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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Corona-Soforthilfe

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Datum: 020

Aktenzeichen:

34.Soforthilfe202 iD)

Bescheid
(Billigkeitszuschuss)

Soforthilfeprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (‚„NRW-Soforthilfe 2020“)
gemäß $ 53 Landeshaushaltsordnung (LHO) i. V. m. dem Bundesprogramm
„Soforthilfen für Kleinstunternehmer und Soloselbständige“

Ihr Antrag vom 020

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. Bewilligung
Auf Ihren o. g. Antrag bewillige ich gemäß $ 53 LHO i. V. m. dem Programm zur
Gewährung von Soforthilfen aus dem Bundesprogramm „Corona-Soforthilfen für
Kleinstunternehmen und Selbständige“ und dem ergänzenden Landesprogramm „NRW-
Soforthilfe 2020“ eine Soforthilfe i. H. v.
9.000,00 €
(in Worten: neuntausend Euro)

als einmalige Pauschale.

Diese wird überwiesen auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung (IBAN
bei der Bi ce: Sofortniite

handelt es sich um eine Kleinbeihilfe gemäß der Regelung zur vorübergehenden

Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik

Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 („Bundesregelung

Kleinbeihilfen 2020").
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2. Zweckbindung

Die Soforthilfe erfolgt ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlagen des
betroffenen Unternehmens bzw. des Selbstständigen im Zusammenhang mit der
COVID-19-Pandemie als Einmalzahlung für einen Bewilligungszeitraum von drei
Monaten ab Antragstellung. Die Soforthilfe dient insbesondere zur Überbrückung von
Liquiditätsengpässen, die seit dem 1. März 2020 in Zusammenhang mit der COVID-19-
Pandemie entstanden sind. Nicht umfasst sind vor dem 1. März 2020 entstandene
wirtschaftliche Schwierigkeiten bzw. Liquiditätsengpässe.

3. Aufrechnungsverbot

Für die bewilligte Soforthilfe gilt ein direktes Verrechnungs- beziehungsweise
Aufrechnungsverbot mit bereits bestehenden Kreditlinien beim jeweiligen Kreditinstitut.
Bei Überweisung der Soforthilfe darf es nicht zu einer zwangsläufigen Bedienung
bereits bestehender Kontokorrentforderungen oder sonstiger Zins- und
Tilgungsforderungen kommen. Etwas Anderes gilt nur, wenn bereitgestellte
Finanzierungslinien ausdrücklich kurzfristig zur Vorfinanzierung der Soforthilfe erhöht
wurden. Die bewilligte Soforthilfe muss vollumfänglich zur Kompensation der
unmittelbar durch die Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Engpässe genutzt
werden. Ihnen als Empfänger/-in obliegt die Entscheidung, welche Forderungen mit
höchster Relevanz für die Existenzsicherung ausgestattet sind (bspw. Mietforderungen,
Lieferantenforderungen) und daher vorrangig durch den Zuschuss bedient werden
sollen.
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4. Rücküberweisung durch die Hausbank

Das von Ihnen im Antrag angegebene kontoführende Kreditinstitut ist auch nach
Zugang dieses Bewilligungsbescheids berechtigt, die auf dem Konto eingegangene
Soforthilfe an die Bewilligungsbehörde zurück zu überweisen, wenn für das
Kreditinstitut begründete Zweifel an der Antragsberechtigung erkennbar sind. Die
Rücküberweisung kann insbesondere stattfinden, wenn es sich

a) umein Privatkonto handelt und

. in den drei Monaten, die dem Eingang der Soforthilfe vorausgehen,
ausschließlich oder weit überwiegend Sozialleistungen auf dem
Konto eingegangen sind und/oder

. wenn der Kontoinhaber minderjährig, Schülerin oder Schüler,
Auszubildende oder Auszubildender, Studierende oder Studierender
bzw. Rentnerin oder Rentner ist und in den drei Monaten, die dem
Eingang der Soforthilfe vorausgehen, ersichtlich keine gewerblich
veranlassten Umsätze oder Umsätze aus selbständiger Tätigkeit auf
dem Konto verbucht worden sind oder

b) umein Geschäftskonto handelt und die Aufnahme der Geschäftstätigkeit
erkennbar erst nach dem 10. März 2020 erfolgt ist.

