09_ErnergieausweisDLZ

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ENERGIEAUSWEIS srnienwonngenäuse

gemäßden 8$ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)vom' 18. November 2013

 

. . 2
Gültig bis: 11.10.2029 Registriernummer SH-2019-002916966

Gebäude

Hauptnutzung / a A
Gebäudekategorie Verwaltungsgebäude / Amtsgebäude
Adresse Hauptstr. 2, 24852 Eggebek

Gebäudeteil Gesamtes Gebäude N ge

as

Baujahr Wärmeerzeuger °*
Nettogrundfläche ° 3.247,0 m?

Wesentliche Energieträger für

Heizung und Warmwasser ° Eriges E

Art der Lüftung / Kühlung ? X Fensterlüftung OD Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung OD Anlage zur
D Schachtlüftung OD Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung Kühlung

 

8

3

   

Anlass der Ausstellung DO) Neubau D Modernisierung }X( Aushangpflicht
des Energieausweises D Vermietung / Verkauf (Anderung / Erweiterung) DI Sonstiges (freiwillig)

 

Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes

Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter Annahme von
standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als
Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche. Teil des Energieausweisess sind die Modernisierungsempfehlungen
(Seite 4).

OD] Der Energieausweis wurde auf der Grundage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt
(Energiebedarfsausweis). Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch
sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Modernisierungen nach 8 16
Absatz 1 Satz 3 EnEV. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EnEV zum Zeitpunkt der
Erstellung des Energieausweises (Erläuterungen - siehe Seite 5).

X Der Energieausweis wurde auf der Grundage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt
(Energieverbrauchsausweis). Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Die Vergleichswerte beruhen auf
statistischen Auswertungen.

Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch DO Eigentümer X Aussteller

D Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe).

Hinweise zur Verwendung des Energieausweises

Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte
Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen
überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen.

 

CONSULTHERMA

Aussteller: Dipl. Ing. Joachim Kremp
Schmiedestraße 14a, 24813 Schülp
Mobil 0171/64 77 271

 
  
 
   

Consultherma joachim.kremp@consultherma.de

Joachim Kremp www.CoasulTherma.de

Schmiedestraße 14a

24813 Schülp 12.10.2019

Ausstellungsdatum Unterschrift des Ausstellers

' Datum der angewendeten EnEV, gegebenenfalls angewendeten Änderungsverordnung zur EnEV 2 Bei nicht rechtzeitiger Zuteilung
der Registriemummer ($ 17 Absatz 4 Satz 4 und 5 EnEV) ist das Datum der Antragstellung einzutragen; die Registriernummer ist nach deren
Eingang nachträglich einzusetzen. ? Mehrfachangaben möglich * bei Wärmenetzen Baujahr der Übergabestation

° Nettogrundfläche ist im Sinne der EnEV ausschließlich der beheizte / gekühlte Teil der Nettogrundfläche

Hottgenroth Software, HS Verbrauchspass 3.3.46
1

ENERGIEAUSWEIS sruentwonngenaude

gemäß den 8$ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom '

18. November 2013

 

Berechneter Energiebedarf des Gebäudes

Primärenergiebedarf

80

Registriernummer ?

SH-2019-002916966

"Gesamtenergieeffizienz"

CO,-Emissionen ® kg/(m?-a)

100 120

Anforderungen gemäß EnEV*

Primärenergiebedarf
Ist-Wert kWh/(m?-a) Anforderungswert

Mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten
Sommerlicher Wärmeschutz (bei Neubau)

kWh/(m?:a)

DO eingehalten
D eingehalten

Endenergiebedarf

Für Energiebedarfsberechnungen verwendetes Verfahren

OD Verfahren nach Anlage 2 Nummer 2 EnEV

D Verfahren nach Anlage 2 Nummer 3 EnEV ("Ein-Zonen-Modell")
DO Vereinfachungen nach $ 9 Absatz 2 EnEV

