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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens

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Herrn
Peter Altmaier, MdB
Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststraße 34 - 37
11019 Berlin




Berlin, den 15. März 2021


Umsetzung einer Förderrichtlinie zur Transformation im Verlagswesen



Sehr geehrter Herr Bundesminister,


das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie setzt derzeit den Bundestagsbeschluss zur Förderung
der Transformation im Verlagswesen federführend um. Nach erfolgreicher Prä-Notifizierung in Brüssel
liegt der Richtlinienentwurf nunmehr dem Bundesfinanzministerium zur Überprüfung vor. Die im
Schreiben des BMWi vom 1. März 2021 an die betreffenden Verlegerverbände mitgeteilten Informationen
zum Sachstand veranlassen den BDZV, die konkret geplanten Vorgaben zur Umsetzung des
Förderbeschlusses abzulehnen und um erforderliche Änderungen zu bitten.


Der Richtlinienentwurf ist uns bis heute nicht zur Kenntnis gegeben worden. Wir halten es für schwierig,
wenn eine Förderrichtlinie erstellt wird, ohne alle praxisrelevanten Details mit der Branche abzustimmen.
Wichtige Ausführungsbestimmungen sind uns erst mit dem genannten Schreiben des BMWi zugegangen
– zu einem Zeitpunkt in dem der Richtlinienentwurf bereits dem Bundesfinanzministerium und dem
Bundesrechnungshof zur Freigabe vorgelegen hat.


Allein die uns teilweise bekannt gewordenen Bestimmungen lassen bereits erkennen, dass die für eine
realistische Umsetzung erforderliche Praktikabilität der geplanten Förderrichtlinie nicht gegeben ist. Die
Förderrichtlinie ist nach unserem Kenntnisstand so nicht umsetzbar.


Das gesamte Fördergeld soll nach der Vorstellung des BMWi noch in diesem Jahr abgerufen werden. Die
Förderanträge können erst ab Juni gestellt werden, mit einer dreimonatigen Antragsfrist. Der
Umsetzungszeitraum für die jeweils beantragten Projekte beträgt 6 Monate. Diese Fristenabfolge ist in
der Praxis absolut unrealistisch.
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Darüber hinaus sind die vom BMWi als unproblematisch eingestuften Verwendungsbeispiele viel zu eng
angelegt.


Um die Digitalisierung voranzutreiben, haben viele Verlage in den letzten Jahren bereits intensiv in
eigene oder gemeinschaftliche Unternehmen oder eigene Einheiten investiert, die für die Entwicklung von
digitalen Produkten und IT-Dienstleistungen – auch verlagsübergreifend – zuständig sind. Genau diese
sinnvolle und zukunftsgerichtete Entwicklung und Kooperation wird aber in der vorgesehenen
Förderrichtlinie konterkariert: Projekte und Leistungen von verlagseigenen IT-Dienstleistern oder
Gemeinschaftsunternehmen oder eigenen Einheiten sollen nach den Vorstellungen des BMWi nicht
förderfähig sein.


Uns ist bewusst, dass die Umsetzung eines solchen BT-Beschlusses durchaus komplex ist. Zudem ist es
nicht einfach, hiermit eine Branche anzusprechen, die grundsätzlich eine direkte Förderung der
flächendeckenden physischen Abo-Zustellung für notwendig hält und eine Digitalförderung nicht gefordert
hatte. Gleichwohl ist anzuerkennen, dass auch eine Digitalförderung unter Wahrung des
Unabhängigkeitsaspekts hilfreich für die Transformation sein kann. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die
Vorgaben umsetzbar, praktikabel und weitreichend genug sind. Das ist nach unserer Ansicht hier nicht
der Fall. Es besteht daher aus unserer Sicht die dringende Notwendigkeit einer zielführenden
Überarbeitung.


Trotz der aufgezeigten ablehnenden Haltung des BDZV bleibt es selbstverständlich Sache der einzelnen
Verlagshäuser, eigene Entscheidungen zu treffen. Der Verband zeigt an dieser Stelle allerdings ein
eindeutiges Meinungsbild des repräsentativ zusammengesetzten großen Präsidiums auf. Dieses
Meinungsbild vertreten wir auch in der Öffentlichkeit.


Für Rückfragen und Gespräche stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
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