210401_Klarstellung_MenschenmitAssistenzbedarfundJustizbeschftigte

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Corona - Impfstoffverteilung an Kreise und kreisfreie Städte

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Datum:    1. April 2021 Seite 1 von 2 An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf,                              Aktenzeichen V Köln und Münster mit der Bitte um Weitergabe an                                       bei Antwort bitte angeben Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Telefon 0211 855- Landrätinnen und Landräte Telefax 0211 855- in Nordrhein-Westfalen impfung-corona@mags.nrw.de nachrichtlich Städtetag NRW Landkreistag NRW Städte- und Gemeindebund NRW Ministerium der Justiz NRW Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Pflegeverbände Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten Klarstellung zu berufsindizierten Impfungen der Priorität 2 Dienstgebäude und Lieferan- schrift: Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf Telefon 0211 855-5 Sehr geehrte Damen und Herren, Telefax 0211 855-3683 poststelle@mags.nrw.de www.mags.nrw aus aktuellem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass auch die folgen- den Personengruppen bereits jetzt einen Anspruch auf Impfung haben: Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linie 709 Menschen mit Assistenzbedarf                                                          Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Linien 708, 732 Zu berücksichtigen sind Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe Haltestelle: Polizeipräsidium in Form eines persönlichen Budgets erhalten (§ 29 SGB IX) oder im Rah- men des Arbeitgebermodells Assistenzkräfte beschäftigen. Ein Impfan- spruch besteht ebenfalls für die beschäftigten Assistenzkräfte.
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Seite 2 von 2 Justizbeschäftigte Zu berücksichtigen sind die in der Einlasskontrolle und im Vorführdienst der Gerichte und Staatsanwaltschaften eingesetzten Wachtmeisterinnen und Wachtmeister sowie die in den Isolierbereichen der Justizvollzugsan- stalten eingesetzten Bediensteten - insbesondere des Allgemeinen Voll- zugsdienstes. Hinsichtlich der Organisation der Impfungen sind die Er- lasse des Ministeriums der Justiz maßgeblich. Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für ein geruhsames Osterfest Im Auftrag gez. Dr. Stollmann
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