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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens

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Vom Leitungsbereich auszufüllen
     Berlin, 27. April 2021                                м
                                                          _._..     TGB-Nr.        S-210427-024
     zur Entscheidung                          %1 t Qr►d~t ~~       Eingang
                                                                                   2g 04.2021
                                                                    Leitung
                                               ~    . '%            eDW-M-
     Herrn Minister                                                                2021.04.27/00021
     a.d.D.                                    2г.0г.       1О:4.   Nr.:
                                                                                 Abzeichnungsleiste

                                                                    PSt z. K.                                1

     Betr.:
     Einstellung des Programms zur Verlagsförde-                    st                   k 21 2y                 .
     rung                                                                          LV. Brö,   VIA
                                                                    AL             27.04.21
     Bezuq:
     Rücksprache bei Ihnen am 23.04.2021                            UAL

                                                    ?'t                         Referatsinformationen
                                                                                   MinR Dr. Jungbluth
                                                                    Referats-      (-7290)Ju, VIA3
     EILT!                                Q'       '‚%%.‚9 1w" г    leiter/in      27.04.21
                             Гc - %Айt, w 1t•
                                      ,                                            RR Dr. Albers (-
                                                      Bearbei-                     6456)СА, VIA3
Die Staatssekretärinnen und die Staatssekretäre haben ter/in                       27.04.21
Abdruck erhalten.                                     Mitzeich-
                                                                    nung
                                                                    Referat        VIA3 - 60209-001-         l
                                                                    un~AZ         02#001       Л
1.      Votum
                                                                                Pp~, ~FьыAE
1. Wir schlagen vor, das geplante Programm zur „Förderung der digitalen Transforma-
       tion des Verlagswesens" nicht weiterzuverfolgen und dies wie folgt zu kommunizieren:

              „Wir haben nach intensiver Prüfung der verfassungs-, haushalts- und
              beihilferechtlichen Umstände und nach sorgfältiger Abwägung aller be-
              troffenen Interessen entschieden, das Programm zur Förderung der di-
              gitalen Transformation des Verlagswesens nicht weiterzuverfolgen. Im
              Rahmen des fortlaufenden und sehr konstruktiven Austauschs mit den
              betroffenen Verlagsverbänden und weiteren Beteiligten wurde deutlich,
              dass die vom Haushaltsausschuss insbesondere für dieses Jahr vorge-
              sehenen Mittel nicht sinnvoll und rechtzeitig dort ankommen können, wo
              sie ankommen sollen."

2.    Wir schlagen vor zu prüfen, inwieweit aus den zur Verfügung stehenden Haushalts-
      mitteln eine Studie ausgeschrieben werden kann, die für ein ggf. in der nächsten Le-
      gislaturperiode zu realisierendes Förderprogramm nutzbar wäre.
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11.       Sachverhalt und Stellungnahme


1. Im Nachgang zu der Rücksprache am 23.04.2021 bei Ihnen haben wir geprüft, ob ein
noch zu formulierendes „Verlagsfördergesetz" die verfassungsrechtlichen Bedenken
entkräften könnte, nachdem die von der Branche favorisierte Lösungsvariante über eine
Neuformulierung des einschlägigen HH-Titels im Rahmen des Nachtragshaushalts 2021
im Deutschen Bundestag („Zustellförderung") nicht realisiert werden konnte. Für einen
eigenen (eilbedürftigen) Gesetzentwurf der Bundesregierung musste der Bundesrat einer
Verkürzung der ersten Beratungsfrist von sechs auf zwei Wochen zustimmen. Auch bei
einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen könnte das erforderliche Gesetzge-
bungsverfahren frühestens im Bundesrat am 17. September 2021 abgeschlossen
werden (1. Lesung 20.5.; Anhörung 9.6.; BT-Ausschuss Abschluss 23.6.; 2./3. Lesung
25.6.; BR 2 17.9.; Inkrafttreten nach Ende der Legislaturperiode). Da es sich nicht um ein
Anderungsgesetz, sondern um ein völlig neues Gesetz handeln wurde, steht auch kein
„Omnibus" zur Verfügung. Eine Formulierungshilfe müsste spätestens am 12. Mai vom
 undeskabinett verabschiedet werden (vorher Erstellung eines Entwurfs, Ressortabstim-
mung, Verbände- und Länderbeteiligung). Ein solches Gesetz wäre zudem nach Ab-
schluss des Gesetzgebungsverfahrens (und vor Auszahlung der Mittel) bei der EU-KOM
beihilferechtlich notifizierungspflichtig. Damit wurden       die   haushaltsrechtlichen
Zwänge (materielle Beschränkung ,auf die im Titel vorgegebene „digitale Transforma-
tion"; Verausgabung von 180 Mio. Euro noch in 2021) nicht beseitigt, sondern sogar
verschärft. Eine Auszahlung der Mittel in diesem Jahr ist nicht mehr realistisch.


