Erklärung im Hinblick auf Mitwirkungsverbots befangener Personen am Vergabeverfahren gemäß § 16 VgV

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Catering 02G13

/ 10
PDF herunterladen
Auszüge aus den Musterausschreibungsunterlagen für die Vergabe des kostenbeteiligungsfreien Mittagessens in der Primarstufe im Land Berlin 2020 zum Thema Testverkostung Quelle: Musterausschreibungsunterlagen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin zur landesweit einheitlichen Vergabe des kostenbeteiligungsfreien Schulmittagessens 2020 Fundstelle: Anlage 1: Ergänzung zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU Wirt-211 mit Bewerbungsbedingungen und Zuschlagskriterien "Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks)" → „16.1.1 Maximal 50 Punkte im Rahmen der Sensorischen Qualitätsbewertung des Essens bei der Testverkostung, siehe dazu näher unter 16.2.1 Geruch Mundgefühl Geschmack 12,5% 12,5 % 12,5 % mangelhafte Qualität mittlere Qualität hohe Qualität Aussehen 12,5 % entspricht Schulnote 6 5 4 3 2 1 Punktzahl* 0 2,5 5 7,5 10 12,5 *Zur Vermeidung von Missverständnissen sind ausschließlich Punkte anzugeben und keine Schulnoten. Die Punkte sind in einer 2,5 teiligen Skalierung anzugeben, so dass nur 6 verschiedene Bepunktungen möglich sind, also 0 Punkte; 2,5 Punkte; 5 Punkte usw.“ → „16.2.1 Beschreibung der Sensorischen Qualitätsbewertung bei der Testverkostung: Die ausschreibende Stelle organisiert, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, mit den Bietern dieser Angebote für das betreffende Los eine Testverkostung. Sofern und soweit ein Bieter an der Testverkostung nicht teilnimmt, wird sein Angebot für das betreffende Los ausgeschlossen. Ebenso wird sein Angebot ausgeschlossen, wenn ein Bieter die Testverkostung - auch nach entsprechendem Testverkostung -1-
1

Hinweis durch die ausschreibende Stelle – nicht nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen und seines eingereichten Angebots durchführt. Die Testverkostung wird durch mindestens 3 und maximal 6 von der betreffenden Schule benannte volljährige Vertreterinnen und Vertreter des an der betreffenden Schule bestehenden Mittagessenausschusses (nachfolgend auch "Testverkoster" genannt) vorgenommen. Vorsorglich wird die Testverkostung auch durch eine von der ausschreibenden Stelle eingesetzte Ersatzjury, bestehend aus mindestens 3 bis maximal 6 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der ausschreibenden Stelle, vorgenommen, um in den nachfolgend genannten Situationen eine sensorische Qualitätsbewertung ersatzweise sicherzustellen. An der Testverkostung durch die Testverkoster und deren Beratung dürfen zusätzlich maximal 3 Schülerinnen oder Schüler der betreffenden Schule teilnehmen. Die Bewertung der Testverkostung findet allerdings ausschließlich durch die volljährigen Vertreterinnen und Vertreter statt. Die Testverkoster und die Mitglieder der Ersatzjury müssen der ausschreibenden Stelle vor der Testverkostung jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV (Anlage 4.1) vorlegen. Sofern und soweit an der Testverkostung weniger als drei Testverkosterinnen oder Testverkoster pro Los teilnehmen oder ein oder mehrere Testverkosterinnen oder Testverkoster vor Testverkostung der ausschreibenden Stelle nicht eine von ihm/ihr/ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV (Anlage 4.1) vorlegt/vorlegen, tritt an die Stelle des fehlenden Testverkosters bzw. der fehlenden Testverkosterin, der/die keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV (Anlage 4.1) vorlegt/vorlegen (je) ein Mitglied der Ersatzjury. Geprüft und bewertet wird bei der Testverkostung die sensorische Qualität der zwei zur Testverkostung anzubietenden Gerichte der Bieter. Dabei wird den Bietern von der ausschreibenden Stelle eine verbindliche Vorgabe für zwei zur Testverkostung anzubietende Gerichte gemacht. Die Testverkostung findet in einem von der ausschreibenden Stelle möglichst frühzeitig nach Angebotsöffnung festgelegten Zeitraum an einem von der ausschreibenden Stelle festgelegten Termin und Ort (dazu ergänzend nachfolgend) statt. Hierbei teilt die ausschreibende Stelle den Bietern auch die Anzahl der von ihnen jeweils zur Testverkostung zur Verfügung zu stellenden Gerichte mit. Um ein Votum gegenüber der ausschreibenden Stelle abgeben zu können, muss jede Testverkosterin bzw. jeder Testverkoster bei der Testverkostung beide Gerichte jedes Bieters verkosten. Die ausschreibende Stelle wird den Ort der Testverkostung für alle Lose zentral festlegen. Er wird im Land Berlin liegen. Die zwei zur Testverkostung anzubietenden Gerichte werden von den Bietern in ausreichender Anzahl für die Testverkosterinnen und Testverkoster und die Ersatzjury unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Bieter verpflichten sich mit ihrer Angebotsabgabe dazu, zwei zur Testverkostung -2-
2