Die Rücküberweisung erfolgt ohne Angabe von Gründen. Die Bewilligungsbehörde wird
in diesen Fällen eine vertiefte Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen durchführen und
die Auszahlung bis zu einem positiven Ausgang zurückhalten.
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ll. Nebenbestimmungen

Die Soforthilfe wird unter folgenden Nebenbestimmungen gewährt:

1.

Dem Bescheid liegt eine Anzahl von@®Beschäftigten
(Vollzeitäquivalenten) zugrunde.

Grundlage und Bestandteil des Bescheides ist Ihr Antrag vom 020.

Sollten Sie am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums feststellen,
dass diese Finanzhilfe höher ist als Ihr Umsatzausfall abzüglich eventuell
eingesparter Kosten (z.B. Mietminderung) und Sie die Mittel

nicht (vollständig) zur Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Existenz bzw.
Ausgleich Ihres Liquiditätsengpasses benötigen, sind die zu viel gezahlten
Mittel auf das Konto der Landeskasse

IBAN DE59 3005 0000 0001 6835 15 unter Angabe des auf Seite 1
dieses Bescheides genannten Aktenzeichens zurückzuzahlen.

Der zurück erstattete Betrag ist nicht steuerpflichtig.

Die Finanzhilfe ist zurückzuerstatten, wenn der Bescheid aufgrund

falscher oder unvollständiger Angaben erteilt wurde oder
Entschädigungsleistungen, Versicherungsleistungen und/oder andere
Fördermaßnahmen einzeln und/oder zusammen zu einer Überkompensation
führen. Darlehen sind von einer Anrechnung ausgenommen.

In diesem Fall ist die gewährte Soforthilfe vom Eintritt der Überkompensation
an mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinsatz nach $ 247 BGB jährlich
nach Maßgabe des 8 49a Abs. 3 VwVfG NRW zu verzinsen.

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5.

Ich behalte mir im Einzelfall eine Prüfung der Verwendung der Soforthilfe vor.
In diesem Fall ist die Bewilligungsbehörde berechtigt, Bücher, Belege und
sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung der
Soforthilfe durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte
prüfen zu lassen. Sie haben die erforderlichen Unterlagen bereit-

zuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Ihr zuständiges
Finanzamt, der Landesrechnungshof NRW sowie die nachgeordneten
Behörden (vgl. 8 91 LHO), der Bundesrechnungshof, das Bundes-
ministerium für Wirtschaft und Energie und die Europäische Kommission
sind ebenfalls berechtigt, Prüfungen vorzunehmen.

Alle relevanten Unterlagen sind 10 Jahre lang ab der Gewährung
dieser Soforthilfe (Datum dieses Bescheides) aufzubewahren.

Sie versichern mit Erhalt des Bescheids und der ausgezahlten Mittel in o. 9.
Höhe auf Ihrem Konto, dass die im vorgelegten Antrag einschließlich der
Anlagen gemachten Angaben vollständig und richtig sind und verpflichten
sich, jede Änderung in den gemachten Angaben unverzüglich bei der
Bewilligungsbehörde anzuzeigen.

Der Nachweis der Verwendung der Soforthilfe erfolgt unter Zuhilfenahme des
Vordrucks im Internet auf https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

bei Ihrem zuständigen Finanzamt und ist der nächsten Steuererklärung
beizufügen.

Dazugehörige Unterlagen sind vorzuhalten, jedoch nicht mitzusenden.
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Ill. Hinweise
Sollten Sie mit einer Regelung in diesem Bescheid nicht einverstanden sein, ist dies der
Bewilligungsbehörde gegenüber zu erklären und der überwiesene Betrag unverzüglich
zurückzuerstatten.
Bei der Steuerveranlagung für die Einkommens - oder Körperschaftsteuer im
kommenden Jahr wird die Soforthilfe gewinnwirksam berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Hinweis:
Dieser Bescheid wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

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