragen haben sollten, können Sie mich gern anrufen. -3-
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Seite 3 von 3 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Kliesche Anlagen: - - - Bewertungsbögen für die Testverkostung (Anlage 4) Erklärung im Hinblick auf Mitwirkungsverbot befangener Personen (Anlage 4.1) Information der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Berlin
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