210309_10.ErlasszurImpfungderBevlkerunggegenCovid-19

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Corona - Impfstoffverteilung an Kreise und kreisfreie Städte

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Datum:    9. März 2021 Seite 1 von 3 An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster mit der Bitte um Weitergabe an                           Aktenzeichen V A 3 bei Antwort bitte angeben Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte Telefon 0211 855- in Nordrhein-Westfalen Telefax 0211 855- impfung-corona@mags.nrw.de nachrichtlich Städtetag NRW Landkreistag NRW Städte- und Gemeindebund NRW Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Kassenzahnärztliche Vereinigungen Apothekerkammer Nordrhein Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ärztekammer Nordrhein Ärztekammer Westfalen-Lippe Pflegeverbände Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten Dienstgebäude und Lieferanschrift: Fürstenwall 25, Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 40219 Düsseldorf Fortschreibung des Erlasses vom 4. Dezember 2020 in der Fassung Telefon 0211 855-5 vom 1. März 2021 Telefax 0211 855-3683 poststelle@mags.nrw.de Anlage: Schlüssel Verteilung Impfstellen www.mags.nrw Sehr geehrte Damen und Herren,                                                        Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linie 709 Haltestelle: Stadttor mit Änderung der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zum                          Rheinbahn Linien 708, 732 Haltestelle: Polizeipräsidium Einsatz des Impfstoffs des Herstellers AstraZeneca wird mit dem heutigen Erlass eine Anpassung der bisherigen Erlasslage zur Impfung von Personen, die 65 Jahre oder älter sind, vorgenommen. Des Weiteren werden Ihnen die zur Verfügung stehenden Impfstoffkontingente
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übermittelt. Zudem wird die Verpflichtung zur täglichen Meldung der       Seite 2 von 3 durchgeführten Zweitimpfung aufgehoben. 1. Einsatz des Impfstoffs des Herstellers AstraZeneca bei Personen mit Impfberechtigung aufgrund beruflicher Indikation Allen Berechtigten über 18 Jahren, die der derzeitigen Erlasslage entsprechend aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit ein Impfangebot gemäß § 2 oder § 3 der Corona-Impfverordnung erhalten, ist dieses Angebot mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca zu unterbreiten. Personen im Alter von 16 oder 17 Jahren ist ein Angebot mit Impfstoff des Herstellers BioNTech zu unterbreiten. 2. Impfungen in (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungs- hilfe und Werkstätten für behinderte Menschen Impfangebote für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte über 18 Jahren sind mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca zu unterbreiten. Personen im Alter von 16 oder 17 Jahren ist ein Angebot mit Impfstoff des Herstellers BioNTech zu unterbreiten. 3. Erhöhung des Kontingents des Herstellers BioNTech auf 120.000 Dosen Das zur Verfügung stehende Kontingent an Impfdosen des Herstellers BioNTech wird ab der 11. KW bis zur 13. KW auf 120.000 Dosen je Woche erhöht. Das jeweils für den Kreis/die kreisfreie Stadt zur Verfügung stehende Kontingent ist als Anlage beigefügt. Die zusätzlich
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zur Verfügung stehenden Dosen sind in den Impfzentren für die          Seite 3 von 3 Personengruppe      der  über    Achtzigjährigen   einzusetzen.   Eine entsprechende Ausweitung des Terminangebots ist vorzunehmen. 4. Meldung Zweitimpfung Ziffer 4 des Erlasses vom 22. Januar 2021 (4. Erlass) wird aufgehoben. Ab dem 10. März 2021 sind keine Angaben über die Anzahl der durchgeführten Zweitimpfungen mehr an das MAGS zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gerhard Herrmann
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