Caffamacherreihe1-3_Energieausweis.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Energiebedarfsausweis Bezirksamt Mitte

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| E E RGI EAU SWE | S für lehtwohngahtude

gemäß den 88 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ' 18.11.2013

      

Registriernummer ? HH-2014-000037820
Gültig bis: ! (oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...")

   
 

 

Gebäude

Gebäudekategorie
1989 / 1996 |
Nettogrundfläche

Wesentliche Energieträger für | Fernwärme
Heizung und Warmwasser

Art:_ keine Verwendung: keine

Art der Lüftung/Kühlung’ | Fensterlüftung Z Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung BU Anlage zur
i ühlung

Anlass der Ausstellung des U] Neubau U] Modernisierung DO] Aushangpflicht

Energieausweises AI Vermietung/Verkauf (Änderung/Erweiterung) [1 Sonstiges (freiwillig)

 

   

 
 
 
 

 
   

Gebäudefoto
(freiwillig)

      

 
 
 

     
  

     
     
  

    
 
   

 

   

[I Schachtlüftung WM Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung

     

Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes

Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter Annahme von
standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als
Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche. Teil des Energieausweises sind die Modernisierungsempfehlungen
(Seite 4).

U Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt
(Energiebedarfsausweis). Die Ergebnisse werden auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum
Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Modernisierungen
nach 8 16 Absatz 1 Satz 3 EnEV. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EvEV zum
Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises (Erläuterungen - siehe Seite 5).

Y Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt
(Energieverbrauchsausweis). Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Die Vergleichswerte beruhen auf:
statistischen Auswertungen.

 
       
     
       
   
   
        
       

Y Eigentümer U] Aussteller

  
 

Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch'

DO] Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe).

 

Hinweise zur Verwendung des Energieausweises
Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte

Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen
überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen.

 

Aussteller
| 27.05.2014 #
| Ausstellungsdatum |
1Datum der angewendeten EnEV, gegebenenfalls angewendeten Änderungsverordnung zur EnEV 2Bei nicht rechtzeitiger Zuteilung der
Registriernummer ($ 17 Absatz 4 Satz 4 und 5 EnEV) ist das Datum der Antragstellung einzutragen; die Registriernummer ist nach deren Eingang

nachträglich einzusetzen. PerTReDaslen, möglich bei Wärmenetzen Baujahr der Übergabestation
SNettogrundfläche ist im Sinne der EnEV ausschließlich der beheizte/gekühlte Teil der Nettogrundfläche
1

E N E RG | EAU SWE IS für Nichtwohngebäude

gemäß den 88 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom * 18.11.2013

     

Registriernummer * HH-2014-000037820
(oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...")

Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes

   

 

Endenergieverbrauch

Endenergieverbrauch Wärme
[Pflichtangabe in Immobilienanzeigen]
. 116 kWh/(m*a) J

      
  
    

70 100 130 160 190 >220

|

0 0

Y/] Warmwasser enthalten

A Vergleichswert dieser Gebäudekategorie
1 für Heizung und Warmwasser ?

   

  
 
   
 
  

.Endenergieverbrauch Strom
[Pflichtangabe in Immobilienanzeigen] J

   

109 KWh/(m?a)

   
   

0 23535 49 73 8 12 N6  >175
A Vergleichswert dieser Gebäudekategorie

! für Strom ®

   

Der Wert enthält den Stromverbrauch für
Lüftung M eingebaute Beleuchtung

   

Zusatzheizung [] Warmwasser Kühlung M Sonstiges

       

     
    
 
  

 
  
  
  

Verbrauchserfassung
Zeitraum

   
      
  
 

 
    
  
   

   
   

Energie-
verbrauch

 
 
  
 

 

Anteil

Energieträger * rl

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| ononzon]

Energieverbrauch

Anteil Heizung
Wärme [kn]

     

  
 

    
  

  
  
   
   

   

  

   

Erläuterungen zum Verfahren

Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskenn-
werten ist durch die Energiesparverordnung vorgegeben.

Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter
beheizte/gekühlte Nettogrundfläche. Der tatsächliche
Energieverbrauch eines Gebäudes weicht insbesondere wegen
des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens
von den angegebenen Kennwerten ab.

Gebäudenutzung

   

Gebäudekategorie/
Nutzung Heizung und
: Warmwasser

 
 
      
     

!siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises 2siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises 3veröffentlicht unter
www.bbsr-energieeinsparung.de durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie “gegebenfalls auch Leerstandszuschläge in kWh
2

Angabe Gebäudeteil - Seite 1

Bei Nichtwohngebäuden, die zu einem nicht unerheblichen Anteil zu
Wohnzwecken genutzt werden, ist die Ausstellung des
Energieausweises gemäß dem Muster nach Anlage 7 auf den
Gebäudeteil zu beschränken, der getrennt als Nichtwohngebäude zu
behandeln ist (siehe im Einzelnen $ 22 EnEV). Dies wird im
Energieausweis durch die Angabe "Gebäudeteil" deutlich gemacht.

Erneuerbare Energien - Seite 1

Hier wird darüber informiert, wofür und in welcher Art erneuerbare
Energien genutzt werden. Bei Neubauten enthält Seite 2 (Angaben zum
EEWärmeG) dazu weitere Angaben.

Energiebedarf - Seite 2

Der Energiebedarf wird hier durch den Jahres-Primärenergiebedarf und
den Endenergiebedarf für die Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute
Beleuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werden
rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage
der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme
von standardisierten Randbedingungen (z.B. standardisierte Klimadaten,
definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere
Wärmegewinne) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des
Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und von der Wetterlage
beurteilen. Insbesondere wegen der standardisierten Randbedingungen
erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den
tatsächlichen Energieverbrauch.

