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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens

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POSTANSCHRIFT      Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin

                   Nur per E-Mail                                                        HAUSANSCHRIFT    Wilhelmstraße 97
                                                                                                          10117 Berlin
                                                                                         BEARBEITET VON   OARìn Schlenker
                   Bundesministerium für                                                REFERAT/PROJEKT   II B 2
                   Wirtschaft und Energie                                                           TEL   +49 (0) 30 18 682-3365 (oder 682-0)
                   - Referat VI A 3 -                                                              FAX    +49 (0) 30 18 682-883365
                   - Referat Z-HA -                                                              E-MAIL   sabine.schlenker@bmf.bund.de
                                                                                                 DATUM    10. März 2021
                   nachrichtlich:

                   Bundesrechnungshof
                   Prüfungsgebiet III 1
                   Postfach 12 06 03
                   53048 Bonn




     BETREFF       Förderrichtlinie „Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens“
                   (Kap. 0910 Tit. 683 03);
                   Antrag auf Einwilligung gemäß VV Nr. 15.2 zu § 44 BHO
       BEZUG       Ihr Schreiben vom 19. Februar 2021
                   - VI A 3 - 60209 001-002-
          GZ       II B 2 - WI 0261/21/10001
         DOK       2021/0245868
                       (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)




                Sachverhaltsergänzend habe ich zu dem von Ihnen vorgelegten Richtlinienentwurf noch
                folgende Rückfragen, um deren Klärung ich bitte:

                Zur Bemessung der Laufzeit der Förderung und zur Beendigung des Programms verweisen
                Sie auf den Monat „August 2021“ (drei Monate nach vorgesehener Veröffentlichung der
                Richtlinie im Juni d. J.) und an anderer Stelle im Antrag auf „Ende (des Jahres) 2022“. Hier
                sehe ich eine Diskrepanz und schlage vor, in Nr. 8 der Richtlinie die Laufzeit des Programms
                auf den 31. Dezember 2022 zu befristen. Anderenfalls bitte ich um Darlegung, warum die
                Richtlinie (nur) drei Monate gerechnet ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger gelten soll,
                wenn gem. Nr. 7.3 der Richtlinie der Bewilligungszeitraum für das geförderte Vorhaben sechs
                Monate nach erfolgtem Zuwendungsbescheid und nach Nr. 7.4 der Richtlinie die Frist zur
                Vorlage des Verwendungsnachweises drei Monate nach Beendigung des Bewilligungs-
                zeitraums betragen sollen.


                Postanschr ift Ber lin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin




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Seite 2   Ergänzend wäre ich für eine Erläuterung dankbar, was der Grund für die vorgesehene
          Regelung in Nr. 3.1 Satz 1 ist, wonach die digitale Transformation von Abonnement-
          zeitungen und -zeitschriften und von Anzeigenblättern mit einem redaktionellen Anteil von
          30 Prozent gefördert werden soll. Ich bitte um Darlegung der Kriterien für den gewählten
          Prozentsatz.

          Im Auftrag
          Dr. Huth
          Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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