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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens“
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Vom LeilunEsbereich auszut:illsn Berlin,30. Januar2020 TGB-Nr. s-200124-015 zur lnformation Eingang Leitunq 31.01.2020 StN t?r yr' ,-'l t9, z-\-{.r-> eDW-M- Nr.: 2o2o.o1.24IOOO28 a.d.D. S.- "- Jr ri'i .ScV<-: ( cS.-r a-' V l.r/o1 Betr.: Stellungnahme zum Schreiben von Sts'in Gebers (BMAS) zur Förderung der Zustellung von Zeitungen vom 23. Januar 2020 A r ' ..',,' r''/ ' \ikl c' ^ ')/rv ..[: \ir\' or. ot. \..' . 5\ n /. ,-r;. Lr- y- ln Die Staatssekretärinnen und die Staatssekretäre ! 0 haben Abdruck erhalten. ' o*c' ' hl/< l. Kernsatz )'fuA o'1"' 'lat Wir plädieren dafür, eine Umsetzungder.ZuFtelförderung durch das BMWI abzulehnen. U.r{/Q1r UJna ll. sachverhatt l.{If'ffi' Die ursprünglich im Koalitionsvertrag vorgesehene Absenkung des Rentenversiche- rungsbeitrags für geringfügig beschäftigte Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller (Zuständigkeit BMAS) war rechtstechnisch und ordnungspolitisch nicht möglich. stattdessen wird nunmehr eine Förderung der Zustellung von AbonnemenEeitun- gen und Anzeigenblättern vorgesehen. Der Haushaltsgesetzgeber hat hierfür für das Haushaltsjahr 2020 40 Mio. Euro Fördergelder bereitgestellt. Mit Schreiben vom 23. Januar 2020 hat sich StS'in Leonie Gebers (BMAS) im Hinblick auf die Umsetzunq dieser Förderung an Sie und BKM gewandt. Das BMAS ist der Auffassung, dass die geplante Förderung nicht in seine Zuständig' keit falle (keine sozialrechtliche Maßnahme, keine Bereitstellung sozialpolitischer Hilfen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) und das BMAS weder über die erforderliche Verwaltungskompetenz noch über eine geeignete Infrastruktur (nachgeordneter Be- reich) verfüge. Vielmehr gehe es um die finanzielle Unterstützung und damit wirt- schaftliche Förderung von Unternehmen der Zeitungsbranche (somit implizit Zu- ständigkeit von BMW| oder BKM). 1
-2- Hierzu schlägt sie ein Gespräch zwischen BMAS, BKM und BMW| vor. BKM hat uns bereits auf Fachebene mitgeteilt, dass eine Zuständigkeit der BKM zur Umsetzung der Förderung (ebenfalls) abgelehnt werde. BKM verfüge anders als BMW| (insb. BAFA) insbesondere über keinen nachgeordneten Bereich zur Abwicklung einer Förderung. lll. Stellunqnahme Wir plädieren dafür, die Umsetzung der Zustellförderung 4ig[,! zu übernehmen. |lständig für die finanzielle Entlastung der Abonnementzeitungen und Anzeigenblätter Vwar laut Koalitionsvertrag BMAS. Einer Umsetzung durch das BMAS steht auch nicht entgegen, dass das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel nun auf anderem Wege (staat- liche Förderung statt Senkung der Rentenversicherungsbeiträge) erreicht werden soll. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass der vorgesehene Förderbetrag auf Betreiben der CDU-/CSU-Fraktion in der Bereinigungssitzung erheblich (von knapp 100 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro) gekützt worden ist. Weder BMWi noch BKM sollten daher die Umsetzunq der Förderunq übernehmen (so auch BKM). deren Küzunq zudem bei der Branche (insb. BDZV und VDZ) auf harsche Kritik stieß. BDZV erachtet die Förderhöhe als nahezu lächerlich, VDZ kommt (zumindest in diesem Haushaltsjahr) gar nicht in den Genuss einer Förderung der Zeitschriftenzustellung. Für eine Umsetzung der Zustellförderung durch BMAS spricht zudem, dass der För- derbetrag im Haushalt des BMAS eingestellt worden ist. Die verwaltungstechnisch aufüvendige Umsetzung (womöglich differenziert nach Stadt-, Land- und Mischregio- nen) erfordert zudem die Einrichtung eines Förderinstruments (vgl. dem Schreiben beigefügtes Eckpunkte-Papier) anhand einer zur entwickelnden Förderrichtlinie. Das ist mit erheblichem Personalbedarf verbunden, für den im BMWi-Haushalt keine entsprechenden Stellen bereitgestellt wurden. Das Referat VlA3 verfügt als reines Rechtsreferat jedenfalls weder über einen Haushaltstitel noch über die für die Erarbei- tung von Förderrichtlinien erforderliche Expertise. Schließlich könnte BMAS mit Blick auf die Infrastruktur ggf. auf die Knappschaft zu- rückgreifen, die auch für die Rentenversicherungsbeiträge für geringfügig Beschäftigte zuständig ist. 2
V(fr3 ß"-J "i fl- ?de u,'^ r\.n Tole - te,o42-V- c {r . ß l,?1i1,fi9f,:T"'" und Energie I : Dr. Ulrich Nußbaum Frau Staatssekretär Staatssekretärin Leonie Gebers HAUSllrsorruFT Schamhorstskaße 34-37 101 1 5 Bedrn Bundesm in isterium für Arbeit und PosrANscHRrFT 1 10'19 Berlin Soziales TEL +49 30 18615 7641 Wilhelmstr.49 re.x *49 30 18615 5105 11017 Berlin DATUM Ber|n, Y Feüuat2o2o Sehr geehrte Frau Kollegin, vielen Dank für lhr Schreiben zur Umsetzung der Förderung der Zustellung von Abonnementzeitungen und Anzeigenblättern vom 23. Januar 2020 und die übersandten Eckounkte vom Oktober 2019. lch teile lhre Auffassung, dass nun rasch mit den Vorbereitungen zur Umsetzung dieser für die Branche wichtigen Förderung begonnen werden muss. lch sehe hierfür jedoch weiterhin das BMAS als fachlich zuständiges Ressort in der Pflicht. Laut Koalitionsvertrag ist das BMAS zuständig fÜr die finanzielle Entlastung der Abonnementzeitungen (und Anzeigenblätter). Einer umsetzung durch lhr Haus steht auch nicht entgegen, dass das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel nun auf anderem Wege (staatliche Förderung statt Senkung der Rentenversicherungsbeiträge) erreicht werden soll. Schließlich wurde der Förderbetrag durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auch im Haushalt des BMAS eingestellt. lm Haushalt des BMWi wurden hingegen keine entsprechenden Mittel bereitgestellt. Mit Blick auf die erforderliche Infrastruktur zur umsetzung eines solchen Förder- programms könnte das BMAS gegebenenfalls auf die Knappschaft zurückgreifen, die auch für die Rentenversicherungsbeiträge für geringfügig Beschäftigte zuständig ist. können Sie der Der Schulz lhrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMWi 1 Dalenschulzerklärung aul www bmwi de/oatenschutzerklärung entnehmen
S-2rq|2 Meine Mitarbeiterinnen und Mitaöeiter sind - wie bisher - geme bereit, an der Ausgestaltung der Förderrichtlinien durch das BMAS mitsuwirken. 2