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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Datenschutzrechtliche Bewertung von Microsoft Produkten“
ZF LDI Referat-T (LDI) Von: ZF LDI Referat-T (LDI) Gesendet: Dienstag, 28. Januar 2020 13:35 An: 2 Betreff: Anfrage zu Microsoft und Windows 10 Az.: T5.1.1-12068/19 Bearbeiter: Hr. BP Sehr geehrter Herr MM vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.11.2019. Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung: 1. Weitere Check- oder Kontrolllisten zur datenschutzgerechten Umsetzung von Windows 10 sind 4 seitens der LDI NRW nicht geplant. Sollten zukünftig die Gremien der DSK weitere Hilfestellungen entwickeln, werden diese auf meiner Webseite und der Webseite der DSK veröffentlicht werden. 2. Bei der LDI NRW werden Windows 10 Clients eingesetzt. Hierbei wird der datenschutzkonforme Einsatz durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt. Ein allgemeiner Handlungsleitfaden kann nicht bereitgestellt werden, da sich die erforderlichen Maßnahmen aus der Risikoanalyse und Schutzbedarfsfeststellung ergeben, die jeder Verantwortliche individuell durchzuführen hat und sich diese Maßnahmen darüber hinaus mit neuen Betriebssystemversionen ändern können. 3. Wenn unbekannt ist, welche Daten übertragen werden, kann die datenschutzrechtliche Zulässigkeit nicht festgestellt werden. Die Datenübertragung ist in diesem Fall daher zu unterbinden. Neuere Erkenntnisse zu Office 365 liegen nicht vor. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag’ gez > Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2-4, 40123 Düsseldorf Telefon: 0211 38424-0 Telefax: 0211 38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz- Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.Idi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. 1
1 it Ayete cr Eiger m CDdA 27 JS. ZF LDI Referat-T (LDI) Von: ZF LDI Referat-T (LDI) Gesendet: Dienstag, 28. Mai 2019 14:22 An: - Betreff: RE: DSGVO Az.: T5.1.1-5088/19 Bearbeiter: Hr. uP Sehr geehrter Herr Mr, es sind die Datenverarbeitung durch Microsoft und die Nutzung von Softwareprodukten durch Verantwortliche zu unterscheiden. ’ Für erstere liegt wie bereits geschildert die datenschutzrechtliche Aufsicht beim LDA Bayern. Die Aufsicht über die Verantwortlichen liegt — unabhängig vom Hersteller der Softwareprodukte - bei der für den Sitz des Verantwortlichen zuständigen Aufsichtsbehörde. Aufgrund der in Unternehmens- und Behördennetzen üblichen technischen und organisatorischen Maßnahmen sind Ergebnisse aus Labor- und Privatumgebungen nur eingeschränkt übertragbar. Ihre Anfrage werde ich wunschgemäß an das LDA Bayern weiterleiten. Vorbehaltlich weiterer Erkenntnisse zum Sachverhalt betrachte ich den Vorgang in meiner Zuständigkeit als abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. u® Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2-4, 40123 Düsseldorf Telefon: 0211 38424-0 Telefax: 0211 38424-10 E-Mail: poststelle@Idi.nrw.de Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz- Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
I ZF LDI Referat-T (LDI) Von: ZF LDI Referat-T (LDI) Gesendet: Mittwoch, 15. Mai 2019 16:02 An: $ Betreff: Datenschutz . Az.: T5.1.1-5041/19 Bearbeiter: Hr. Sehr geehrter Herr ee, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12.05.2019. Aufgrund des Unternehmenssitzes in München liegt die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Firma Microsoft bei Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) Promenade 27 91522 Ansbach poststelle@Ida.bayern.de Ich bitte daher um Verständnis, dass ich Ihnen keine inhaltlichen Antworten zum Datenschutz im Zusammenhang mit Windows 10 geben kann und möchte Sie bitten, sich unmittelbar mit den zuständigen Kolleginnen und Kollegen in Verbindung zu setzen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. BP Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2-4, 40123 Düsseldorf Telefon: 0211 38424-0 Telefax: 0211 38424-10 E-Mail: poststelle@Idi.nrw.de Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz- Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Entwurf/erstellt von: 29. Januar 2019 Az.: T5.1.1:1066/19 Bearb.1: Raum: Tel.: Bearb.2: Hr. E23 Raum: Tel: 84 E-Mail: din w.de Fax: Haus: Kopf: LDINRW 1) Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) Promenade 27 Anfrage bzgl. Einführung von Windows 10 / Office 365 Abgabe wegen Nichtzuständigkeit Aniagett Anfrage des Herrn en Sehr geehrte Damen und Herren, der Einsender bittet um eine datenschutzrechtliche Einschätzung der Nutzung von Office 365 / Windows 10 vor dem Hintergrund des Berichts der „Privacy Company“. Aufgrund des Sitzes der Firma Microsoft in München übersende ich Ihnen den Vorgang zuständigkeitshalber mit der Bitte.um Übernahme. Abgabenachricht wurde erteilt. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir eine Kopie Ihrer Antwort an den Petenten zur Verfügung stellen könnten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (mb) xoop’ageßgeig90: 6 N6LOZWUDISISg-LI 1 1’S.LWeBUneIeg ‘usqeßulg }'gL\uegedulg gI\EISISAN.D 1/2
2) 3) 4) 5) 6) Kopf. LDINRW ee n, per E-Mail Re Anfrage bzgl. Einführung von Windows 10 / Office 365 Sehr geehrter Here, _ vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25.01.2019. Ich habe Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) Promenade 27 91522 Ansbach poststelle@lda.bayern.de abgegeben. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ie) RL-Tv.A.z.K. 8: ‚Post (Schreiben 1) Ref. T zum Versand der Abgabenachricht z.d.A. # oa ‚2/2 xoop'sgeßgeigg0L SL\ELOZIUDIEIEG-LI L’L’SLUEBUNJeISg 'uegeßulg |’g \uegeBUIg SI\LIEISIEAN:D