Am 26.04.2021 hat AL VI in einer Gesprächsrunde mit den Geschäftsführern der Ver-
lagsverbänden die aktuelle Sach- und Rechtslage erörtert. Die Verbände brachten dabei
zum Ausdruck, dass sie für den hohen Aufwand, mit dem hier im Hause nach Lösungen
gesucht wird, sehr dankbar sind. Sie machten aber deutlich, dass sie


      •    an einer Umsetzung des Programms in der bisherigen Form mangels Pra-
           xistauglichkeit („Fristenprobematik", Beschränkung auf „digitale Transforma-
           tion") im Grunde kein Interesse haben;
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    •   ihren Mitgliedern aufgrund der angekündigten Klage und der damit verbundenen
        Rechtsunsicherheit (Rückzahlung der Mittel) eine Teilnahme an dem Profiramm
        auch nicht empfehlen würden; und
   •    ausdrücklich nicht an einem Vorgehen über ein Fördergesetz, in dem zwangs-
        läufig die „digitale Transformation des Verlagswesens" festgeschrieben werden
        müsste, interessiert sind.


AL VI machte deutlich, dass wir keine weiteren Lösungsmöglichkeiten, die eine pra-
xistaugliche Programmgestaltung erwarten lassen, mehr sehen und daher das Vorhaben
einstellen würden. Dies wurde zwar bedauert, die Einschätzung aber durch die Verbände
geteilt. Auch von dort wurden keine neuen Vorschläge vorgebracht. Die Verbände äußer-
ten Verständnis und sogar Unterstützung dafür, das Programm nicht weiterzuverfolgen.
Sie signalisierten, dass man die nächste Bundesregierung nochmals für das Thema „Zu-
stellförderung" sensibilisieren möchte. Einzig der Bundesverband Deutscher Anzeigen-
blätter e.V. (BVDA) kündigte an, voraussichtlich nochmals mit Bitte um Berücksichtigung
der Anzeigenblätter bei der Überbrückungshilfe III auf Sie zukommen zu wollen.


2. Durch die Entscheidung werden Haushaltsmittel in nennenswertem Umfang einge-
spart. Die bereits investierte Arbeit hier im Hause kann — vor dem Hintergrund der An-
kündigung der Verbände, weiter auf eine „Zustellförderung" hinzuarbeiten — ein Stück
weit fruchtbar gemacht werden. Der existierende Haushaltstitel sieht vor, dass aus dem
Ansatz auch Ausgaben für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet werden
können. Wir schlagen daher vor zu prüfen, ob im Rahmen einer Studie die im Verlauf der
Diskussion über die Verlagsförderung aufgeworfenen Fragen umfassend aufgearbeitet
werden können. Auf diese Weise wäre man in der kommenden Legislaturperiode schnell
handlungsfähig und könnte ggf. (soweit dann politisch gewünscht) auf wissenschaftlich
erarbeiteter Grundlage ein Programm aufsetzen, dass allen rechtlichen und tatsächlichen
Anforderungen genügt.
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