OD Vereinfachungen nach Anlage 2 Nummer 2.1.4 EnEV

Jährlicher Endenergiebedarf in kWWh/(m?-a) für

Energieträger Heizung Warmwasser

Endenergiebedarf Wärme
Endenergiebedarf Strom

Angaben zum EEWärmeG ®

Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme-und
Kältebedarfs auf Grund des Erneuerbare-Energien-Wärme-
gesetzes (EEWärmeG)

Art: Deckungsanteil:

Ersatzmaßnahmen

Die Anforderungen des EEWärmeG werden durch die
Ersatzmaßnahme nach $ 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG
erfüllt

DI Die nach $ 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG verschärften
Anforderungswerte der EnEV sind eingehalten.
Verschärfter Anforderungswert

Primärenergiebedarf: kWh/(m?-a)

DO Die in Verbindung mit $ 8 EEWärmeG um %
verschärften Anforderungswerte der EnEV sind eingehalten.
Verschärfter Anforderungswert

Primärenergiebedarf: kWh/(m?-a)

 

1 2

siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises

® nur bei Neubau

Hottgenroth Software, HS Verbrauchspass 3,3.46

Beleuchtung

siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises
* nur bei Neubau sowie bei Modernisierung im Fall des $ 16 Absatz 1 Satz 3EnEV
nur bei Neubau im Fall der Anwendung von 8 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG

Eingebaute Kühlung einschl.

Befeuchtung

[Pflichtangabe in Immobilienanzeigen]

[Pflichtangabe in Immobilienanzeigen]

Fläche [m?] | Anteil [%]

weitere Zonen in der Anlage

 

| Erläuterungen zum Berechnungsverfahren

Die Energieeinsparverordnung lässt für die Berechnung des Energiebe-
darfs in vielen Fällen neben dem Berechnungsverfahren alternative Ver-
einfachungen zu, die im Einzelfall zu unterschiedlichen Ergebnissen

führen können. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen
erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsäch-
lichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifi-
sche Werte nach der EnEV pro Quadratmeter beheizte/gekühlte Netto-
grundfläche.

 

® freiwillige Angabe
5 nur Hilfsenergiebed...
2

ENERGIEAUSWEIS srucnmonngenause

gemäßden 8$ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom '

18. November 2013

 

Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes

Endenergieverbrauch

Registriernummer ? SH-2019-002916966

Endenergieverbrauch Wärme
[Pflichtangabe in Immobilienanzeigen]

57,9 _kWhl(m’-a)

80 100 120 140

X. Warmwasser enthalten

Der Wert enthält den Stromverbrauch für

OD] Zusatzheizung ED] Warmwasser

Verbrauchserfassung

Zeitraum
Energieträger *

Gebäudenutzung

Gebäudekategorie/
Nutzung

Verwaltungsgebäude /
Amtsgebäude

1
3

Hottgenroth Software, HS Verbrauchspass 3.3.46

 

siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises

veröffentlicht unter www.bbsr-energieeinsparung.de durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

2 Vergleichswert dieser Gebäudekategorie
i für Heizung und Warmwasser °

Endenergieverbrauch Strom
[Pflichtangabe in Immobilienanzeigen]

16,4  kWhi(m?a)
30

T VeBERTEWEN dieser Gebäudekategorie
i ' für Strom ®

a

DO Lüftung X eingebaute Beleuchtung D Kühlung X Sonstiges

Energie-
verbrauch

Primär-
energie-

Anteil

Energieverbrauch \Narmiasser

93,2 kWh/(m?-a)

 

Erläuterungen zum Verfahren

Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchs-
kennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung
vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro

Heizung und
Warmwasser

Quadratmeter beheizte/gekühlte Nettogrundfläche. Der
tatsächliche Energieverbrauch eines Gebäudes weicht
insbesondere wegen desWitterungseinflusses undsich
ändernden Nutzerverhaltens von den angegebenen
Kennwerten ab.

