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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens

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Von:                            <Buero.Gebers@bmas.bund.de>
                                 BUERO-ST-N <BUERO-ST-N@bmwi.bund.de>;
 An:
                                 <k@bkm.bund.de>
 Gesendet am:                    29.01.2020 12:56:50
                                 Zustellförderung, hier: Terminbestätigung 27.02.2020 um
 Betreff:
                                 16:00 Uhr im BMAS

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne bestätige ich Ihnen das Gespräch zwischen Frau Staatssekretärin Gebers, Herrn Staatssekretär Dr.
Nußbaum und Herrn Dr. Winands zum Thema „Zustellförderung“ am Donnerstag, den 27. Februar 2020 um
16:00 Uhr im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Raum 3.002.

Bitte bestätigen Sie die Teilnahme Ihrer Vorgesetzten und teilen Sie mir den Namen der Begleitpersonen bis
zum 19. Februar 2020 an buero.gebers@bmas.bund.de mit. Es gilt das Format +2.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stephanie Mettcher

Büro der Staatssekretärin Leonie Gebers
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Tel.: 030 18 527-2046
Fax: 030 18 527-2048
E-Mail: stephanie.mettcher@bmas.bund.de




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Von:                           <Buero.Gebers@bmas.bund.de>
                                BUERO-ST-N <BUERO-ST-N@bmwi.bund.de>;
 An:
                                <k@bkm.bund.de>
                                <stg@bmf.bund.de>; Braun, Helge
 CC:
                                <Helge.Braun@bk.bund.de>
 Gesendet am:                   23.01.2020 15:38:28
                                Zustellförderung, hier: Schreiben der Staatssekretärin
 Betreff:
                                Gebers

Sehr geehrter Herr Staatssekretär,
sehr geehrter Herr Dr. Winands,

im Auftrag von Frau Staatssekretärin Gebers übersende ich Ihnen beigefügtes Schreiben nebst Anlage
ausschließlich per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stephanie Mettcher

Büro der Staatssekretärin Leonie Gebers
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Tel.: 030 18 527-2046
Fax: 030 18 527-2048
E-Mail: stephanie.mettcher@bmas.bund.de




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Anlage                                                               BMAS, Oktober 2019


         Eckpunkte für eine Förderung der Zustellung und Innovationen von
                   Abonnementzeitungen und Anzeigenblättern.


Journalismus spielt eine wichtige Rolle beim demokratischen Willensbildungsprozess auf
nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Printmedien haben auch im digitalen Zeitalter
eine besondere Bedeutung. Sie sind jedoch durch strukturelle Veränderungen vor große
Herausforderungen gestellt. Insbesondere der Rückgang von Printabonnements und das
Schrumpfen des Marktes für bezahlte Anzeigen in gedruckten Tages- und Wochenzeitun-
gen sowie Anzeigenblättern stellen etablierte und bewährte Geschäftsmodelle in Frage.
Sinkende Abonnementzahlen bzw. Auflagenhöhen verteuern insbesondere die Stückkos-
ten der Zustellung.
Die Versorgung mit gedruckten Exemplaren hat gegenüber Online-Angeboten wesentli-
che Unterschiede. Ein Wegfall von gedruckten Ausgaben ginge mit dem Ausschluss be-
stimmter Zielgruppen von Informationen einher. Darunter fallen Personen mit unzu-
reichendem Zugang zu digitalen Diensten oder gering ausgeprägter Affinität zur Nutzung
digitaler Inhalte. Hinzu kommt, dass gerade der deutsche Zeitungsmarkt nach wie vor
sehr lokal oder regional geprägt ist (vgl. IZA 2019). Anzeigenblättern kommt dabei sowohl
mit Blick auf Informationen aus der Lokalpolitik wie auch bei Organisation und Würdigung
von ehrenamtlichem Engagement eine bedeutsame Rolle zu, indem hierbei quasi-öffentli-
che Güter produziert werden (DIW, 2018).
Der Koalitionsvertrag sieht daher vor, eine Zustellförderung in Form der temporären Re-
duzierung der Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung für auf geringfügig entlohnter
Basis beschäftigte Zeitungszusteller einzuführen (vgl. KoaV 2018). Dies ist jedoch rechts-
technisch und ordnungspolitisch im System der deutschen Sozialversicherung nicht um-
setzbar. Eine Alternative kann ein System zur Förderung der Zustellung als temporäre
Unterstützung bei der digitalen Transformation für Tages- und Wochenzeitungen sowie in
Form der Unterstützung lokaler Vielfalt von Anzeigenblättern sein. Eine solche Unterstüt-
zung setzt voraus, dass arbeits- und sozialrechtliche Standards wie bspw. der Mindest-
lohn eingehalten werden.
Elemente bestehender Fördersysteme in anderen europäischen Ländern können dabei
Hinweise auf Kriterien für eine Zustellförderung geben. Der internationale Vergleich zeigt
jedoch auch, dass eine Zustellförderung in Deutschland nicht 1:1 an bestehenden Förder-
systemen in anderen europäischen Ländern zu orientieren ist, da
a) anderswo direkte Förderung überwiegt, die in Deutschland historisch nicht denkbar ist
und
b) es für die Rolle von Anzeigenblättern keine Äquivalente in den untersuchten Ländern
gibt (vgl. IZA, 2019; DIW, 2018).




