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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens“
Vom Leitungsbereich auszufüllen Berlin, 27. April 2021 м _._.. TGB-Nr. S-210427-024 zur Entscheidung %1 t Qr►d~t ~~ Eingang 2g 04.2021 Leitung ~ . '% eDW-M- Herrn Minister 2021.04.27/00021 a.d.D. 2г.0г. 1О:4. Nr.: Abzeichnungsleiste PSt z. K. 1 Betr.: Einstellung des Programms zur Verlagsförde- st k 21 2y . rung LV. Brö, VIA AL 27.04.21 Bezuq: Rücksprache bei Ihnen am 23.04.2021 UAL ?'t Referatsinformationen MinR Dr. Jungbluth Referats- (-7290)Ju, VIA3 EILT! Q' '‚%%.‚9 1w" г leiter/in 27.04.21 Гc - %Айt, w 1t• , RR Dr. Albers (- Bearbei- 6456)СА, VIA3 Die Staatssekretärinnen und die Staatssekretäre haben ter/in 27.04.21 Abdruck erhalten. Mitzeich- nung Referat VIA3 - 60209-001- l un~AZ 02#001 Л 1. Votum Pp~, ~FьыAE 1. Wir schlagen vor, das geplante Programm zur „Förderung der digitalen Transforma- tion des Verlagswesens" nicht weiterzuverfolgen und dies wie folgt zu kommunizieren: „Wir haben nach intensiver Prüfung der verfassungs-, haushalts- und beihilferechtlichen Umstände und nach sorgfältiger Abwägung aller be- troffenen Interessen entschieden, das Programm zur Förderung der di- gitalen Transformation des Verlagswesens nicht weiterzuverfolgen. Im Rahmen des fortlaufenden und sehr konstruktiven Austauschs mit den betroffenen Verlagsverbänden und weiteren Beteiligten wurde deutlich, dass die vom Haushaltsausschuss insbesondere für dieses Jahr vorge- sehenen Mittel nicht sinnvoll und rechtzeitig dort ankommen können, wo sie ankommen sollen." 2. Wir schlagen vor zu prüfen, inwieweit aus den zur Verfügung stehenden Haushalts- mitteln eine Studie ausgeschrieben werden kann, die für ein ggf. in der nächsten Le- gislaturperiode zu realisierendes Förderprogramm nutzbar wäre.
2 11. Sachverhalt und Stellungnahme 1. Im Nachgang zu der Rücksprache am 23.04.2021 bei Ihnen haben wir geprüft, ob ein noch zu formulierendes „Verlagsfördergesetz" die verfassungsrechtlichen Bedenken entkräften könnte, nachdem die von der Branche favorisierte Lösungsvariante über eine Neuformulierung des einschlägigen HH-Titels im Rahmen des Nachtragshaushalts 2021 im Deutschen Bundestag („Zustellförderung") nicht realisiert werden konnte. Für einen eigenen (eilbedürftigen) Gesetzentwurf der Bundesregierung musste der Bundesrat einer Verkürzung der ersten Beratungsfrist von sechs auf zwei Wochen zustimmen. Auch bei einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen könnte das erforderliche Gesetzge- bungsverfahren frühestens im Bundesrat am 17. September 2021 abgeschlossen werden (1. Lesung 20.5.; Anhörung 9.6.; BT-Ausschuss Abschluss 23.6.; 2./3. Lesung 25.6.; BR 2 17.9.; Inkrafttreten nach Ende der Legislaturperiode). Da es sich nicht um ein Anderungsgesetz, sondern um ein völlig neues Gesetz handeln wurde, steht auch kein „Omnibus" zur Verfügung. Eine Formulierungshilfe müsste spätestens am 12. Mai vom undeskabinett verabschiedet werden (vorher Erstellung eines Entwurfs, Ressortabstim- mung, Verbände- und Länderbeteiligung). Ein solches Gesetz wäre zudem nach Ab- schluss des Gesetzgebungsverfahrens (und vor Auszahlung der Mittel) bei der EU-KOM beihilferechtlich notifizierungspflichtig. Damit wurden die haushaltsrechtlichen Zwänge (materielle Beschränkung ,auf die im Titel vorgegebene „digitale Transforma- tion"; Verausgabung von 180 Mio. Euro noch in 2021) nicht beseitigt, sondern sogar verschärft. Eine Auszahlung der Mittel in diesem Jahr ist nicht mehr realistisch. Am 26.04.2021 hat AL VI in einer Gesprächsrunde mit den Geschäftsführern der Ver- lagsverbänden die aktuelle Sach- und Rechtslage erörtert. Die Verbände brachten dabei zum Ausdruck, dass sie für den hohen Aufwand, mit dem hier im Hause nach Lösungen gesucht wird, sehr dankbar sind. Sie machten aber deutlich, dass sie • an einer Umsetzung des Programms in der bisherigen Form mangels Pra- xistauglichkeit („Fristenprobematik", Beschränkung auf „digitale Transforma- tion") im Grunde kein Interesse haben;
-3- • ihren Mitgliedern aufgrund der angekündigten Klage und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit (Rückzahlung der Mittel) eine Teilnahme an dem Profiramm auch nicht empfehlen würden; und • ausdrücklich nicht an einem Vorgehen über ein Fördergesetz, in dem zwangs- läufig die „digitale Transformation des Verlagswesens" festgeschrieben werden müsste, interessiert sind. AL VI machte deutlich, dass wir keine weiteren Lösungsmöglichkeiten, die eine pra- xistaugliche Programmgestaltung erwarten lassen, mehr sehen und daher das Vorhaben einstellen würden. Dies wurde zwar bedauert, die Einschätzung aber durch die Verbände geteilt. Auch von dort wurden keine neuen Vorschläge vorgebracht. Die Verbände äußer- ten Verständnis und sogar Unterstützung dafür, das Programm nicht weiterzuverfolgen. Sie signalisierten, dass man die nächste Bundesregierung nochmals für das Thema „Zu- stellförderung" sensibilisieren möchte. Einzig der Bundesverband Deutscher Anzeigen- blätter e.V. (BVDA) kündigte an, voraussichtlich nochmals mit Bitte um Berücksichtigung der Anzeigenblätter bei der Überbrückungshilfe III auf Sie zukommen zu wollen. 2. Durch die Entscheidung werden Haushaltsmittel in nennenswertem Umfang einge- spart. Die bereits investierte Arbeit hier im Hause kann — vor dem Hintergrund der An- kündigung der Verbände, weiter auf eine „Zustellförderung" hinzuarbeiten — ein Stück weit fruchtbar gemacht werden. Der existierende Haushaltstitel sieht vor, dass aus dem Ansatz auch Ausgaben für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet werden können. Wir schlagen daher vor zu prüfen, ob im Rahmen einer Studie die im Verlauf der Diskussion über die Verlagsförderung aufgeworfenen Fragen umfassend aufgearbeitet werden können. Auf diese Weise wäre man in der kommenden Legislaturperiode schnell handlungsfähig und könnte ggf. (soweit dann politisch gewünscht) auf wissenschaftlich erarbeiteter Grundlage ein Programm aufsetzen, dass allen rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen genügt.