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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens

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ORIGINAL

 

 

Vom Leitungsbereich auszufüllen

Berlin, 2. Juni 2020 VI:Y Dark ine
Gesprächsvorbereitung Auicı EINY) iM 03.06.2020

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5 \ \ ye ik Abzeichnungsleiste
N en Arm. Dr. a NUN
PStz.K.
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Betr.:

Telefonat mit Frau StS’in Gebers (BMAS) und
Herrn Dr. Winands (BKM)

 

   

Stefan Schnorr, VI
02.06.20

    

 

Brö, VIA

zur Zustellförderung von Presseerzeugnissen 63.08 30

 

 

    

Referatsinformationen

MR Dr. Jungbluth
Referats- Du
leiter

 
  

Für den Termin am: 04.06.2020, 11:30-12:00 Uhr

 

 

 

 
  

 

RD'in Förster (-6458)

(-7290) i.V. GCF, VIA3
Bearbei-
terin

02.06.20
Mit-

zeichnung

  

Die Staatssekretärinnen und die Staatssekretäre
haben Abdruck erhalten.

 

    
 

Teilnehmer BMWi: MR Dr. Jungbluth, VIA3 VIA3 - 60209/006#005

  

 

1. Anlass / Rahmen:
Frau Gebers hat kurzfristig um ein Telefonat mit Ihnen und Herrn Winands gebeten.
Es geht um ein Schreiben des BDZV vom 26. Mai und die darin geforderte Mittelauf-

stockung. Ggf. wird sie auch nochmals eine Umsetzung durch das BAFA ansprechen.

ll. _Gesprächsziel und Interessenlage
1. Auf Notwendigkeit einer zügigen Entsperrung der im Haushalt 2020 bereit-
gestellten Mittel in Höhe von 40 Mio. Euro hinweisen.
2. Mit Blick auf die akuten Liquiditätsengpässe der Verlage zusätzlich für eine
Aufstockung der Mittel (bspw. auf 200 Mio. Euro) werben.
3. Eine Beauftragung des BAFA mit der Umsetzung der Zustellförderung wäre

grds. denkbar, muss aber zunächst noch mit dem BAFA besprochen werden.

Il. Sachverhalt / Sprechelemente

Ursprünglich war bereits für den 27. Mai die Umwidmung des Haushaltstitels (als
„Corona-Soforthilfe“) und die Entsperrung der Haushaltsmittel für die Zustellförde-
rung von Presseerzeugnissen durch den BT-Haushaltsausschuss geplant. BMAS hat
den Antrag aber noch nicht offiziell an BMF versandt, da zunächst noch weitere politi-
sche Klärungen herbeigeführt werden sollen.

Insbesondere der BDZV hat sich sehr kritisch zur Höhe der geplanten Zustellförde-
rung geäußert und eine Studie bzw. Standortanalyse vorgelegt.
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Die Studie kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass ohne eine „zielführende Förderhöhe“
(bspw. iHv insg. 800 Mio. Euro) rund 40 % der deutschen Gemeinden im Jahr 2025
überwiegend nicht mehr zu betriebswirtschaftlich vertretbaren Konditionen mit gedruck-
ten Tageszeitungen beliefert werden können. Der BDZV lehnt daher eine Förderung ab,
sofern der Förderbetrag (bislang 40 Mio. Euro) nicht deutlich erhöht wird.

Der Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) hingegen plädiert für eine zü-
gige Umsetzung.

Der Haushaltsausschuss könnte (insb. mit Blick auf die nunmehr erfolgende Einbezie-
hung der Zeitschriften) auch die Fördermittel von bislang 40 Mio. Euro im BMAS-
Haushalt erhöhen (z.B. auf 200 Mio. Euro für eine einmalige Förderung als „Corona-

Soforthilfe“ anstelle einer ursprünglich auf fünf Jahre angelegten Förderung).

Sollten die Haushaltsmittel nicht aufgestockt werden, würden bspw. die Abonnement-
tageszeitungen nach einer vorläufigen Modellrechnung nur eine einmalige Förderung
i.H.v. etwa 100.000 Euro erhalten.

StS’in Gebers hat für die Umsetzung der Zustellförderung das BAFA vorgeschlagen.
Grundsätzlich wäre eine Beauftragung des BAFA denkbar. Wir rechnen mit etwa 1.500
Anträgen aus der Branche. Vor einer endgültigen Entscheidung wird ZA4 gemeinsam
mit dem BAFA konkret die Umsetzung (Aufwand, Dauer etc.) prüfen. Dies setzt jedoch
eine detaillierte Aufgabenbeschreibung zur Ermittlung des zusätzlichen Personalbe-
darfs voraus. Im Falle der tatsächlichen Umsetzbarkeit sind zudem noch eine Vielzahl
von Einzelfragen zu klären, die im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zwischen
BMWi (durch StS’in DV) und BMAS abzustimmen sind. Außerdem ist zu berücksichti-
gen, dass BAFA einen ausreichenden Zeitvorlauf bei einer .Übernahme benötigt.

 

e Wir unterstützen die Forderung des BDZV, die Fördermittel zu erhöhen.
Auf Basis der bislang vorgesehenen Summe [40 Mio. Euro] kämen je-

dem Zeitungsverlag nur Fördergelder i.H.v. etwa 100.000 Euro zugute.

e Als „Corona-Soforthilfe“ kommt — anstelle der ursprünglich auf fünf Jahre
angelegten Förderung — nur eine einmalige Förderung in Betracht.
Demzufolge bietet es sich an, die Fördersumme zu verfünffachen, d.h.

von 40 Mio. Euro auf 200 Mio. Euro zu erhöhen.
[BDZV fordert sogar 800 Mio. Euro.]

e Wir haben alle ein großes Interesse daran, dass die Mittel schnell zur
Auszahlung kommen, damit die akuten Liquiditätsengpässe der Verlage

zumindest teilweise ausgeglichen werden können. Das fordert auch der
BVDA.

e [Reaktiv:]
Eine Umsetzung durch das BAFA werden wir wohlwollend prüfen.
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