Informationsschreiben-136-2019_geschwaerzt.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Fehlende Veröffentlichungspflichtige Angaben von Frau Julia Klöckner

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per E -Mail an: ██████████████████████████ Berlin, 2. September 2019 Geschäftszeichen: ZR 4-1334-IFG-136/2019 Bezug: 1. Ihre E-Mail vom 8. August 2019 2. Schreiben vom 9. August 2019 Anlagen: - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Referat ZR 4 Geheimschutz, Informationsfreiheit „bitte senden Sie mir Folgendes zu: bearbeitet von: ████████ Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: +49 30 227-35230 (Vz) Fax: +49 30 227-36054 informationsfreiheit.zr4@bundestag.de Begründung für das fehlen der Veröffentlichungspflichtigen Angaben von Frau Julia Klöckner auf der Webseite des Deutschen Bundestags“. Dienstgebäude: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1 10117 Berlin Sehr geehrter Herr Konoppke, mit E-Mail vom 8. August 2019 baten Sie: Bezüglich Ihres Antrags weise ich auf Folgendes hin: Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 IFG ist der Deutsche Bundestag zur Herausgabe von amtlichen Informationen verpflichtet, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt und keine Ausschlussgründe entsprechend der §§ 3 ff. IFG vorliegen. Ein Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG besteht nur, soweit die begehrten Informationen bei der auskunftspflichtigen Stelle tatsächlich vorhanden sind. Der Bereich der spezifisch- parlamentarischen Tätigkeit ist dagegen von dem Anwendungsbereich des IFG ausgenommen (vgl. BT-Drs. 15/4493, S.8). Meinungen, Wertungen und Rechtsauskünfte sind vom Anwendungsbereich des IFG nicht erfasst.
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Seite 2 Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und außerhalb des IFG teile ich Ihnen mit: Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner ist kein Mitglied des Deutschen Bundestages. Sie unterliegt daher keinen Veröffentlichungspflichten nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages. Sollten Sie über diese Auskunft hinaus einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, bitte ich Sie, mir dies bis zum 16. September 2019 mitzuteilen und dabei Ihre vollständige postalische Anschrift anzugeben. Ansonsten werde ich davon ausgehen, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen und das Verwaltungsverfahren ohne weitere Nachricht einstellen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag █████
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