Testverkostung anzubietende Gerichte wie folgt vorzuhalten: Dabei wird jeweils pro Gericht ein sogenannter Musterteller in zubereiteter Form bereitgestellt, der den gesamten Wareneinsatz in Menge und Qualität wie in seinem Angebot abbildet. Darüber hinaus sind für die Testverkosterinnen und Testverkoster und die Ersatzjury jeweils kleinere Testportionen von derselben Qualität, die für die Testverkostung bestimmt sind, bereitzustellen. Die Testportion soll ein Viertel des Mustertellers nicht übersteigen. Außerdem ist vom Bieter für die Testverkoster und die Ersatzjury stilles Wasser in 200 ml Wassergläsern oder Kunststoffbechern (keine Einwegbecher) zur Verfügung zu stellen. Die Testverkosterinnen und Testverkoster verkosten bei der Testverkostung beide zur Testverkostung anzubietenden Gerichte des Bieters und bewerten sie nach der Verkostung aller Testgerichte jeweils anhand der vier gleich gewichteten sensorischen Kriterien: Aussehen, Geruch, Mundgefühl und Geschmack. Die Testverkosterinnen und Testverkoster verständigen sich nach dem Verkosten aller Testgerichte untereinander pro verkostetem Gericht eines Bieters auf eine einheitliche Bewertung jedes der vorgenannten sensorischen Kriterien gemäß der in 16.1.1 aufgeführten Punkte-Skala, bei der in einer Punkteskalierung von 2,5-Punkteschritten 0 Punkte, 2,5 Punkte, 5 Punkte, 7,5 Punkte, 10 Punkte oder 12,5 Punkte vergeben werden können. Zur Erläuterung: 0 Punkte würde einer Schulnote 6 entsprechen, 2,5 Punkte einer Schulnote 5, 5 Punkte einer Schulnote 4, 7,5 Punkte einer Schulnote 3, 10 Punkte einer Schulnote 2 und 12,5 Punkte einer Schulnote 1. Sofern und soweit keine Einstimmigkeit hinsichtlich der Bepunktung pro sensorisches Kriterium erzielt wird, wird der arithmetische Mittelwert aus der Summe der von den einzelnen Testverkosterinnen und Testverkostern vergebenen Punkte pro sensorisches Kriterium gebildet; dabei wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Beide zur Testverkostung anzubietenden Gerichte eines Bieters werden dann zu 50 % gewichtet, das heißt praktisch, die Punktergebnisse betreffend Gericht 1 und Gericht 2 werden zunächst addiert und im Anschluss daran durch 2 dividiert. Die Testverkosterinnen und Testverkoster übergeben vor Ort das Bewertungsergebnis (vollständig ausgefüllte Anlage 4 im Original) der ausschreibenden Stelle. Die ausschreibende Stelle prüft dann, ob der Bewertungsbogen vollständig ausgefüllt ist. Sofern dies nicht der Fall ist, hält sie die Testverkosterinnen und Testverkoster unmittelbar an, den Bewertungsbogen vollständig auszufüllen. Kommen die Testverkosterinnen und Testverkoster dem nicht unmittelbar nach, wird das gesamte Votum der Testverkosterinnen und Testverkoster durch das Votum der Ersatzjury ersetzt. Sofern der Bewertungsbogen von den Testverkosterinnen und Testverkostern nicht oder nicht vollständig ausgefüllt wurde, legt die ausschreibende Stelle das betreffende Votum der Ersatzjury der Bewertung zugrunde. Dasselbe gilt, wenn der ausschreibenden Stelle ein oder mehrere belastbare Indizien vorliegen, die - bei mehreren Indizien aufgrund einer Gesamtbetrachtung - stark darauf hindeuten, dass die Testverkosterinnen und Testverkoster bei der Bewertung der Testverkostung unzulässig Testverkostung -3-
3

