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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Corona - Impfstoffverteilung an Kreise und kreisfreie Städte

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Datum: 29. April 2021 Seite 1 von 3 An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster mit der Bitte um Weitergabe an                                       Aktenzeichen V A 3 bei Antwort bitte angeben Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte Telefon 0211 855- in Nordrhein-Westfalen Telefax 0211 855- impfung-corona@mags.nrw.de nachrichtlich Städtetag NRW Landkreistag NRW Städte- und Gemeindebund NRW Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Apothekerkammer Nordrhein Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ärztekammer Nordrhein Ärztekammer Westfalen-Lippe Zahnärztekammer Nordrhein Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen Pflegeverbände Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten Dienstgebäude und Lieferan- schrift: Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf Telefon 0211 855-5 Telefax 0211 855-3683 poststelle@mags.nrw.de Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 www.mags.nrw Fortschreibung des Erlasses vom 4. Dezember 2020 in der Fassung vom 23. April 2021 Öffentliche Verkehrsmittel: Anlage: Impfstoffkontingente Rheinbahn Linie 709 Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Linien 708, 732 Sehr geehrte Damen und Herren,                                                        Haltestelle: Polizeipräsidium das Impfgeschehen in Nordrhein-Westfalen wird wie folgt fortgesetzt:
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1. Weitere Impfstoffmengen zur Impfung von Personen ab 70 Jahren          Seite 2 von 3 sowie von Personen mit Vorerkrankungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV Der Anlage sind die Impfstoffkontingente für den Monat Mai 2021 zu ent- nehmen. Ergänzend zur bisherigen Erlasslage werden den Kreisen und kreisfreien Städten 80.000 Impfdosen des Impfstoffs der Firma Moderna zur Impfung von Personen ab 70 Jahren sowie zur Impfung von Personen mit Vorer- krankungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV zur Verfügung gestellt. 2. Bereitstellung eines Kontingents für Krankenhäuser und Univer- sitätskliniken – Ergänzung Ergänzend zu Punkt 2 des Erlasses zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 vom 15. April 2021 wird darauf hingewiesen, dass das MAGS durch die Impfzentren schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen ist, wenn die Erstimpfungen des Krankenhauspersonals aus den Prioritätsgruppen 1 und 2 als abgeschlossen betrachtet werden können. Unbenommen da- von bleibt die Impfung von Personen, die zu einem späteren Zeitpunkt eine Tätigkeit in diesen Einrichtungen aufnehmen. Die Mitteilung hat an impfung-corona@mags.nrw.de zu erfolgen. Erst nach dieser Mitteilung dürfen die verbliebenen Mengen des für Kran- kenhäuser kontingentierten Impfstoffs für weitere Personen der Priorität 2 genutzt werden.
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3. Kosten der Impfzentren – Ergänzung                                   Seite 3 von 3 Ergänzend zu Punkt 6 des Erlasses zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 vom 4. Dezember 2020 wird klargestellt, dass die Finanzierung der Impfzentren und der mobilen Teams entsprechend der bisherigen Vorgaben mindestens bis zum 30. September 2021 durch das Land bzw. den Bund getragen wird. Sofern eine Verlängerung des Betriebs der Impfzentren erforderlich ist, wird das MAGS darüber mit gesonderter Mitteilung informieren. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gerhard Herrmann
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