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Eine Förderung muss daher einerseits deutschen Besonderheiten andererseits aber auch
Erkenntnissen aus dem internationalen Vergleich Rechnung tragen. Wesentliche Orientie-
rungspunkte für eine Zustellförderung sind:
1. Eine Zustellförderung für Abonnementzeitungen und Anzeigenblättern bietet sich
an, um die Meinungsvielfalt, die demokratische Willensbildung und einen pluralen Journa-
lismus in Deutschland zu unterstützen. Da eine Förderung der Zustellung inhaltlich neutral
ist, hat sie keine Auswirkungen auf die Freiheit der journalistischen Tätigkeit. Zudem redu-
ziert sie Kosten und ermöglicht so Investitionen in die digitale Transformation bzw. trägt
dazu bei, die Vielfalt der u.a. für das Ehrenamt wichtigen Anzeigenblätter zu erhalten.
2. Eine Förderung in Höhe von 100 Mio. Euro pro Jahr, d.h. eine leicht über dem Umfang
der im Koalitionsvertrag zugesagten Entlastung hält das BMAS aus Gründen der vorüber-
gehenden Unterstützung, für sinnvoll. Sie sollte 98 Mio. Euro für die Förderung der derzei-
tigen Zustellung sowie 2 Mio. Euro für die Förderung von Innovationsprojekten zur digita-
len Transformation umfassen. (Vorschlag Finanzrahmen)
3. Eine Förderung der Zustellung von Abonnementzeitungen und Anzeigenblättern muss
sich auf Exemplare beschränken, die die Verlage selbst zustellen oder deren Zustel-
lung von Organisationen sichergestellt wird, die die Verlage mit eigenem wirtschaft-
lichen Risiko (mindestens anteilig) führen oder die nicht bereits anderweitig von staatli-
chen Vergünstigungen profitieren. Die Förderung in Höhe von insgesamt 98 Mio. Euro
könnte auf der Grundlage der unabhängig und regelmäßig testierten Auflagenkontrollen
ADA* und IVW** differenziert nach Stadt-, Land- und Mischregionen erfolgen.
60% der Förderung sollte für die Zustellung von Abonnementzeitungen und 40 % für die
Förderung der Zustellung von Anzeigenblättern bereitgestellt werden. Sie sollte auf die
Höhe der Auflage im jeweils ersten Quartal des förderrelevanten Jahres umgelegt werden
um die Höhe der Förderung pro Exemplar zu berechnen.
Die verfügbaren Mittel werden so auf die alleinige Förderung der Zustellung von Abonne-
mentzeitungen und Anzeigenblättern fokussiert.
4. Die Zustellförderung hat das Ziel, die Zeitungs- bzw. Anzeigenblattverlage in der digita-
len Transformation zeitlich begrenzt zu entlasten und sollte daher nach 5 Jahren evalu-
iert werden. Eine verhältnismäßige Absenkung des Förderbeitrages kann dabei zum Bei-
spiel von
   a) Entwicklungen in der technischen Infrastruktur (z.B. erfolgter Breitbandausbau)
   b) möglichen Veränderungen der Nutzungsgewohnheiten der Leser (z.B. abneh-
      mende Präferenz für Printprodukte in verschiedenen Altersklassen oder für ver-
      schiedene Textformate wie long read oder Hintergrundberichte, die anhand vorlie-
      gender Marktdaten und Marktforschung bewertet werden kann)
   c) und der Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle
abhängig gemacht werden. In der Evaluation sollten Abonnementzeitungen und Anzei-
genblätter getrennt bewertet werden, da dort jeweils unterschiedliche Entwicklungschan-
cen gesehen werden.
5. Die Förderung der Zustellung sollte einher gehen mit der Förderung von Innovations-
projekten der Presseerzeugung, hierfür sollten für Abonnementzeitungen und Anzeigen-
blätter jeweils 1 Mio. Euro der Fördermittel pro Jahr vorgesehen werden.