einen oder mehrere Beurteilungsfehler begangen haben wie beispielsweise den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht gewahrt haben, willkürlich entschieden haben oder sachfremde Erwägungen bei der Bewertungsentscheidung berücksichtigt haben. Als ein für dieses Vergabeverfahren unwiderleglich belastbares Indiz im vorgenannten Sinne wird dabei eine Fallkonstellation behandelt, bei der das Bewertungsergebnis der Testverkosterinnen und Testverkoster betreffend eines verkosteten Gerichts bezüglich mindestens zwei der vier sensorischen Bewertungskriterien von dem Votum der Ersatzjury jeweils um mindestens 7,5 Punkte abweicht. Für die Ersatzjury gelten die gleichen Bewertungskriterien sowie das gleiche Vorgehen bei Testverkostung und Bewertung wie für die Testverkosterinnen und Testverkoster.“ Fundstelle: Anlage 4: Bewertungsbogen Testverkostung → als separate Anlage beigefügt Fundstelle: Anlage 4.1: Erklärung im Hinblick auf Mitwirkungsverbots befangener Personen am Vergabeverfahren gemäß § 6 VgV sowie Erklärung über die Aufklärung und Beachtung der Obliegenheiten bei der Bewertung der Angebote der Essensanbieter als Mitglied des Essensausschusses/der Ersatzjury → als separate Anlage beigefügt Testverkostung -4-
4

Offenes Verfahren Schulmittagessen… [Bezirk], … [Aktenzeichen des Vergabeverfahrens] Anlage 4 Bewertungsbogen Testverkostung Bewertungsbogen Testverkostung Ort der Testverkostung: Datum der Testverkostung: Los-Nr.: Schule: Bieter: Namen (Nachname, Vorname) der Testverkoster des Mittagessensausschusses / der Ersatzjury (mind. 3, max. 6 volljährige Personen): 1. 2. 3. 4. 5. 6. Seite 1 von 4 Musterausschreibungsunterlagen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin zur landesweit einheitlichen Vergabe des kostenbeteiligungsfreien Schulmittagessens 2020
5

Offenes Verfahren Schulmittagessen… [Bezirk], … [Aktenzeichen des Vergabeverfahrens] Anlage 4 Bewertungsbogen Testverkostung Hinweis: Zur Vermeidung von Missverständnissen sind ausschließlich Punkte anzugeben und keine Schulnoten. Die Punkte sind in einer 2,5 teiligen Skalierung anzugeben, so dass nur 6 verschiedenen Bepunktungen möglich sind, als 0 Punkte; 2,5 Punkte; 5 Punkte usw. Gericht 1: Bewertung durch Einigung hohe Qualität entspr. Schulnoten Punktzahl * mittlere Qualität durch Mittelwertbildung mangelhafte Qualität 1 2 3 4 5 6 12,5 10 7,5 5 2,5 0 Verkoster-Nr. ** Aussehen Aussehen Geruch Geruch Mundgefühl Mundgefühl Geschmack Geschmack 1 2 3 4 5 1 6 Arithmetischer Mittelwert Gesamtpunktzahl des Gerichts: * Zutreffende Punktzahl bei den vier Kriterien bitte jeweils eintragen. ** Punktzahl jedes Verkosters für entsprechendes Kriterium bitte eintragen. 1 Diese Nummerierungen stimmen nicht mit der Nummerierung der Namen der Testverkoster überein. Jeder Mittagessensausschuss gibt seinen Testverkostern intern eine Nummer. Seite 2 von 4 Musterausschreibungsunterlagen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin zur landesweit einheitlichen Vergabe des kostenbeteiligungsfreien Schulmittagessens 2020
6

Offenes Verfahren Schulmittagessen… [Bezirk], … [Aktenzeichen des Vergabeverfahrens] Anlage 4 Bewertungsbogen Testverkostung Gericht 2: Bewertung durch Einigung hohe Qualität entspr. Schulnoten Punktzahl * mittlere Qualität durch Mittelwertbildung mangelhafte Qualität 1 2 3 4 5 6 12,5 10 7,5 5 2,5 0 Verkoster-Nr. ** Aussehen Aussehen Geruch Geruch Mundgefühl Mundgefühl Geschmack Geschmack 1 2 3 4 5 2 6 Arithmetischer Mittelwert Gesamtpunktzahl des Gerichts: * Zutreffende Punktzahl bei den vier Kriterien bitte jeweils eintragen. ** Punktzahl jedes Verkosters für entsprechendes Kriterium bitte eintragen. 2 Diese Nummerierungen stimmen nicht mit der Nummerierung der Namen der Testverkoster überein. Jeder Mittagessensausschuss gibt seinen Testverkostern intern eine Nummer. Seite 3 von 4 Musterausschreibungsunterlagen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin zur landesweit einheitlichen Vergabe des kostenbeteiligungsfreien Schulmittagessens 2020
7

Offenes Verfahren Schulmittagessen… [Bezirk], … [Aktenzeichen des Vergabeverfahrens] Anlage 4 Bewertungsbogen Testverkostung Gesamtpunktzahl Gericht 1: Gesamtpunktzahl Gericht 2: Durchschnittliche Gesamtpunktzahl: (Addition Gesamtpunktzahl Gericht 1 und Gericht 2 dividiert durch 2) Seite 4 von 4 Musterausschreibungsunterlagen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin zur landesweit einheitlichen Vergabe des kostenbeteiligungsfreien Schulmittagessens 2020
8

