Bescheid_Neu.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Corona-Soforthilfe“
Gefördert durch: FR Die RS Bundesregierung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages BT ° T ma Bezirksregierung Detmold /% © Bezirksregierung Detmold » Leopoldstraße 15 « 32756 Detmold Datum: 020 Aktenzeichen: 34.Soforthilfe202 iD) Bescheid (Billigkeitszuschuss) Soforthilfeprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (‚„NRW-Soforthilfe 2020“) gemäß $ 53 Landeshaushaltsordnung (LHO) i. V. m. dem Bundesprogramm „Soforthilfen für Kleinstunternehmer und Soloselbständige“ Ihr Antrag vom 020 Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Bewilligung Auf Ihren o. g. Antrag bewillige ich gemäß $ 53 LHO i. V. m. dem Programm zur Gewährung von Soforthilfen aus dem Bundesprogramm „Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Selbständige“ und dem ergänzenden Landesprogramm „NRW- Soforthilfe 2020“ eine Soforthilfe i. H. v. 9.000,00 € (in Worten: neuntausend Euro) als einmalige Pauschale. Diese wird überwiesen auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung (IBAN bei der Bi ce: Sofortniite handelt es sich um eine Kleinbeihilfe gemäß der Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 („Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020").
Gefördert durch: FR Die BR Bundesregierung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages a er: — ö 71 m Bezirksregierung Detmold 4 © Bezirksregierung Detmold » Leopoldstraße 15 « 32756 Detmold 2. Zweckbindung Die Soforthilfe erfolgt ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlagen des betroffenen Unternehmens bzw. des Selbstständigen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie als Einmalzahlung für einen Bewilligungszeitraum von drei Monaten ab Antragstellung. Die Soforthilfe dient insbesondere zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die seit dem 1. März 2020 in Zusammenhang mit der COVID-19- Pandemie entstanden sind. Nicht umfasst sind vor dem 1. März 2020 entstandene wirtschaftliche Schwierigkeiten bzw. Liquiditätsengpässe. 3. Aufrechnungsverbot Für die bewilligte Soforthilfe gilt ein direktes Verrechnungs- beziehungsweise Aufrechnungsverbot mit bereits bestehenden Kreditlinien beim jeweiligen Kreditinstitut. Bei Überweisung der Soforthilfe darf es nicht zu einer zwangsläufigen Bedienung bereits bestehender Kontokorrentforderungen oder sonstiger Zins- und Tilgungsforderungen kommen. Etwas Anderes gilt nur, wenn bereitgestellte Finanzierungslinien ausdrücklich kurzfristig zur Vorfinanzierung der Soforthilfe erhöht wurden. Die bewilligte Soforthilfe muss vollumfänglich zur Kompensation der unmittelbar durch die Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Engpässe genutzt werden. Ihnen als Empfänger/-in obliegt die Entscheidung, welche Forderungen mit höchster Relevanz für die Existenzsicherung ausgestattet sind (bspw. Mietforderungen, Lieferantenforderungen) und daher vorrangig durch den Zuschuss bedient werden sollen.
Gefördert durch: FR Die BR Bundesregierung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages BT ° T ma Bezirksregierung Detmold 4 © Bezirksregierung Detmold » Leopoldstraße 15 « 32756 Detmold 4. Rücküberweisung durch die Hausbank Das von Ihnen im Antrag angegebene kontoführende Kreditinstitut ist auch nach Zugang dieses Bewilligungsbescheids berechtigt, die auf dem Konto eingegangene Soforthilfe an die Bewilligungsbehörde zurück zu überweisen, wenn für das Kreditinstitut begründete Zweifel an der Antragsberechtigung erkennbar sind. Die Rücküberweisung kann insbesondere stattfinden, wenn es sich a) umein Privatkonto handelt und . in den drei Monaten, die dem Eingang der Soforthilfe vorausgehen, ausschließlich oder weit überwiegend Sozialleistungen auf dem Konto eingegangen sind und/oder . wenn der Kontoinhaber minderjährig, Schülerin oder Schüler, Auszubildende oder Auszubildender, Studierende oder Studierender bzw. Rentnerin oder Rentner ist und in den drei Monaten, die dem Eingang der Soforthilfe vorausgehen, ersichtlich keine gewerblich veranlassten Umsätze oder Umsätze aus selbständiger Tätigkeit auf dem Konto verbucht worden sind oder b) umein Geschäftskonto handelt und die Aufnahme der Geschäftstätigkeit erkennbar erst nach dem 10. März 2020 erfolgt ist. Die Rücküberweisung erfolgt ohne Angabe von Gründen. Die Bewilligungsbehörde wird in diesen Fällen eine vertiefte Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen durchführen und die Auszahlung bis zu einem positiven Ausgang zurückhalten.
