210113_DritterErlasszurImpfungderBevlkerunggegenCovid-19

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Corona - Impfstoffverteilung an Kreise und kreisfreie Städte

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Der Staatssekretär                                     des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Datum: 13. Januar 2021 Seite 1 von 8 An die Bezirksregierungen mit der Bitte um Weitergabe an                                                        Aktenzeichen V A 3 bei Antwort bitte angeben Oberbürgermeister und Landräte in Nordrhein-Westfalen Telefon 0211 855-- Telefax 0211 855- nachrichtlich impfung-corona@mags.nrw.de Städtetag NRW Landkreistag NRW Städte- und Gemeindebund NRW Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Apothekerkammer Nordrhein Apothekerkammer Westfalen-Lippe Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 Fortschreibung des Erlasses vom 04. Dezember 2020 in der Fassung vom 12. Januar 2021 Anlage: Impfkontingente ab Februar 2021 Dienstgebäude und Lieferan- Sehr geehrte Damen und Herren, schrift: Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf der Start der Impfungen in den letzten Tagen des vergangenen Jahres Telefon 0211 855-5 sowie in der ersten Woche des neuen Jahres ist erfolgreich verlaufen.                 Telefax 0211 855-3683 poststelle@mags.nrw.de Trotz enormen Zeitdrucks, einigen Unwägbarkeiten, den Feiertagen zu www.mags.nrw Weihnachten und zum Jahreswechsel sowie dem fortwährend dynami- schen Pandemiegeschehen haben Sie dafür Sorge getragen, dass die Öffentliche Verkehrsmittel: ersten nach Nordrhein-Westfalen gelieferten Impfdosen dort verimpft                   Rheinbahn Linie 709 Haltestelle: Stadttor werden konnten, wo sie am dringendsten benötigt wurden bzw. werden: Rheinbahn Linien 708, 732 in den Alten- und Pflegeeinrichtungen. Stand heute wurden rd. 188.000                 Haltestelle: Polizeipräsidium Impfdosen in mehr als 1.570 Einrichtungen ausgeliefert. Für dieses En- gagement möchte ich Ihnen sehr herzlich danken.
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Auf Grundlage der vom Bund übermittelten Informationen über die bis zur   Seite 2 von 8 siebten Kalenderwoche zu erwartenden Impfstoffdosen informiere ich Sie heute über die nächsten Schritte – insbesondere den Start der Impfstellen sowie die Verimpfung in Krankenhäusern – in Form der Fortschreibung des Erlasses vom 4. Dezember 2020 in der Fassung vom 12. Januar 2021. 1. Impfstart in Krankenhäusern Für die Impfung des gemäß § 2 Nummern 4 und 5 Coronavirus-Impfver- ordnung priorisierten Krankenhauspersonals steht ab dem 18. Januar 2021 Impfstoff und – falls erforderlich – Zubehör zur Verfügung. Priorisiert sind Personen, -   die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr ho- hen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, […] als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Pallia- tivversorgung […] sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aero-solgenerie- rende Tätigkeiten durchgeführt werden oder -       die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen be- handeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Ri- siko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, ins- besondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
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Es ist eine enge Auslegung geboten, wer zu oben genannter Personen-         Seite 3 von 8 gruppe zu zählen ist, da der zur Verfügung stehende Impfstoff zunächst limitiert ist. Deshalb stehen wir gemeinsam in der Pflicht, mit dem vorhan- denen Impfstoff äußerst verantwortungsvoll umzugehen und eine sorgfäl- tige Bedarfsermittlung durchzuführen. Die Impfungen in den Krankenhäu- sern werden dementsprechend unter einer erheblichen öffentlichen Be- obachtung stehen. Die Krankenhäuser melden ihren Bedarf ab dem 13. Januar 2021 an die koordinierende Einheit des jeweiligen Impfzentrums und stimmen mit die- ser den konkreten Liefertermin ab. Die Kreise und kreisfreien Städte über- mitteln dazu den Krankenhäusern im Vorfeld die Kontaktdaten und die Erreichbarkeit der koordinierenden Einheit. Die bis zum 31. Januar 2021 über die koordinierenden Einheiten abruf- baren Impfstoffdosen stehen ausschließlich für die restlichen Impfungen in stationären Pflegeeinrichtungen und für die Impfungen des prioritären Krankenhauspersonals zur Verfügung. Die Universitätskliniken werden zunächst ausschließlich den Impfstoff der Firma Moderna erhalten und rufen diesen für die Impfung des prioritären Personals im Januar direkt über das MAGS ab. Über den Ablauf werden die Universitätskliniken direkt informiert. Das bedeutet für die Kreise und kreisfreien Städte, dass das Personal der Universitätskliniken nicht in die Bestellmenge einbezogen werden darf. Eine Kontingentierung der bestellbaren Impfstoffdosen nach Bevölke- rungsanteil wird für die Verimpfung in Krankenhäusern und Pflegeeinrich- tungen bis zum 31. Januar 2021 nicht erfolgen. Das MAGS kann jedoch Bestellungen ablehnen, wenn dies zur Sicherstellung der Impfung der zweiten Dosis für bereits geimpfte Personen erforderlich ist.
