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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens

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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie EEE

Herrn Bundesminister Peter Altmaier Direktwahl
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Berlin, 29. März 2021

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Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens, Vollzug des Haushaltsti-
tels 683 03 und der darin genannten Verpflichtungsermächtigung

Sehr geehrter Herr Minister,

wir beraten und vertreten
. Vollmacht ist in Kopie als Anlage 1 beigefügt.

ER :ötfenticht das gleichnamige Onlinemagazin. Das Magazin ist unabhän-
gig und finanziert sich statt über Werbung vollständig durch seine Leserinnen und Leser
(Mitglieder).

Der Deutsche Bundestag hat Ihnen am 2. Juli 2020 im Zweiten Nachtragshaushalt für das
Haushaltsjahr 2020 (Kapitel 0910 Titel 683 03) Haushaltsmittel in Höhe von 20 Millionen
Euro für die „Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens zur Förderung
des Absatzes und der Verbreitung von Abonnementzeitungen, -zeitschriften und Anzei-
genblättern“ zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig hat der Haushaltsgesetzgeber Ihnen eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 200 Millionen Euro gegeben (nachfolgend ge-
meinsam bezeichnet als Förderprogramm).

Inzwischen hat Ihr Haus ein Förderkonzept sowie Eckpfeiler zur Förderrichtlinie erstellt.
N diese Dokumente vor. Zuwendungsempfänger sollen ausschließlich
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Verlage sein, die Abonnementzeitungen, -zeitschriften und Anzeigenblätter in Deutschland
physisch zustellen.

Das Förderprogramm ist eklatant verfassungswidrig. Es beruht nicht auf einer gesetzlichen

Grundlage und verletzt schon aus diesem Grund die Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 18.2
GG (OVG Berlin, Urteil vom 25. April 1975 - II B 86.74, OVGE BE 13, 108, 115). Eine
ministerielle Bewilligung ohne distanz- und vielfaltssichernde Vorgaben ist im Übrigen
auch materiell verfassungswidrig.

Die anstehende Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel führt zu Verzerrungen des
wirtschaftlichen und publizistischen Wettbewerbs zulasten vor Eh nd verletzt
daher die Meinungs- und Pressefreiheit. ER: ht beim Verkauf digitaler Abon-
nements in direktem Wettbewerb mit den geförderten Presseverlagen, ist aber als Anbiete-
rin eines digitalen, verlagsunabhängigen Magazins, das nur im Internet erscheint, von der
Förderung ausgenommen.

Wir fordern Sie daher auf, es zu unterlassen, selbst oder durch andere Stellen Mittel
aus dem Haushaltstitel 683 03 und der darin genannten Verpflichtungsermächtigung
zu bewilligen und/oder auszuzahlen, und uns dies bis spätestens 20. April 2021 (ein-
gehend) zu bestätigen.

Sollten Sie entgegen unserer Auffassung an der Bewilligung und Auszahlung der Förde-
rung von Presseverlagen in Vollzug des Haushaltstitels 683 03 und der darin genannten
Verpflichtungsermächtigung festhalten, werden wir die Inanspruchnahme
vorbeugenden Rechtsschutzes empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen
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Vollmacht

 

erteilt hiermi

 

Vollmacht für das Führen von Rechtsstreitigkeiten und Verfahren sowie damit verbundener
Handlungen im Zusammenhang mit der Förderung der digitalen Transformation des Verlagswe-
sens durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und andere Stellen, insbesondere
im Zusammenhang mit der im Zweiten Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2020 (Kapitel
0910 Titel 683 03) veranschlagten Mittel und Verpflichtungsermächtigungen.

Die Vollmacht ermächtigt zu allen die Verfahren bzw. die Rechtsstreitigkeiten betreffenden
Handlungen und Prozesshandlungen vor nationalen und europäischen Gerichten, insbesondere
auch zur Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, zur Vornahme und Entge-
gennahme von Zustellungen, zur Bestellung eines Vertreters, zur Beendigung des/der Verfahren
durch Vergleich, Verzicht und Anerkenntnis, zur Einlegung und Zurücknahme von Rechtsbehel-
fen und zum Verzicht auf solche, ferner zur Empfangnahme von Geldem und Wertsachen, ins-
besondere der vom Gegner und anderer Stellen zu erstattender Kosten, sowie zur Verfügung
darüber ohne die Beschränkungen des $ 181 BGB.

Die Vollmacht erstreckt sich auch auf Nebenverfahren.
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