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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens“
ß Bundesministerium für Wirtschaft ,'/ ^u p* 1'n S' 14 "1n*- oo , und Energie "" \* \., § A3 Dr. Ulrich Nußbaum Staalssekretär HAUsaNScHRTFT Scharnhoßtstraße 34-37, 101 15 Berlin PosrAr,rscHRrFT 11019 Bedin Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. TEL +49 30 18615 7641 Markgrafenstraße 15 rex +49 30 18615 5105 E-MArL buerGsln@bmwi.bund.de 10969 Berlin orruu Berlin,0l , April2021 Sehr geehrter für lhr Schreiben an Herrn Bu ndeswirtschaftsminister Peter Altmaier vom 15.03.202'l , in dem Sie sich kritisch zu einigen Vorgaben der geplanten Richtlinie zur Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens äußern und konkrete Anderungen vorschlagen, danke ich lhnen. Der Minister hat mich gebeten, lhnen zu antworten. Am 24.03.2021 hatten Sie ja dazu gemeinsam mit weiteren Verbandsvertretern ein Gespräch mit und dem zuständigen Fachreferat. lch habe Verständnis dafür, dass die dem engen zeitlichen Korsett des Haushaltstitels geschuldete Fristenfolge erhebliche Probleme in der praktischen Umsetzung mit sich bringt. Dezeit befinden wir uns zur Lösung dieser Problematik in Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium und versuchen, Verbesserungen zu erzielen. lhre Hinweise sind dafür sehr wichtig. Natürlich sind wir aber an die rechtlichen Vorgaben gebunden. Die von lhnen aufgeworfene praktische Nohvendigkeit der Ermöglichung einer Beauftragung von ,,verbundenen Unternehmen' (Tochterunternehmen) als Digitaldienstleister ist für uns ebenfalls sehr gut nachvollziehbar. Wir erörtern derzeit mit dem BAFA, wie wir dies in der Praxis sinnvoll umsetzen können. Der Schulz lhrer Dalen ist uns wichtig. Nähere lnformationen zum Umgang mil personenbezogenen Daten im BMWikönnen Sle der DatenschuEerklärung auf www.bmwi.de/Datenschutzerklärung entnehmen. 1
ssir62wn2 lch möchte lhnen nochmals versichern, dass uns die Schwierigkeit des Fördervorhabens und der engen zeitlichen Taktung sehr bewusst ist. Wir tun alles, um die Belange der Verlagsbranche so gut wie möglich zu berücksichtigen. rl I (yT"rnoticn"n cfißen 2
Vom Leitunosbereich auszufüllen Berlin, 31 . Mäz 2021 TGB-Nr. s-210317-009 Eingang Briefentwurf Leituno 01.04.2021 eDW-M- StN Nr.: 2021.03.17t00023 a.d.D. Rein- schrift Abzeichnunqsleiste St Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. Stefan Schnorr, Vl 3« AL Markgrafenstraße 15 31.03.21 10969 Berlin i.V. Ju, VlA3 UAL 31.03.21 MinR Dr. Jungbluth Referats- (-7290)Ju, VlA3; Betr.: leiter/in 31.03.21 Umsetzung einer Förderrichtlinie zu Förderung Bearbei- RR Dr. Albers (-6456) der digitalen Transformation des Verlagswesens ter/ln CA, VlA3; 31.03.21 Mitzeich- Bezuq: Schreiben des BDZV vom 15.03.2021 nilno Referat vtA3-60209-001- und M 02#001 l. SachverhalUStellunqnahme Zum aktuellen Sachstand wird auf die beigefügte Vorlage für lhr Gespräch mit St Gatzer vom 30.03 .2021 verwiesen. ll. Brieftextentwurf Sehr geehrter für lhr Schreiben an Herrn Bundeswirtschafisminister Peter Altmaier vom 15.03.2021, in dem Sie sich kritisch zu einigen Vorgaben der geplanten Richtlinie zur Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens äußern und konkrete Anderungen vorschla- gen, danke ich Ihnen. Herr Minister Altmaier hat mich gebeten, lhnen zu antworten. Am 24.03 .2[21hatten Sie ja dazu gemeinsam mit weiteren Verbandsvertretern ein Ge- spräch mit und dem zuständigen Fachreferat. lch habe Verständnis dafür, dass die dem engen zeitlichen Korsett des Haushaltstitels geschuldete Fristenfolge erhebliche Probleme in der praktischen Umsetzung mit sich bringt. Dezeit befinden wir uns zur Lösung dieser Problematik in Gesprächenlund f . 4..'l r(..- ßaf3
