24___24.1
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens“
Herrn Peter Altmaier, MdB Bundesminister für Wirtschaft und Energie Scharnhorststraße 34 - 37 11019 Berlin Berlin, den 15. März 2021 Umsetzung einer Förderrichtlinie zur Transformation im Verlagswesen Sehr geehrter Herr Bundesminister, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie setzt derzeit den Bundestagsbeschluss zur Förderung der Transformation im Verlagswesen federführend um. Nach erfolgreicher Prä-Notifizierung in Brüssel liegt der Richtlinienentwurf nunmehr dem Bundesfinanzministerium zur Überprüfung vor. Die im Schreiben des BMWi vom 1. März 2021 an die betreffenden Verlegerverbände mitgeteilten Informationen zum Sachstand veranlassen den BDZV, die konkret geplanten Vorgaben zur Umsetzung des Förderbeschlusses abzulehnen und um erforderliche Änderungen zu bitten. Der Richtlinienentwurf ist uns bis heute nicht zur Kenntnis gegeben worden. Wir halten es für schwierig, wenn eine Förderrichtlinie erstellt wird, ohne alle praxisrelevanten Details mit der Branche abzustimmen. Wichtige Ausführungsbestimmungen sind uns erst mit dem genannten Schreiben des BMWi zugegangen – zu einem Zeitpunkt in dem der Richtlinienentwurf bereits dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesrechnungshof zur Freigabe vorgelegen hat. Allein die uns teilweise bekannt gewordenen Bestimmungen lassen bereits erkennen, dass die für eine realistische Umsetzung erforderliche Praktikabilität der geplanten Förderrichtlinie nicht gegeben ist. Die Förderrichtlinie ist nach unserem Kenntnisstand so nicht umsetzbar. Das gesamte Fördergeld soll nach der Vorstellung des BMWi noch in diesem Jahr abgerufen werden. Die Förderanträge können erst ab Juni gestellt werden, mit einer dreimonatigen Antragsfrist. Der Umsetzungszeitraum für die jeweils beantragten Projekte beträgt 6 Monate. Diese Fristenabfolge ist in der Praxis absolut unrealistisch.
2/2 Darüber hinaus sind die vom BMWi als unproblematisch eingestuften Verwendungsbeispiele viel zu eng angelegt. Um die Digitalisierung voranzutreiben, haben viele Verlage in den letzten Jahren bereits intensiv in eigene oder gemeinschaftliche Unternehmen oder eigene Einheiten investiert, die für die Entwicklung von digitalen Produkten und IT-Dienstleistungen – auch verlagsübergreifend – zuständig sind. Genau diese sinnvolle und zukunftsgerichtete Entwicklung und Kooperation wird aber in der vorgesehenen Förderrichtlinie konterkariert: Projekte und Leistungen von verlagseigenen IT-Dienstleistern oder Gemeinschaftsunternehmen oder eigenen Einheiten sollen nach den Vorstellungen des BMWi nicht förderfähig sein. Uns ist bewusst, dass die Umsetzung eines solchen BT-Beschlusses durchaus komplex ist. Zudem ist es nicht einfach, hiermit eine Branche anzusprechen, die grundsätzlich eine direkte Förderung der flächendeckenden physischen Abo-Zustellung für notwendig hält und eine Digitalförderung nicht gefordert hatte. Gleichwohl ist anzuerkennen, dass auch eine Digitalförderung unter Wahrung des Unabhängigkeitsaspekts hilfreich für die Transformation sein kann. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Vorgaben umsetzbar, praktikabel und weitreichend genug sind. Das ist nach unserer Ansicht hier nicht der Fall. Es besteht daher aus unserer Sicht die dringende Notwendigkeit einer zielführenden Überarbeitung. Trotz der aufgezeigten ablehnenden Haltung des BDZV bleibt es selbstverständlich Sache der einzelnen Verlagshäuser, eigene Entscheidungen zu treffen. Der Verband zeigt an dieser Stelle allerdings ein eindeutiges Meinungsbild des repräsentativ zusammengesetzten großen Präsidiums auf. Dieses Meinungsbild vertreten wir auch in der Öffentlichkeit. Für Rückfragen und Gespräche stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen