Konicaldi.nrw.de_20200701_133507
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Datenschutzrechtliche Bewertung von Microsoft Produkten“
LDI NRW RL5 Az: 53.7 - 4216/20 Sehr geehrter Herr gerne beantworte ich Ihre Anfrage vom 6. Mai 2020 zur Nutzung von Microsoft 365 in Unternehmen. MS 365 ist ein cloudbasiertes Bürotool des US-amerikanischen Anbieters Microsoft. Die LDINRW nimmt grundsätzlich keine Produktbewertungen vor, so dass wir Ihnen keine Empfehlung zu MS 365 geben können. Auch gibt es keine einheitliche Bewertung der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden dazu. Aber für die Nutzung eines solchen cloudbasierten Produkts geben wir gerne allgemeine Hinweise: = Ein Unternehmen, das MS 365 nutzt, muss sich im Klaren sein, dass Microsoft nur als Auftragsverarbeiter tätig wird. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit bleibt bei dem Unternehmen, das sich über die Datenschutzkonformität der Anwendung Klarheit verschaffen muss. Dies erfolgt primär durch Nachfrage bei Microsoft selber als dem "Anbieter. Der Deutschlandsitz von Microsoft ist in München. a Wir können nicht ausschließen, dass Microsoft Datenverarbeitungen im Rahmen dieses Produktes nachvollziehen und auswerten kann. 5 Die Speicherung der Daten in der Cloud kann aufs, von US- amerikanischen Behörden ausgelesen werden. ® Empfehlungen zu Cloud-Anwendungen und -nutzungen können Sie auch auf unserer Homepage nachlesen unter _ essungen DatenschutzkonferenInhal/2 Konferenz/Cloud/Cioud. php Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter! Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag