Vermerkvom08.03.2014.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu Rainer Wendt

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Düsseldorf, 08.03.2017, Gespräch des Ministenums für Innere und Konirmmales über die Tätigkeit der ehrenamtlichen Lande yörsitzenden der Polizeigewerkschaften in NRVV a 08.03.2017 / . Am 08.03.2017 fand auf Einladung dös i Ministerium für Inneres und Kommunales eine Bespr chung zur obigen Themenstellung statt. 1. Vor,dem Hintergrund der aktuellen Debatte über die Tätigkeit: der ehrenamtlichen Landesvorsitzenden der polizeilichen Berufsyertretung n stellt einleitend fest, dass es sich hierbei um eine seit Jahrzehnten bewährte {Staats und Venwal- tungsp raxispraxis in NRW handelt Mit dieser wird ein Beitrag zum Erhalt de ge werkschaftlichen Arbeit und der gebqtehen einungspluralität geleist t. Dies dient auch der Gewährleistung der Einbeziehung einer möglichst breiten Mitarbeiterschaft; in der Polizei . - . -. Das Wir en aller polizeilichen Berufsv rtretungen liegt auch im. öffentlichen 'Interesse, weil es unmittelbar und umfassend auf die Rahmenbedingungen polizeilicher Arbeit und damit der Gewährleistung der Inneren Sicherheit in NRW Einfluss hat. Das Land hat insbesondere' ein Interesse, die Einbrin ung der Expertise und Positionierung, von Gewerkschaften, und .Berufsyerbänden bei in r'Vielzahl von Anhörungen und Sachverständigengespr chen im Landtag. Dies gilt in beson erem aße für das IK im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Beteiligung der Gewerkschaften, zu Geset¬ zesvorhaben und Verordnungen sowie bei weite en .Fachgesprächen. • Es war und ¦ bleibt daher Ziel der Landesr gierung, diese Arbeit jrh Rahmen des dienstlich Ver-.
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2 tretbaren zu unterstützen.* Er betonte, dass diese Unterstützung dabei ohne Ansehen der Person oder einer etwaigen Parteizugehörigkeit geleistet wird. 2. Mit Erlass vom 15.04.2014 würde daher für getroffen, ihn ' . die Regelung ¦ ¦ s „in einer Funktion zu verwenden, die es ihm im Rahmen des dienstlich vertretba¬ ren erlaubt, seinen gewerkschaftlichen Verpflichtungen nachzukömmen und ihn entsprechend dienstlich zu entlasten. Zier ist, ah dieser Regelung auch zu ünftig festzuhalten. Eine vollständige bzw. pau- . schale Freistellung von dienstlichen ufgaben kann es nach.der aktuellen Rechtsla¬ ge allerdings nicht geben.' Bei den Rechtsgrundlagen ist hinsichtlich der konkreten Inhalte der Tätigkeit zu unterscheiden. Nach Auffassung aller Beteiligten kann' es ei¬ ne feste prozentuale Festlegung und' Abgrenzung von dienstlichen, gewerkschaftli¬ chen Aufgaben und solchen der Personalvertretung'nicht geben. Von daher sind sich -' die Beteiligten einig, dass.nach den-inhaltlichen und thematischen Fragen unter¬ schieden werden muss. Die machten deutlich, weich große Bedeutung die bishe¬ rigen Regelungen des Landes für jewerkschaftliche Arbeit hatten und haben und wiesen darauf hin, dass auf der-Grundlage negativer Erfahrungen .aus der Ver¬ gangenheit auch berücksichtigt werden müsse, dass iie jeweilige An- und Abwe¬ senheit vor der Kollegenschaft nicht ausdrücklich rechtfertigen müssen. Hiermit könn¬ ten aufgetretene Konflikte aus der Vergangenheit wirksam vermieden werden. Es bestand daher Einvernehmen darin, dass es rforderlich ist, die obigen Erlassaus-. führungen zur Erreichung einer rechtssicheren Anwendung in der Praxis wie fol t zu konkretisieren: ® Personalratstätigke ten der ehrenamtlichen Landesvors tzenden . • Die Tätigkeiten der Landesvorsitzenden im Rahmen ihrer Funktion als gewählte Personalratsmitglieder sind im Rahmen.des LP G in vollem Umfange Dienst.'
