210328_14.ErlasszurImpfungderBevlkerunggegenCovid-19

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Corona - Impfstoffverteilung an Kreise und kreisfreie Städte

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Datum: 28. März 2021 Seite 1 von 2 An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster mit der Bitte um Weitergabe an                                       Aktenzeichen V A 3 bei Antwort bitte angeben Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte Telefon 0211 855- in Nordrhein-Westfalen Telefax 0211 855- impfung-corona@mags.nrw.de nachrichtlich Städtetag NRW Landkreistag NRW Städte- und Gemeindebund NRW Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 Fortschreibung des Erlasses vom 4. Dezember 2020 in der Fassung vom 26. März 2021 Sehr geehrte Damen und Herren,                                                        Dienstgebäude und Lieferan- schrift: Fürstenwall 25, in Nordrhein-Westfalen ist es bei der Impfsurveillance in den letzten Mo-             40219 Düsseldorf Telefon 0211 855-5 naten teilweise zu erheblichem Datenmeldeverzug gekommen, so dass Telefax 0211 855-3683 eine hohe Zahl an durchgeführten Impfungen nicht beim RKI gemeldet                    poststelle@mags.nrw.de www.mags.nrw worden ist. Nach § 7 der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) sind die Impfzentren einschließlich der angegliederten mobilen Impf- Öffentliche Verkehrsmittel: teams und beauftragten Arztpraxen verpflichtet, täglich die in § 7 Absatz 1 Rheinbahn Linie 709 CoronaImpfV aufgeführten Angaben an das RKI zu übermitteln.                           Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Linien 708, 732 Haltestelle: Polizeipräsidium Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Landrätinnen und Landräte bzw. die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister
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sicherzustellen haben, dass für die in ihrem Zuständigkeitsbereich erfol- Seite 2 von 2 genden Impfungen    in den Impfzentren,    in Krankenhäusern,    durch mobile Teams im Auftrag des Impfzentrums sowie    durch beauftragte Arztpraxen die vollständigen Datensätze im Rahmen des RKI-Impfquotenmonitorings am Tag der Impfung an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung über- mittelt werden. Die bisher nicht erfolgten Meldungen von durchgeführten Impfungen sind bis zum 01. April 2021 nachzuholen. Ergänzend dazu ist täglich die Anzahl der Erst- und Zweitimpfungen je Impfstoff an die zuständige Bezirksregierung nach der in der Anlage bei- gefügten Darstellung zu übermitteln. Die Daten sind tagesgenau und nicht kumuliert zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gerhard Herrmann
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