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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Forstwirtschaftliche Schäden der Trockenheit und Zustand des Waldes

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Für Mensch & Umwelt

Umweltbundesamt | Postfach 1406 1 06813 Dessau-Roßlau

Herrn
Arne Brix

per Mail
a.brix.2.mgnun59he3@fragdenstaat.de

Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG)
Ihr Antrag vom 12. Juli 2019

Sehr geehrter Herr Brix,

auf Ihren Antrag vom 12.07.2019 auf Zugang zu Informationen erlässt das

Umweltbundesamt den folgenden

Bescheid:

-1. Ihr Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt.

2. Kosten werden nicht erhoben.

Begründung:

l.
Sie haben am 12.07.2019 über das Internetportal „fragdenstaat.de“ einen

Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach $ 1 des Gesetzes zur
Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie $ 3
Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne

des $ 2 Absatz 3 UIG betroffen sind, sowie $ 1 des Gesetzes zur

Gedruckt auf Recyclingpapier aus 100% Altpapier mit dem Blauen Engel.

Umwelt

Bundesamt

 

Z 1.4 Justitiariat,
Innerer Dienst, Registratur

Dessau-Roßlau,

£2F .yuli 2019

Bearbeiter/in:

Gunnar Münch

Telefon:

+49(0)340 21 03- 2134
Fax:

+49(0)340 21 04- 2134
E-Mail:
Veronika.Toennies@uba.de
Geschäftszeichen:
Just-3037-2019-VT

Umweltbundesamt
Wörlitzer Platz 1

06844 Dessau-Roßlau

Tel.: +49 (0)340 2103-0
Fax: +49 (0)340 2103-2285
www.uba.de

Dienstgebäude Bismarckplatz |
Bismarckplatz 1
14193 Berlin

Dienstgebäude Corrensplatz
Corrensplatz 1
14195 Berlin

Dienstgebäude Marienfelde
Schichauweg 58
12307 Berlin

Dienstgebäude Bad Elster
Heinrich-Heine-Str. 12
08645 Bad Elster

Dienstgebäude Langen
Paul-Ehrlich-Str. 29
63225 Langen
1

Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG),

soweit Informationen im Sinne des $ 1 Absatz 1 VIG betroffen sind, gestellt.

Sie begehren den Zugang zu Informationen zum "ökologischen
Gesundheitszustand" der Wälder in Deutschland und zu den

forstwirtschaftlichen Folgen durch die Holzabsatzprobleme.

ll.
Ihr Antrag auf Zugänglichmachung der Informationen ist gemäß $8 2
Absatz 1 Nr. 1, 3 Absatz 1 Satz 1 UIG zulässig. Die von Ihnen angefragten

Informationen stellen Umweltinformationen gemäß 8 2 Absatz 3 UIG dar.

Nach 8 3 Absatz 1 UIG hat jede Person nach Maßgabe des UIG Anspruch auf
freien Zugang zu Umweltinformationen, über die die informationspflichtige
Stelle verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen.
Informationen sind nach $ 2 Absatz 4 UIG verfügbar, wenn sie bei der
informationspflichtigen Stelle vorhanden sind bzw. von einer nicht
informationspflichtigen Stelle bereitgehalten. werden und von der
informationspflichtigen Stelle diesbezüglich ein Übermittlungsanspruch
geltend gemacht werden kann. Gemäß 8 8 Absatz 2 Nr. 3 UIG ist ein Antrag
abzulehnen, wenn er bei einer Stelle gestellt wird, die nicht über die
Informationen verfügt. Der Antrag ist gemäß $ 5 Absatz 1 Satz 2 UIG auch
abzulehnen, wenn nach 8 3 Absatz 2 UIG der Informationszugang auf

andere Art gewährt werden kann.
1. Informationen seitens des Umweltbundesamtes
Einen Teil der von Ihnen angefragten Informationen stellt das

Umweltbundesamt auf dessen Website bereit. Gemäß 8 3 Absatz 2 S. 4 UIG

verweisen wir darauf, dass diese Information auf leicht zugängliche Art zur
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Verfügung stehen. Auf der Website des Umweltbundesamtes sind unter
dem folgenden Link Ergebnisse der Waldzustandserhebung von 2017

veröffentlicht worden, insbesondere zu dem Thema „Kronenverlichtung“:

- ://www.umw m daten/f - n-land-

kosysteme/land-oek me/waldzustand-kronenverlichtun

Sie finden darüber hinaus auf der Website von Ihnen angeforderte
Informationen zum Thema „Nachhaltige Waldwirtschaft“ sowie eine
grafische Darstellung zur Naturnähe der Baumartzusammensetzung, die

Sie unter den folgenden Links abrufen können:

-h ://www.umw n d n -
forstwirtschaft/nach ige-w i f
-  https://www.umweltbun mt.de/sites/default/fi medien

bilder/3 abb_naturnaehe_2018-

Ebenso hat das Umweltbundesamt von Ihnen begehrte Informationen über
Waldbrände in Deutschland auf der Website veröffentlicht und stellt zudem
dort eine Publikation zum Thema "Umweltschutz, Wald und nachhaltige
Holznutzung in Deutschland” bereit, welche voraussichtlich bis zum Jahr
2020 aktualisiert wird. Diese Informationen können unter den folgenden

Links abgerufen werden:

- $S://www.umweltbun mt.de/daten -

forstwirtschaft/waldb

-  httos://www.umw n ikati mweltschutz-

wald-nachhaltige-holznutzung-i
3

Da Sie auf eine andere Art des Informationszugangs verwiesen wurden,
wird nach & 5 Absatz 1 S. 2 UIG der Antrag auf Zugänglichmachung von

Informationen diesbezüglich abgelehnt.

2. Informationen seitens des Bundesministerium für Ernährung und

Landwirtschaft (BMEL)

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hält für Sie die
Veröffentlichung der Ergebnisse der Waldzustandserhebung von 2018 zu
dem Thema: „Die Trockenheit setzt den Bäumen zu“ bereit. Diese
Informationen stehen Ihnen gemäß $ 3 Absatz 2 S. 4 UIG auf leicht

zugängliche Art zur Verfügung und können unter dem Link

https://www.bmel.de Wald-

Fischerei/Waelder xte/W rh ng.htm

abgerufen werden.

Da Sie auf eine andere Art des Informationszugangs verwiesen wurden,
wird nach $ 5 Absatz 1 S. 2 UIG der Antrag auf Zugänglichmachung von

Informationen diesbezüglich abgelehnt.

Die im Übrigen von Ihnen angefragten Informationen liegen im
Umweltbundesamt nicht vor. Da das Umweltbundesamt nicht über die
Informationen verfügt, besteht darüber hinaus kein Informationsanspruch.
Ihr Antrag auf Zugänglichmachung der Informationen wird somit gemäß $

8 Absatz 2 Nr. 3 UIG insoweit abgelehnt.
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Möglicherweise liegen die weiteren von Ihnen angefragten Informationen
dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (www.bmel.de)
oder den entsprechenden Landesministerien vor. Ferner halten
möglicherweise die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE;
www.ble.de) oder das Thünen-Institut (https;//www.thuenen.de/de/wo/:

  

deutschland/) entsprechende Informationen bereit.

Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch beim Umweltbundesamt mit Sitz in Dessau-Roßlau erhoben

werden.
Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

DRS

Veronika Tönnies

- Justitiarin -
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