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Seite 4 von 8 Externe Personen, die in einem Team mit Krankenhauspersonal Leistun- gen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) erbrin- gen, können in den Krankenhäusern ebenfalls geimpft werden. 2. Inbetriebnahme der Impfstellen Die Inbetriebnahme der Impfstellen erfolgt zunächst zur Impfung von Per- sonen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben (vgl. § 2 Nummer 1 Coronavirus-Impfverordnung). Der Beginn des Impfbetriebs ist in allen Impfstellen zum 1. Februar 2021 sicherzustellen. Die Arbeitsaufnahme der koordinierenden Einheiten der Impfzentren erfolgt davon abweichend bereits zum 13. Januar 2021. Ab dem 25. Januar 2021 wird es für die Personen ab 80 Jahren möglich sein, sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch Impftermine in den Impfstellen zu buchen. Die telefonische Buchung kann sowohl über die bundeseinheitliche Telefonnummer 116 117 als auch über die aus- schließlich für die Terminbuchung in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehenden Telefonnummern 0800/116 117-01 (Impfzentren in Nordrhein) oder 0800/116 117-02 (Impfzentren in Westfalen-Lippe) erfolgen. Mit der Bereitstellung der beiden weiteren Nummern – die z. Zt. nur für die An- sprache der o. g. Personengruppe genutzt werden sollen – soll die 116 117, die für den ärztlichen Notdienst betriebsbereit bleiben muss, entlas- tet werden. 2.1 Koordinierende Einheiten Die koordinierenden Einheiten übernehmen für die Auslieferungen ab dem 18. Januar 2021 die Bestellung von Impfstoffdosen und Zubehör
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beim Logistiker, wobei zunächst zu beachten ist, dass ausschließlich Be-  Seite 5 von 8 stellungen für Impftermine im Januar vorgenommen werden dürfen. Zu den Bestellmodalitäten für Impftermine ab Februar erhalten Sie eine se- parate Mitteilung. Der gesamte Bestellvorgang erfolgt über einen Webshop auf elektroni- schem Weg. Jeweils zwei Personen aus der koordinierenden Einheit (An- sprechpartner und Stellvertreter) erhalten personalisierte Zugangsdaten zum Webshop und können die Bestellung auslösen (siehe auch unten 3. Impfstoff- und Zubehörbestellung). Eine solche Bestellung darf aus- schließlich für fest geplante Impfungen ausgelöst werden, d. h. es müs- sen bereits die Einwilligung der jeweiligen zu impfenden Person vorliegen und der Impftermin vereinbart sein. Die Bestellung des Impfstoffs und des Zubehörs muss mindestens drei Tage vor Auslieferung erfolgen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen übermitteln den koordinierenden Einheiten die ihnen vorliegenden Bestel- lungen der Pflegeeinrichtungen mindestens fünf Tage vor Auslieferung. Einen Tag vor Auslieferung wird die Einrichtung durch den Logistiker über den avisierten Zeitpunkt der Anlieferung informiert. Die Auslieferung er- folgt in der Regel bis 12 Uhr. 2.2 Kontingente Die Verteilung des dem Land ab Februar 2021 zur Verfügung stehenden Impfstoffs auf die einzelnen Gebietskörperschaften erfolgt anhand des je- weiligen Anteils an der nordrhein-westfälischen Allgemeinbevölkerung. Hierbei ist folgende Verteilung umzusetzen:
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-      Wöchentlich 75.000 Impfdosen sind der Altersgruppe ab 80         Seite 6 von 8 Jahren anzubieten. Der Anlage ist zu entnehmen, wie viele Impfdosen dies pro Kreis bzw. kreisfreier Stadt sind. Der Zu- gang dieser Altersgruppe erfolgt über die in Punkt 2. genannten Zugangswege. -      Wöchentlich rd. 18.120 Impfdosen sollen für gesonderte Impf- angebote für Beschäftigte im ambulanten Pflegedienst, im Ret- tungsdienst und ggf. der stationären Pflege genutzt werden. Auch hier ist die Verteilung auf die Gebietskörperschaften der Anlage zu entnehmen. Ergänzend sind die Impfdosen für die 2. Verimpfung (auch in Kranken- häusern und stationären Pflegeeinrichtungen) abrufbar. Die jeweils zugewiesenen Kontingente für den Zeitraum ab dem 1. Feb- ruar 2021 werden für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt im Webshop hinterlegt. Eine Bestellung ist technisch ausschließlich innerhalb der Kon- tingentgrenze möglich. 2.3 Öffnungszeiten In den ersten zwei Wochen des Impfbetriebs (1. bis 14. Februar 2021) sind landeseinheitlich folgende Öffnungszeiten der Impfstellen vorzuse- hen: 14.00 bis 20.00 Uhr an 5 bis 7 Tagen in der Woche. Bei Öffnung an 5 Tagen muss immer mindestens ein Öffnungstag am Wochenende ent- halten sein. In Abstimmung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und abhängig von der jeweiligen Impfstoffmenge sind die Öffnungstage sowie die An- zahl der jeweils in Betrieb zu nehmenden Impfstraßen festzulegen.
