Caffamacherreihe1-3_Energieausweis.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Energiebedarfsausweis Bezirksamt Mitte“
| E E RGI EAU SWE | S für lehtwohngahtude gemäß den 88 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ' 18.11.2013 Registriernummer ? HH-2014-000037820 Gültig bis: ! (oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...") Gebäude Gebäudekategorie 1989 / 1996 | Nettogrundfläche Wesentliche Energieträger für | Fernwärme Heizung und Warmwasser Art:_ keine Verwendung: keine Art der Lüftung/Kühlung’ | Fensterlüftung Z Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung BU Anlage zur i ühlung Anlass der Ausstellung des U] Neubau U] Modernisierung DO] Aushangpflicht Energieausweises AI Vermietung/Verkauf (Änderung/Erweiterung) [1 Sonstiges (freiwillig) Gebäudefoto (freiwillig) [I Schachtlüftung WM Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter Annahme von standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche. Teil des Energieausweises sind die Modernisierungsempfehlungen (Seite 4). U Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt (Energiebedarfsausweis). Die Ergebnisse werden auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Modernisierungen nach 8 16 Absatz 1 Satz 3 EnEV. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EvEV zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises (Erläuterungen - siehe Seite 5). Y Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt (Energieverbrauchsausweis). Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Die Vergleichswerte beruhen auf: statistischen Auswertungen. Y Eigentümer U] Aussteller Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch' DO] Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. Aussteller | 27.05.2014 # | Ausstellungsdatum | 1Datum der angewendeten EnEV, gegebenenfalls angewendeten Änderungsverordnung zur EnEV 2Bei nicht rechtzeitiger Zuteilung der Registriernummer ($ 17 Absatz 4 Satz 4 und 5 EnEV) ist das Datum der Antragstellung einzutragen; die Registriernummer ist nach deren Eingang nachträglich einzusetzen. PerTReDaslen, möglich bei Wärmenetzen Baujahr der Übergabestation SNettogrundfläche ist im Sinne der EnEV ausschließlich der beheizte/gekühlte Teil der Nettogrundfläche
E N E RG | EAU SWE IS für Nichtwohngebäude gemäß den 88 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom * 18.11.2013 Registriernummer * HH-2014-000037820 (oder: "Registriernummer wurde beantragt am ...") Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes Endenergieverbrauch Endenergieverbrauch Wärme [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen] . 116 kWh/(m*a) J 70 100 130 160 190 >220 | 0 0 Y/] Warmwasser enthalten A Vergleichswert dieser Gebäudekategorie 1 für Heizung und Warmwasser ? .Endenergieverbrauch Strom [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen] J 109 KWh/(m?a) 0 23535 49 73 8 12 N6 >175 A Vergleichswert dieser Gebäudekategorie ! für Strom ® Der Wert enthält den Stromverbrauch für Lüftung M eingebaute Beleuchtung Zusatzheizung [] Warmwasser Kühlung M Sonstiges Verbrauchserfassung Zeitraum Energie- verbrauch Anteil Energieträger * rl von bis kwn] fein oem memnen. | u 1 mug _ ame mie ae) m feste mem ammumnn | om | mans | om: | ana | 46 [ra (nina aresmieuntrenmma | as | wenn ten | min | u | a | ononzon] Energieverbrauch Anteil Heizung Wärme [kn] Erläuterungen zum Verfahren Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskenn- werten ist durch die Energiesparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter beheizte/gekühlte Nettogrundfläche. Der tatsächliche Energieverbrauch eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens von den angegebenen Kennwerten ab. Gebäudenutzung Gebäudekategorie/ Nutzung Heizung und : Warmwasser !siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises 2siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises 3veröffentlicht unter www.bbsr-energieeinsparung.de durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie “gegebenfalls auch Leerstandszuschläge in kWh
Angabe Gebäudeteil - Seite 1 Bei Nichtwohngebäuden, die zu einem nicht unerheblichen Anteil zu Wohnzwecken genutzt werden, ist die Ausstellung des Energieausweises gemäß dem Muster nach Anlage 7 auf den Gebäudeteil zu beschränken, der getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln ist (siehe im Einzelnen $ 22 EnEV). Dies wird im Energieausweis durch die Angabe "Gebäudeteil" deutlich gemacht. Erneuerbare Energien - Seite 1 Hier wird darüber informiert, wofür und in welcher Art erneuerbare Energien genutzt werden. Bei Neubauten enthält Seite 2 (Angaben zum EEWärmeG) dazu weitere Angaben. Energiebedarf - Seite 2 Der Energiebedarf wird hier durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf für die Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z.B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und von der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen der standardisierten Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Primärenergiebedarf - Seite 2 Der Primärenergiebedarf bildet die Energieeffizienz des Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte "Vorkette" (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz sowie eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienutzung. Die angegebenen Vergleichswerte geben für das Gebäude die Anforderungen der EnEV an, die zum Zeitpunkt der Ausstellung des Energieausweises galt. Sie sind im Fall eines Neubaus oder einer Modernisierung des Gebäudes, die nach dem Vorgaben des $ 9 Absatz 1 Satz 2 EnEV durchgeführt wird, einzuhalten. Bei Bestandsgebäuden dienen sie zur Orientierung hinsichtlich der energetischen Qualität des Gebäudes. