Informationsschreibenfinal212-2019.pdf

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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Entstandene Kosten der Vereidigung der neuen Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer

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per E-Mail an: n.diederich.p9x35cbpt9@fragdenstaat.de Berlin, 14. Oktober 2019 Geschäftszeichen: ZR 4-1334-IFG-212/2019 Bezug: 1. Ihr Schreiben vom 25. Juli 2019 2. Schreiben vom 8. August 2019 3. Schreiben vom 6. September 2019 Anlagen: - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Diederich, mit Ihrer E-Mail vom 25. Juli 2019 baten Sie: „bitte senden Sie mir Folgendes zu: Referat ZR 4 Geheimschutz, Informationsfreiheit bearbeitet von: Frau Hertling Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: +49 30 227-35230 Fax: +49 30 227-36054 informationsfreiheit.zr4@bundestag.de Dienstgebäude: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1 10117 Berlin Am Mittwoch, den 24. Juli 2019, wurde die neue Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp- Karrenbauer, vereidigt. Im Zuge dessen mussten einige Parlamentarier aus der sog. Sommerpause wieder in den deutschen Bundestag zurückbeordert werden. Folgende Fragen stellen sich: (1) Wieviel der Kosten für die An- und Abreise der Bundestagsabgeordneten zur Vereidigung der neuen Bundesministerin für Verteidigung wurden durch den Fiskus bezahlt? (2) Wieviele Bundestagsabgeordnete mussten zurückbeordert werden?“ Bezüglich Ihres Antrags weise ich auf Folgendes hin: Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 IFG ist der Deutsche Bundestag zur Herausgabe von amtlichen Informationen verpflichtet, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt und keine Ausschlussgründe entsprechend der §§ 3 ff. IFG vorliegen. Ein Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG besteht nur, soweit die begehrten Informationen bei der auskunftspflichtigen Stelle tatsächlich vorhanden sind.
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Seite 2 Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und außerhalb des IFG möchte ich Sie zunächst darüber informieren, dass die Abgeordneten zwar einer allgemeinen Verpflichtung zur Teilnahme an den Arbeiten des Deutschen Bundestages unterliegen, daraus aber keine konkrete Pflicht zur Teilnahme an den Plenarsitzungen folgt. Vielmehr entscheiden sich die Abgeordneten im Rahmen ihres freien Mandats aus Art. 38 GG selbst, ob, wann und in welchem Umfang sie an den Sitzungen des Deutschen Bundestages teilnehmen oder ob sie sich anderen Mandatstätigkeiten wie etwa der Teilnahme an Gremiensitzungen, der Wahrnehmung von Wahlkreisterminen oder dem Studium von Vorlagen und Dokumenten widmen, oder auch ob sie private Termine wahrnehmen. Insbesondere obliegt es den Abgeordneten selbst, zu entscheiden, ob und wann sie sich in sitzungsfreien Zeiten wie etwa der parlamentarischen Sommerpause in Berlin aufhalten. An Sitzungstagen, welche der Präsident in Benehmen mit dem Ältestenrat bestimmt, gibt es eine Präsenzpflicht insofern, als die Abgeordneten gemäß § 14 des Abgeordnetengesetzes ihre Anwesenheit nachweisen müssen. Tun sie dies nicht, erfolgt ein Abzug von der Kostenpauschale. Die von Ihnen angesprochene Sondersitzung des Deutschen Bundestages anlässlich der Vereidigung Annegret Kramp- Karrenbauers hat der Präsident des Deutschen Bundestages auf Verlangen der Bundesregierung in der parlamentarischen Sommerpause einberufen. Er hat den Tag der Sondersitzung als Sitzungstag im Sinne des § 14 AbgG bestimmt, so dass grundsätzlich alle 709 Abgeordneten ihre Anwesenheit in Berlin nachweisen mussten. Wenn der Präsident des Deutschen Bundestages die Abgeordneten außerhalb der Sitzungswochen zu einer Sondersitzung nach Berlin einberuft, werden die notwendigen Kosten der An- und Abreise der MdBs – wie auch bei regulären Sitzungen – vom Bundestag getragen. Für die Sondersitzung anlässlich der Vereidigung der Bundesministerin der Verteidigung am 24. Juli 2019 sind Reisekosten in Höhe von 193.530,19 € entstanden. Wie bei
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Seite 3 anderen Sitzungen auch entfällt der Großteil der Kosten auf die Anreise aus dem Wahlkreis nach Berlin. Sollten Sie über diese allgemeine Auskunft hinaus einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, bitte ich Sie, mir dies bis zum 28. Oktober 2019 mitzuteilen und Ihre vollständige postalische Anschrift anzugeben. Ansonsten werde ich davon ausgehen, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen und das Verwaltungsverfahren ohne weitere Nachricht einstellen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Hertling
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