*ADA: Auflagenkontrolle der Deutschen Anzeigenblätter
**IVW: Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern
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6. Zur Umsetzung sollte ein Förderinstrument eingerichtet werden. Hierfür sollte mög-
lichst an bestehende Fördersysteme Anschluss gefunden werden.




*ADA: Auflagenkontrolle der Deutschen Anzeigenblätter
**IVW: Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern
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               Berlin, 19. Februar 2020
                                                                         TGB-Nr.        T-200204-013

               Gesprächsvorbereitung                                     Eingang
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                                                                                        20.02.2020
                                                                         Leitung
                                                                         eDW-M-         _
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               Betr.                                                     st                                            1_‚
               Gespräch mit StS'in Gebers (В1AS)
                                                                                       i.V. Brö, VIA
               und Herrn Dr. Winands (BKM)                               At_           19.02.20
               zur Umsetzung der Zustellförderung
                                                                                       Bгö; VIA
                                                                         UAL           19.02.20
               Ort:
               ВМas                                                                  Referats inform atione n
               Büro StS'in Gebers (Raum 3.002)                                         MR Dr. Jungb uth
                                                                         Referats-     (-7290)Ju, VIA3
               Wilhelmstr. 49                                            leiter
               10117 Berlin                                                            19.02.20
                                                                         Bearbei-      RD'in Förster (-6458)
                                                                         term          GCF, VIA3 19.02.20
               Für den Termin am: 27.02.2020, 16:00-17:00 Uhr
                                                                         Mit-      _
               Die Staatssekretärinnen und die Staatssekretäre haben     zeichnung
               Abdruck erhalten.                                     Referat           VIA3 — 60209/006#005
                                                                         und AZ                    n
               Teilnehmer/innen: BMWi (Format +2):
                                 MDG Schnorr, VI                                                           ~      4

                                 MR Dr. Jungbluth, VIA3

               Anlass/Rahmen:
               Mit Schreiben vom 23. Januar 2020 an Sie und Herrn Dr. Winands (BKM) hat Frau                      /X   (' (
               StS'in Gebers erklärt, dass die geplante Förderung der Zustellung von Zeitungen und
               Anzeigenblattern aus ihrer Sicht nicht in die fachliche Zuständigkeit des BMAS falle.
               Implizit erachtet sie BMWi oder BКM als fachlich zuständig.

