210520_Aufhebung14.Erlass

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Corona - Impfstoffverteilung an Kreise und kreisfreie Städte

/ 2
PDF herunterladen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Datum:    20. Mai 2021 Seite 1 von 2 An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster mit der Bitte um Weitergabe an                                       Aktenzeichen Berichtswesen Corona Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister,                                         bei Antwort bitte angeben Landrätinnen und Landräte in Nordrhein-Westfalen Telefon 0211 855- Telefax 0211 855- nachrichtlich corona@mags.nrw.de Städtetag NRW Landkreistag NRW Städte- und Gemeindebund NRW Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe 14. Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 vom 28.März 2021 Aufhebung der Berichtspflicht Sehr geehrte Damen und Herren, Dienstgebäude und Lieferan- schrift: Fürstenwall 25, mit o.g. Erlass hatten wir Sie gebeten, täglich die Anzahl der Erst- und 40219 Düsseldorf Zweitimpfungen je Impfstoff an die zuständige Bezirksregierung und fol-               Telefon 0211 855-5 Telefax 0211 855-3683 gend an das MAGS zu übermitteln. poststelle@mags.nrw.de www.mags.nrw Inzwischen können wir feststellen, dass eine zeitnahe Dokumentation der vorgenommenen Impfungen zum größten Teil erfolgt, vorhandene Mel-                     Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linie 709 deverzüge konnten weitgehend abgebaut werden. Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Linien 708, 732 Haltestelle: Polizeipräsidium Aus diesem Grunde kann die tägliche Berichtspflicht mit der Mel- dung vom 02. Juni 2021 eingestellt werden.
1

Wir bitten jedoch, dass die Landrätinnen und Landräte bzw. die Oberbür-  Seite 2 von 2 germeisterinnen und Oberbürgermeister für ihren Zuständigkeitsbereich auch in Zukunft sicherstellen, dass die vollständigen Datensätze im Rah- men des RKI-Impfquotenmonitorings am Tag der Impfung an die zustän- dige Kassenärztliche Vereinigung übermittelt werden. Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für den im Rahmen des Erlasses geleisteten Arbeitsaufwand. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gerhard Herrmann
2