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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Genehmigung(en) zur Umnutzung des Schuppen 52 in eine Veranstaltungshalle“
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft und Arbeit Behörde für Wirtschaft und Arbeit - Amt Strom- und Hafenbau - 20457 Amt Strom- und Hafenbau Hamburg Planung / Strategie xxxxxxx Dalmannstraße 4 Vr/BA3 20457 Hamburg Frau xxxxxx Telefon 040 - 4 28 47 - xxxx E-Mail xxxx@ht.hamburg.de Zimmer xxx Gesch.Zi. Telefon 040 - 4 28 47 - xxxx Telefax 040 - 4 28 47 - xxxx Gz.: BWA / HT41 / 00170 / 2004 15.07.2004 Verfahren Beteiligung BWA/HT am bauaufsichtlichen Verfahren nach HBauO Bezug Vr/BA3/00166/2004 Grundstück Belegenheiten Australiastraße - Schuppen 52 A + B Baublock 136-002 Flurstücke 0390, 0392 in der Gemarkung: Kleiner Grasbrook Nutzung als Event-Center mit Einbau eines WC-Traktes in Sch. 52A, Einbau Trafo-Station in Sch. 52B; Stiftung Hamburg Maritim HT Az.: 130.27.00-2 STELLUNGNAHME ZUM BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN NACH HBauO Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend erteilt Strom- und Hafenbau die hafenplanungsrechtliche Ausnahme nach § 6 Absatz 3 HafenEG für die in der Ausnahme genannten nichthafenkonformen Nutzungen des unter Denkmalschutz gestellten Schuppens 52.
Grundlage der planungsrechtlichen Entscheidung Planungsrechtliche Grundlage der Entscheidung ist: Hafenentwicklungsgesetz vom 25.01.1982 in der geltenden Fassung in Verbindung mit dem Hafengebietsplan gemäß § 2 Absatz 2 Hafenentwicklungsgesetz vom 25.01.1982 in der geltenden Fassung mit der Ausweisung: Hafennutzungsgebiet . Nebenbestimmungen zum Bescheid Sie werden gebeten die Anlage - Hafenplanungsrechtliche Entscheidung Anlage - Wasserrechtliche Anforderungen - Hochwasserschutz dem Bescheid beizufügen. Gebühr Gesonderte Gebühren werden nicht festgesetzt. Hinweis Die Prüfung erfolgte auf Grundlage der zugesandten Vorlagen. Um Übersendung einer Kopie des Bescheides wird gebeten. Mit freundlichen Grüßen xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Verfügung: 1. - x - über - xx-, - xxx - und – xxxxx vor Abgang 2. - xxxxxx ____________________________________________________________________________ STELLUNGNAHME ZUM BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN NACH HBAUO BWA/HT41/00170/2004 Seite 2 von 5
Anlage Nr. ...... zum Genehmigungsbescheid Hafenplanungsrechtliche Entscheidung Zuständige Dienststelle Behörde für Wirtschaft und Arbeit Amt Strom- und Hafenbau Planung / Strategie Dalmannstraße 4 20457 Hamburg Grundlage der hafenplanungsrechtlichen Entscheidung Planungsrechtliche Grundlage der Entscheidung ist Hafenentwicklungsgesetz vom 25.01.1982 in der geltenden Fassung in Verbindung mit dem Hafengebietsplan gemäß § 2 Absatz 2 Hafenentwicklungsgesetz vom 25.01.1982 in der geltenden Fassung mit der Ausweisung: Hafennutzungsgebiet Das Vorhaben ist nicht hafenkonform. Abweichungen von hafenplanungsrechtlichen Vorschriften Folgende hafenplanungsrechtliche Ausnahme wird nach § 6 HafenEG erteilt. Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit - Amt Strom- und Hafenbau - als zuständige Planungsbehörde erteilt die Ausnahmegenehmigung gem. § 6 Absatz 3 Hafenentwicklungsgesetz vom 25. Januar 1982 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt (HmbGVBl.) S. 19), zuletzt geändert am 14. Januar 2003 (HmbGVBl. S. 3), befristet bis zum 31. Oktober 2031, zur Nutzung als Museum für Hafenumschlag, Lagerei und Schiffbau sowie im Rahmen von Ausstellungen auf Hafen und Schifffahrt bezogener Objekte, Einrichtung eines gastronomischen Betriebes und zur Durchführung von Veranstaltungen und Wechselausstellungen. Die mit dem Museumsbetrieb einhergehenden Nutzungen wie Gastronomie und Veranstaltungen sind durch die Ausnahme nur insoweit gedeckt, als sie in einem sachlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit dem Museums / oder Stiftungszweck gem. § 2 der Satzung vom 10. Januar 2001 der Stiftung Hamburg Maritim stehen. ____________________________________________________________________________ STELLUNGNAHME ZUM BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN NACH HBAUO BWA/HT41/00170/2004 Seite 3 von 5