Ablehnungsbescheid.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Forstwirtschaftliche Schäden der Trockenheit und Zustand des Waldes“
Für Mensch & Umwelt Umweltbundesamt | Postfach 1406 1 06813 Dessau-Roßlau Herrn Arne Brix per Mail a.brix.2.mgnun59he3@fragdenstaat.de Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG) Ihr Antrag vom 12. Juli 2019 Sehr geehrter Herr Brix, auf Ihren Antrag vom 12.07.2019 auf Zugang zu Informationen erlässt das Umweltbundesamt den folgenden Bescheid: -1. Ihr Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt. 2. Kosten werden nicht erhoben. Begründung: l. Sie haben am 12.07.2019 über das Internetportal „fragdenstaat.de“ einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach $ 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie $ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des $ 2 Absatz 3 UIG betroffen sind, sowie $ 1 des Gesetzes zur Gedruckt auf Recyclingpapier aus 100% Altpapier mit dem Blauen Engel. Umwelt Bundesamt Z 1.4 Justitiariat, Innerer Dienst, Registratur Dessau-Roßlau, £2F .yuli 2019 Bearbeiter/in: Gunnar Münch Telefon: +49(0)340 21 03- 2134 Fax: +49(0)340 21 04- 2134 E-Mail: Veronika.Toennies@uba.de Geschäftszeichen: Just-3037-2019-VT Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau Tel.: +49 (0)340 2103-0 Fax: +49 (0)340 2103-2285 www.uba.de Dienstgebäude Bismarckplatz | Bismarckplatz 1 14193 Berlin Dienstgebäude Corrensplatz Corrensplatz 1 14195 Berlin Dienstgebäude Marienfelde Schichauweg 58 12307 Berlin Dienstgebäude Bad Elster Heinrich-Heine-Str. 12 08645 Bad Elster Dienstgebäude Langen Paul-Ehrlich-Str. 29 63225 Langen
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des $ 1 Absatz 1 VIG betroffen sind, gestellt. Sie begehren den Zugang zu Informationen zum "ökologischen Gesundheitszustand" der Wälder in Deutschland und zu den forstwirtschaftlichen Folgen durch die Holzabsatzprobleme. ll. Ihr Antrag auf Zugänglichmachung der Informationen ist gemäß $8 2 Absatz 1 Nr. 1, 3 Absatz 1 Satz 1 UIG zulässig. Die von Ihnen angefragten Informationen stellen Umweltinformationen gemäß 8 2 Absatz 3 UIG dar. Nach 8 3 Absatz 1 UIG hat jede Person nach Maßgabe des UIG Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die die informationspflichtige Stelle verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Informationen sind nach $ 2 Absatz 4 UIG verfügbar, wenn sie bei der informationspflichtigen Stelle vorhanden sind bzw. von einer nicht informationspflichtigen Stelle bereitgehalten. werden und von der informationspflichtigen Stelle diesbezüglich ein Übermittlungsanspruch geltend gemacht werden kann. Gemäß 8 8 Absatz 2 Nr. 3 UIG ist ein Antrag abzulehnen, wenn er bei einer Stelle gestellt wird, die nicht über die Informationen verfügt. Der Antrag ist gemäß $ 5 Absatz 1 Satz 2 UIG auch abzulehnen, wenn nach 8 3 Absatz 2 UIG der Informationszugang auf andere Art gewährt werden kann. 1. Informationen seitens des Umweltbundesamtes Einen Teil der von Ihnen angefragten Informationen stellt das Umweltbundesamt auf dessen Website bereit. Gemäß 8 3 Absatz 2 S. 4 UIG verweisen wir darauf, dass diese Information auf leicht zugängliche Art zur
Verfügung stehen. Auf der Website des Umweltbundesamtes sind unter dem folgenden Link Ergebnisse der Waldzustandserhebung von 2017 veröffentlicht worden, insbesondere zu dem Thema „Kronenverlichtung“: - ://www.umw m daten/f - n-land- kosysteme/land-oek me/waldzustand-kronenverlichtun Sie finden darüber hinaus auf der Website von Ihnen angeforderte Informationen zum Thema „Nachhaltige Waldwirtschaft“ sowie eine grafische Darstellung zur Naturnähe der Baumartzusammensetzung, die Sie unter den folgenden Links abrufen können: -h ://www.umw n d n - forstwirtschaft/nach ige-w i f - https://www.umweltbun mt.de/sites/default/fi medien bilder/3 abb_naturnaehe_2018- Ebenso hat das Umweltbundesamt von Ihnen begehrte Informationen über Waldbrände in Deutschland auf der Website veröffentlicht und stellt zudem dort eine Publikation zum Thema "Umweltschutz, Wald und nachhaltige Holznutzung in Deutschland” bereit, welche voraussichtlich bis zum Jahr 2020 aktualisiert wird. Diese Informationen können unter den folgenden Links abgerufen werden: - $S://www.umweltbun mt.de/daten - forstwirtschaft/waldb - httos://www.umw n ikati mweltschutz- wald-nachhaltige-holznutzung-i
Da Sie auf eine andere Art des Informationszugangs verwiesen wurden, wird nach & 5 Absatz 1 S. 2 UIG der Antrag auf Zugänglichmachung von Informationen diesbezüglich abgelehnt. 2. Informationen seitens des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hält für Sie die Veröffentlichung der Ergebnisse der Waldzustandserhebung von 2018 zu dem Thema: „Die Trockenheit setzt den Bäumen zu“ bereit. Diese Informationen stehen Ihnen gemäß $ 3 Absatz 2 S. 4 UIG auf leicht zugängliche Art zur Verfügung und können unter dem Link https://www.bmel.de Wald- Fischerei/Waelder xte/W rh ng.htm abgerufen werden. Da Sie auf eine andere Art des Informationszugangs verwiesen wurden, wird nach $ 5 Absatz 1 S. 2 UIG der Antrag auf Zugänglichmachung von Informationen diesbezüglich abgelehnt. Die im Übrigen von Ihnen angefragten Informationen liegen im Umweltbundesamt nicht vor. Da das Umweltbundesamt nicht über die Informationen verfügt, besteht darüber hinaus kein Informationsanspruch. Ihr Antrag auf Zugänglichmachung der Informationen wird somit gemäß $ 8 Absatz 2 Nr. 3 UIG insoweit abgelehnt.
Möglicherweise liegen die weiteren von Ihnen angefragten Informationen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (www.bmel.de) oder den entsprechenden Landesministerien vor. Ferner halten möglicherweise die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE; www.ble.de) oder das Thünen-Institut (https;//www.thuenen.de/de/wo/: deutschland/) entsprechende Informationen bereit. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Umweltbundesamt mit Sitz in Dessau-Roßlau erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag DRS Veronika Tönnies - Justitiarin -