210122_VierterErlasszurImpfungderBevlkerunggegenCovid-19

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Corona - Impfstoffverteilung an Kreise und kreisfreie Städte

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Datum:     22. Januar 2021 Seite 1 von 5 An die Bezirksregierungen mit der Bitte um Weitergabe an                                                        Aktenzeichen V A 3 bei Antwort bitte angeben Oberbürgermeister und Landräte in Nordrhein-Westfalen Telefon 0211 855- Telefax 0211 855- nachrichtlich impfung-corona@mags.nrw.de Städtetag NRW Landkreistag NRW Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Apothekerkammer Nordrhein Apothekerkammer Westfalen-Lippe Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 Fortschreibung des Erlasses vom 04.12.2020 in der Fassung vom 13. Januar 2021 Anlagen: - Aktualisierte Impfkontingente für Ü-80-jährige in den Impfstel- len ab 8. Februar 2021 - Formblatt Bericht Zweitimpfung Dienstgebäude und Lieferan- schrift: Fürstenwall 25, Sehr geehrte Damen und Herren, 40219 Düsseldorf Telefon 0211 855-5 Telefax 0211 855-3683 aufgrund von Lieferschwierigkeiten des BioNTech-Impfstoffs muss der poststelle@mags.nrw.de Impfstart in den Impfstellen um eine Woche verschoben werden. Eine                    www.mags.nrw mediale Kommunikation erfolgt durch das MAGS. Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linie 709 Soweit noch nicht erfolgt, bitte ich um Versendung der Einladungsschrei- Haltestelle: Stadttor ben an die Überachtzigjährigen. Auch wenn der Starttermin verschoben                  Rheinbahn Linien 708, 732 Haltestelle: Polizeipräsidium wurde, bleiben die Informationen zu den Terminvereinbarungsmöglich- keiten sowie zum Ablauf der Impfungen weiter gültig. Wichtig ist, dass allen berechtigten Personen die Informationen zum Procedere vor dem 25. Januar 2021 zugehen.
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Seite 2 von 5 Bis zum 31. Januar 2021 werden ausschließlich Zweitimpfungen stattfin- den. Für den Zeitraum ab dem 1. Februar 2021 sind Impfstoffbestellungen für Krankenhäuser und vollstationäre Pflegeeinrichtungen wieder möglich. Zu den benötigten Kontingenten erfolgt kurzfristig eine Abfrage. Ich bitte um Beachtung, dass bei den Bestellungen für Pflegeheime derzeit nur vollstationäre Einrichtungen zu berücksichtigen sind. Die Verimpfung bei Personal von ambulanten Pflegediensten sowie von Rettungsdiensten ist ab dem 8. Februar 2021 in den Impfstellen außer- halb der Terminvergabe für die Überachtzigjährigen – wie im vorangegan- genen Erlass beschrieben – möglich. Zu der diesbezüglich berechtigten Personenanzahl wird ebenfalls zeitnah eine Abfrage erfolgen. Welcher Impfstoff für diese Gruppe dann zur Verfügung stehen wird und wie der Abruf der dafür vorgesehenen Kontingente erfolgt, wird Ihnen mit einem gesonderten Erlass kurzfristig mitgeteilt. Die in der Anlage beigefügte Kontingent-Übersicht bildet allein die für die Terminvergabe in den Impfstellen für die Überachtzigjährigen zur Verfü- gung stehende Menge ab. 1. Inbetriebnahme der Impfstellen Die Inbetriebnahme der Impfstellen erfolgt zunächst zur Impfung von Per- sonen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben (vgl. § 2 Nummer 1 Coronavirus-Impfverordnung). Der Beginn des Impfbetriebs ist in allen Impfstellen nunmehr zum 8. Feb- ruar 2021 sicherzustellen.
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Seite 3 von 5 Ab dem 25. Januar 2021 wird es weiterhin für die Personen ab 80 Jahren möglich sein, sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch Impf- termine in den Impfstellen zu buchen. Die telefonische Buchung soll über die für die Terminbuchung in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen- den Telefonnummern 0800/116 117-01 (Impfzentren in Nordrhein) oder 0800/116 117-02 (Impfzentren in Westfalen-Lippe) erfolgen. Terminbuchungen für Erstimpfungen sind sowohl online als auch per Te- lefon grundsätzlich für den Zeitraum vom 8. Februar 2021 bis zum 4. April 2021 möglich. Hinsichtlich der bei der jeweiligen Buchung erfolgenden Terminierung der Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen ist sicher- gestellt, dass das Buchungssystem diese erfassen kann. 2. Kontingente Die Verteilung des dem Land ab Februar 2021 zur Verfügung stehenden Impfstoffs auf die einzelnen Gebietskörperschaften erfolgt anhand des je- weiligen Anteils an der nordrhein-westfälischen Allgemeinbevölkerung. Hierbei ist folgende Verteilung umzusetzen: Wöchentlich 70.002 Impfdo- sen sind der Altersgruppe ab 80 Jahren anzubieten. Der Anlage ist zu entnehmen, wie viele Impfdosen dies pro Kreis bzw. kreisfreier Stadt sind. Die jeweils zugewiesenen Kontingente für die Verimpfung ab dem 8. Feb- ruar 2021 werden für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt ab dem 1. Feb- ruar 2021 im Webshop hinterlegt. Eine Bestellung ist technisch aus- schließlich innerhalb der Kontingentgrenze möglich.
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3. Öffnungszeiten                                                        Seite 4 von 5 In den ersten zwei Wochen des Impfbetriebs (8. bis 21. Februar 2021) sind landeseinheitlich folgende Öffnungszeiten der Impfstellen vorzuse- hen: 14.00 bis 20.00 Uhr an 5 bis 7 Tagen in der Woche. Bei Öffnung an 5 Tagen muss immer mindestens ein Öffnungstag am Wochenende ent- halten sein. In Abstimmung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und abhängig von der jeweiligen Impfstoffmenge sind die Öffnungstage sowie die An- zahl der jeweils in Betrieb zu nehmenden Impfstraßen festzulegen. Ab dem 22. Februar 2021 können die oben genannten Öffnungszeiten, die weiter gelten, – basierend auf der dann erfolgten Einarbeitung bzw. den Erfahrungswerten der ersten zwei Wochen – ausgeweitet werden. Dem hinter den genannten Telefonnummern stehenden Callcenter ist eine Terminierung auf Basis der mit diesem Erlass mitgeteilten wöchent- lichen Kontingente zunächst bis zum 4. April 2021 zu ermöglichen. Hierzu sind die Termine des jeweiligen Impfzentrums für den genannten Zeit- raum bis zum 24. Januar 2021 an das Callcenter zu übermitteln. 4. Zweitimpfungen Für alle Personen, die eine Impfung erhalten haben – insbesondere auch für diejenigen, an die überschüssige Dosen verimpft worden sind, ist die Zweitimpfung nach drei Wochen durch die Kreise und kreisfreien Städte sicherzustellen. Ein Bericht über alle erfolgten Zweitimpfungen pro Tag ist ab dem 22. Januar 2021 mittels Formblatt (Anlage 2) jeweils bis zum
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Ablauf des Folgetages per E-Mail an folgende Adresse zu übersenden:  Seite 5 von 5 zweitimpfung-corona@mags.nrw.de. Für die Klärung von Fragen steht die wöchentlich anberaumte Telefon- konferenz mit dem MAGS zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Herrmann
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