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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Genehmigung(en) zur Umnutzung des Schuppen 52 in eine Veranstaltungshalle

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Freie und Hansestadt Hamburg
                                     Behörde für Wirtschaft und Arbeit
Behörde für Wirtschaft und Arbeit - Amt Strom- und Hafenbau - 20457     Amt Strom- und Hafenbau
Hamburg
                                                                        Planung / Strategie
                                                                        xxxxxxx
                                                                        Dalmannstraße 4
Vr/BA3                                                                  20457 Hamburg
                                                                        Frau xxxxxx
                                                                        Telefon   040 - 4 28 47 - xxxx
                                                                        E-Mail    xxxx@ht.hamburg.de Zimmer      xxx
                                                                        Gesch.Zi. Telefon 040 - 4 28 47 - xxxx

                                                                                  Telefax 040 - 4 28 47 - xxxx
                                                                        Gz.: BWA / HT41 / 00170 / 2004
                                                                        15.07.2004




Verfahren                           Beteiligung BWA/HT am bauaufsichtlichen Verfahren nach HBauO
Bezug                               Vr/BA3/00166/2004


Grundstück
Belegenheiten                       Australiastraße - Schuppen 52 A + B
Baublock                            136-002
Flurstücke                          0390, 0392     in der Gemarkung: Kleiner Grasbrook


Nutzung als Event-Center mit Einbau eines WC-Traktes in Sch. 52A, Einbau Trafo-Station
in Sch. 52B; Stiftung Hamburg Maritim HT Az.: 130.27.00-2



STELLUNGNAHME ZUM BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN NACH HBauO


Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend erteilt Strom- und Hafenbau die hafenplanungsrechtliche Ausnahme nach § 6 Absatz
3 HafenEG für die in der Ausnahme genannten nichthafenkonformen Nutzungen des unter
Denkmalschutz gestellten Schuppens 52.
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Grundlage der planungsrechtlichen Entscheidung

Planungsrechtliche Grundlage der Entscheidung ist:

       Hafenentwicklungsgesetz vom 25.01.1982 in der geltenden Fassung in Verbindung mit
       dem Hafengebietsplan gemäß § 2 Absatz 2 Hafenentwicklungsgesetz vom 25.01.1982 in
       der geltenden Fassung
       mit der Ausweisung: Hafennutzungsgebiet

.
Nebenbestimmungen zum Bescheid

Sie werden gebeten die

       Anlage - Hafenplanungsrechtliche Entscheidung
       Anlage - Wasserrechtliche Anforderungen - Hochwasserschutz

dem Bescheid beizufügen.

Gebühr

Gesonderte Gebühren werden nicht festgesetzt.

Hinweis

Die Prüfung erfolgte auf Grundlage der zugesandten Vorlagen.

Um Übersendung einer Kopie des Bescheides wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen




xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx




Verfügung:



1. - x - über - xx-, - xxx - und – xxxxx vor Abgang

2. - xxxxxx




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STELLUNGNAHME ZUM BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN NACH HBAUO
BWA/HT41/00170/2004

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Anlage Nr. ...... zum Genehmigungsbescheid


Hafenplanungsrechtliche Entscheidung


Zuständige Dienststelle

Behörde für Wirtschaft und Arbeit
Amt Strom- und Hafenbau
Planung / Strategie
Dalmannstraße 4
20457 Hamburg


Grundlage der hafenplanungsrechtlichen Entscheidung

Planungsrechtliche Grundlage der Entscheidung ist

Hafenentwicklungsgesetz vom 25.01.1982 in der geltenden Fassung in Verbindung mit dem
Hafengebietsplan gemäß § 2 Absatz 2 Hafenentwicklungsgesetz vom 25.01.1982 in der
geltenden Fassung
mit der Ausweisung: Hafennutzungsgebiet




Das Vorhaben ist nicht hafenkonform.


Abweichungen von hafenplanungsrechtlichen Vorschriften

Folgende hafenplanungsrechtliche Ausnahme wird nach § 6 HafenEG erteilt.

Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit - Amt Strom- und Hafenbau - als zuständige
Planungsbehörde      erteilt  die    Ausnahmegenehmigung       gem.      §   6    Absatz    3
Hafenentwicklungsgesetz vom 25. Januar 1982 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt
(HmbGVBl.) S. 19), zuletzt geändert am 14. Januar 2003 (HmbGVBl. S. 3), befristet bis zum 31.
Oktober 2031, zur Nutzung als Museum für Hafenumschlag, Lagerei und Schiffbau sowie im
Rahmen von Ausstellungen auf Hafen und Schifffahrt bezogener Objekte, Einrichtung eines
gastronomischen     Betriebes     und   zur   Durchführung    von      Veranstaltungen    und
Wechselausstellungen.
Die mit dem Museumsbetrieb einhergehenden Nutzungen wie Gastronomie und
Veranstaltungen sind durch die Ausnahme nur insoweit gedeckt, als sie in einem sachlichen und
inhaltlichen Zusammenhang mit dem Museums / oder Stiftungszweck gem. § 2 der Satzung
vom 10. Januar 2001 der Stiftung Hamburg Maritim stehen.




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STELLUNGNAHME ZUM BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN NACH HBAUO
BWA/HT41/00170/2004

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