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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Datenschutzrechtliche Bewertung von Microsoft Produkten

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ZF LDI Referat-T (LDI)

 

Von: ZF LDI Referat-T (LDI)
Gesendet: Dienstag, 28. Januar 2020 13:35
An: 2

Betreff: Anfrage zu Microsoft und Windows 10

Az.: T5.1.1-12068/19
Bearbeiter: Hr. BP

Sehr geehrter Herr MM

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.11.2019.

Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

1. Weitere Check- oder Kontrolllisten zur datenschutzgerechten Umsetzung von Windows 10 sind
4 seitens der LDI NRW nicht geplant. Sollten zukünftig die Gremien der DSK weitere Hilfestellungen
entwickeln, werden diese auf meiner Webseite und der Webseite der DSK veröffentlicht werden.

2. Bei der LDI NRW werden Windows 10 Clients eingesetzt. Hierbei wird der datenschutzkonforme
Einsatz durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt. Ein allgemeiner
Handlungsleitfaden kann nicht bereitgestellt werden, da sich die erforderlichen Maßnahmen aus der
Risikoanalyse und Schutzbedarfsfeststellung ergeben, die jeder Verantwortliche individuell
durchzuführen hat und sich diese Maßnahmen darüber hinaus mit neuen Betriebssystemversionen
ändern können.

3. Wenn unbekannt ist, welche Daten übertragen werden, kann die datenschutzrechtliche
Zulässigkeit nicht festgestellt werden. Die Datenübertragung ist in diesem Fall daher zu unterbinden.

Neuere Erkenntnisse zu Office 365 liegen nicht vor.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag’

gez >

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2-4, 40123 Düsseldorf

Telefon: 0211 38424-0

Telefax: 0211 38424-10

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc
www.ldi.nrw.de

Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-
Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden
Sie unter https://www.Idi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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ZF LDI Referat-T (LDI)

Von: ZF LDI Referat-T (LDI)
Gesendet: Dienstag, 28. Mai 2019 14:22
An: -

Betreff: RE: DSGVO

Az.: T5.1.1-5088/19
Bearbeiter: Hr. uP

Sehr geehrter Herr Mr,

es sind die Datenverarbeitung durch Microsoft und die Nutzung von Softwareprodukten durch

Verantwortliche zu unterscheiden. ’
Für erstere liegt wie bereits geschildert die datenschutzrechtliche Aufsicht beim LDA Bayern.

Die Aufsicht über die Verantwortlichen liegt — unabhängig vom Hersteller der Softwareprodukte - bei
der für den Sitz des Verantwortlichen zuständigen Aufsichtsbehörde.

Aufgrund der in Unternehmens- und Behördennetzen üblichen technischen und organisatorischen
Maßnahmen sind Ergebnisse aus Labor- und Privatumgebungen nur eingeschränkt übertragbar.

Ihre Anfrage werde ich wunschgemäß an das LDA Bayern weiterleiten.

Vorbehaltlich weiterer Erkenntnisse zum Sachverhalt betrachte ich den Vorgang in meiner
Zuständigkeit als abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez. u®

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2-4, 40123 Düsseldorf

Telefon: 0211 38424-0

Telefax: 0211 38424-10

E-Mail: poststelle@Idi.nrw.de

Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc
www.ldi.nrw.de

Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-
Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie
unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
2

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ZF LDI Referat-T (LDI)

Von: ZF LDI Referat-T (LDI)
Gesendet: Mittwoch, 15. Mai 2019 16:02
An: $

Betreff: Datenschutz

. Az.: T5.1.1-5041/19
Bearbeiter: Hr.

Sehr geehrter Herr ee,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12.05.2019.

Aufgrund des Unternehmenssitzes in München liegt die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Firma
Microsoft bei

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)

Promenade 27

91522 Ansbach

poststelle@Ida.bayern.de

Ich bitte daher um Verständnis, dass ich Ihnen keine inhaltlichen Antworten zum Datenschutz im
Zusammenhang mit Windows 10 geben kann und möchte Sie bitten, sich unmittelbar mit den
zuständigen Kolleginnen und Kollegen in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez. BP

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2-4, 40123 Düsseldorf

Telefon: 0211 38424-0

Telefax: 0211 38424-10

E-Mail: poststelle@Idi.nrw.de

Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc

www.ldi.nrw.de

Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-
Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie

unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
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Entwurf/erstellt von: 29. Januar 2019
Az.: T5.1.1:1066/19

Bearb.1: Raum: Tel.:
Bearb.2: Hr. E23 Raum: Tel: 84
E-Mail: din w.de Fax:

Haus:

Kopf: LDINRW

1)

Bayerisches Landesamt für
Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 27

    
 

Anfrage bzgl. Einführung von Windows 10 / Office 365
Abgabe wegen Nichtzuständigkeit

 Aniagett Anfrage des Herrn en

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Einsender bittet um eine datenschutzrechtliche Einschätzung der
Nutzung von Office 365 / Windows 10 vor dem Hintergrund des Berichts
der „Privacy Company“.

Aufgrund des Sitzes der Firma Microsoft in München übersende ich
Ihnen den Vorgang zuständigkeitshalber mit der Bitte.um Übernahme.

Abgabenachricht wurde erteilt.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir eine Kopie Ihrer Antwort
an den Petenten zur Verfügung stellen könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

(mb)

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3)
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6)

Kopf. LDINRW
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per E-Mail Re

Anfrage bzgl. Einführung von Windows 10 / Office 365

Sehr geehrter Here,

_ vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25.01.2019.

Ich habe Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 27
91522 Ansbach
poststelle@lda.bayern.de
abgegeben.

Sie erhalten von dort weitere Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

ie)

RL-Tv.A.z.K. 8:

‚Post (Schreiben 1)

Ref. T zum Versand der Abgabenachricht
z.d.A.

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