Gefördert durch: FR Die BR Bundesregierung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages BT ° T ma Bezirksregierung Detmold 4 © Bezirksregierung Detmold » Leopoldstraße 15 « 32756 Detmold ll. Nebenbestimmungen Die Soforthilfe wird unter folgenden Nebenbestimmungen gewährt: 1. Dem Bescheid liegt eine Anzahl von@®Beschäftigten (Vollzeitäquivalenten) zugrunde. Grundlage und Bestandteil des Bescheides ist Ihr Antrag vom 020. Sollten Sie am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums feststellen, dass diese Finanzhilfe höher ist als Ihr Umsatzausfall abzüglich eventuell eingesparter Kosten (z.B. Mietminderung) und Sie die Mittel nicht (vollständig) zur Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Existenz bzw. Ausgleich Ihres Liquiditätsengpasses benötigen, sind die zu viel gezahlten Mittel auf das Konto der Landeskasse IBAN DE59 3005 0000 0001 6835 15 unter Angabe des auf Seite 1 dieses Bescheides genannten Aktenzeichens zurückzuzahlen. Der zurück erstattete Betrag ist nicht steuerpflichtig. Die Finanzhilfe ist zurückzuerstatten, wenn der Bescheid aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben erteilt wurde oder Entschädigungsleistungen, Versicherungsleistungen und/oder andere Fördermaßnahmen einzeln und/oder zusammen zu einer Überkompensation führen. Darlehen sind von einer Anrechnung ausgenommen. In diesem Fall ist die gewährte Soforthilfe vom Eintritt der Überkompensation an mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinsatz nach $ 247 BGB jährlich nach Maßgabe des 8 49a Abs. 3 VwVfG NRW zu verzinsen. 416
Gefördert durch: FR Die BR Bundesregierung aufgrund eines Beschlusses SI des Deutschen Bundestages Bezirksregierung Detmold 4 © Bezirksregierung Detmold » Leopoldstraße 15 « 32756 Detmold 5. Ich behalte mir im Einzelfall eine Prüfung der Verwendung der Soforthilfe vor. In diesem Fall ist die Bewilligungsbehörde berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung der Soforthilfe durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Sie haben die erforderlichen Unterlagen bereit- zuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Ihr zuständiges Finanzamt, der Landesrechnungshof NRW sowie die nachgeordneten Behörden (vgl. 8 91 LHO), der Bundesrechnungshof, das Bundes- ministerium für Wirtschaft und Energie und die Europäische Kommission sind ebenfalls berechtigt, Prüfungen vorzunehmen. Alle relevanten Unterlagen sind 10 Jahre lang ab der Gewährung dieser Soforthilfe (Datum dieses Bescheides) aufzubewahren. Sie versichern mit Erhalt des Bescheids und der ausgezahlten Mittel in o. 9. Höhe auf Ihrem Konto, dass die im vorgelegten Antrag einschließlich der Anlagen gemachten Angaben vollständig und richtig sind und verpflichten sich, jede Änderung in den gemachten Angaben unverzüglich bei der Bewilligungsbehörde anzuzeigen. Der Nachweis der Verwendung der Soforthilfe erfolgt unter Zuhilfenahme des Vordrucks im Internet auf https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 bei Ihrem zuständigen Finanzamt und ist der nächsten Steuererklärung beizufügen. Dazugehörige Unterlagen sind vorzuhalten, jedoch nicht mitzusenden.
Gefördert durch: FR Die BR Bundesregierung an a ° T ma aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages Bezirksregierung Detmold 4 “ Bezirksregierung Detmold » Leopoldstraße 15 « 32756 Detmold Ill. Hinweise Sollten Sie mit einer Regelung in diesem Bescheid nicht einverstanden sein, ist dies der Bewilligungsbehörde gegenüber zu erklären und der überwiesene Betrag unverzüglich zurückzuerstatten. Bei der Steuerveranlagung für die Einkommens - oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr wird die Soforthilfe gewinnwirksam berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Hinweis: Dieser Bescheid wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. 6/6