210128_FnfterErlass-WiederaufnahmeImpfungenPflegeeinrichtungen

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Corona - Impfstoffverteilung an Kreise und kreisfreie Städte

/ 4
PDF herunterladen
Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

An die Bezirksregierungen
mit der Bitte um Weitergabe an

Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister
Landrätinnen und Landräte
in Nordrhein-Westfalen

nachrichtlich

Städtetag NRW

Landkreistag NRW

Städte- und Gemeindebund NRW
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Apothekerkammer Nordrhein
Apothekerkammer Westfalen-Lippe

Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19
Fortschreibung des Erlasses vom 4. Dezember 2020 in der Fassung
vom 22. Januar 2021

Anlage: Impfstoffkontingente für vollstationäre Pflegeeinrichtungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund am 26. Januar 2021 gelieferter Kontingente des Impfstoffs der

BioNTech die
Pflegeeinrichtungen

Firma kann Erstimpfung in .vollstationären
Februar 2021
wiederaufgenommen werden. Ich bitte Sie daher, die Fortführung von
Erstimpfungen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen bereits ab

Samstag, den 30. Januar 2021, sicherzustellen.

bereits vor dem 1.

 

Datum: 28. Januar 2021
Seite 1 von 4

Aktenzeichen VA3-
bei Antwort bitte angeben

Telefon 0211 855-
Telefax 0211 855-
impfung-corona@mags.nrw.de

Dienstgebäude und
Lieferanschrift:
Fürstenwall 25,

40219 Düsseldorf

Telefon 0211 855-5
Telefax 0211 855-3683
poststelle@mags.nrw.de
www.mags.nrw

Öffentliche Verkehrsmittel:
Rheinbahn Linie 709
Haltestelle: Stadttor
Rheinbahn Linien 708, 732
Haltestelle: Polizeipräsidium
1

1. Ablauf Wiederaufnahme Erstimpfungen Pflegeeinrichtungen

Die für die Durchführung der Impfungen in den vollstationären

Pflegeeinrichtungen benötigten Impfdosen können ab sofort von den
koordinierenden Einheiten im Webshop bestellt werden. Die
Impfstoffdosen werden über ein Sonderkontingent zur Verfügung gestellt.
Bestellungen haben daher keine Auswirkung auf die für die Impfung der
Überachtzigjährigen mit Erlass vom 22. Januar 2021 übermittelten
Impfstoffmengen.

Die pro Kreis/kreisfreier Stadt benötigten Dosen hat das MAGS in dieser _

Woche bereits abgefragt, eine tagesscharfe Bestellung über den
Webshop ist dennoch notwendig. Das abrufbare Kontingent entspricht
den von Ihnen gemeldeten Bedarfen. Eine Überschreitung des
Kontingents ist nicht möglich. Eine Auflistung der zur Verfügung
stehenden Dosen ist als Anlage beigefügt.

Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass es auch Aufgabe der
koordinierenden Einheiten ist, vor Auslösung der jeweiligen Bestellung
die Berechtigung der Einrichtung (vollstationäre Pflegeeinrichtung) sowie
die Anzahl der Dosen (Plausibilität) zu überprüfen.

Für die Durchführung der Zweitimpfungen gilt die bisherige Erlasslage
fort.

2. Abweisung von Personen durch Impfzentren
Aus der derzeit in den Impfzentren zur Impfung berechtigten Gruppe der

Überachtzigjährigen sollen keine Personen abgewiesen werden, wenn
der amtlich gemeldete Wohnort der Person nicht mit dem Einzugsbereich

Seite 2 von 4
2

des jeweiligen Impfzentrums übereinstimmt, sofern es sich um eine Seite 3 von 4
Person mit Erst- oder Zweitwohnwohnsitz in Nordrhein-Westfalen

handelt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen können über die
Terminmanagement-Software den prozentualen Anteil dieser
Personengruppe bei den Anmeldungen für das jeweilige Impfzentrum
bestimmen. .Ist festzustellen, dass in einem bestimmten Kreis/einer
kreisfreien Stadt der Anteil dieser Personengruppe erheblich vom
Durchschnitt abweicht, erfolgt ein mengenmäßiger Ausgleich bei einer
kommenden Impfstofflieferung durch das MAGS. Die Entscheidung über

Zeitpunkt und Umfang der Ausgleichslieferung obliegt dem MAGS.

3. Impfzubehör Bestellung Impfzentren

Für die beginnenden Impfungen in den Impfzentren ab dem 8. Februar
2021 soll eine Bestellung des Impfzubehörs (nicht des Impfstoffs selbst!)
für eine Woche bis spätestens Freitag, den 29. Januar 2021, 14:00 Uhr,
_ über den Webshop erfolgen. Der Logistiker des Landes wird sodann den
konkreten Zeitpunkt der Anlieferung (in der Folgewoche) mit den
benannten Ansprechpartnern abstimmen.

4. Drucker Impfetiketten BioNTech

Die Firma BioNTech hat dem MAGS gegenüber bestätigt, alle
Impfzentren mit jeweils einem Etikettendrucker (Stadt Essen:
versehentlich zwei Drucker) ausgestattet zu haben. Sollte dies nicht
erfolgt sein, bitte ich um umgehende Mitteilung an das Postfach

Impfung-Corona@mags.nrw.de.
3

Andernfalls gehe ich davon aus, dass jedes Impfzentrum einen
einsatzfähigen Etiketten-Drucker’ erhalten hat. Nach Abschluss der
Impfungen sind die Drucker an BioNtech herauszugeben.

Über die Fortführung der Verimpfung in den Krankenhäusern erfolgt ein
gesonderrter Erlass.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

/k-

Gerhard Herrmann

Seite 4 von 4
4