 

? siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises

* gegebenenfalls auch Leerstandszuschläge in kWh
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ENERGIEAUSWEIS srucnwonngeause

gemäßden 88 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)vom' 18. November 2013

 

Empfehlungen des Ausstellers Registriernummer ? SH-2019-002916966 ©

Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung

Maßnahmen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz sind DD möglich X nicht möglich

       

       
   
   
    
    

Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen

empfohlen (freiwillige Angaben)

   
 
 
 
    
  
  

 
   
 

  
 
  

 
   

geschätzte
Bau- oder Maßnahmenbeschreibung in eschätzte Kosten pro
Anlagenteile einzelnen Schritten IR Os eingesparte

 
 
 
  
 

  
     
   
 
 

mit größerer Kilowatt-

Modernisierung fionzzeit

D weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt

          
   

Hinweis: Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information.

Sie sind kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung.
Genauere Angaben zu den Empfehlungen sind Consultherma, Joachim Kremp
erhältlich bei/unter: Schmiedestraße 14a, 24813 Schülp

Ergänzende Erläuterungen zu den Angaben im Energieausweis (Angaben freiwillig)

 

 

1

2

siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises

Hottgenroth Software, HS Verbrauchspass 3.3.46
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E N E RG \ EA U SWE IS für Nichtwohngebäude

gemäßden 8$ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom '

18. November 2013

 

Erläuterungen

Angabe Gebäudeteil - Seite 1

Bei Nichtwohngebäuden, die zu einem nicht unerheblichen Anteil zu Wohn-
zwecken genutzt werden, ist die Ausstellung des Energieausweises gemäß
dem Muster nach Anlage 7 auf den Gebäudeteil zu beschränken, der
getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln ist (siehe im Einzelnen $ 22
EnEV). Dies wird im Energieausweis durch die Angabe „Gebäudeteil“ deut-
lich gemacht.

Erneuerbare Energien — Seite 1
Hier wird darüber informiert, wofür und in welcher Art emeuerbare Energien

genutzt werden. Bei Neubauten enthält Seite 2 (Angaben zum EEWärmeG)
dazu weitere Angaben.

Energiebedarf - Seite 2
Der Energiebedarf wird hier durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den

Endenergiebedarf für die Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute Be-
leuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werden rechne-
risch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bau-
unterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standar-
disierten Randbedingungen (z.B. standardisierte Klimadaten, definiertes
Nutzerverhalten,standardisiertelnnentemperaturundinnere\WVärmegewinne)
berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudesun-
abhängig vom Nutzerverhalten und von der Wetterlage beurteilen. Insbeson-
dere wegen der standardisierten Randbedingungen erlauben die angege-
-benen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrau...

Primärenergiebedarf — Seite 2
Der Primärenergiebedarf bildet die Energieeffizienz des Gebäudes ab. Er

berücksichtigt neben der Endenergie auch die sogenannte „Vorkette“ (Er-
kundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten
Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Ein
kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energie-
effizienz sowie eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienut-
zung. Die angegebenen Vergleichswerte geben für das Gebäude die Anfor-
derungen der EnEV an, die zum Zeitpunkt der Ausstellung des Energie-
ausweises galt. Sie sind im Fall eines Neubaus oder einer Modernisierung
des Gebäudes, die nach den Vorgaben des $ 9 Absatz 1 Satz 2 EnEV
durchgeführt wird, einzuhalten. Bei Bestandsgebäuden dienen sie zur Orien-
tierung hinsichtlich der energetischen Qualität des Gebäudes. Zusätzlich
können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO,-Emissionen des
Gebäudes freiwillig angegeben werden.

Der Endwert der Skala zum Primärenergiebedarf beträgt, auf die Zehnerstel-
le gerundet, das Dreifache des Vergleichswerts „EnEV Anforderungswert
modernisierter Altbau“ (140 % des „EnEV Anforderungswerts Neubau‘).

Wärmeschutz — Seite 2

Die EnEV stellt bei Neubauten und bestimmten baulichen Änderungen auch
Anforderungen an die energetische Qualität aller wärmeübertragenden Um-
fassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) sowie bei Neubauten
an den sommerlichen Wärmeschutz (Schutz vor Überhitzung) eines Gebäu-
des.

