210326_13.ErlasszurImpfungderBevlkerunggegenCovid-19

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Corona - Impfstoffverteilung an Kreise und kreisfreie Städte

/ 2
PDF herunterladen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Datum: 26. März 2021 Seite 1 von 2 An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster mit der Bitte um Weitergabe an                                       Aktenzeichen V A 3 bei Antwort bitte angeben Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte Telefon 0211 855- in Nordrhein-Westfalen Telefax 0211 855- impfung-corona@mags.nrw.de nachrichtlich Städtetag NRW Landkreistag NRW Städte- und Gemeindebund NRW Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Apothekerkammer Nordrhein Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ärztekammer Nordrhein Ärztekammer Westfalen-Lippe Zahnärztekammer Nordrhein Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Pflegeverbände Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten Dienstgebäude und Lieferan- schrift: Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf Telefon 0211 855-5 Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 Telefax 0211 855-3683 Fortschreibung des Erlasses vom 4. Dezember 2020 in der Fassung poststelle@mags.nrw.de vom 24. März 2021 www.mags.nrw Öffentliche Verkehrsmittel: Sehr geehrte Damen und Herren,                                                        Rheinbahn Linie 709 Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Linien 708, 732 um der dritten Welle des SARS-CoV-2-Infektionsgeschehens entschie-                    Haltestelle: Polizeipräsidium den entgegenzuwirken, reduziert das MAGS die bisherigen Rückstellun- gen für Zweitimpfungen.
1

Seite 2 von 2 1. Ausweitung der Impfangebote Den Impfzentren wird ergänzend zu den bisher übermittelten Impfstoff- kontingenten ein Zusatzkontingent von insgesamt 130.000 Impfdosen der Firma BioNTech zur Verfügung gestellt. Dieses ist für Impfungen nach Nr. 1 des Erlasses vom 24. März 2021 (12. Erlass) zu nutzen. Die Verteilung auf die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte ist der An- lage zu entnehmen. Eine Zuteilung der Impfstoffkontingente für April wird spätestens in der 13. KW erfolgen. 2. Ausweitung der Impfangebote auf weitere Personen der Priorität 2 (§ 3 CoronaImpfV) - Klarstellung Die Regelungen des Erlasses zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid- 19 vom 25. Februar 2021 zur Priorisierung gemäß CoronaImpfV (Einzel- fallentscheidungen) und der damit verbundenen Übertragung der Zustän- digkeit von Einzelfallentscheidungen auf die Kreise und kreisfreien Städte bleiben von den Regelungen in Nr. 1 des Erlasses vom 24. März 2021 unberührt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gerhard Herrmann
2