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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens“
POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97 10117 Berlin BEARBEITET VON OARìn Schlenker Bundesministerium für REFERAT/PROJEKT II B 2 Wirtschaft und Energie TEL +49 (0) 30 18 682-3365 (oder 682-0) - Referat VI A 3 - FAX +49 (0) 30 18 682-883365 - Referat Z-HA - E-MAIL sabine.schlenker@bmf.bund.de DATUM 10. März 2021 nachrichtlich: Bundesrechnungshof Prüfungsgebiet III 1 Postfach 12 06 03 53048 Bonn BETREFF Förderrichtlinie „Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens“ (Kap. 0910 Tit. 683 03); Antrag auf Einwilligung gemäß VV Nr. 15.2 zu § 44 BHO BEZUG Ihr Schreiben vom 19. Februar 2021 - VI A 3 - 60209 001-002- GZ II B 2 - WI 0261/21/10001 DOK 2021/0245868 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Sachverhaltsergänzend habe ich zu dem von Ihnen vorgelegten Richtlinienentwurf noch folgende Rückfragen, um deren Klärung ich bitte: Zur Bemessung der Laufzeit der Förderung und zur Beendigung des Programms verweisen Sie auf den Monat „August 2021“ (drei Monate nach vorgesehener Veröffentlichung der Richtlinie im Juni d. J.) und an anderer Stelle im Antrag auf „Ende (des Jahres) 2022“. Hier sehe ich eine Diskrepanz und schlage vor, in Nr. 8 der Richtlinie die Laufzeit des Programms auf den 31. Dezember 2022 zu befristen. Anderenfalls bitte ich um Darlegung, warum die Richtlinie (nur) drei Monate gerechnet ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger gelten soll, wenn gem. Nr. 7.3 der Richtlinie der Bewilligungszeitraum für das geförderte Vorhaben sechs Monate nach erfolgtem Zuwendungsbescheid und nach Nr. 7.4 der Richtlinie die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises drei Monate nach Beendigung des Bewilligungs- zeitraums betragen sollen. Postanschr ift Ber lin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin www.bundesfinanzministerium.de
Seite 2 Ergänzend wäre ich für eine Erläuterung dankbar, was der Grund für die vorgesehene Regelung in Nr. 3.1 Satz 1 ist, wonach die digitale Transformation von Abonnement- zeitungen und -zeitschriften und von Anzeigenblättern mit einem redaktionellen Anteil von 30 Prozent gefördert werden soll. Ich bitte um Darlegung der Kriterien für den gewählten Prozentsatz. Im Auftrag Dr. Huth Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.