09_ErnergieausweisDLZ
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Energiebedarfsausweis Hauptgebäude“
ENERGIEAUSWEIS srnienwonngenäuse gemäßden 8$ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)vom' 18. November 2013 . . 2 Gültig bis: 11.10.2029 Registriernummer SH-2019-002916966 Gebäude Hauptnutzung / a A Gebäudekategorie Verwaltungsgebäude / Amtsgebäude Adresse Hauptstr. 2, 24852 Eggebek Gebäudeteil Gesamtes Gebäude N ge as Baujahr Wärmeerzeuger °* Nettogrundfläche ° 3.247,0 m? Wesentliche Energieträger für Heizung und Warmwasser ° Eriges E Art der Lüftung / Kühlung ? X Fensterlüftung OD Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung OD Anlage zur D Schachtlüftung OD Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung Kühlung 8 3 Anlass der Ausstellung DO) Neubau D Modernisierung }X( Aushangpflicht des Energieausweises D Vermietung / Verkauf (Anderung / Erweiterung) DI Sonstiges (freiwillig) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter Annahme von standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche. Teil des Energieausweisess sind die Modernisierungsempfehlungen (Seite 4). OD] Der Energieausweis wurde auf der Grundage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt (Energiebedarfsausweis). Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Modernisierungen nach 8 16 Absatz 1 Satz 3 EnEV. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EnEV zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises (Erläuterungen - siehe Seite 5). X Der Energieausweis wurde auf der Grundage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt (Energieverbrauchsausweis). Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Die Vergleichswerte beruhen auf statistischen Auswertungen. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch DO Eigentümer X Aussteller D Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. CONSULTHERMA Aussteller: Dipl. Ing. Joachim Kremp Schmiedestraße 14a, 24813 Schülp Mobil 0171/64 77 271 Consultherma joachim.kremp@consultherma.de Joachim Kremp www.CoasulTherma.de Schmiedestraße 14a 24813 Schülp 12.10.2019 Ausstellungsdatum Unterschrift des Ausstellers ' Datum der angewendeten EnEV, gegebenenfalls angewendeten Änderungsverordnung zur EnEV 2 Bei nicht rechtzeitiger Zuteilung der Registriemummer ($ 17 Absatz 4 Satz 4 und 5 EnEV) ist das Datum der Antragstellung einzutragen; die Registriernummer ist nach deren Eingang nachträglich einzusetzen. ? Mehrfachangaben möglich * bei Wärmenetzen Baujahr der Übergabestation ° Nettogrundfläche ist im Sinne der EnEV ausschließlich der beheizte / gekühlte Teil der Nettogrundfläche Hottgenroth Software, HS Verbrauchspass 3.3.46
ENERGIEAUSWEIS sruentwonngenaude gemäß den 8$ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ' 18. November 2013 Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Primärenergiebedarf 80 Registriernummer ? SH-2019-002916966 "Gesamtenergieeffizienz" CO,-Emissionen ® kg/(m?-a) 100 120 Anforderungen gemäß EnEV* Primärenergiebedarf Ist-Wert kWh/(m?-a) Anforderungswert Mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten Sommerlicher Wärmeschutz (bei Neubau) kWh/(m?:a) DO eingehalten D eingehalten Endenergiebedarf Für Energiebedarfsberechnungen verwendetes Verfahren OD Verfahren nach Anlage 2 Nummer 2 EnEV D Verfahren nach Anlage 2 Nummer 3 EnEV ("Ein-Zonen-Modell") DO Vereinfachungen nach $ 9 Absatz 2 EnEV OD Vereinfachungen nach Anlage 2 Nummer 2.1.4 EnEV Jährlicher Endenergiebedarf in kWWh/(m?-a) für Energieträger Heizung Warmwasser Endenergiebedarf Wärme Endenergiebedarf Strom Angaben zum EEWärmeG ® Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme-und Kältebedarfs auf Grund des Erneuerbare-Energien-Wärme- gesetzes (EEWärmeG) Art: Deckungsanteil: Ersatzmaßnahmen Die Anforderungen des EEWärmeG werden durch die Ersatzmaßnahme nach $ 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG erfüllt DI Die nach $ 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG verschärften Anforderungswerte der EnEV sind eingehalten. Verschärfter Anforderungswert Primärenergiebedarf: kWh/(m?-a) DO Die in Verbindung mit $ 8 EEWärmeG um % verschärften Anforderungswerte der EnEV sind eingehalten. Verschärfter Anforderungswert Primärenergiebedarf: kWh/(m?-a) 1 2 siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises ® nur bei Neubau Hottgenroth Software, HS Verbrauchspass 3,3.46 Beleuchtung siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises * nur bei Neubau sowie bei Modernisierung im Fall des $ 16 Absatz 1 Satz 3EnEV nur bei Neubau im Fall der Anwendung von 8 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG Eingebaute Kühlung einschl. Befeuchtung [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen] [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen] Fläche [m?] | Anteil [%] weitere Zonen in der Anlage | Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Die Energieeinsparverordnung lässt für die Berechnung des Energiebe- darfs in vielen Fällen neben dem Berechnungsverfahren alternative Ver- einfachungen zu, die im Einzelfall zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsäch- lichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifi- sche Werte nach der EnEV pro Quadratmeter beheizte/gekühlte Netto- grundfläche. ® freiwillige Angabe 5 nur Hilfsenergiebed...