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Ab dem 15. Februar 2021 können die oben genannten Öffnungszeiten,        Seite 7 von 8 die weiter gelten, – basierend auf der dann erfolgten Einarbeitung bzw. den Erfahrungswerten der ersten zwei Wochen – ausgeweitet werden. Dem hinter den genannten Telefonnummern stehenden Callcenter ist eine Terminierung auf Basis der mit diesem Erlass mitgeteilten wöchent- lichen Kontingente zunächst bis zum 28. März 2021 zu ermöglichen. Hierzu sind die Termine des jeweiligen Impfzentrums für den genannten Zeitraum bis zum 24. Januar 2021 an das Callcenter zu übermitteln. 2.4 Impfstraßen Vom 1. bis zum 14. Februar 2021 wird als Richtwert je Impfstraße eine Impfung von 12 Personen pro Stunde vorgegeben. Ab dem 15. Februar 2021 kann die Anzahl der Verimpfungen pro Stunde und Impfstraße – basierend auf der dann erfolgten Einarbeitung bzw. den Erfahrungswer- ten der ersten zwei Wochen – in Abstimmung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen erhöht werden. 3. Impfstoff- und Zubehörbestellung Die Impfstoff- und Zubehörbestellung wird über ein elektronisches Webshop-System abgewickelt. Voraussichtlich am 14. Januar 2021 wer- den der beim MAGS hinterlegte Ansprechpartner der koordinierenden Einheit sowie dessen Stellvertreter seitens der Firma Onventis (Entwick- ler des Webshops) eine E-Mail mit personalisierten Zugangsdaten zum Webshop erhalten. Das Einloggen in den Shop ist ab diesem Zeitpunkt möglich. Von der beauftragten Firma wird eine webbasierte Schulung zur Funkti- onsweise des Systems angeboten. Detaillierte Informationen werden den
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o. g. Personen durch die Firma unmittelbar zugeleitet. Für technische Fra- Seite 8 von 8 gen zum Bestellprozess steht regelmäßig von montags bis sonntags von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr ein telefonischer und E-Mail-Support des Entwick- lers zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Impfstoff- und Zubehörbestellung um einen sicherheitsrelevanten Bereich handelt und die Zugangsdaten zum Webshop mit höchster Vertraulichkeit zu behandeln sind. Eine zu dokumentierende Weitergabe an Dritte darf nur erfolgen, wenn die friste- gerechte Auslösung des Bestellvorgangs weder durch den Ansprechpart- ner noch durch den Stellvertreter sichergestellt werden kann. Für die Durchführung von Bestellungen ist es erforderlich, dass die Lie- feradressen vorher möglichst vollständig festgelegt werden. Hierzu wird den Ansprechpartnern der koordinierenden Einheiten kurzfristig eine csv- Datei zur Verfügung gestellt, in die sie die Lieferadressen (z.B. Kranken- häuser, Pflegeeinrichtungen) einpflegen und an eine noch durch das Land mitzuteilende E-Mail-Adresse übermitteln. Für die Klärung von Fragen steht die wöchentlich anberaumte Telefon- konferenz mit Herrn Abteilungsleiter Herrmann zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Edmund Heller
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