Konicaldi.nrw.de_20200701_133507

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Datenschutzrechtliche Bewertung von Microsoft Produkten

/ 1
PDF herunterladen
LDI NRW
RL5
Az: 53.7 - 4216/20

Sehr geehrter Herr
gerne beantworte ich Ihre Anfrage vom 6. Mai 2020 zur Nutzung von Microsoft 365 in Unternehmen.

MS 365 ist ein cloudbasiertes Bürotool des US-amerikanischen Anbieters Microsoft. Die LDINRW
nimmt grundsätzlich keine Produktbewertungen vor, so dass wir Ihnen keine Empfehlung zu MS 365
geben können. Auch gibt es keine einheitliche Bewertung der deutschen
Datenschutzaufsichtsbehörden dazu. Aber für die Nutzung eines solchen cloudbasierten Produkts
geben wir gerne allgemeine Hinweise:

= Ein Unternehmen, das MS 365 nutzt, muss sich im Klaren sein, dass Microsoft nur als
Auftragsverarbeiter tätig wird. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit bleibt bei dem
Unternehmen, das sich über die Datenschutzkonformität der Anwendung Klarheit
verschaffen muss. Dies erfolgt primär durch Nachfrage bei Microsoft selber als dem
"Anbieter. Der Deutschlandsitz von Microsoft ist in München.

a Wir können nicht ausschließen, dass Microsoft Datenverarbeitungen im Rahmen dieses
Produktes nachvollziehen und auswerten kann.

5 Die Speicherung der Daten in der Cloud kann aufs, von US- amerikanischen Behörden
ausgelesen werden.

® Empfehlungen zu Cloud-Anwendungen und -nutzungen können Sie auch auf unserer
Homepage nachlesen unter _

 

essungen DatenschutzkonferenInhal/2 Konferenz/Cloud/Cioud. php

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter!

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
1