ENERGIEAUSWEIS srucnmonngenause gemäßden 8$ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ' 18. November 2013 Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes Endenergieverbrauch Registriernummer ? SH-2019-002916966 Endenergieverbrauch Wärme [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen] 57,9 _kWhl(m’-a) 80 100 120 140 X. Warmwasser enthalten Der Wert enthält den Stromverbrauch für OD] Zusatzheizung ED] Warmwasser Verbrauchserfassung Zeitraum Energieträger * Gebäudenutzung Gebäudekategorie/ Nutzung Verwaltungsgebäude / Amtsgebäude 1 3 Hottgenroth Software, HS Verbrauchspass 3.3.46 siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises veröffentlicht unter www.bbsr-energieeinsparung.de durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 2 Vergleichswert dieser Gebäudekategorie i für Heizung und Warmwasser ° Endenergieverbrauch Strom [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen] 16,4 kWhi(m?a) 30 T VeBERTEWEN dieser Gebäudekategorie i ' für Strom ® a DO Lüftung X eingebaute Beleuchtung D Kühlung X Sonstiges Energie- verbrauch Primär- energie- Anteil Energieverbrauch \Narmiasser 93,2 kWh/(m?-a) Erläuterungen zum Verfahren Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchs- kennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Heizung und Warmwasser Quadratmeter beheizte/gekühlte Nettogrundfläche. Der tatsächliche Energieverbrauch eines Gebäudes weicht insbesondere wegen desWitterungseinflusses undsich ändernden Nutzerverhaltens von den angegebenen Kennwerten ab. ? siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises * gegebenenfalls auch Leerstandszuschläge in kWh
ENERGIEAUSWEIS srucnwonngeause gemäßden 88 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)vom' 18. November 2013 Empfehlungen des Ausstellers Registriernummer ? SH-2019-002916966 © Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung Maßnahmen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz sind DD möglich X nicht möglich Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen empfohlen (freiwillige Angaben) geschätzte Bau- oder Maßnahmenbeschreibung in eschätzte Kosten pro Anlagenteile einzelnen Schritten IR Os eingesparte mit größerer Kilowatt- Modernisierung fionzzeit D weitere Empfehlungen auf gesondertem Blatt Hinweis: Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude dienen lediglich der Information. Sie sind kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung. Genauere Angaben zu den Empfehlungen sind Consultherma, Joachim Kremp erhältlich bei/unter: Schmiedestraße 14a, 24813 Schülp Ergänzende Erläuterungen zu den Angaben im Energieausweis (Angaben freiwillig) 1 2 siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises Hottgenroth Software, HS Verbrauchspass 3.3.46
E N E RG \ EA U SWE IS für Nichtwohngebäude gemäßden 8$ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom ' 18. November 2013 Erläuterungen Angabe Gebäudeteil - Seite 1 Bei Nichtwohngebäuden, die zu einem nicht unerheblichen Anteil zu Wohn- zwecken genutzt werden, ist die Ausstellung des Energieausweises gemäß dem Muster nach Anlage 7 auf den Gebäudeteil zu beschränken, der getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln ist (siehe im Einzelnen $ 22 EnEV). Dies wird im Energieausweis durch die Angabe „Gebäudeteil“ deut- lich gemacht. Erneuerbare Energien — Seite 1 Hier wird darüber informiert, wofür und in welcher Art emeuerbare Energien genutzt werden. Bei Neubauten enthält Seite 2 (Angaben zum EEWärmeG) dazu weitere Angaben. Energiebedarf - Seite 2 Der Energiebedarf wird hier durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf für die Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute Be- leuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werden rechne- risch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bau- unterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standar- disierten Randbedingungen (z.B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten,standardisiertelnnentemperaturundinnere\WVärmegewinne) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudesun- abhängig vom Nutzerverhalten und von der Wetterlage beurteilen. Insbeson- dere wegen der standardisierten Randbedingungen erlauben die angege- -benen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrau... Primärenergiebedarf — Seite 2 Der Primärenergiebedarf bildet die Energieeffizienz des Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die sogenannte „Vorkette“ (Er- kundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energie- effizienz sowie eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienut- zung. Die angegebenen Vergleichswerte geben für das Gebäude die Anfor- derungen der EnEV an, die zum Zeitpunkt der Ausstellung des Energie- ausweises galt. Sie sind im Fall eines Neubaus oder einer Modernisierung des Gebäudes, die nach den Vorgaben des $ 9 Absatz 1 Satz 2 EnEV durchgeführt wird, einzuhalten. Bei Bestandsgebäuden dienen sie zur Orien- tierung hinsichtlich der energetischen Qualität des Gebäudes. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO,-Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden. Der Endwert der Skala zum Primärenergiebedarf beträgt, auf die Zehnerstel- le gerundet, das Dreifache des Vergleichswerts „EnEV Anforderungswert modernisierter Altbau“ (140 % des „EnEV Anforderungswerts Neubau‘). Wärmeschutz — Seite 2 Die EnEV stellt bei Neubauten und bestimmten baulichen Änderungen auch Anforderungen an die energetische Qualität aller wärmeübertragenden Um- fassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) sowie bei Neubauten an den sommerlichen Wärmeschutz (Schutz vor Überhitzung) eines Gebäu- des. Pflichtangaben für Immobilienanzeigen - Seite 2 und 3 Nach der EnEV besteht die Pflicht, in Immobilienanzeigen die in $ 16a Absatz 1 genannten Angaben zu machen. Die dafür erforderlichen Angaben sind dem Energieausweis zu entnehmen, je nach Ausweisart der Seite 2 oder 3. ! siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises Holtgenroth Software, HS Verbrauchspass 3.3.46 Endenergiebedarf - Seite 2 Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigteEnergiemengefür Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlungan.Er wird unter Standardklima und Standardnutzungs- bedingungen errechnet und ist ein Indikator für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energie- menge, die dem Gebäude unter Annahme von standardisierten Bedingungen und unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, da- mit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, die notwen- dige Lüftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden können. Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz. Angaben zum EEWärmeG - Seite 2 Nach dem EEWärmeG müssen Neubauten in bestimmtem Umfang emeuer- bare Energien zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfs nutzen. In dem Feld „Angaben zum EEWärmeG“ sind die Art der eingesetzten erneuerbaren Energien und der prozentuale Anteil der Pflichterfüllung abzulesen. Das Feld „ersatzmaßnahmen“ wird ausgefüllt, wenn die Anforderungen des EEWärmeß teilweise oder vollständig durchMaßnahmen zurEinsparung von Energie erfüllt werden. Die Angaben dienen gegenüber der zuständigen Be- hörde als Nachweis des Umfangs der Pflichterfüllung durch die Ersatzmaß- nahme und der Einhaltung der für das Gebäude geltenden verschärften Anforderungswerte der EnEV. Endenergieverbrauch — Seite 3 Die Angaben zum Endenergieverbrauch von Wärme und Strom werden für das Gebäude auf der Basis der Abrechnungen von Heizkosten bzw. der Abrechnungen von Energielieferanten ermittelt. Dabei werden die Energie- verbrauchsdaten des gesamten Gebäudes und nicht der einzelnen Nutzein- heiten zugrunde gelegt. Die so ermittelten Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche nach der EnEV. Der erfasste Energiever- brauch für die Heizung wird anhand der konkreten örtlichen Wetterdaten und mithilfe von Klimafaktoren auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerech- net. Die Angaben zum Endenergie verbrauch geben Hinweise auf die energe- tische Qualität des Gebäudes. Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich. Der tatsächliche Verbrauch einer Nutzungseinheit oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändemden Nutzerverhaltens oder sich ändernder Nutzungen vom ange- gebenen Endenergieverbrauch ab. Im Fall längerer Leerstände wird hierfür einpauschaler Zuschlag rechnerisch bestimmt und in die Verbrauchserfassung einbezogen. Ob und inwieweit der- artige Pauschalen in die Erfassung eingegangen sind, ist der Tabelle „Ver- brauchserfassung“ zu entnehmen. Die Vergleichswerte ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger Gebäu- de. Kleinere Verbrauchswerte als der Vergleichswert signalisieren eine gute energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestand dieses Gebäude- typs. Die Endwerte der beiden Skalen zum Endenergieverbrauch betragen, auf die Zehnerstelle gerundet, das Doppelte des jeweiligen Vergleichswe... Primärenergieverbrauch - Seite 3 Der Primärenergieverbrauch gehtaus dem fürdas Gebäude insgesamt ermit- telten Endenergieverbrauch für Wärme und Strom hervor. Wie der Primär- energiebedarf wirder mithilfe von Umrechnungsfaktoren ermittelt, diedie Vor- kette der jeweils eingesetzten Energieträger berücksichtigen.