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO,-Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden. Der Endwert der Skala zum Primärenergiebedarf beträgt, auf die Zehnerstelle ‚gerundet, das Dreifache des Vergleichswerts "EnEV Anforderungswert modernisieter Altbau" (140 % des "EnEV Anforderungswerts Neubau"). Wärmeschutz - Seite 2 Die EnEV stellt bei Neubauten und bestimmten baulichen Änderungen auch Anforderungen an die energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) sowie bei Neubauten an den sommerlichen Wärmeschutz : (Schutz vor Überhitzung) eines Gebäudes. Pflichtangaben für Immobilienanzeigen - Seite 2 und 3 Nach der EnEV besteht die Pflicht, in Immobilienanzeigen die in $ 16a Absatz 1 genannten Angaben zu machen. Die dafür erforderlichen Angaben sind dem Energieausweis zu entnehmen, je nach Ausweisart der Seite 2 oder 3. !siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises E N E RG \ EAU SWEIS für nteikwohngabiiude gemäß den $$ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ' 18.11.2013 Endenergiebedarf - Seite 2 Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung an. Er wird unter Standardklima und Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Indikator für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude unter Annahme von standardisierten Bedingungen und unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, die notwendige Lüftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden können. Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz. Angaben zum EEWärmeG - Seite 2 Nach dem EEWärmeG müssen Neubauten in bestimmtem Umfang erneuerbare Energien zur Deckung des Wärme- ünd Kältebedarfs nutzen. In dem Feld "Angaben zum EEWärmeG" sind die Art der eingesetzten erneuerbaren Energien und der prozentuale Anteil der Pflichterfüllung abzulesen. Das Feld "Ersatzmaßnahmen" wird ausgefüllt, wenn die Anforderungen des EEWärmeG teilweise oder vollständig durch Maßnahmen zur Einsparung von Energie erfüllt werden. Die Angaben dienen gegenüber der zuständigen Behörde als Nachweis des Umfangs der Pflichterfüllung durch die Ersatzmaßnahme und der Einhaltung der für das Gebäude geltenden verschärften Anforderungswerte der EnEV. Endenergieverbrauch - Seite 3 Die Angaben zum Endenergieverbrauch von Wärme und Strom werden für das Gebäude auf der Basis der Abrechnungen von Heizkosten bzw. der Abrechnungen von Energielieferanten ermittelt. Dabei werden die Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes und nicht der einzelnen Nutzeinheiten zugrunde gelegt. Die so ermittelten Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche nach der EnEV. Der erfasste Energieverbrauch für die Heizung wird anhand der konkreten örtlichen Wetterdaten und mithilfe von Klimafaktoren auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. Die Angaben zum Endenergieverbrauch geben Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes. Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich. Der tatsächliche Verbrauch einer Nutzungseinheit oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens oder sich ändernder Nutzungen vom angegebenen Endenergieverbrauch ab. Im Fall längerer Leerstände wird hierfür ein pauschaler Zuschlag rechnerisch bestimmt und in die Verbrauchserfassung einbezogen. Ob und inwieweit derartige Pauschalen in die Erfassung eingegangen sind, ist der Tabelle "Verbrauchserfassung" zu entnehmen. Die Vergleichswerte ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger Gebäude. Kleinere Verbrauchswerte als der Vergleichswert signalisieren eine gute energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestand dieses Gebäudetyps. Die Endwerte der beiden Skalen zum Endenergieverbrauch betragen, auf die Zehnerstelle gerundet, das Doppelte des jeweiligen Vergleichswerts. Primärenergieverbrauch - Seite 3 Der Primärenergieverbrauch geht aus dem für das Gebäude insgesamt ermittelten Endenergieverbrauch für Wärme und Strom hervor. Wie der Primärenergiebedarf wird er mithilfe von Umrechnungsfaktoren ermittelt, die die Vorkette der jeweils eingesetzten Energieträger berücksichtigen.
E N E RG | EAU SWE i S für Nichtwohngebäude gemäß den $$ 16 ff. der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom * 18.11.2013 immer? HH-2014-000037820 xegistriernummer wurde beantr Verbrauchserf ng Zeitraum Primär- | Energieverbrauch Anteil gez u; Energie- Energieträger* | energie- rme Warmwasser a0 ine: verbrauch von bis faktor Ikwn] [kwn]