versuchen, Verbesserungen zu ezielen. lhre Hinweise sind dafür sehr wichtig. Natürlich sind wir aber an die rechtlichen Vorgaben gebunden. Die von lhnen aufgeworfene praktische Notwendigkeit der Ermöglichung einer Beauftra- gung von ,,verbundenen Unternehmen" (Tochterunternehmen) als Digitaldienstleister ist für uns ebenfalls sehr gut nachvollziehbar. Wir erörtern derzeit mit dem BAFA, wie wir dies in der Praxis sinnvoll umsetzen können. lch möchte lhnen nochmals versichern, dass uns die Schwierigkeit des Fördervorha- bens und der engen zeitlichen Taktung sehr bewusst ist. Wir tun alles, um die Belange der Verlagsbranche so gut wie möglich zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen Datenschutzhinweis 4
A"tatr Vom Leitunosbereich auszufüllen Berlin, 30. März 2021 TGB-Nr. s-210330-043 Terminvorbereitung Eingang Leituno 31.03.2021 EDW-M. StN Nr' 2021.03.30t00062 a.d.D. Abzeichnunosleiste St Betr.: Stefan Schnorr, Vl AL Verlagsförderung 31.03.21 h ier: Fristen lauf vs. M ittel plan u n g 2021 12022 i.V. Ju, VlA3 geplantes Gespräch mit BMF StS Gatzer UAL 30.03.21 Ort: MinR Dr. Jungbluth Telefonisch/virtuell Referats- (-7290)Ju, VlA3; leiter/in 30.03.21 Bearbei- RR Dr. Albers (-6456) ter/in CA, VlA3; 30.03.21 Für den Termin am: Mitzeich- Z-HA nunrl Referat vrA3 - 60209-001- Die Staatssekretärinnen und die Staatssekretäre und AZ 02#001 haben Abdruck erhalten. Gesprächsziel und lnteressenlage > BMF um Unterstützung bitten, die Förderung der digitalen Transformation im Ver- lagswesen so anzupassen, dass der politisch gewünschte Zweck der Förderung er- reicht werden kann (für die Verlagsförderung hatte sich vorrangig die A-Seite einge- setzt). F Denkbar wäre, dass BMF ausnahmsweise bereit wäre, die kassenmäßige Einspa- rung für die !nanspruchnahme von Ausgaberesten im Haushaltsvollzug 2022 (bis zu 180 Mio. €) zulasten aller Einzelpläne (und nicht nur des Epl 09, BMWi) zuzulassen [so Votum Z-HA]. ) Oder: Einwilligung des BMF zum Vorschlag von BM (Vorschusslösung: Auskeh- ren der Mittel in 2021 unter Widerrufsvorbehalt, Realisierung der Projekte und Ab- wicklung (Verwendungsnachweise etc.) erst2022 [dazu ablehnendes Votum Z-HA]. ) Oder Unterstützung/politische Flankierung durch BMF für Anderung des einschlägi- gen HH-Titels im Nachtragshaushalt 2021 im parlamentarischen Verfahren. ) Hinweis auf politisches !nteresse der SPD an Verlagsförderung. 5
l. Sachverhalt Der Entwurf der Förderrichtlinie liegt BMF und BRH seit Mitte Februar vor, die finale Zu- stimmung des BMF steht noch aus. BRH hat einer Bitte des Haushaltsausschusses fol- gend einen Beratungsbericht für Mai angekündigt. Entwurf geht uns in der Woche nach Ostern zu. Nach Billigung durch BMF erfolgt die abschließende Notifizierung beider EU-KoM. Wir gehen davon aus, dass die Förderrichtlinie im Juni 2020 veröffentlicht werden kann, dann können die Verlage Anträge stellen. Das BAFA ist als administrie- rende Stelle beauftragt; mit dem dortigem Aufbaustab sind wir im Gespräch. Wir hatten die Verbände zuletz am 01.O3.2O21 über den aktuellen Stand informiert und die Förderrichtlinie skizziert, ohne diese aber herauszugeben. AL Vl hat am 24.3.202'l mit allen Veöänden gesprochen. Mit dem Programm können wir gem. den Vorgaben des Haushaltsausschusses Maß- nahmen zur digitalen Trensformation der Verlage fördern. Erstattet werden können bis zu 45 % der lnvestitionskosten. Pro Verlag besteht ein Höchstbetrag für den Zu- schuss, der sich aus der Auflage und den durchschnittlichen Kosten der Zustellung der Printexemplare errechnet. Wir gehen davon