Pflichtangaben für Immobilienanzeigen - Seite 2 und 3
Nach der EnEV besteht die Pflicht, in Immobilienanzeigen die in $ 16a

Absatz 1 genannten Angaben zu machen. Die dafür erforderlichen Angaben
sind dem Energieausweis zu entnehmen, je nach Ausweisart der Seite 2
oder 3.

! siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises

Holtgenroth Software, HS Verbrauchspass 3.3.46

Endenergiebedarf - Seite 2

Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich
benötigteEnergiemengefür Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung,
Lüftung und Kühlungan.Er wird unter Standardklima und Standardnutzungs-
bedingungen errechnet und ist ein Indikator für die Energieeffizienz eines
Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energie-
menge, die dem Gebäude unter Annahme von standardisierten Bedingungen
und unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, da-
mit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, die notwen-
dige Lüftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden können. Ein
kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf und damit eine hohe
Energieeffizienz.

Angaben zum EEWärmeG - Seite 2

Nach dem EEWärmeG müssen Neubauten in bestimmtem Umfang emeuer-
bare Energien zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfs nutzen. In dem
Feld „Angaben zum EEWärmeG“ sind die Art der eingesetzten erneuerbaren
Energien und der prozentuale Anteil der Pflichterfüllung abzulesen. Das Feld
„ersatzmaßnahmen“ wird ausgefüllt, wenn die Anforderungen des
EEWärmeß teilweise oder vollständig durchMaßnahmen zurEinsparung von
Energie erfüllt werden. Die Angaben dienen gegenüber der zuständigen Be-
hörde als Nachweis des Umfangs der Pflichterfüllung durch die Ersatzmaß-
nahme und der Einhaltung der für das Gebäude geltenden verschärften
Anforderungswerte der EnEV.

Endenergieverbrauch — Seite 3
Die Angaben zum Endenergieverbrauch von Wärme und Strom werden für

das Gebäude auf der Basis der Abrechnungen von Heizkosten bzw. der
Abrechnungen von Energielieferanten ermittelt. Dabei werden die Energie-
verbrauchsdaten des gesamten Gebäudes und nicht der einzelnen Nutzein-
heiten zugrunde gelegt. Die so ermittelten Werte sind spezifische Werte pro
Quadratmeter Nettogrundfläche nach der EnEV. Der erfasste Energiever-
brauch für die Heizung wird anhand der konkreten örtlichen Wetterdaten und
mithilfe von Klimafaktoren auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerech-
net. Die Angaben zum Endenergie verbrauch geben Hinweise auf die energe-
tische Qualität des Gebäudes. Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen
Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist
jedoch nicht möglich. Der tatsächliche Verbrauch einer Nutzungseinheit oder
eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und
sich ändemden Nutzerverhaltens oder sich ändernder Nutzungen vom ange-
gebenen Endenergieverbrauch ab.

Im Fall längerer Leerstände wird hierfür einpauschaler Zuschlag rechnerisch
bestimmt und in die Verbrauchserfassung einbezogen. Ob und inwieweit der-
artige Pauschalen in die Erfassung eingegangen sind, ist der Tabelle „Ver-
brauchserfassung“ zu entnehmen.

Die Vergleichswerte ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger Gebäu-
de. Kleinere Verbrauchswerte als der Vergleichswert signalisieren eine gute
energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestand dieses Gebäude-
typs. Die Endwerte der beiden Skalen zum Endenergieverbrauch betragen,
auf die Zehnerstelle gerundet, das Doppelte des jeweiligen Vergleichswe...

Primärenergieverbrauch - Seite 3
Der Primärenergieverbrauch gehtaus dem fürdas Gebäude insgesamt ermit-

telten Endenergieverbrauch für Wärme und Strom hervor. Wie der Primär-
energiebedarf wirder mithilfe von Umrechnungsfaktoren ermittelt, diedie Vor-
kette der jeweils eingesetzten Energieträger berücksichtigen.
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