Offenes Verfahren Schulmittagessen… [Bezirk], … [Aktenzeichen des Vergabeverfahrens] Anlage 4.1 Eigenerklärung für Testverkoster Erklärung im Hinblick auf Mitwirkungsverbots befangener Personen am Vergabever- fahren gemäß § 6 VgV sowie Erklärung über die Aufklärung und Beachtung der Oblie- genheiten bei der Bewertung der Angebote der Essensanbieter als Mitglied des Es- sensausschusses/der Ersatzjury Vergabeverfahren: Los: Schulname: Schulanschrift: Name, Vorname des Unterzeichners: Anschrift des Unterzeichners: Im Hinblick darauf, dass ich als Vertreter des Essensausschusses der oben genannten Schule/Mitglied der Ersatzjury an der Bewertung der Angebote der Essensanbieter und da- mit an der Entscheidung im oben genannten Vergabeverfahren zu oben genannter Los-Nr. mitwirke, bin ich darauf hingewiesen worden, dass ich bezüglich der in Rede stehenden Vergabeentscheidung unvoreingenommen sein muss und keinen Interessenkonflikt haben darf, dass ich dies anderenfalls mitteilen muss. Weiter liegt mir die Angebotsaufforderung vor. Die darin enthaltenen, bei der Testverkostung und der Bewertung derselben anzuwen- denden Kriterien und Unterkriterien betreffend die sensorische Qualitätsbewertung sind mir bekannt. Diese Kriterien und Unterkriterien sind in der Anlage zu dieser Erklärung vollständig wiedergegeben. Mir ist bekannt, dass ich diese Kriterien beachten muss, Bieter nicht un- gleich behandeln darf, ich nicht willkürlich handeln darf und ich keine sachfremden Erwägun- gen einfließen lassen darf. Ich erkläre dazu: Mir ist mitgeteilt worden, dass ich an der Bewertung der Angebote folgen- 1 der Bieter mitwirke: Ich bin bezüglich der in Rede stehenden Vergabeentscheidung unvoreingenommen, habe keinen Interessenkonflikt und werde die Testverkostung und Bewertung anhand der in 16.1.1 und 16.2 a) der Angebotsaufforderung enthaltenen Vorgaben durchführen, d.h. die dort ent- haltenen Bewertungskriterien anwenden und dabei die Bieter nicht ungleich behandeln, nicht willkürlich handeln und keine sachfremden Erwägungen einfließen lassen. Insbesondere trifft für mich selbst oder eine(n) meiner Angehörigen (Verlobte, Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegat- ten und Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten und Lebenspartner, Geschwister der Eltern sowie Pflegeeltern und Pflegekinder) nicht zu, dass ich oder er/sie • • • Bieter oder Bewerber im oben genannten Vergabeverfahren bin/ist, oder einen Bieter oder Bewerber berate/berät oder sonst unterstütze/unterstützt oder als gesetzlicher Vertreter oder nur in dem Vergabeverfahren vertre- te/vertritt, bei einem Bieter oder Bewerber gegen Entgelt beschäftigt oder bei ihm als Mitglied des Vorstandes, Aufsichtsrates oder gleichartigen Organs tätig bin/ist, oder 1 Vor Ausfüllen werden die Bieter bzw. Bietergemeinschaften hier von der ausschreibenden Stelle aufgeführt 1 Musterausschreibungsunterlagen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin zur landesweit einheitlichen Vergabe des kostenbeteiligungsfreien Schulmittagessens 2020
9

Offenes Verfahren Schulmittagessen… [Bezirk], … [Aktenzeichen des Vergabeverfahrens] Anlage 4.1 Eigenerklärung für Testverkoster • für ein in das Vergabeverfahren eingeschaltetes Unternehmen tätig bin/ ist, das zugleich geschäftliche Beziehungen zum Auftraggeber und zum Bieter oder Bewerber hat. Mit ist bekannt, dass ich die Namen der Bieter, Ihre Angaben in ihrem Angebot und auch meine Bewertung gegenüber Dritten geheim halten muss. Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht gegenüber der Vergabestelle und, soweit ich als Informationsempfänger sonst gesetz- lich verpflichtet bin, geheime Informationen in gerichtlichen, behördlichen oder sonstigen Verfahren zu offenbaren. Berlin, den ____________________(Datum), ___________________________(Unterschrift) 2 Musterausschreibungsunterlagen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin zur landesweit einheitlichen Vergabe des kostenbeteiligungsfreien Schulmittagessens 2020
10