Primärenergiebedarf - Seite 2

Der Primärenergiebedarf bildet die Energieeffizienz des Gebäudes ab.
Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte "Vorkette"
(Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils
eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare
Energien etc.). Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf und
damit eine hohe Energieeffizienz sowie eine die Ressourcen und die
Umwelt schonende Energienutzung. Die angegebenen Vergleichswerte
geben für das Gebäude die Anforderungen der EnEV an, die zum
Zeitpunkt der Ausstellung des Energieausweises galt. Sie sind im Fall
eines Neubaus oder einer Modernisierung des Gebäudes, die nach dem
Vorgaben des $ 9 Absatz 1 Satz 2 EnEV durchgeführt wird, einzuhalten.
Bei Bestandsgebäuden dienen sie zur Orientierung hinsichtlich der
energetischen Qualität des Gebäudes. Zusätzlich können die mit dem
Energiebedarf verbundenen CO,-Emissionen des Gebäudes freiwillig
angegeben werden.

Der Endwert der Skala zum Primärenergiebedarf beträgt, auf die
Zehnerstelle ‚gerundet, das Dreifache des Vergleichswerts "EnEV
Anforderungswert modernisieter Altbau" (140 % des "EnEV
Anforderungswerts Neubau").

Wärmeschutz - Seite 2
Die EnEV stellt bei Neubauten und bestimmten baulichen Änderungen

auch Anforderungen an die energetische Qualität aller
wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken,

Fenster etc.) sowie bei Neubauten an den sommerlichen Wärmeschutz :

(Schutz vor Überhitzung) eines Gebäudes.
Pflichtangaben für Immobilienanzeigen - Seite 2 und 3

Nach der EnEV besteht die Pflicht, in Immobilienanzeigen die in $ 16a
Absatz 1 genannten Angaben zu machen. Die dafür erforderlichen
Angaben sind dem Energieausweis zu entnehmen, je nach Ausweisart
der Seite 2 oder 3.

!siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises

E N E RG \ EAU SWEIS für nteikwohngabiiude

gemäß den $$ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ' 18.11.2013

   

Endenergiebedarf - Seite 2

Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete,
jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Warmwasser, eingebaute
Beleuchtung, Lüftung und Kühlung an. Er wird unter Standardklima und
Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Indikator für die
Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechik. Der
Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude unter
Annahme von standardisierten Bedingungen und unter
Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die
standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, die
notwendige Lüftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden
können. Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf und damit
eine hohe Energieeffizienz.

Angaben zum EEWärmeG - Seite 2

Nach dem EEWärmeG müssen Neubauten in bestimmtem Umfang
erneuerbare Energien zur Deckung des Wärme- ünd Kältebedarfs
nutzen. In dem Feld "Angaben zum EEWärmeG" sind die Art der
eingesetzten erneuerbaren Energien und der prozentuale Anteil der
Pflichterfüllung abzulesen. Das Feld "Ersatzmaßnahmen" wird
ausgefüllt, wenn die Anforderungen des EEWärmeG teilweise oder
vollständig durch Maßnahmen zur Einsparung von Energie erfüllt
werden. Die Angaben dienen gegenüber der zuständigen Behörde als
Nachweis des Umfangs der Pflichterfüllung durch die Ersatzmaßnahme
und der Einhaltung der für das Gebäude geltenden verschärften
Anforderungswerte der EnEV.

Endenergieverbrauch - Seite 3

Die Angaben zum Endenergieverbrauch von Wärme und Strom werden
für das Gebäude auf der Basis der Abrechnungen von Heizkosten bzw.
der Abrechnungen von Energielieferanten ermittelt. Dabei werden die
Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes und nicht der
einzelnen Nutzeinheiten zugrunde gelegt. Die so ermittelten Werte sind
spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche nach der EnEV.
Der erfasste Energieverbrauch für die Heizung wird anhand der
konkreten örtlichen Wetterdaten und mithilfe von Klimafaktoren auf
einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. Die Angaben zum
Endenergieverbrauch geben Hinweise auf die energetische Qualität des
Gebäudes. Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Verbrauch. Ein
Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht
möglich. Der tatsächliche Verbrauch einer Nutzungseinheit oder eines
Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und
sich ändernden Nutzerverhaltens oder sich ändernder Nutzungen vom
angegebenen Endenergieverbrauch ab.

Im Fall längerer Leerstände wird hierfür ein pauschaler Zuschlag
rechnerisch bestimmt und in die Verbrauchserfassung einbezogen. Ob
und inwieweit derartige Pauschalen in die Erfassung eingegangen sind,
ist der Tabelle "Verbrauchserfassung" zu entnehmen.

Die Vergleichswerte ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger
Gebäude. Kleinere Verbrauchswerte als der Vergleichswert signalisieren
eine gute energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestand
dieses Gebäudetyps. Die Endwerte der beiden Skalen zum
Endenergieverbrauch betragen, auf die Zehnerstelle gerundet, das
Doppelte des jeweiligen Vergleichswerts.

Primärenergieverbrauch - Seite 3

Der Primärenergieverbrauch geht aus dem für das Gebäude insgesamt
ermittelten Endenergieverbrauch für Wärme und Strom hervor. Wie der
Primärenergiebedarf wird er mithilfe von Umrechnungsfaktoren ermittelt,
die die Vorkette der jeweils eingesetzten Energieträger berücksichtigen.
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E N E RG | EAU SWE i S für Nichtwohngebäude

gemäß den $$ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom * 18.11.2013

immer? HH-2014-000037820

xegistriernummer wurde beantr

Verbrauchserf ng

Zeitraum Primär- | Energieverbrauch Anteil gez u; Energie-
Energieträger* | energie- rme Warmwasser a0 ine: verbrauch
von bis faktor Ikwn] [kwn]
4