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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens“
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie EEE Herrn Bundesminister Peter Altmaier Direktwahl 11019 Berlin Direct Number —— nn J } . | . E-Mail des Absenders N Ä | Sender's E-mail i EEE | Telefon Telefax : . (r ! Eß Eilt, bitte sofort vorlegem er Berlin, 29. März 2021 | I 96238080v5 | Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens, Vollzug des Haushaltsti- tels 683 03 und der darin genannten Verpflichtungsermächtigung Sehr geehrter Herr Minister, wir beraten und vertreten . Vollmacht ist in Kopie als Anlage 1 beigefügt. ER :ötfenticht das gleichnamige Onlinemagazin. Das Magazin ist unabhän- gig und finanziert sich statt über Werbung vollständig durch seine Leserinnen und Leser (Mitglieder). Der Deutsche Bundestag hat Ihnen am 2. Juli 2020 im Zweiten Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2020 (Kapitel 0910 Titel 683 03) Haushaltsmittel in Höhe von 20 Millionen Euro für die „Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens zur Förderung des Absatzes und der Verbreitung von Abonnementzeitungen, -zeitschriften und Anzei- genblättern“ zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig hat der Haushaltsgesetzgeber Ihnen eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 200 Millionen Euro gegeben (nachfolgend ge- meinsam bezeichnet als Förderprogramm). Inzwischen hat Ihr Haus ein Förderkonzept sowie Eckpfeiler zur Förderrichtlinie erstellt. N diese Dokumente vor. Zuwendungsempfänger sollen ausschließlich
DE 2 Verlage sein, die Abonnementzeitungen, -zeitschriften und Anzeigenblätter in Deutschland physisch zustellen. Das Förderprogramm ist eklatant verfassungswidrig. Es beruht nicht auf einer gesetzlichen Grundlage und verletzt schon aus diesem Grund die Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 18.2 GG (OVG Berlin, Urteil vom 25. April 1975 - II B 86.74, OVGE BE 13, 108, 115). Eine ministerielle Bewilligung ohne distanz- und vielfaltssichernde Vorgaben ist im Übrigen auch materiell verfassungswidrig. Die anstehende Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel führt zu Verzerrungen des wirtschaftlichen und publizistischen Wettbewerbs zulasten vor Eh nd verletzt daher die Meinungs- und Pressefreiheit. ER: ht beim Verkauf digitaler Abon- nements in direktem Wettbewerb mit den geförderten Presseverlagen, ist aber als Anbiete- rin eines digitalen, verlagsunabhängigen Magazins, das nur im Internet erscheint, von der Förderung ausgenommen. Wir fordern Sie daher auf, es zu unterlassen, selbst oder durch andere Stellen Mittel aus dem Haushaltstitel 683 03 und der darin genannten Verpflichtungsermächtigung zu bewilligen und/oder auszuzahlen, und uns dies bis spätestens 20. April 2021 (ein- gehend) zu bestätigen. Sollten Sie entgegen unserer Auffassung an der Bewilligung und Auszahlung der Förde- rung von Presseverlagen in Vollzug des Haushaltstitels 683 03 und der darin genannten Verpflichtungsermächtigung festhalten, werden wir die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes empfehlen. Mit freundlichen Grüßen
Vollmacht erteilt hiermi Vollmacht für das Führen von Rechtsstreitigkeiten und Verfahren sowie damit verbundener Handlungen im Zusammenhang mit der Förderung der digitalen Transformation des Verlagswe- sens durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und andere Stellen, insbesondere im Zusammenhang mit der im Zweiten Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2020 (Kapitel 0910 Titel 683 03) veranschlagten Mittel und Verpflichtungsermächtigungen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen die Verfahren bzw. die Rechtsstreitigkeiten betreffenden Handlungen und Prozesshandlungen vor nationalen und europäischen Gerichten, insbesondere auch zur Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, zur Vornahme und Entge- gennahme von Zustellungen, zur Bestellung eines Vertreters, zur Beendigung des/der Verfahren durch Vergleich, Verzicht und Anerkenntnis, zur Einlegung und Zurücknahme von Rechtsbehel- fen und zum Verzicht auf solche, ferner zur Empfangnahme von Geldem und Wertsachen, ins- besondere der vom Gegner und anderer Stellen zu erstattender Kosten, sowie zur Verfügung darüber ohne die Beschränkungen des $ 181 BGB. Die Vollmacht erstreckt sich auch auf Nebenverfahren.