aus, dass Anträge ab Juni/Juli 2021 gestellt werden können. Für 2021 stehen uns nach dem Bundeshaushalt 180 Mio. € Barmittel zur Verfügung, für 2022 weitere 20 Mio. € als Verpflichtungsermächtigungen. Die'180 Mio. € müssen bis 31.12.20220 verausgabt werden, danach verfallen die Mittel (abgesehen von der Möglichkeit der Bildung von Ausgaberesten unter engen haushalts- rechtlichen Voraussetzungen). Folglich muss nach dezeitiger Planung ein Großteil der zur Verfügung stehenden Mittel zwinoend noch in 2021 ausgekehrt werden. Die geplante Förderung geht aus Sicht der Branche in derletzigen Form an den Anforderungen vorbei. o Es sei zeitlich nicht möglich, im zweiten Halbjahr 2020 die entsprechenden Förderan- träge zu stellen U!!Idie zu fördernden Maßnahmen bis Ende 2021 abzuschließen. Die Umsetzung der Maßnahmen dauere länger. o Zudem seien einige Verlage (insb. Anzeigenblätter, denen durch die Corona Krise das Anzeigengeschäft weggebrochen sei) nicht in der Lage, im Jafi 2021 den erfor- derlichen Eigenanteil von 55 % zu finanzieren. 6
Die Verlage fordern daher eine grundlegende Umgestaltung der Förderung und im lde- alfall eine reine Zustellförderung (als Corona-Hilfe), unabhängig von Digitalisie- rungsmaßnahmen, Außerst hilfsweise müsse das Programm gestreckt werden, sodass Mittel aus 2021 ins Folgejahr verschoben werden müssten. > Beides ist mit den aktuellen Vorgaben des Bundeshaushalts 2021 nicht umsetzbar. Aus unserer Sicht bestünden foloende Losunosmöqlichkeiten; Variante 1: Bildunq von Ausqabenresten Nach § 38 Abs. 4 S. 2 BHO können i.H.d. nicht abfließenden Ausgaben in 202'l Ver- pflichtungen zur Zahlung im Folgejahr begründet werden, ohne dass formal Verpflich- tungsermächtigungen vorliegen. Wir könnten also 2021 weitere Verpflichtungen mit Fäl- ligkeil2022 begründen und so die Auszahlungspläne bedarfsgerecht bewilligen. NACHTEIL: o bei der lnanspruchnahme dieser,,übertragenen" l\4ittel imJahr2022 müssen inqlei- cher Höhe im Jahr 2022 Einsoarunqen im BMWi Haushalt erfoloen. Angesichts der noch nicht absehbaren Rahmenbedingungen des HH 2022 können wir aber derzeit keine Aussagen treffen, ob wir eine kassenmäßige Minderausgabe von bis zu 180 Mio. € im Epl. 09 in 2022 erwirtschaften können, ohne andere geplante BMWi-Maß- nahmen stoppen zu müssen. o BMF könnte zwar abweichend vom Grundsatz der verursachungsgerechten Einspa- rung im jeweiligen Epl. ausnahmsweise die kassenmäßige Einsparung zulasten aller Einzelpläne zulassen (für diese Variante plädiert Z-HA). Solche Zusagen wird BMF aus unserer Sicher aber zumindest derzeit wohl nicht tref- fen können (auch mit Blick auf die neue Bundesregierung). Variante 2: Vorschusszahlunqen an die Verlaqe in voller Höhe in 202{ Dieser (von BM angeregte Vorschlag) könnte so aussehen, dass Anträge dieses Jahr (ab Mitte 202'l) gestellt werden, die beantragten Projekte allerdings auch 2022 durch- geführt werden dürfen. Die Zuwendungsempfänger sollen bereits in 2021 die volle För- dersumme als ,,Vorschuss unter Widerrufsvorbehalt" erhalten, um die fü12021 be- reißtehenden 180 Mio. € noch in 2021 auskehren zu können. Die Abwicklung der Projekte und auch der Prüfung der Verwendungsnachweise durch das BAFA könnte erst in 2022 erfolgen. 7
