210128_FnfterErlass-WiederaufnahmeImpfungenPflegeeinrichtungen
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Corona - Impfstoffverteilung an Kreise und kreisfreie Städte“
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen mit der Bitte um Weitergabe an Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister Landrätinnen und Landräte in Nordrhein-Westfalen nachrichtlich Städtetag NRW Landkreistag NRW Städte- und Gemeindebund NRW Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Apothekerkammer Nordrhein Apothekerkammer Westfalen-Lippe Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 Fortschreibung des Erlasses vom 4. Dezember 2020 in der Fassung vom 22. Januar 2021 Anlage: Impfstoffkontingente für vollstationäre Pflegeeinrichtungen Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund am 26. Januar 2021 gelieferter Kontingente des Impfstoffs der BioNTech die Pflegeeinrichtungen Firma kann Erstimpfung in .vollstationären Februar 2021 wiederaufgenommen werden. Ich bitte Sie daher, die Fortführung von Erstimpfungen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen bereits ab Samstag, den 30. Januar 2021, sicherzustellen. bereits vor dem 1. Datum: 28. Januar 2021 Seite 1 von 4 Aktenzeichen VA3- bei Antwort bitte angeben Telefon 0211 855- Telefax 0211 855- impfung-corona@mags.nrw.de Dienstgebäude und Lieferanschrift: Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf Telefon 0211 855-5 Telefax 0211 855-3683 poststelle@mags.nrw.de www.mags.nrw Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linie 709 Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Linien 708, 732 Haltestelle: Polizeipräsidium
1. Ablauf Wiederaufnahme Erstimpfungen Pflegeeinrichtungen Die für die Durchführung der Impfungen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen benötigten Impfdosen können ab sofort von den koordinierenden Einheiten im Webshop bestellt werden. Die Impfstoffdosen werden über ein Sonderkontingent zur Verfügung gestellt. Bestellungen haben daher keine Auswirkung auf die für die Impfung der Überachtzigjährigen mit Erlass vom 22. Januar 2021 übermittelten Impfstoffmengen. Die pro Kreis/kreisfreier Stadt benötigten Dosen hat das MAGS in dieser _ Woche bereits abgefragt, eine tagesscharfe Bestellung über den Webshop ist dennoch notwendig. Das abrufbare Kontingent entspricht den von Ihnen gemeldeten Bedarfen. Eine Überschreitung des Kontingents ist nicht möglich. Eine Auflistung der zur Verfügung stehenden Dosen ist als Anlage beigefügt. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass es auch Aufgabe der koordinierenden Einheiten ist, vor Auslösung der jeweiligen Bestellung die Berechtigung der Einrichtung (vollstationäre Pflegeeinrichtung) sowie die Anzahl der Dosen (Plausibilität) zu überprüfen. Für die Durchführung der Zweitimpfungen gilt die bisherige Erlasslage fort. 2. Abweisung von Personen durch Impfzentren Aus der derzeit in den Impfzentren zur Impfung berechtigten Gruppe der Überachtzigjährigen sollen keine Personen abgewiesen werden, wenn der amtlich gemeldete Wohnort der Person nicht mit dem Einzugsbereich Seite 2 von 4
des jeweiligen Impfzentrums übereinstimmt, sofern es sich um eine Seite 3 von 4 Person mit Erst- oder Zweitwohnwohnsitz in Nordrhein-Westfalen handelt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen können über die Terminmanagement-Software den prozentualen Anteil dieser Personengruppe bei den Anmeldungen für das jeweilige Impfzentrum bestimmen. .Ist festzustellen, dass in einem bestimmten Kreis/einer kreisfreien Stadt der Anteil dieser Personengruppe erheblich vom Durchschnitt abweicht, erfolgt ein mengenmäßiger Ausgleich bei einer kommenden Impfstofflieferung durch das MAGS. Die Entscheidung über Zeitpunkt und Umfang der Ausgleichslieferung obliegt dem MAGS. 3. Impfzubehör Bestellung Impfzentren Für die beginnenden Impfungen in den Impfzentren ab dem 8. Februar 2021 soll eine Bestellung des Impfzubehörs (nicht des Impfstoffs selbst!) für eine Woche bis spätestens Freitag, den 29. Januar 2021, 14:00 Uhr, _ über den Webshop erfolgen. Der Logistiker des Landes wird sodann den konkreten Zeitpunkt der Anlieferung (in der Folgewoche) mit den benannten Ansprechpartnern abstimmen. 4. Drucker Impfetiketten BioNTech Die Firma BioNTech hat dem MAGS gegenüber bestätigt, alle Impfzentren mit jeweils einem Etikettendrucker (Stadt Essen: versehentlich zwei Drucker) ausgestattet zu haben. Sollte dies nicht erfolgt sein, bitte ich um umgehende Mitteilung an das Postfach Impfung-Corona@mags.nrw.de.
Andernfalls gehe ich davon aus, dass jedes Impfzentrum einen einsatzfähigen Etiketten-Drucker’ erhalten hat. Nach Abschluss der Impfungen sind die Drucker an BioNtech herauszugeben. Über die Fortführung der Verimpfung in den Krankenhäusern erfolgt ein gesonderrter Erlass. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag /k- Gerhard Herrmann Seite 4 von 4