               Im Vorfeld des Gesprächs hatten Sie eine Umsetzung der Zustellförderung durch das
               BMWi mit Schreiben vom 4. Februar an Frau StS'in Gebers bereits abgelehnt. Ebenso
               lehnt BKM eine Umsetzung der Zustellförderung ab, zumal BKl — anders als BMWi
               (insb. BAFA) — über keinen nachgeordneten Bereich zur Abwicklung einer Förderung
               verfügt.


               I.   Gesprächsziel und Interessenlaqe
                    1. Ablehnung einer Umsetzung der Zustellförderung durch BIWi.
                    2. Verdeutlichen, dass hierfür weiterhin B1AS zuständig ist.




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                    Umsetzung der Zustellförderung
Die ursprünglich im Koalitionsvertrag vorgesehene Absenkung des Rentenversiche-
rungsbeitrags für geringfügig beschäftigte Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller
(Zuständigkeit 81AS) war rechtstechnisch und ordnungspolitisch nicht möglich. Statt-
dessen wird nunmehr eine Förderung der Zustellung von Abonnementzeitungen
und Anzeigenblättern vorgesehen. Der Haushaltsgesetzgeber hat hien`ür für das
Haushaltsjahr 2020 40 Mio. Euro Fördergelder bereitgestellt, die bis zur Vorlage eines
Gesamtkonzepts gesperrt sind.
Das BMAS ist der Auffassung, dass die Umsetzung der geplanten Förderung nicht in
seine Zuständigkeit falle (keine sozialrechtliche Maßnahme, keine Bereitstellung sozi-
alpolitischer Hilfen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) und das BMAS weder
über die erforderliche Verwaltungskompetenz noch über eine geeignete Infrastruktur
(nachgeordneter Bereich) verfüge. Vielmehr gehe es um die finanzielle Unterstйtzung
und damit wirtschaftliche Förderung von Unternehmen der Zeitungsbranche (somit
implizit Zuständigkeit von BMWi oder BKM).
BMWi sollte die Umsetzung der Zustellförderung nicht übernehmen.
Zuständig für die finanzielle Entlastung der Abonnementzeitungen und Anzeigenblätter
war laut Koalitionsvertrag BMAS. Einer Umsetzung durch das BMAS steht auch nicht
entgegen, dass das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel nun auf anderem Wege (staat-
liche Förderung statt Senkung der Rentenversicherungsbeiträge) erreicht werden soll.
Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass der vorgesehene Förderbetrag auf Betreiben der
CDU /CSU-Fraktion in der Bereinigungssitzung erheblich (von knapp 100 Mio. Euro auf
40 Mio. Euro) gekйгzt worden ist. Weder BMWi noch BKM sollten daher die Umsetzunq
der Förderunq übernehmen (so auch BKM), deren Kürzung zudem bei der Branche
(insb. BDZV und VDZ) auf harsche Kritik stieß.
BDZV erachtet die Förderhöhe als nahezu lächerlich, VDZ kommt (zumindest in diesem
Haushaltsjahr) gar nicht in den Genuss einer Förderung der Zeitschriftenzustellung.
Für eine Umsetzung der Zustellförderung durch BMAS spricht zudem, dass der För-
derbetrag im Haushalt des BMAS eingestellt worden ist. Die verwaltungstechnisch
aufwendige Umsetzung (womöglich differenziert nach Stadt-, Land- und Mischregio-
nen) erfordert zudem die Einrichtung eines Förderinstruments anhand einer zur ent-
wickelnden Fdrderrichtlinie.
Das ist mit erheblichem Personalbedarf verbunden, für den im BMWi-Haushalt keine
entsprechenden Stellen bereitgestellt wurden. Das Referat V/A3 verfügt als reines
Rechtsreferat jedenfalls weder über einen Haushaltstitel noch über die für die Erarbei-
tung von Förderrichtlinien erforderliche Expertise.
Schließlich könnte 8MAS mit Blick auf die Infrastruktur ggf. auf die Knappschaft zu-
rückgreifen, die auch für die Rentenversicherиngsbeiträge für geringfügig Beschäftigte
zuständig ist.




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