-4- PROBLEM: o Diesem Ansats stünden tragende haushaltsrechtliche Prinzipien entgegen wie der Subsidiaritätsgrundsatz aus § 23 BHO i.V.m. §§ 6 und 7 BHO bzw. das Fäl- ligkeitsprinzip aus § 34 Abs. 2 BHO, die auch ihren Niederschlag in den W Nr. 7 zu § 44 BHO bzw. Nr. 1.4 ANBestP (Auszahlung von Zuwendungen nur insoweit, als sie ,,alsbald" nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird) gefunden haben. o Abweichungen von diesen W bedürften der Einwilligung des BMF und der Anhö- rung des BRH nach W Nr. 15.2 zu § 44 BHO. Ob sich ein derartiger Antrag entlang der haushaltsrechtlichen Prüfungsmaßstäbe der BHO begründen ließe, ist fraglich. o Auf jeden Fall ist hier eine politische Entscheidung des BMF erforderlich. Anmerkunq Z-HA: Z-HA kann diesen Vorschlag aufgrund erheblicher haushaltsrechtlicher Bedenken (Subsidiarität und Wirtschaftlichkeit gem. §§ 6,7 BHO bzw Fälligkeitsprinzip nach § 34 BHO nicht mittragen und empfiehlt stattdessen eine Lösung auf der Grundlage von Variante 1. zum Nachtraqshaushalt Der Haushaltstitel zur Förderung der digitalen Transformation im Verlagswesen (Kapitel 0910 Titel 683 03) könnte im parlamentarischen Verfahren zum Regierungsentwurf des Nachtragshaushalts 2021 so umgestaltet werden, dass die Mittelverteilung den Anfor- derungen der Branche gerecht wird. So könnten die Barmittel 2021 auf z.B. 100 Mio. Euro abgesenkt und die Verpflichtungsermächtigungen für 2022 auf 100 Mio. Euro er- höht werden. Möglich wäre grundsätzlich auch eine Anderung der Zweckbestimmung des Titels in Richtung einer Umwidmung in eine ,,Teil-Corona-Soforthilfe" zugunsten der Anzei- genblätter (so der Wunsch insbes. Bundesvehandes Deutscher Anzeigenblätter) L Das erfordert eine politische Flankierung durch BMF. Nach unserem Kenntnisstand ist aber bewusst nicht beabsichtigt, den Nachtrags- haushalt im parlamentarischen Verfahren noch einmal vereinzelt ,,aufzuschnüren" und einzelne Titel zu bearbeiten (,,Dammbruch-Argument"). 8
-5- Möqliche Sprechelemente Wie Sie wissen, sieht der Haushalt für dieses Jahr 180 Mio. € zur Förde- rung der digitalen Transformation im Verlagswesen vor und 20 Mio. € Verpflichtungsermächtigungen f ür 2022. Einerseits müssen wir den Zuwendungsempfängern und dem BAFA zwingend bestimmte Fristen einräumen, andererseits muss gemäß Titel- ansatz ein Großteil der Mittel bis spätestens 31.12.2021 ausgezahlt wor- den sein. . Nach den Fristenläufen (Anträge ab vss. Juni/Juli 2020 möglich, An- tragszeitraum 3 bis 6 Monate) können die Verlage nach Verbandsanga- ben die zu fördernden Maßnahmen allerdings nicht in diesem Jahr durchführen/abschließen, so dass viele Auszahlungen faktisch eßl 2022 stattfinden. Daher dürften die 1 80 Mio. € für 2021 weitgehend nicht ab- fließen, für 2022 stehen aber nur noch 20 Mio. € VE zu Verfügung. Damit könnte die gewollte Förderung ins Leere laufen. Es qäbe folqende Lösunqsmöqlichkeiten: . Antragstellung ab Mitte 2021 , Durchführung der Projekte eßt 2022. Die Verlage erhalten schon in 2021 die volle Fördersumme als,,Vor- schuss unter Widerrufsvorbehalt". Dafür zwingend nötig: Einwilligung des BMF, da tragende haushalts- rechtliche Prinzipien entgegenstehen [s. ablehnendes Votum Z-HAI. . Q-dCI: Politische Unterstützung des BMF, um im Rahmen des parlamen- tarischen Verfahrens zum Nachtrags-HH 2021 eine Mittelneuvertei- lung im einschlägigen HH-Titel vorzunehmen (2.8. je 100 Mio. € in den HH-Jahren 2021 und 2022; genaue Verteilung würden wir mit den Ver- bänden erörtern). 9
-6- Oder: Bewilligungen (mit Auszahlungen für 2022) in 2021 zu Lasten übertragbarer Ausgaben (§ 38 Abs. 4 S. 2 BHO). Hierfür wäre im Haushaltsvollzug2022 ein Szenario für die kassenmäßi- gen Einsparung der in Anspruch zu nehmenden Ausgabereste (bis zu 180 Mio. €)erforderlich. Aufgrund der noch nicht absehbaren Randbe- dingungen des Haushaltsvollzuges 2022 kann für den Epl. 09 derzeit natürlich keine Zusage in dieser Höhe gegeben werden. Lösung: Zusicherung durch BMF, dass kassenmäßige Einsparung für Ausgabereste im Bedarfsfall zulasten aller Epl. zugelassen wird. 10