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Af 1 s5=*iS?'?r 3 Dies gilt auch für die zur Vor- und Nachbereitung der jeweiligen Sitzungen des Polizeihauptpersonalrates erfordprlichen Zeiten einschließlich der Fahrtzeiten. ® Gewerkschaftliche Tätigkeiten der ehrenamtlichen Landesvorsitzenden Insbesondere folgende gewerkschaftliche Tätigkeiten sind von der Freistellungs¬ und Urlaubsverordnung NRW (FjfUrlV NRW) erfasst: - ® fachbezogene Gespräche/Termine mit.Funktion ren anderer Gewerkschaf¬ ten und Berufsverbänden des Landes NRW, , . - «¦ -G spräche/Terrnine in den NRW-Polizeibehörden, . « Gespräche/Jermine in den Bezirksverbänden, .*• Leitung der monatlichen Sitzüngen des geschäftsführenden Landesvorstan¬ des f • Leitung der Sitzungen des Landesvorstahdes,. . • Teilnahme an Sitzungen des geschäftsführenden Bundesvorstandes, ' ® Teilnahme an den Sitzungen des Bundesvorstandes, ' « Teilnahme an Jahreshauptversammlungen der Bezirksverbände, ¦ Repräsentation des Berufsverbandes bei öffentlichen Anlässen, • Teilnahme an Bundes- und Landesdelegiertentagen \ Nach den §§ 26 und 28 dieser Verordnung kann auf Antrag der Landesvorsitzen¬ den für diese Tätigkeiten Sonderurlaub im Gesamtumfang von 20 Tagen im Jahr gewährt werden. ® Sonstige dienstliche Tätigkeiten der ehrena tlichen Landesvorsitzenden im öffentlichen Interesse des Landes Auf der Grundlage der Koalitionsfreiheit ge . Art. ,9 Abs. 3 GG und der Fürsorge¬ pflicht des Dienstherrn hach § 45 Beamtenstatusgesetz liegen insbesondere nachfolgende Tätigkeiten im öffentlichen Interesse. Für diese wird im- Rahmen des dienstlich Vertretbaren eine Entlastung gewährt: • Erarbeitung von .schriftlichen Stellungnahmen für den. Landtag Nordrhein- Westfale i und das Ministerium für Inneres'und Kom unales,'
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4 • ¦ Teilnahme an An hörungen des Landtages,.. ® Teilnahme an AnhöruVigen des'Bundestages, « Teilnahme an Anhörungen des Europäischen Parlaments, . • ressegespräche und -Interviews zu Fachthemen, ' . ® Gespräche/Termine it e Ministerium für Inneres und Kommunales,. ® Gespräche Termine mit dem Justizministerium, ' ® Gespräche/Termine mit Abg ordneten des Landtages NRW, Gespräche/Termine mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung, der Bundesministerien, ® Gespräche/Termine mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission, des Europäischen Rates, des Europäischen Auswärtigen Dienstes der Landesvertretungen, der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland ' • Vor- und Nachbereitung aller vorgenannten Sitzungen. 3. Dfe i führten aus, dass sie auf der Grundlage dieser Regelung die in den Behörden bestehenden erwendungs onzepte fortentwickeln werden. ' Im Bereich besteht hierzu ein abgestimmtes Konzept zur Einbindung in die. Jahresfortbildungsplanung der ßehörde. Danach ist eine "fortlaufende Teilnahme bzw. Leitung von festgelegten Fortbildungsmaßnahmen vorgesehen. Das Konzept ist von einer hohen terminlichen Flexibilität geprägt, so dass im nicht.vorhersehbaren Verhinderungsfall andere Dozenten' die Durchführung der Fortbildungsmaßnahme Sicherstellesn können... In i 'ist eine Verwendung innerhalb der Direktiori in'den Bereichen Direktionsbüro, Einsteltüngs- und Ausbildungsberatung und konzeptionelle.Aufgaben mit hoher terminlicher Flexibilität beabsichtigt. Der Nachweis und die Dokumentation der Tätigkeiten erfolgt unter Beachtung der gebotenen gewerkschäftlichen .Unabhängigkeit durch schriftliche Nachweise Eine Einbeziehung in d e Gleitzeitsysteme ist nicht erforderlich, ' -
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.5 4. ¦ . 'stellte fest, dass es sich bei diesen getroffenen Regelungen um eine erste kurzfristige Rea tion auf die öffentliche-Diskussion handelt. Es erscheine sinnvoll, zukünftig eine klarstellende rechtliche Regelung zu schaffen. Es bleibt äbzuwarten, ob dazu ein politischer Konsens erreichbar ist.. 5. Teilnehmer: ' ¦ ' '
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